Trockenbau erstellt, aber keine Chance diesen zu schützen

Diskutiere Trockenbau erstellt, aber keine Chance diesen zu schützen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus, wir haben Trockenbauwände in einem Haus erstellt und dafür auch die entsprechenden Abschlagszahlungen erhalten. So also für uns als...

  1. #1 Fliesenfuzzi, 09.09.2014
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    Servus,

    wir haben Trockenbauwände in einem Haus erstellt und dafür auch die entsprechenden Abschlagszahlungen erhalten. So also für uns als Handwerker mal keine Gefahr im Verzug.
    Aber- als wir begonnen haben (vor ca. 2 Monaten) wurde zugesagt das nach spätestens einer Woche die Fenster eingebaut werden.

    Nun sind die immer noch nicht drin und die GK-Platten sind schon richtig "weich", haben aufgrund des feuchten Wetters offensichtlich anständig Wasser gesogen. Aufgrund des Baufortschritts können wir noch nicht ganz fertig machen, haben unser ganzes unverbautes Material mal von der Baustelle geholt und trocken gelagert.
    Vertrag ist nach VOB(B) und Behinderungsanzeige wurde geschrieben.

    Andere Firmen haben an die Trockenbauwände schwere Sachen gelehnt, so das teilweise die weichen Platten verzogen sind. Da wir nicht auf Baustelle sind haben wir auch keine Chance die kompletten Wände zu schützen, bzw. ist dies praktisch unzumutbar.
    Wie sollen wir das dem Bauherrn schreiben- quasi aufs Auge drücken?
     
  2. #2 Gast036816, 09.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    behinderungsanzeige ist das falsche mittel. du musst bedenken gegen den vom bauherrn vorgegebenen bauablauf anmelden und die gewährleistung für deinen leistungsteil ablehnen. einwurfeinschreiben an den bauherrn mit fotos und kopien eurer bautagesberichte dazu.

    die bedenken hättest du vor arbeitsbeginn anmelden müssen, gibt es zeugen, die an dem gespräch beteiligt waren?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 10.09.2014
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    Das kann ich so unterschreiben, bis auf den Teil mit dem Ablehnen der Gewährleistung, das sollte in dem Schreiben lieber nicht enthalten sein, denn dafür gibt es in der derzeitigen Situation leider noch keine Rechtsgrundlage. Statt dessen solltest du (Fliesenfuzzi) deinen Auftraggeber auffordern, unverzüglich, spätestens binnen 5 Tagen ab Datum deines Schreibens die Fenster einzubauen.

    Trockenbauwände schon einzubauen, bevor der Bau geschlossen ist, ist sowieso keine gute Idee. Wie Rolf schon schrieb, hätten da schon vor der Ausführungen schriftlich Bedenken angemeldet werden müssen und erst begonnen werden dürfen, wenn der AG trotz jener Bedenken die Ausführung anordnet. Könnte sein, dass du deswegen nun Lehrgeld zahlst.
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 10.09.2014
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    Nachtrag, da die VOB/B vereinbart wurde:

    § 4 Absatz 5 Satz 1 VOB/B:
    "Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen."

    Den Nichteinbau der Fenster wirst du dem AG wohl nicht anlasten können. Die aufgeweichten Gipskartonplatten (soweit mangelhaft) wirst du wahrscheinlich auf deine eigenen Kosten gegen trockene und mangelfreie austauschen müssen, wenn es hart auf hart kommt.
     
  5. #5 Gast943916, 10.09.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    auch schriftlich? Da du Behinderung und Bedenken verwechselt hast, wäre m. E. eine schriftliche Zusage dein einziger Lichtblick, aber man wird dir, wie RW schon schrieb,
    um die Ohren hauen.

    wie darf man sich das vorstellen?
     
  6. #6 Gast036816, 11.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einen teil des desasters sehe ich schon auf seiten des bauherrn als organisationsverschulden. trockenbauwände vor diebstahl oder beschädigung schützen, ist ein sinnloses unterfangen. es gibt gewerke, deren schutz nach vob dem bauherrn unendlich viel geld kosten würde, dazu gehören fassaden und trockenbauwände.

    in diesem fall gibt es nur einen schutz - die beplankung nicht herzustellen und dem bauherrn das nackte ständerwerk zu präsentieren.
     
  7. #7 Stolzenberg, 11.09.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Bedenke bitte ebenfalls die Möglichkeit eines Schimmelbefalls und mach ne Feuchtemessung... Sonst wird es richtig teuer!
     
  8. #8 Fliesenfuzzi, 11.09.2014
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    Danke für die Antworten.

    Die Behinderung wurde schon kurz nach dem Beplanken angemeldet da wir ja auch Anschlüsse an die Fenster einbauen sollten und nicht weiterbauen konnten. Der Bauherr hat daraufhin per Mail zugesichert das die Fenster innerhalb 5 Tagen kommen. Vor 1,5 Monaten, wir haben also schriftlich das es seine Schlamperei ist.

    Soweit mal sogut, das dürfte sich dann auch mit den Bedenken ergänzen die wir auf Euern Rat jetzt anmelden.
     
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