Lohnkürzung bei Architekt möglich?

Diskutiere Lohnkürzung bei Architekt möglich? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben für die Betreuung des Umbaus unserer gekauften Immobilie einen Architekten beauftragt. Gemäß HOI bekommt er von der...

  1. #1 cappuccino78, 15.09.2014
    cappuccino78

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    Hallo,

    wir haben für die Betreuung des Umbaus unserer gekauften Immobilie einen Architekten beauftragt. Gemäß HOI bekommt er von der Rechnungssumme der Gewerke (bei uns sind das Dachdecker, Fensterbauer, ein Bauunternehmen für einen Durchbruch) 10% Lohn. Einen detaillierten Architektenvertrag haben wir damals nicht gemacht, sondern einfach der folgenden Email zugestimmt:

    " (...) danke für die zusendung des bauantrags.

    das netto-architektenhonorar für
    - planung
    - angebotseinholung/auftragsvergabe
    - bauleitung
    - abnahme
    - abrechnung

    für die betreuten gewerke
    - gerüstarbeiten
    - zimmer-, dachdämm- u. -deckungsarbeiten
    - fassade og zum balkon
    - wanddurchbruch küche/wohnzimmer
    - wohnzimmer-gartenfassade

    setzt sich aus den netto-abrechnungssummen der handwerker : 100 x 10 (= 10%) zusammen.

    da die umsatzsteuer bei allen gleich ist, bleibt das verhältnis incl. ust. mit 10% auch gleich. (...)"


    Inzwischen ist es so, dass wir mit einigen Leistungen des Architekten sehr unzufrieden sind. Die Rechnungssumme des Dachdeckers liegt z.B. ca. 35% (ca. 7.000€) über seinem Angebot. Ein Grund dafür ist z.B., dass die derzeit ausführende Firma viel kleinere Flächen im Angebot berücksichtigt hat als eine Vergleichsfirma. Der Architekt hat das Angebot damals ausgeschrieben - folglich müssten die Ausgangswerte bei allen Bietern ja die gleichen sein.
    Hätte ich selbst die Angebote damals schon so detailliert prüfen müssen oder gehört das nicht eigentlich zur Aufgabe des Architekten im Rahmen der Angebotseinholung/Auftragsvergabe?

    Hinzu kommt, dass es auch bei der Aufstellung des Krans Probleme gab, um deren Lösung wir uns letztendlich selbst kümmern mussten sowie andere "Kleinigkeiten". Letztendlich haben wir einen Architekten engagiert, damit wir uns um eben jene Dinge nicht selbst kümmern müssen, um vergleichbare Angebote zu haben und um keine bösen Überraschungen bei den Rechnungen der Handwerker zu erleben.

    Inzwischen überlegen wir ernsthaft, ob wir vom zugesagten Lohn in Höhe von 10% was kürzen können, weil wir der Ansicht sind, dass der Mann die Leistungen nicht ordentlich erbringt. Ist das möglich und rechtlich haltbar?

    Viele Grüße.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Lohn erhalten Arbeiter! Architekten, RA usw erhalten ein Honorar.

    2) Lohn wie Honorar kürzen kann man entweder in Aufrechnung entstandener Schäden, die keine Versicherung übernimmt/übernommen hätte und/oder um nicht erbrachte Leistungen.

    Was Ihr Architekt ggf. nicht erbracht hat, ist so nicht zu beurteilen.

    A B E R:
    10 % der Rechnungssumme stehen nicht in der HOAI!
    Dort gibt es eine gestaffelte Tabelle fürs Honorar, die nach
    • Honorarzone
    • anrechenbaren Kosten
    eine Summe des Honorars für die Leistungsphasen (LP) 1 - 9 nennt.
    Diese Summe ist auf die LP 1 - 9 mit entsprechenden %-Sätzen aufzuteilen.

    Die Aufstellung der Leistungen klingt nach LP 5 - 8. Das sind 72 % des Tabellenwertes, wenn alles geleistet wurde, was nach Anlage 10 und den Umständen der Baustelle zu leisten ist!

    Ob der Architekt sich um die Kranprobleme hätte kümmern müssen = ????

    Das erschliesst sich mir nicht!
    Wenn der Architekt ein LV erstellt hatte, dann sind darin Massen enthalten
    XY m² Dachziegel
    Stück Antennenziegel
    usw usw.

    Da kann sich natürlich der Architekt vertun. Tippfehler, Rechenfehler usw. Aber das ist dann für alle gleich!
    Wieso kann Angebot X mehr m² enthalten als Angebot Y.
    Ich meine, klar kann sich der Unternehmer vertun (mit oder ohne " "), aber bei der Angebotsprüfung über AVA, Excel oder Rechenmaschine muss das doch auffallen und korrigiert werden.

    Irgendwie SO nicht nachvollziehbar!
     
  3. #3 Gast036816, 15.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal wird es keine lohnkürzung sein, sondern eine minderung des vereinbarten honorars. so etwas ist möglich, wenn teilleistungen gegenüber dem vertrag nicht erbracht wurden. google nach der steinfort- oder siemon-tabelle. ich schätze jedoch, dass du das alleine nicht durchstehst.

    hast du zeitnah dem architekten seine mängel schriftlich angezeigt? fristen und nachfristen gesetzt?
     
  4. #4 Thomas B, 15.09.2014
    Thomas B

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    Ein merkwürdiges Arch.-Angebot ist das:

    "...setzt sich aus den netto-abrechnungssummen der handwerker : 100 x 10 (= 10%) zusammen.

    da die umsatzsteuer bei allen gleich ist, bleibt das verhältnis incl. ust. mit 10% auch gleich."

    Mit der HOAI hat das nun recht wenig zu tun.

    Daß es zu preislichen Abweichungen kommen kann, ist immer so. Im Idealfalle gleichen sich Kostenmehrungen und -minderungen aus. Realistischerweise aber kommt es -besonders bei sehr schwer zu kalkulierenden Umbauten- immer zu Abweichungen...meistens nach oben.

    Hat der Architrekt nun ausgeschrieben (Vorgaben von Mengen/ Massen und Qualitäten) oder hat der Dachdecker angeboten (=Massen selber ermittelt)????
     
  5. #5 cappuccino78, 17.09.2014
    cappuccino78

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    Vielen Dank für die Antworten!
    Also, der Architekt hat mit einer Fa. zusammen die Fläche geschätzt (anhand der Grundrisse und indem mal seitlich auf das Dach geschaut wurde - da es noch kein Gerüst gab und das Haus 3 Stockwerke hat, kam man da damals nicht richtig auf das Dach drauf) und dann die daraus ermittelten Maße an die anderen Bieter weitergeleitet.
    Ich habe ihn auch auf die Messdifferenzen angesprochen (mündlich und schriftlich) und er sagt "er schaut sich das nochmal an". Sicher kann ich eine Frist zur Prüfung setzen - die Frage ist nur, mit welchen Konsequenzen ich überhaupt im Falle einer Nicht-Erfüllung drohen könnte. Denn ich sehe ein, dass man durch das von uns ja auch angenommene schwammige Arch.-Angebot nichts in der Hand hat.
     
  6. #6 ManfredH, 17.09.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    All das Geschilderte hat mit einer korrekten und seriösen Architektentätigkeit wenig zu tun, weder die seltsame Honorarberechnung noch die Vorgehensweise bei der Angebotseinholung.

    Bei einer Beauftragung mit den Leistungen Ausschreibung-Vergabe-Abrechnung hat der Architekt selbst (und nicht "mit einer Fa. zusammen") die erforderlichen Leistungen klar und umfassend zu beschreiben und die zugehörigen Mengen zu ermitteln (nicht zu schätzen!). Auf dieser Grundlage erhält man dann objekt vergleichbare Angebote.

    Ich würde vorschlagen, zunächst mal zu prüfen, ob es sich bei dem Architeken tatsächlich um einen solchen handelt, sprich um ein eingetragenes Mitglied der Architektenkammer. Nicht jeder, der sich als Architekt ausgibt, ist auch wirklich ein solcher. Wenn es nicht der Fall ist, wäre das der Kammer zu melden, wegen der unberechtigten Führung der geschützten Berufsbezeichnung Architekt. Ist er aber tatsächlich einer, dann ... hmm, eigentlich auch, wegen der nicht HOAI-konformen Honorarberechnung? Zumindest aber sollte er mal auf seinen Abrechnungsmodus angesprochen und aufgefordert werden nachzuweisen, dass sich sein auf diese Weise ermitteltes Honorar im Rahmen der HOAI-Sätze bewegt, unter Berücksichtigung der für die Baumassnahme zutreffenden Honorarzone und des beauftragten Leistungsumfangs.
     
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