Vom Bauamtsleiter verschaukelt?

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  1. kapi

    kapi

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    Hallo Forum,
    wie viele andere Bauherren auch haben wir noch kurz vor Toreschluss im Dezember 2005, genauer gesagt am 29.12., einen Bauantrag bei unserer zukünftigen Gemeinde in Bayern eingereicht. Der Antrag war ausdrücklich nicht ganz vollständig (minus Grünflächenplan, eingemessene Höhenlinien, Kanalplan), was der Bauamtsleiter eine Woche vor der Abgabe als unproblematisch bezeichnete. Fehlende bzw. unvollständige Unterlagen könnten wir problemlos auch per Postweg im Januar nachreichen.
    Am Tage der Abgabe klang dies alles plötzlich ganz anders. Unvollständig sei das ja alles, und was das denn solle, da werde der Antrag bei der am 10. Januar fälligen Sitzung des Bauauschußes durchfallen. Und warum wir denn keinen Antrag auf Genehmigung im Freistellungsverfahren stellen würden, das sei ja alles nach den Vorschriften des B-Planes der Gemeinde? Ausdrücklich wies er mich darauf hin, dass wir nach Genehmigungsfreistellung bauen könnten und sollten! Also änderte ich die drei Anträge auf sein Anraten hin und in seinem Beisein und habe noch mehrmals ausdrücklich nachgefragt, ob zusätzlich etwas zu ändern/anzukreuzen sei. Nein, sagte der B-Amtsleiter, das sei nun o.k. so. Wobei er trotz allem dem B-Ausschuß der Gemeinde den Antrag am 10. Januar vorlegen werde. Am Schluß weigerte er sich plötzlich noch, dem Antrag den Friststempel zu verpassen, erst müsse er das mal durchsehen, und ob das noch im alten Jahr klappe....
    Hier war m.E. schon zu erkennen, dass der Amtsleiter offenkundig Spaß daran hat, Bauwillige zu schikanieren. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass es zunächst angeblich kein Problem sei, unvollständige Unterlagen enuzureichen und dann wird bei Einreichung ein solches Theater veranstaltet (wir durften uns im Amt nicht setzen sondern standen wie die Bittsteller 30 Minuten vor dem Schreibtisch herum, absurd...). Ein Anruf beim Bürgermeister am 30.12. brachte uns dann wenigstens den ersehnten Stempel.
    Am Montag, 23. Januar erreichte uns ein Vordruck der Gemeinde dem zu entnehmen war, dass nach Beschluß des Bausschuß vom 10.01. das Bauvorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren abzuwickeln sei, die Anträge seien an das zuständige Landratsamt mit dem Vermerk "ist im Genehmigungsverfahren zu behandeln" weitergeleitet worden. Keine Begründung, kein persönliches Anschreiben, nichts. Und heute, 28.01, zur Krönung des Vorgangs, schreibt uns das Landratsamt, dass die Unterlagen an die Gemeinde zurückgeschickt wurden mit der Bitte an die Gemeinde, das Verfahren nach Art. 64 Abs. 4 Satz 3 BayBo zu behandeln. Das bedeutet im Wortlaut: "Erklärt die Gemeinde, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, hat sie dem Bauherrn mit der Erklärung die vorgelegten Unterlagen zurückzureichen, falls der Bauherr bei der Vorlage nicht ausdrücklich bestimmt hat, dass seine Vorlage im Fall der Erklärung der Gemeinde nach Absatz 1 Buchstabe c als Bauantrag zu behandeln ist."
    Hier liegt nun der Hund begraben: Auf ausdrückliches Anraten des B-Amtsleiters habe ich 1. den Bauantrag dahingehend geändert, dass Genehmigungsfreistellung beantragt wurde und 2. auf ausdrückliches Anraten des Amtsleiters nicht beantragt, bei Ablehnung der Freistellung den Antrag als Bauantrag nach BayBo Art. 64 Abs. 1 Buchstabe zu zu behandeln.
    Folge: Heute sagt mir mein Architekt, dass die Gemeinde, die meine Genehmigungsfreistellung schon abgelehnt hat, nun einen neuen Bauantrag bei mir einfordern wird und (jetzt kommt es!) der Antrag vom 29.12. somit hinfällig und nichtig sei. Damit ist die Fristwahrung zur Eigenheimzulage ebenfalls hinfällig, da der neue Antrag in 2006 datiere.
    Und nun? Eigenheimzulage weg? Das kann ja wohl nicht war sein. Kann ich mich wehren und wenn ja, wie?
    Sorry für den langen Text, zur Vermeidung von Unklarheiten wollte ich den Vorgang so genau als möglich schildern,
    Udo
     
  2. #2 Josilika, 29.01.2006
    Josilika

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    Schadensersatzklage gegen den Beamten
    hoffentlich habt ihr noch alle Unterlagen in nachvollziehbarer Reihenfolge.
     
  3. noi76

    noi76

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    Bevor die Klage eingereicht wird....

    Ist denn seit dem 29.12. noch mal mit dem Beamten gesprochen worden? Eine höfliche sachliche Nachfrage kann manchmal einiges bewirken oder einiges in Erfahrung bringen.

    Nicht desto trotz verstehe ich nicht, wie man Unterlagen stehend freihändig im Amt ändern kann. Die Unterlagen hat doch Ihr Architekt erstellen müssen und demnach auch mit unterschrieben. Da kann ich doch nicht einfach ohne Rückfrage ein Kreuz an eine andere Stelle schieben, oder?

    Mario
     
  4. #4 Josilika, 29.01.2006
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    Klar kann das passieren - es war der 29.Dezember !
    Auch ein Architekt hat mal Freizeit :lock

    Aber die Sorte Beamte, die zwischen den Feiertagen auf ihrem Beamtensessel hocken trotz 35 Tage Jahresurlaub, das sind die gefährlichsten .........
    Die Klage muß ja nicht durchgezogen werden, das wissen die schon zu verhindern, aber wer so gegen Bauherrn schlägt - den muß man mit gleichwertigen Mitteln antworten.
    Vielleicht reicht auch ein Termin beim Bürgermeister - wo man sein Herz mal ausschüttet.


    Die netten Bauamtsleiter - haben nämlich alle 2005 mitgespielt und helfen den Bauherrn die Eigenheimzulage zu retten ..... einer meiner Bauherrn hat dann den Brief ..... Auflistung der unvollständigen Unterlagen bekommen und die wurden zum Termin 28.1. nachgereicht - kleiner Spaß am Freitag im Amt wegen 28.1. - nach dem Motto : Normalerweise kommen wir am letzten Tag, aber wußten doch nicht ob ihr am Samstag arbeitet - ein Lächeln und der Antrag wurde als vollständig zur Weiterbearbeitung gegeben - soviel zu den n e t t e n Beamten.
     
  5. #5 lakra-man, 29.01.2006
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    Josilika

    nix für ungut. Ein Architekt hat mal Freizeit. ok. Und, Mitarbeiter einer Verwaltung, eines Betriebes usw. dürfen das nicht? Der Fragesteller ist Journalist. Da unterstelle ich zunächst die eigene Recherche, bevor ich mich bloßstelle.
    .
    Josilikas Meinung ist bestimmt Laienmeinung, ohne Anspruch auf Verallgemeinerung ganzer Berufe. Ich kann's langsam nimmer lesen, das mit der Selbstbeweihräucherung. Experte hin oder her. Fragt sich nur, für wen oder für was. Oder gar "warum".
    .
     
  6. Uli R.

    Uli R.

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    leicht OT ...
    vielleicht war's ja auch ein Angestellter auf einem Angestelltensessel .. *g
     
  7. Bruno

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    Hallo kapi,

    so wie ich die Sache einschätze, ist die Eigenheimzulage nicht in Gefahr. Genaueres steht in den "Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz" des Bundesministeriums der Finanzen.

    http://www.bundesfinanzministerium....nkommensteuer/121,templateId=renderPrint.html

    Das pdf runterladen, dort Punkt 91. Diesen Punkt würde ich bald in einem Gespräch beim Finanzamt klären, dann schläft es sich wesentlich besser.

    Satz 1 macht eigentlich alles klar:

    "Bei wiederholter Antragstellung bleibt der erste Bauantrag maßgebend, es sei denn, dass wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen (z. B. Änderung der ursprünglichen Bauplanung) für die Rücknahme des ersten und die Stellung eines neuen Bauantrags maßgebend waren."

    Man sollte nur nicht zu lange mit dem erneuten Bauantrag bummeln, das sagt Satz 2:

    "Je größer die Zeitspanne zwischen Rücknahme und erneuter Antragstellung ist, desto weniger besteht die Vermutung, dass ausschließlich steuerliche Gründe und nicht wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen für die erneute Antragstellung entscheidend waren."

    Ist die EHZ so gesichert, kannst du dir immer noch den Bauamtsleiter der Gemeinde vornehmen. Von Dienstaufsichtsbeschwerde über Androhung von Schadenersatz, Prügel, Säureattentaten auf das heilige Blechle ist alles möglich. Am besten sich nur ausmalen, was man mit dem alles tun könnte (da meine ich die beiden letzten Punkte), das erleichtert auch ;)
     
  8. #8 kapi, 29.01.2006
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2006
    kapi

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    Vielen Dank Euch allen für die Antworten. @Uli R.: Der Amtsleiter ist tatsächlich Angestellter und kein Beamter, darauf hat er am 29.12. explizit bestanden. (Kein Scherz).
    @Bruno: Vielen Dank für den Tipp, dann sieht das ja schon nicht mehr so dramatisch aus wie gestern. Wenngleich ich mir den nun kommenden Ärger gerne erspart hätte. Übrigens habe ich, bevor ich am 29.12. in der Amtsstube den Antrag änderte, versucht, Kontakt zum Architekten herzustellen und die schwierige Frage mit ihm abzusprechen - was mir leider nicht gelang. Und somit war die Änderung des Antrags auf Genehmigungsfreistellung dem enormen Zeitdruck geschuldet. Unerquicklich aber in dieser prekären Lage schwerlich zu ändern. Mal schauen, was das für morgen anberaumte Gespräch mit dem Landratsamt bringt, ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

    VG
    Udo

    P.S.: Der Architekt sagte mit gestern, dass ihn dieses Theater keineswegs verwundere. Der besagte B-Amtsleiter verfüge in dieser Hinsicht über einen einschlägigen Ruf....
     
  9. kapi

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    (Teil-)Entwarnung: Landratsamt und Bauamt der Gemeinde betrachten den Papierkrieg als rein formalen Akt, der nach BayBo vorgeschrieben sei. Dies habe allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Fristen, die zum Erhalt der EHZ nötig seien. Kurzum: Nachreichen der noch fehlenden Unterlagen bei der Gemeinde unter Beibehaltung des Antrags auf Freistellung, erneute Vorlage bei der kommenden Sitzung des Bausschuß. Die Ablehnung des Antrags vom 29.12.2005 bei der Sitzung vom 10.01.2006 erfolgte ausschließlich der noch fehlenden Unterlagen wegen. Wie mir das Landratsamt heute mitteilte seien Grünflächenpläne das Steckenpferd des Bürgermeisters, der akribisch auf die Einhaltung der im Gründflächenplan vorgesehenen Hartriegelgewächse und deren sonnennahe Pflanzung achte (kein Scherz...). :Roll

    VG
    Udo
     
  10. Uli R.

    Uli R.

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    ah, achtet da jemand auf die Pflanzen und das Zeuch.

    Also bei "uns" im Bebauungsplan steht auch was von Holzlattenzaun senkrechte Lattung (nicht höher als 1m) und Mindestfugenbreite (2cm) bei Pflaster und/oder Öko-Pflaster.

    Bislang hat da noch keiner en Holzlattenzaun, noch hat einer 2 cm Fuge und Öko-Pflaster is das auch nich ... aber gut wenn der bekannt is als Messer ...
     
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