Baugenehmigung erforderlich? - Vordachverlängerung

Diskutiere Baugenehmigung erforderlich? - Vordachverlängerung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, folgende Frage steht im Raum: Gerne möchten wir ein Vordach (derzeit ca. 70cm), an einem Einfamilienhaus auf ca....

  1. #1 knutertl, 13.09.2014
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    Hallo liebe Bauexperten,

    folgende Frage steht im Raum:

    Gerne möchten wir ein Vordach (derzeit ca. 70cm), an einem Einfamilienhaus auf ca.
    1,60m Verlängern.
    Wird hierfür eine Baugenehmigung benötigt?

    Zutreffende Bauordnung: Bayern/Baybo

    Soweit wir das erlesen konnten, wir ab einem Dachvorsprung von 1,50m die Abstandsfläche betroffen.
    Hierzu gibt es aber keine Probleme, da auf der betreffenden Hausseite (Traufseitig) ein "Vorgarten" von ca.
    30m vorhanden ist.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Knutertl
     
  2. #2 Tafelsilber, 13.09.2014
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  3. #3 knutertl, 13.09.2014
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    Hallo Tafelsilber,

    vielen Dank, nun hab ich's auch gefunden :bierchen:
     
  4. Taipan

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    Würde ich auch so lesen, wenn das Vordach nur die Haustür Überspannt. Wenn das Vordach allerdings rechts und links bedeutend weitergeht, um z.B. Feuerholz trocken drinter zu lagern oder die Fahrräder drunter dauerhaft trocken zu stellen, dann würde von dem Dach die Wirkung wie von einem Bauwerk ausgehen und es wäre eine Genehmigung notwendig.
     
  5. #5 knutertl, 13.09.2014
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    Die Überdachung wird in flacherer Neigung am Hauptdach angeschlossen.

    Habe in der Baybo noch folgendes gefunden:

    "Art. 57
    Verfahrensfreie Bauvorhaben,
    Beseitigung von Anlagen

    (1) Verfahrensfrei sind...

    g)
    Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m,"

    Da das Vordach auf ca. 9,00m länge von derzeit 70cm auf nun ca. 1,60m verlängert werden soll.

    ich versuch mal, eine skizze einzustellen...
     
  6. #6 knutertl, 13.09.2014
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  7. Taipan

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    und damit hagelt Dir der Art. 6 Abs. 1 Satz 2 ins Gemüse ...
     
  8. #8 knutertl, 13.09.2014
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    Was sagt der nun aus?
     
  9. Taipan

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    Dass von diesem Vordach Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen und es deswegen Abstandsflächen auslösen wird. Grundsätzlich ist alles, was Abstandsflächen auslöst, genehmigungspflichtig.
     
  10. #10 knutertl, 13.09.2014
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    OK, ich Verstehe. Dann muss wohl doch eine Genehmigungsplan erstellt werden.

    Kann man hier den planerischen Aufwand etwas minimieren, leider sind vom Bestand nur sehr schlecht lesbare Pläne vorhanden?
     
  11. Ortwin

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    "Grundsätzlich ist alles, was Abstandsflächen auslöst, genehmigungspflichtig"
    Wo hast du denn diesen Schmarrn her, Taipan? In der BayBo steht das jedenfalls nicht, und die ist ja in diesem Fall maßgebend.
    Richtig ist, dass gemäß Art 57 g) Terassenüberdachungen bis 30m2 und einer Tiefe bis 3m verfahrensfrei sind. Punkt.
    Dass generell Abstandsflächen beachtet werden müssen, ist zwar richtig, allerdings benötigt niemand eine Baugenehmigung für eine wie in Art 57 g) beschriebene Terassenüberdachung, (sofern die Abstandsflächen funktionieren und das tun sie in diesem Fall ja zweifellos).
    Also immer schön bei den Fakten bleiben, keine Pferde scheu machen und bitte nicht dem TE unnötig schlaflose Nächte bereiten.
    Also Knuterl: Entwarnung. Nein, du benötigst KEINEN Genehmigungsplan. Entspann dich.
     
  12. #12 knutertl, 14.09.2014
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    Also, ich verstehe das so:
    Die gepplante Terrassenüberdachung löst zwar Abstandsflächen aus, da nun das Vordach bzw. der Dachvorsprung >1,50m ist, aber dennoch die Abstandsfläche ohne Zweifel noch auf dem Grundstück liegen und
    auch keine andere Überdecken.
    Daher greift der Art. 57 g). Zudem ist es eine Reine Terrassen- bzw. Balkonüberdachung, ohne geschlossenen Wände, also ohne umbauten Raum.

    Ich werde vorbeugend kommende Woche einfach mal auf dem zuständigen Bauamt nachfragen, dann bin ich bzw. unser Bauherr auf der sicheren Seite.

    Vielen Dank für Eure Antworten!
     
Thema: Baugenehmigung erforderlich? - Vordachverlängerung
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