Probleme bei der Entwässerung (Bayern)

Diskutiere Probleme bei der Entwässerung (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir haben ein kleines Problem mit unserer Oberflächenentwässerung und ich hoffe das uns jemand weiterhelfen kann. Wir haben unser...

  1. #1 adama21, 11.09.2014
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    Hallo,
    Wir haben ein kleines Problem mit unserer Oberflächenentwässerung und ich hoffe das uns jemand weiterhelfen kann.
    Wir haben unser Bauprojekt letztes Jahr der Gemeinde vorgestellt, daraufhin wurde die Baugenehmigung von der Gemeinde und vom Landratsamt erteilt und das Haus gebaut.
    Unsere Straße ist eine Sackgasse mit einem Mischkanal und einem kurzen Regenwasserkanal. Der Regenwasserkanal wurde vor vielen Jahren nur bis zum Anfang unseres Grundstücks verlegt und unser Grundstück befindet sich relativ am Anfang der Straße.
    Beantragt wurde die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in das Mischwassersystem, weil der Regenwasserkanal für unser Bauvorhaben nicht tief genug liegt. Kein Haus auf der Straße ist an den Regenwasserkanal angeschlossen.
    Bis heute haben wir das Oberflächenwasser in unseren Garten abgeleitet und als Bauwasser verwendet.
    Unsere Idee damals war gewesen, die Fallrohre vom Dach auf der Gartenseite zu legen und neben der Terrasse eine Zisterne zu setzen um eine Schwenkpunke zu betreiben und für die Gartenbewässerung. Von der Zisterne (5m³ Vorgeschrieben) soll das Wasser vom Überlauf in das Kanalnetz eingeleitet werden, was auch aufgrund der höhenunterschiede möglich ist.
    Der Bürgermeister möchte aber gerne unbedingt dass wir das Oberflächenwasser in den Regenwasserkanal einleiten, was er uns erst nach Fertigstellung des Hauses mündlich mitteilte, er ist sogar der Meinung, dass er uns vor dem Stelltag des Hauses darüber unterrichtet hat, aber jeder weiß das solche Informationen in der Bauphase besser schriftlich mitgeteilt werden und nicht mündlich und wir können uns an so ein Gespräch wirklich nicht erinnern.
    Unser Grundstück hat leichte Hanglage und weil die Fallrohre jetzt auf der Rückseite des Hauses angebracht sind, hätten wir eine Steigung statt Gefälle der Regenwasserleitung wenn wir an den Regenwasserkanal anschließen würden. Die Kosten um die Fallrohre auf die Straßenseite zu verlegen, möchte die Gemeinde auch nicht tragen.
    Der Bürgermeister schiebt uns den schwarzen Peter zu weil er meint im Recht zu sein. Wir allerdings sind auch der Meinung im Recht zu sein weil wir eine Genehmigung haben alles Wasser in das Mischsystem einzuleiten.
    Wer hat jetzt Recht was kann man machen???

    Ich hoffe Ihr könnt uns Helfen.

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen
    Roland
     
  2. #2 SirSydom, 11.09.2014
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    Na, der BGM wird schon wissen warum er euch das nur mündlich anträgt..
    Ihr habt eine Genehmigung, fertig.

    Ich würde vom BGM mal was schriftliches verlangen, Stichwort "rechtsmittelfähiger Bescheid". Schauen was passiert.
     
  3. Ortwin

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    Maßgebend ist der Entwässerungsplan als Bestandteil der Baugenehmigung. Wie ist denn der Zisternenüberlauf dort eingezeichnet? Anschluss an den Mischwasserkanal oder an den Regenwasserkanal.
    Wobei ich nicht glauben kann, dass bei euch ein MISCHwasser- und einen Regenwasserkanal verlegt wurde, viel wahrscheinlicher ist es ein SCHMUTZwasser- und ein Regenwasserkanal
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    Ist denn die Gemeinde des sprechenden Bürgermeisters überhaupt Genehmigungsbehörde oder ist das der übergeordnete Kreis/Stadt/???

    Wenn die Gemeinde keine Genehmigungsbehörde ist, würde ich bei selbiger mal ganz höflich :D anfragen, was denn vom Ansinnen des Bürgermeisters zu halten sei.
     
  5. Ortwin

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    Das Ansinnen des BGM ist schon okay, denn er muss ja seine Gemeinde vor Schaden bewahren und es ist nicht in Ordnung, Regenwasser in der Schmutzwasserkanal einzuleiten. Der Regenwasserkanal wurde ja nicht umsonst verlegt und ich bin mir sicher, dass Roland falsch angeschlossen hat und dass der BGM Recht hat.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    Ach Ortwin.
    Wer lesen kann, .....
     
  7. #7 adama21, 12.09.2014
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    Hallo,
    @Ortwin, ich habe schon richtig geschrieben das wir einen Regenwasserkanal haben und ein Mischwasserkanal. Der MWK zieht sich durch die ganze Straße bis zum letzten Haus durch, der RWK liegt nur an den ersten drei Grundstücken.
    Wir haben bisher nur unser Schmutzwasser an den Mischwasserkanal angeschlossen damit wir überhaupt im Haus wohnen können.
    Die Gemeinde ist keine Genehmigungsbehörde, musste aber dem Bauantrag trotzdem zustimmen bevor die Baugenehmigung vom Kreis Landshut bearbeitet wird.
    Ich habe mal beim Bauamt in Landshut angerufen und der Sachbearbeiter meinte auch genehmigt ist genehmigt und wer schreibt der bleibt. Ebenso hat er angemerkt das für die Entwässerungsplanung die Gemeinden zuständig sind.
    Aus meiner sicht hat die Gemeinde es einfach verpennt darauf zu achten, denn wir haben bei der Planung keine genaue Aussage erhalten wofür der 2. Kanal in der Straße ist und haben uns für den Mischwasserkanal entschieden.

    L
    Mit freundlichen Grüßen
    Roland
     
  8. #8 adama21, 12.09.2014
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    Fallrohr -> Zisterne -> Revisionsschacht -> Mischwasserkanal
    Abwasser vom Haus -^
     
  9. Ortwin

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    Na dann lag ich mit meinen Vermutungen ausnahmsweise mal falsch und du hast letztendlich doch alles richtig gemacht, Roland. Das wird auch euer BGM einsehen müssen, wenn du ihn mit dem genehmigten Entwässerungsplan konfrontierst.
    Freut mich für dich.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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  11. Julius

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    Also ich kenne Orte (sogar in Franken), wo es durchaus genauso ist:
    Ein Regenwasserkanal und ein Mischwasserkanal.

    Ist meist einfach zu erklären:
    Kernort traditionell Mischsystem, Neubaugebiete und abgelegene Ortsteile teils mit zusätzlichem Regenwasserkanal (wenn geeigneter Vorfluter verfügbar oder wenn zur Zentralkläranlage gepumpt werden muß).
    Das erlaubt, die Anbindeleitungen geringer zu dimensionieren bzw. Speicher zu vermeiden.
     
  12. Ortwin

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    Es interessiert keinen Menschen was du für Orte und Kanäle kennst, Julius.
    Die Frage des TE wurde hinreichend geklärt (nicht zuletzt aufgrund meines Hinweises, was vom Bauamt genehmigt wurde) und gut ist. Der Thread kann geschlossen werden.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    Größenwahn?
     
  14. #14 adama21, 12.09.2014
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    Ihr seit beide gut ;)

    Zu der Aussage hätte ich dennoch eine Frage, Die Baugenehmigung beinhaltet Pläne der Entwässerung, dennoch mussten wir eine extra Entwässerungsmappen der Gemeinde gemeinsam mit dem Bauantrag einreichen. Die Baugenehmigung wurde unterschrieben und von der Stadt Landshut gestempelt und Aktenzeichen etc. an uns zurück geschickt.
    Die Entwässerungsmappe bekamen wir paar Wochen nachdem das Haus stand, allerdings OHNE Unterschriften und Stempel zurück. Ich habe hier einen ähnlichen Tread gefunden wo drin steht das man erst bauen darf wenn man den Bauantrag und die Entwässerung in der Hand hält.... stimmt das denn???
    Ich möchte jetzt keine Panik verbreiten aber haben wir vieleicht doch was falsch gemacht? Der Architekt meinte es reicht wenn die Baugenehmigung da ist das der Bagger anrollen darf....
    Oder meinst du mit dem genehmigten Entwässerungsplan die Baugenehmigung?

    Lg
    Roland
     
  15. #15 Wachtlerhof, 12.09.2014
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    Bei uns war es so, dass nach Baugenehmigung zwar der Bau/die Sanierung starten konne. Aber bevor der Kanalanstich gemacht werden darf, musste der Entwässerungsplan vom Bauamt der Gemeinde mit Stempel und Unterschrift genehmigt sein. Wir bzw. der Vorlagenberechtigte mussten auch einen eigenen Entwässerungsplan einreichen (Mehrfachausfertigung). Hab den auch gesondert genehmigt bekommen. Allerdings habe ich mir die Genehmigung des Entwässerungsplanes geholt bevor unser Bauvorhaben richtig los ging. Später der Kanalanstich musste ja auch bei der Gemeinde angemeldet werden, da sollte die Genehmigung vorher schon vorhanden sein.

    LG - Gisela
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    Tja, dann würde ich sagen, habt Ihr keine genehmigte Entwässerung und der Bürgermeister könnte seine Ideen durchsetzen.

    Ob es in einem ggf. von Euch anzustrengenden Rechtsstreit irgendwelche Bedeutung hätte, dass der Antrag eingericht, aber nicht bearbeitet wurde, weiß ich nicht, aber glauben tu ichs nicht.
    Hier einen RA für Verwaltungsrecht fragen. Aber die D+H sind teuer!
     
  17. #17 adama21, 13.09.2014
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    Oh man, dann muss ich irgendwie eine Lösung finden, dass Wasser Berg auf fließt und das ohne Pumpe...
    Gehört denn die Position der Fallrohre am Haus zur Baugenehmigung vom Haus oder zur Entwässerung?
     
  18. #18 Wachtlerhof, 13.09.2014
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    Bei uns wollten sie genau wissen, WO die Fallrohre entwässern. Insofern würde ich sagen, die Position an sich gehört zur Baugenehmigung, ab dem Punkt, wo sie dann hin entwässern zur Entwässerungsplanung.

    LG - Gisela
     
  19. #19 adama21, 14.09.2014
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    Wie sieht denn eine Genehmigte Entwässeung aus? in der Mappe die wir zurück bekamen ist ein Stempel mit Eingangsdatum und eine EAPLNr im Feld Aktenzeichen. Die EAPL Nr ist 19/2013. Die 19 Entspricht nicht der Kalenderwoche wie ich mal vermutet habe.
     
  20. #20 SirSydom, 14.09.2014
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    EAPl = Einheitsaktenplan. 19/2013 => wahrscheinllich die 19te bearbeitete/genehmigte/eingegangen.. Akte aus 2013.
     
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