Unzumutbare Kosten durch Unterfangung

Diskutiere Unzumutbare Kosten durch Unterfangung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Insgesamt ist das nicht ganz eindeutig.. Du schreibst zwar, dass die vollständige Planung beim GU war, dass Ihr aber, wenn Ihr das vorher gewusst...

  1. #21 Bauliesl, 16.09.2014
    Bauliesl

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    Insgesamt ist das nicht ganz eindeutig..
    Du schreibst zwar, dass die vollständige Planung beim GU war, dass Ihr aber, wenn Ihr das vorher gewusst hättet, anders geplant hättet....
    Du hast gesagt, Erdarbeiten seien Euer Part gewesen - wer hat wann welche Planung beauftragt? Was steht im GU-Vertrag zum Thema Planung? Ist Bezug genommen auf die HOAI?

    Tja, mit den Kosten, die Du Dir evtl. zurückholen willst / kannst, ist das so eine Sache. Einerseits gilt sicher das Argument "Hätte man uns rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, dann hätte uns eine "zweite-Klasse-Keller" ausgereicht"; vereinfacht gesprochen. Was nützt es mir, wenn meine Immobilie durch einen hochwertigeren Keller etwas mehr wert ist und ich auf der anderen Seite das Geld für einen hochwertigen Keller eigentlich gar nicht habe und mir dementsprechend meine Finanzierung um die Ohren fliegt....?

    Nicht ganz einfach, insofern wäre es wichtig, welche Planung Ihr beim GU in Auftrag gegeben habt.
    Gruß,
    Liesl
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 16.09.2014
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  3. #23 wasweissich, 16.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ralf ,auf einen fertiggebauten keller zu verzichten wird schwer sein ...... nahezu unmöglich :D
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 16.09.2014
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    Danke, das war gerade noch rechtzeitig innerhalb der Korrekturfrist.

    Da hatte ich die Beiträge ab #7 zu oberflächlich gelesen!
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 16.09.2014
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    Verstehe ich das richtig, dass euch der GU / GÜ und sein Bauleiter die Tatsache, dass sie überhaupt Unterfangungsarbeiten durchführen, während der Bauausführung verschwiegen haben?

    Dann könnte euch § 2 Absatz 8 VOB/B ein wenig helfen, falls ihr im Bauvertrag wirksam die VOB/B vereinbart haben solltet:
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 2 Absatz 8 VOB/B:

    1. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen; sonst kann es auf seine Kosten geschehen. Er haftet außerdem für andere Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen.

    2. Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Soweit dem Auftragnehmer eine Vergütung zusteht, gelten die Berechnungsgrundlagen für geänderte oder zusätzliche Leistungen der Absätze 5 oder 6 entsprechend.

    3. Die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) bleiben unberührt.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  6. #26 Calvino, 16.09.2014
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    Also bisher haben wir nur eine Baugrube und die mittlerweile fertiggestellte Unterfangung.

    Wir haben uns heute Abend mit dem GU auf unserer Baustelle getroffen. Dieser hat uns nun mitgeteilt, dass er (wahrscheinlich) Insolvenz anmelden wird. Supergau...
    Das Haus wurde bereits produziert im europäischen Ausland, von seinem Bruder, mit eigener Firma. Sein Vorschlag war, dass wir das Haus direkt von seinem Bruder erwerben, es sei ja bereits produziert. Garantie würde dieser dann übernehmen(Tschechien). Wir würden 13TEUR "sparen". Zahlung nach Fertigstellung.

    Allerdings kann ich die Kosten des Rohbaus natürlich nicht nachrechnen. Und weiß nicht ob der Betrag für den Rohbau zu hoch angestzt ist. Es geht um 193TEUR, (Planung, Statik, Keller-Weiße Wanne, Haus in Hokzständerbauweise, Fenster, Türen, Dach, Rolläden, Außenputz,...

    Ich weiß man kann das unmöglich so aus der Ferne beurteilen- bin verzweifelt...

    1. Abschlagszahlung die v uns bereits geleistet wurde, 26TEUR

    Morgen gehts zum Anwalt.
     
  7. #27 dilbert, 17.09.2014
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    Dann ist der morgige Termin beim (Fach-?) Anwalt der richtige erste Schritt.
     
  8. #28 Gast036816, 17.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    spannende nummer, wenn der unternehmer euch zuerst die insolvenz ankündigt und nicht dem zuständigen amtsgericht. interessant wird dann das zeitfenster zwischen der ankündigung euch gegenüber und der anmeldung beim gericht. solltet ihr auch mit dem anwalt besprechen.
     
  9. #29 Calvino, 17.09.2014
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    Naja, ich muss zugeben, dass er nicht gesagt hat, dass er insolvent ist. Allerdings sagte er, dass es zzt angespannt ist und er nicht weiß ob er diese Situation noch lange durchhält. Bisher hat er alle Rechnungen wohl gezahlt... Aber, wenn es so weiterläuft muss er wohl den Finger heben...
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 17.09.2014
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    Der Anwalt, den ihr heute aufsuchen wollt, sollte auch gleich mal den Zahlungsplan im Bauvertrag auf Wirksamkeit überprüfen. Und die Erfüllungsbürgschaft nach § 632a BGB nicht vergessen. Sofern dieses recht im Bauvertrag nicht explizit abbedungen wurde, habt ihr einen Anspruch darauf.

    Erstmal keine Zahlungen mehr an den GÜ bis zur Klärung der Sache. Keine Vereinbarungen mit dem GU, die vom Insolvenzverwalter später evtl. wegen Gläubigerbenachteiligung angefochten werden könnten. Bei einer Vertragsübernahme durch den tschechischen Bruder würde dieser auch den Gewinn "übernehmen". Da wäre ich vorsichtig. Vertragsaufhebung mit dem GU ja (falls er das ohne weitere Zahlungen macht), aber dann mit einer anderen, seriösen Firma mit entsprechendem Bauverzug weiterbauen. Sicherung der Baustelle / Baugrube nicht vergessen!
     
  11. #31 Calvino, 17.09.2014
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    Vielen Dank. Das sind zwar für uns harte Worte da wir damit die 1.Anzahlung sicher verlieren zusammen mit den Kosten für die Unterfangung, aber stimmt schon seriös ist anders. Augen zu und durch...
     
Thema: Unzumutbare Kosten durch Unterfangung
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