Ausländischer Bauträger untergräbt meine Bodenplatte!!! BITTE UM HILFE

Diskutiere Ausländischer Bauträger untergräbt meine Bodenplatte!!! BITTE UM HILFE im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, ich benötige dringend euren fachlichen Rat. Meine Frau und ich haben 2012 ein Baugrundstück...

  1. #1 pinkfly50, 12.09.2014
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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich benötige dringend euren fachlichen Rat.

    Meine Frau und ich haben 2012 ein Baugrundstück erworben(Mittelreihenhaus), hier auch direkt 2012 mit dem Bau begonnen

    (Format Reihenhaus etwas untypisch, 10m x 10,20m)

    Wir haben auf den Bau eines Kellers verzichtet, mein direkter Nachbar ebenso. Insgesamt kommen in unsere Hausreihe 5 Häuser, 4 davon bauen alle ohne Keller.

    Aus mir unergründlichen Ursachen wurde das Eckgrundstück nun an einen polnischen Bauträger verkauft, - dieser hat für das Endreihenhaus eine Baugenehmigung für ein 3 Familienhaus bekommen. (Unternehmen in Deutschland; Handwerker alle polnisch sprachig, - absolut unprofessioneller Auftritt – alles andere wie Facharbeiter).

    Dieser Bauunternehmer hat bei uns im Neubaugebiet bereits mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut; - Baustellen sind teilweise unabgeschlossen und seit Jahren unbeendet und liegen brach(Gerichtsprozesse wegen massiver Baumängel laufen).

    Leider ist dieses Mehrfamilienhaus des polnischen Bauträgers nun mein direkter Nachbar

    Problematik:

    Ich habe bei meiner Bodenplatte zum Nachbarn lediglich ein Stützfundament von ca. 70cm tiefer als die Bodenplatte betoniert – man ging davon aus(und hoffte) das der Nachbar ebenso ohne Keller baut(Grundwasser in unserer Region sehr hoch); - damit mich dieser jedoch bei der Herstellung seiner Betonplatte nicht untergräbt habe ich dieses „Nachbarsfundament“ gefertigt.

    Sobald nun der polnische Bauträger mit seinen Aushub tiefer wie 1m geht würde er mich „untergraben“.

    Jetzt benötige ich Ihre Hilfe:

    Wie werden solchen Maßnahme professionell getätigt?

    Wie muss dieser Aushub von seiner Seite erfolgen damit mein Boden unter der Betonplatte nicht wegbricht und anschließend Hohlräume entstehen?

    Was für Maßnahmen sollten im Vorfeld bereits durch mich ergriffen werden?
    (Baustand heute: Bauträger lagert erstmals seine Baumaterialen auf dem Grundstück).

    Wie kann ich mich wären wenn ich sehe das das Gewerk unfachmännisch ausgeübt wird?

    Problematik ist… alles was Garantieansprüche betrifft kann ich vergessen! Der Bauträger ist bereits mehrfach Konkurs gegangen und stets unter anderem Namen erneut aufgetreten. Prozesse bei anderen Baustellen laufen schon ewig. Autos wurden von den Klägern verkratzt usw...

    Ich muss daher währen dem Bau reagieren und mein Hab und Gut schützen… Ansprüche in mehreren Jahren zu stellen wenn Auswirkungen der falschen Arbeiten ersichtlich werden sind hoffnungslos…

    Ich bitte um Hilfe!!!
     
  2. #2 DerBjoern, 12.09.2014
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    Ich würde mir da eigenen Sachverstand holen der die Baustelle überwacht wenn die beginnen auszuheben. Parallel schon mal mit einem Anwalt alles besprechen und vorbereiten das man schnell reagieren kann. Sprich das wenn der Sachverständige bedenken bekommt mittels Anwalt per einstweiliger Verfügung den Bau stoppen lassen oder so in der Art. Ich fürchte großartig andere legale Möglichkeiten haste kaum. Ich würde mir dringenst professionelle Hilfe holen!
     
  3. #3 pinkfly50, 12.09.2014
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    Ich müsste erstmals wissen Wie so etwas korrekt gemacht wird( für den der anbaut). Werde dann den Bauträger zur Rede stellen welche Maßnahmen er beabsichtigt zum "abfangen".

    Kann mir da jemand helfen? Wenn das sich dann nicht mit seinem Vorhaben deckt werde ich wohl Sachverständiger, RA und so weiter hinzuziehen müssen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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  5. #5 andreas2906, 12.09.2014
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    Du müsstest gar nix wissen, weil dich dort eh jeder auslacht. Du hast keinerlei Weisungsbefugnis etc...

    Besorg dir einen eigenen Sachverständigen und Check schon mal deine Rechtsschutzversicherung.
    Außerdem kannst du dir deinen GU/BU - was eigentlich? - mit ins Boot holen, weil wenn der nebenan Mist macht hat dies ja unweigerlich auch Auswirkung auf sein Gewerk. Wie es rechtlich im Streitfall ausgehen würde, keine Ahnung...
     
  6. #6 Gast036816, 12.09.2014
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    wenn dir nicht wohl ist bei nachbars bauweise, dann schalte einen sachverständigen ein, der die gründung des nachbarn gezielt hinterfragt. wenn das nicht fruchtet, musst du dich an deine amtliche bauaufsicht wenden.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    Den Link in dem Link von Ralf Dühlmeyer (#4) finde ich sehr aussagekräftig:
    http://www.bgbau-medien.de/bausteine/d_208/d_208.htm

    Dort scheint auch für Laien einigermaßen verständlich dargestellt zu sein, wie bautechnisch grundsätzlich vorgegangen werden muss.

    Wie weit ist denn das Bauvorhaben deines Nachbarn schon gediehen? Hängt schon ein Baustellenschild (mit rotem Punkt)? Wenn ja, fotografiere das mal aus der Nähe (quasi als Fotokopie, solange es noch da hängt), denn darauf befinden sich alle Daten des Bauvorhabens, insbesondere das Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde, die die Baugenehmigung erteilt hat. Bei uns hier in Sachsen-Anhalt heißt das Bauordnungsamt, wie sich die Behörde bei euch in Speyer nennt, weiß ich gerade nicht, vielleicht genauso.

    Mit jener unteren Bauaufsichtsbehörde solltest du Kontakt aufnehmen und herausfinden, wer der für jenes Bauvorhaben deines Nachbarn zuständige Sachbearbeiter ist. Notiere dir dessen Durchwahl und auch die Durchwahl seines Amtsleiters, damit du im Notfall, falls die Unterfangungen nicht fachgerecht laufen, dort jemanden erreichen kannst. Die kommen dann raus (oder schicken einen Prüfingenieur) und stoppen das Ganze bei Gefahr in Verzug von einer Minute auf die andere.

    Wenn das Bauvorhaben deines Nachbarn einer Baugenehmigung bedarf und nicht dem vereinfachten Verfahren unterliegt (davon gehe ich aufgrund der offenbar geplanten Unterfangung aus), wird eine Baugenehmigung meist nur unter strengen Sicherheitsauflagen erteilt, mit welchen die Standfestigkeit des Nachbargebäudes (deines Hauses) geschützt werden muss.

    Nimm mit dem zuständigen Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde Kontakt auf, besuche ihn und schildere ihm die bauliche Situation und deine Sorgen wegen der Unterfangungen und der Unzuverlässigkeit des ausführenden Unternehmens und frage ihn, ob es diesbezügliche Auflagen gibt, wenn ja welche und erbitte eine Kopie dieser Auflagen und frage zudem auch, ob und ggf. welcher Prüfingenieur für das Bauvorhaben zuständig ist und lasse dir dessen Kontaktdaten geben. Frage den Sachbearbeiter auch, ob es für etwaige Notfälle außerhalb der Amtszeiten eine Gefahrentelefonnummer o.ä. gibt.

    Nimm mit dem zuständigen Prüfingenieur (der ist unabhängig und ihm obliegt es, die Einhaltung der Auflagen des Bauordnungsamtes zu überwachen) Kontakt auf und schildere auch ihm die bauliche Situation und deine Sorgen wegen der Unterfangungen und der Unzuverlässigkeit des ausführenden Unternehmens und frage ihn, wie der Ablauf sein wird und ob es etwas gibt, was du als Nachbar diesbezüglich unterstützend / überwachend tun kannst. Notiere dir für Notfälle auch dessen Telefonnummer und Handynummer und bleibe wachsam, wenn es mit der Bauausführung losgeht und fotografiere viel (aber keine Personen, wegen der Persönlichkeitsrechte).

    Wenn etwas nicht so läuft, wie es sein sollte, fange sofort an, intensiv zu telefonieren, informiere sowohl das Amt, als auch den Prüfingenieur in Echtzeit und schicke ergänzend dazu E-Mails mit den Informationen an beide (etwas schriftliches ist immer gut zu Beweiszwecken). Wenn du glaubst, dass die Standfestigkeit deines Hauses gefährdet ist und du sonst niemanden erreichst, der Maßnahmen zeitnah einleiten will, rufe notfalls die Polizei. Die werden dann schon die zuständigen Stellen hinzuziehen, wenn es ersichtlich gefährlich zu werden droht.

    Notiere dir stets genau, mit wem (Personennamen, nicht nur den Namen der Behörde, oder Dienststelle) du wann und um wieviel Uhr telefoniert hast und welchen Inhalt das Telefonat hatte, denn es geht im Streitfall auch um etwaige Amtshaftungsansprüche.

    Prüfe, ob du eine Rechtsschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung) hast, bei der nachbarrechtliche Ansprüche wegen deines privat genutzten Grundstücks mitversichert sind. Wenn nicht, schließe sofort eine ab (es gilt dann eine 3-monatige Wartefrist, aber vielleicht reicht es ja noch) oder stelle sicher, dass das Grundstück nunmehr einbezogen und mitversichert ist.

    Viele Grüße und viel Erfolg!

    Ralf
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
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    Vorsicht!

    Zumindest gemäß NBauO hat die Unterfangung nichts mit der Art der Genehmigung zu tun

    § 65 NBauO gibt auch nichts anders her.

    Wahnsinn - ja, aber Realität

    Von daher ist nicht mal sicher, ob es für das NachbarBV überhaupt eine geprüfte Statik gibt.

    Viel wichtiger wäre auch der Bauleiter nach LBO, denn DER haftet bei Standsicherheitsproblemen zumindest ja wohl mit.
    Denn wenn das Haus des TE Risse kriegt, dann ist das Standsicherheit und die ist öffentliches Baurecht, für das der BL nach LBO zuständig ist.
    Den ausfindig machen und ihm sehr deutlich klarmachen, was ihm da blühen könnte.
     
  9. #9 Inkognito, 12.09.2014
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    Inkognito Gast

    Also, da soll auf Ihrem Baugrund eine Unterfangung (oder vielleicht auch nicht...) durchgeführt werden - und Sie wurden nicht einmal gefragt?
     
  10. #10 andreas2906, 12.09.2014
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    Eine Versicherung brauchst du jetzt nicht mehr abschließen, wenn du noch keine hast, welche dies abdeckt. Sperrfristen zwischen 3&6 Monaten sind zwar normal, aber keine Rechtsschutz tritt für Ereignisse ein, welche zum oder bereits vor dem Datum des Eintritts als Ereignis bereits bekannt war oder bestand.
    Das halten meines bescheidenen Wissens nach alle Rechtschutzversicherer so.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    Der Ausgangsthread lässt aber nicht erkennen, dass mit ggf. schadensstiftenden Baumaßnahmen bereits begonnen wurde. Wie es scheint, wurde bislang für das Reihenendhaus nur eine Baugenehmigung für ein 3-Familienhaus erteilt. Wann Baubeginn sein wird und wann der Nachbar dann evtl. wirklich beginnen wird gefährlich „zu pfuschen“, wissen zumindest wir Leser hier im Forum im Moment nicht. Da es bis zum Winter nicht mehr lange hin ist, könnte es sein, dass dieses Jahr noch nicht begonnen wird, sodass eine RSV überlegenswert wäre.

    Es kommt zudem für die versicherungsrechtliche Frage der Vorvertraglichkeit nicht etwa auf den Tag der Erteilung der nachbarlichen Baugenehmigung an, sondern auf den Zeitpunkt des ersten Rechtsverstoßes, mithin auf das erste (vom TE befürchtete) schadensstiftende Ereignis während der Baumaßnahme vor Ort.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 12.09.2014
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    Der Ausgangsthread lässt nicht mal erkennen, ob überhaupt untergraben wird!

    Es wird hier nur eine "was-wäre-wenn-Frage" gestellt...
    Offensichtlich kennt der TE nichtmal die Planung oder kommuniziert die entscheidenden Punkte nicht.
     
  13. #13 andreas2906, 12.09.2014
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    @Ralf Wortmann, sorry - ich war schon im Präsens, der TE im aber im Futur.

    Dann kann / sollte über eine ordentliche RS-Versicherung nachgedacht werden - SB spielt bei den Summen eher keine Rolle, lieber einen ordentlichen Versicherer wählen ( Leistungsverzeichnis beachten! )

    Der Ausgangsthread lässt zumindest vermuten, dass es tiefer wie bei allen anderen wird. Der soll / darf / will ein Reihenendhaus für 3 Families mit Keller bauen, da wird er den Meter in den Boden schon schaffen, es sei denn es wird ein Pikinesen-Kriechkeller.
     
  14. bernix

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    ....mich würde mal interessieren was euer Stadtrat/bzw Bauausschuss dazu sagt.....
     
  15. #15 Skeptiker, 12.09.2014
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    Leute, bleibt 'mal ganz entspannt, da steht nichts von einem geplanten Keller, nirgends. Der TE schreibt nur, dass er und die 3 anderen keinen gebaut haben.
     
  16. #16 Skeptiker, 12.09.2014
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    Was hat haben die denn damit zu tun?
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    „Zur Rede stellen“, das klingt wütend und sogar ein wenig aggressiv. Du solltest im Hinterkopf behalten, dass der Bauträger (soweit erkennbar) bislang bezüglich deines Bauvorhabens wohl noch gar nichts falsch gemacht hat. Eine Baugenehmigung ist ihm anscheinend erteilt worden. Deshalb bei Gesprächen mit dem BT immer nett und freundlich bleiben. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus.

    Hier noch ein paar Normen (nur Auszüge) aus eurem Nachbarrechtsgesetz zum Thema „Anbau“ und „Unterfangen“. Das Vorhaben muss gem. § 6 Abs. 1 LNRG drei Monate vorher angezeigt werden. Schriftform scheint nicht erforderlich zu sein. Schließe also eine RSV ab, bevor du zum BT gehst und mit dem sprichst und nehme einen Zeugen mit zum Gespräch, sonst behauptet der BT noch, er habe dir das Vorhaben in jenem Gespräch in allen Einzelheiten „angezeigt“ und fängt sodann in genau drei Monaten an.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG)

    § 5 - Anbau an die Nachbarwand
    (1) 1Der Nachbar ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen. 2Anbau ist die Mitbenutzung der Wand als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung des neuen Gebäudes.
    (2) Ein Unterfangen der Nachbarwand ist nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 zulässig.

    § 6 - Anzeige des Anbaus
    (1) 1Die Einzelheiten des beabsichtigten Anbaus sind mindestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten des zuerst gebauten Gebäudes anzuzeigen. 2Mit den Arbeiten darf erst nach Fristablauf begonnen werden.
    (2) Etwaige Einwendungen gegen den Anbau sind unverzüglich zu erheben.

    § 16 - Unterfangen einer Grenzwand
    (1) Muss der Nachbar zur Errichtung seines Gebäudes seine Grenzwand tiefer als die zuerst errichtete Grenzwand gründen, so darf er diese unterfangen, wenn keine erhebliche Schädigung des zuerst errichteten Gebäudes zu besorgen ist und das Unterfangen nur mit unzumutbar hohen Kosten vermieden werden könnte.
    (2) Für die Verpflichtung zur vorherigen Anzeige der Rechtsausübung und zum Schadensersatz gelten die §§ 6 und 19 entsprechend.

    § 19 - Schadensersatz
    (1) Schaden, der bei Ausübung der Rechte nach § 17 dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten des Nachbargrundstücks entsteht, ist ohne Rücksicht auf Verschulden zu ersetzen.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 12.09.2014
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    Der TE hat es zwar in seinen Beiträgen zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber es liest sich so, als habe er absolut sichere Informationen, dass mit Keller gebaut werden soll. Sonst wäre doch der ganze thread hier unnötig.
     
  19. #19 Skeptiker, 12.09.2014
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    Genau das ist der Punkt. Ich habe anhand der Wortwahl des TE, welche mir wie Dir auffiel, die Sorge, dass beim TE momentan die Emotionen etwas die Ratio überschatten und die Antwort auf diese zentrale Frage darunter verschüttet liegt.
     
  20. bernix

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    ....mich würde mal interessieren was euer Stadtrat/bzw Bauausschuss dazu sagt..
    ...wenn mir als Mitglied des Stadtrates und des Bauausschusses bekannt wäre, dass ein Unternehmer, der bereits für mindestens eine Bauruine im Ort verantwortlich wäre (so zumindest die Info-Lage hier), noch ein BV in Angriff nehmen will, dann würden wir schon etwas genauer hinsehen....
     
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