Kann ein Lageplan falsch sein?

Diskutiere Kann ein Lageplan falsch sein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mich würde interessieren ob ein Lageplan falsch sein. Enthalten sind folgende Sätze: 1. zeichnerischer Teil zum Bauantrag 2....

  1. #1 speerle, 14.09.2014
    speerle

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    Hallo zusammen,
    mich würde interessieren ob ein Lageplan falsch sein.
    Enthalten sind folgende Sätze:
    1. zeichnerischer Teil zum Bauantrag
    2. Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    3. Abweichungen gegenüber dem Grundbuch möglich

    Ich dachte eigentlich, wenn ein Haus fertig ist, muss dieses von einem öffentlich bestellten Vermesser eingemessen werden. Dadurch wird doch automatisch die Änderungen an das Katasteramt übermittelt.
    Daher ist doch ein Lageplan direkt vom Katasteramt immer richtig oder?
     
  2. #2 Geodesy, 15.09.2014
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    Ich verstehe die ganze Frage irgendwie nicht.
    Ein Lageplan ist für den Bauantrag und interessiert das Katasteramt erstmal gar nicht. Ist das Haus fertiggestellt gibt es eine Gebäudeeinmessung, diese wird in das Kataster übernommen und als fertiges Produkt bekommst Du einen Auzug aus der Liegenschaftskarte mit den Gebäudeumrissen.
    Der Lageplan hat mit dem Kataster gar nix zutun.
    Also, wie war die Frage nochmal?
     
  3. #3 Junibart, 15.09.2014
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    Hallo,
    auch ich verstehe die Frage nicht.
    Natürlich kann ein Lageplan falsch sein, Fehler macht jeder mal, auch ein Katasteramt.
    Falls Du auf die möglichen Abweichungen zum Grundbuch (Punkt 3) aus bist: Da sind tatsächlich Abweichungen möglich. Kataster und Grundbuch sind zwei völlig unabhängige öffentliche Register, die sich bei den Informationen, die in beiden Registern geführt werden, über Korrekturmitteilungen abgleichen. Bevor eine Mitteilung geschrieben, übermittelt, eingelesen und verarbeitet ist, kann es einige Zeit dauern- in dieser Zeit unterscheiden sich die Daten.
    Auch zwischen der Einmessung eines neuen Gebäudes vor Ort und der Fortführung der Liegenschaftskarte können Wochen bis Monate vergehen. Noch mehr Zeit kann vergehen, bis das Kataster merkt, dass ein Gebäude nicht mehr da ist...

    Auch Flächenangaben können sich unterscheiden- die "Buchfläche" (Grundbuch) und die bei einer Vermessung rechnerisch ermittelte Fläche können differieren, wenn z.M. eine Fläche zu früherer Zeit grafisch aus der Karte abgegriffen wurde und nun mit den heutigen Messgenauigkeiten z.B. eine Teilungsvermessung gemacht wird.

    So, genug zum allgemeinen Teil. Wenn das nicht hilft, bitte konkret fragen.

    es grüßt
    der Junibart
     
  4. #4 speerle, 15.09.2014
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    Hallo zusammen,
    mir geht es darum, ich baue direkt auf die Baugrenze. Ein verrutschen beim Abstecken hätte ggf. negative Folgen für mich. Daher die Frage ob die Informationen im Katasteramt 100% genau sind.
    Sorry für die undeutliche Ausdrucksweise.
     
  5. H.PF

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    Abgesteckt wird von den realen Fixpunkten/Grenzsteinen. Da muß man dann halt genau messen...
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 15.09.2014
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    Ich hatte in letzter Zeit ein paar Fälle hier in Sachsen-Anhalt, bei denen Grenzverläufe aus den Liegenschaftskarten des Katasteramts (heißt bei uns hier inzwischen „Landesamt für Vermessung und Geoinformation“) zu Problemen führten. Hintergrund war jedes Mal, dass die Nachbar sich aus irgendeinem Grund über den Grenzverlauf stritten und dass sich dann herausstellte, dass die betreffende Grenze zwar (natürlich) in der Liegenschaftskarte eingezeichnet, aber nie im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Grenzfeststellung rechtskräftig festgestellt und abgemarkt worden war.

    Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dann schaue zunächst, ob für die betreffende Grenzlinie Grenzsteine oder amtliche Abmarkungen vorhanden sind und ob diese evtl. den Eindruck machen, verrückt / versetzt worden zu sein.

    Wenn du weder Grenzsteine, noch Abmarkungen findest, könntest du mal beim Katasteramt nachfragen, ob in der Vergangenheit überhaupt eine förmliche öffentlich-rechtliche Grenzfeststellung stattgefunden hat. (Geodesy und Junibart können das aber sicher besser erklären, als ich ...).
    Wenn nicht, kannst du eine Grenzfeststellung beantragen, um auf Nummer sicher zu gehen. Das kostet zwar, ist aber aus meiner Sicht immer noch besser, als den Ärger, den man sich mit einem etwaigen Überbau oder Grenzstreitigkeiten einhandelt. Möglicherweise hast du dann zudem eine Erstattungsanspruch bezüglichen der hälftigen Kosten der Grenzfeststellung gemäß § 919 Absatz 3 BGB.
     
  7. #7 Junibart, 16.09.2014
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    Hallo,

    ich nehme mal an, dass die Baugrenze eine Festlegung des B-Plans ist, die mit einer entsprechenden Vermaßung an die Flurstücksgrenzen gebunden ist.
    Dann sollte tatsächlich die Absteckung von den Grenzzeichen bzw. Koordinaten der Grenzpunkte ausgehen, wenn diese denn richtig stehen und auch die Grenze als "festgestellt" gilt. Das heißt meist, dass sie ordnungsgemäß vermessen und von den anliegenden Beteiligten (i.d.R. die Nachbarn und der Eigentümer der Straße) mal anerkannt wurden. Und Ja, Ralf Wortmann hat recht: Nicht jede Grenze ist festgestellt- das kommt aus der über hundertjährigen Geschichte des Katasters: Es ist nicht für den Zweck der Eigentumssicherung, sondern für die Besteuerung innerhalb von wenigen Jahren aus dem zusammengezeichnet worden, was man hatte- oftmals nur Karten. Die genauen Vermessungen kamen später, und auch heute noch gibt es Grenzen, für die nur ein grafischer Nachweis existiert, und die dann erst vor Ort von den Beteiligten anerkannt werden müssen. Das gibt gelegentlich Streit. Allerdings würde ich solche Grenzen in einem B-Plan-Gebiet eher nicht erwarten.

    Speerle, wenn Du sicher gehen willst, lasse einen Vermesser die Absteckung entsprechend dem geltenden Baurecht machen. Dann muss er die Unterlagen zu den Grenzen und den B-Plan-Festlegungen recherchieren. Von einer Absteckung allein auf der Grundlage eines grafischen Planes, auch wenn er vom Katasteramt erstellt wurde, würde ich dringend abraten.

    Es grüßt
    der Junibart.

    ---
    Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen. Aber: Amtliche Vermessung ist in höchstem Maße Ländersache. Vorschriften und Begrifflichkeiten unterscheiden sich erheblich. Im Zweifel bei den zuständigen Katasterbehörden nachfragen.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 16.09.2014
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    Wir wissen aber derzeit noch nicht genau, ob es sich um ein B-Plan-Gebiet handelt. Aus den beiden Beiträgen des TE geht das nicht hervor.
     
  9. #9 Junibart, 16.09.2014
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    OK, ich hatte das aus dem Begriff "Baugrenze" im zweiten Beitrag des TE geschlossen. Vielleicht äußert sich der TE ja nochmal, wie die Baugrenze in seinem Fall definiert ist.
     
  10. #10 speerle, 17.09.2014
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    Guten Morgen,
    die Baugrenze ist im Bebauungsplan mit 3m zum Nachbargrundstück festgelegt. Das Baugebiet ist relativ neu von 2006.
    Es gibt auch 2 Grenzpunkte die seitens der Gemeinde an Straßenecken festgelegt sind an denen mein Grundstück verläuft. Daher denke ich hatte der Vermesser alle wichtigen Punkte um seine Arbeit korrekt zu erledigen.
    Vielen Dank an Junibart und Ralf Wortmann für die Informationen.
     
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