Alte Elektrik, ab wann muss Vermieter erneuern?

Diskutiere Alte Elektrik, ab wann muss Vermieter erneuern? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo :-) Ich habe ein Problem, welches mir arg im Magen liegt. Wir wohne seit einem Jahr (Juli, 2013) in unserer ersten gemeinsamen Wohnung...

  1. flubel

    flubel

    Dabei seit:
    17.09.2014
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Sauerland
    Hallo :-)

    Ich habe ein Problem, welches mir arg im Magen liegt. Wir wohne seit einem Jahr (Juli, 2013) in unserer ersten gemeinsamen Wohnung (Bjr. 1965). Als wir eingezogen sind, gab es im Schlafzimmer keine funktionierende Steckdose und wenn man mehr als 3 Elektrogeräte in irgendeine Steckdose eingesteckt hat, ist die Sicherung sofort raus gesprungen. Der Vermieter hat einen Elektriker kommen lassen und dieser hat dann etwas am Wohnungs-Sicherungskasten gemacht und oben diese Kappen für die Leitungen aufgemacht und dort die Leitungen umgesteckt.

    Soweit ging die Elektronik wieder, bis wir dann einen neuen Backofen anschließen wollten. Da wir keine Ahnung von Elektrik haben, habe ich einen Elektriker bestellt, der diesen für uns anschließt. Der Elektriker hat dann die Endleitungen für den Backofen machen müssen und meinte, der Backofen würde zu wenig Strom bekommen. Er würde nicht richtig funktionieren. Ergo Vermieter angerufen und der hat nach viel murren, wieder einen Elektriker bestellt. Der hat dann im Hausflur die Drehsicherungen durch Kippschalter ersetzt und wieder etwas am Sicherungskasten gemacht. Der Backofen lief dann auch, bloß dann ging nach einiger Backofen-Betriebszeit immer die Drehsicherung des Backofens kaputt und musste gewechselt werden. Also wieder den Vermieter angerufen. Der bestellte Elektriker hat wieder etwas am Sicherungskasten gemacht. Ab da an ging es.

    Wobei wir ab und an Stromausfälle haben, dies jedoch nur in unsere Wohnung. Bei allen anderen Nachbarn gibt es bei der Elektrik keine Probleme.

    Wir haben nach und nach die Räume fertig gemacht und nun haben wieder Probleme mit dem Strom. Wenn man im Flur, in jeweils beide Steckdosen ein Elektrogerät steckt und ich dann das Licht im Flur anmache, platzt die Glühbirne im Flur und wenn ich im Badezimmer das Licht anmache platz die Glühbirne im Badezimmer. Beide jeweils sofort beim einschalten! Mehr als 3 Geräte schafft der Flur nicht (B.s.p. Telefon, Router, NAS und eventuell Staubsauger), dann starten alle Geräte im Flur neu. Also wieder das selbe Spiel, Vermieter angerufen, unter murren, der Elektriker kommt.

    Jetzt haben wir etwas im Internet gesucht und den sogenannten Bestandsschutz gefunden. Wenn ich die ganzen Artikel dazu lese, müsste der Vermieter eigentlich unsere Elektrik in der Wohnung erneuern und nicht notdürftig immer Flicken, bis was neues kommt oder? Auch wurde hier vieles schon verändert, eine neue Steckdose im Flur und im Bad (alle anderen Mieter haben keine Steckdose im Bad, nur wir). Man erkennt es, dass der Putz an den Stellen ganz anders ist oder zumindest einmal schon etwas daran gemacht wurde. Laut den Dingen müsste doch der Bestandsschutz nicht mehr greifen?

    Hier noch ein paar Bilder, damit man sich darunter etwas vorstellen kann.


    01.jpg 02.jpg 03.jpg 04.jpg 05.jpg

    Wir hoffen, ihr könnt uns helfen. Seit meiner Freundin die Glühbirne im Bad vor den Augen explodiert ist, traut sich meine Freundin nicht mehr irgendeinen Lichtschalter hier in der Wohnung zudrücken. Ihr ist zum Glück nichts passiert.

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der Bestandschutz gilt noch. Änderungen müssen den Vorschriften des jeweiligen Änderungszeitpunkts entsprechen.

    Ich würde zur grossen Lösung raten:
    Wohnungswechsel

    Die Mietsache mag ja in Folge der Ausfälle etc. in der Nutzung eingeschränkt sein, ergo einen Mangel haben, den der Vermieter zu beheben hätte.
    Da er aber Anhänger der Methode billig hinbiegen zu sein scheint, wird er eine Grunderneuerung nicht vornehmen!
    Daher - und tschüss
     
  3. fuchsi

    fuchsi

    Dabei seit:
    07.05.2008
    Beiträge:
    938
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Zell
    es gibt keinen Bestandsschutz!

    Wenn die Anlage nach wie vor dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung gültigem Regelwerk entspricht, muss sie lediglich nicht nachgerüstet werden.


    das mit der Steckdosenverwendung in Zusammenhang mit Lichtplatzen macht mich allerdings etwas hellhörig.
     
  4. #4 Fassade, 17.09.2014
    Fassade

    Fassade

    Dabei seit:
    05.09.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    Thüringen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauleitung Elektro (Chef quasi)
    Naja Ralf er reagiert ja auf die Mängel und stellt die ab. Deshalb geht wohl nur eine ordentliche Kündigung.

    Sag deinen Vermieter er soll einen E-Check für die gesamte Elektroanlage machen lassen.

    Bzw hätte der Elektriker die Installation eh überprüfen müssen wenn er etwas verändert. Nur Sicherungstausch geht auch nicht ohne die Endstromkreise zu überprüfen.

    Auf jeden Fall ist da etwas im argen, explodierende Leuchtmittel könnten auf eine Überspannung hindeuten. Kann muss aber nicht. Wobei mir in 20 Jahren so etwas noch nicht passiert ist.

    Ob du rechtlich Anspruch auf etwas hast kann ich nicht beurteilen.
    Nach Rechtsprechung ist es aber so wenn du den Vermieter hinweist auf die Mängel und er lässt sie nicht richtig abstellen übernimmt er die Haftung falls etwas passiert. Darauf könntest du ihn hinweisen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wo habe ich was von ausserordentlicher Kündigung geschrieben???

    Rechtsgrundlage dafür???
    E-Check ist eine ABM, erfunden von den Elektro-Innungen, die nicht verpflichtend ist!
     
  6. #6 Fassade, 17.09.2014
    Fassade

    Fassade

    Dabei seit:
    05.09.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    Thüringen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauleitung Elektro (Chef quasi)
    Ralf das Wort soll impliziert nicht ein Muss!
    Mit den Hinweis auf die Haftung lässt er dies vielleicht auch machen. Gab ein Gerichtsurteil dazu.

    Ich hatte das so verstanden unter deinen Hinweis auf die Mängel soll er kündigen. Sorry.

    Mit der ABM kann ich nicht zustimmen. Wenn ein E-Check durch uns ausgeführt wird wird dieser ordentlich gemacht.
    Leider machen die meisten das erst wenn es schon bruzelt.
    Letztens erst bei mir im MFH (Installation 1970 rum) alles Eigentumswohnungen (ich Mieter) die Hausanschlusssicherung gekommen.
    Nach meinen Hinweis an die Eigentümer wurde der Check durch geführt.
    Hierbei wurden die Klemmen nachgezogen gefettet (Alu) und das Stück Steigleitungskabel das den Kurzschluss verursachte getauscht. (Nicht durch mich)
     
  7. drsos2

    drsos2

    Dabei seit:
    24.03.2014
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Schaan
    Was man dem Vermieter zu Gute halten muss, ist, dass er bemüht ist die Fehler abzustellen. Schließlich kommt jedes Mal nach deinem Anruf ein Elektriker und versucht das Problem zu lösen.
    Ich kenne so eine E-Anlage noch von meiner ersten Junggesellenbude. 2 Sicherungen für die ganze Wohnung. Herd und Backofen liefen über Gas.
    Vielleicht suchst du ein offenes Gespräch mit dem Vermieter und erklärst ihm deine Bedenken bzgl. der E-Anlage.
    Ansonsten, siehe Ralf und bei der nächsten Wohnungsbesichtigung auch die E-Anlage in Augenschein nehmen.
     
  8. #8 Fassade, 17.09.2014
    Fassade

    Fassade

    Dabei seit:
    05.09.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    Thüringen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauleitung Elektro (Chef quasi)
    In meinen Augen macht der Elektriker das aber nicht richtig.
    Einfach Sicherung tauschen und hin und herklemmen ist nicht.
    Er hat dann eine Prüfung der geänderten Anlage durchzuführen mit Messprotokoll!
    Vielleicht sollte man den Vermieter diesen Hinweis mal geben das er den Elektriker auf die Füsse tritt seine Arbeit ordentlich zu machen!
     
  9. fuchsi

    fuchsi

    Dabei seit:
    07.05.2008
    Beiträge:
    938
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Zell
    in Österreich ist das in der Elektrotechnikverordnung festgelegt, dass bei Mieterwechsel (Hauptmiete) ein E-Befund zu erstellen, und dem Mieter vorzulegen ist.

    Allerdings scheint das keiner zu wissen. Wird leider in der Praxis kaum durchgeführt.
     
  10. #10 the motz, 17.09.2014
    the motz

    the motz

    Dabei seit:
    10.03.2011
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    regeltechniker/operater
    Ort:
    Großmugl
    E-Check gibt's net, aber bei vermieteten Wohnungen muß die betriebssicherheit der elektrotechnischen Einrichtungen mittels Prüfbefund (VD390) nachgewiesen werden- ohne dürfte eigentlich gar kein Mietverhältnis zustande kommen...

    Aber wie bereits geschrieben wird das viel zu selten auch so gehandhabt...
     
  11. #11 Fassade, 17.09.2014
    Fassade

    Fassade

    Dabei seit:
    05.09.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    Thüringen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauleitung Elektro (Chef quasi)
    Ihr Ösis seid uns in einigen Dingen voraus. :mad:

    @motz es geht hier nicht um Österreich. ^^
     
  12. flubel

    flubel

    Dabei seit:
    17.09.2014
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Sauerland
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Das Gespräch mit dem Vermieter habe ich oft gesucht, jedoch bekomme ich immer als Antwort, er hätte kein Geld und alles wäre immer so teuer.

    Zwar kommt der Elektriker, dauert aber meist (4-6 Wochen). Wie ich jetzt durch Nachbarn gesagt bekommen haben, ist der Elektriker, der immer kommt gar kein richtiger Elektriker. Nur ein Freund vom Vermieter, der sich mit Elektrik auskennt und daran herum fummeln darf. Deswegen liegt mir das quer im Magen. Dies habe ich oben vergessen zu erwähnen! Kann ich verlangen, dass er einen richtigen Elektriker schickt. Der sich auch Ausweisen muss?

    Dieses Mal habe ich ihm alle Fehler, penibelst in einer Mängelanzeige, mit der Frist zum 24.09.2014 gestellt. Wenn bis dahin nicht ein echter Elektriker kommt, dann lasse ich einen kommen und wälze die Kosten auf ihn um.

    Wie ihr lest, habe ich gar keine Ahnung davon.

    Es kann leider nicht die Lösung sein, immer zu den Schaden flicken und dann neuen entstehen zu lassen. Jedes Mal wenn der Freund von ihm kommt fummelt er fast einen ganzen Tag an der Elektrik, bis etwas funktioniert. Erzählt mir etwas, was für mich als Laien, keinen Sinn ergibt und geht wieder.

    Ich habe heute morgen mit meiner Nachbarin von Nebenan gesprochen. Wir haben Probleme mit dem Strom und die haben Probleme mit Schimmel und Putz der von den Wänden fällt. Wir scheinen da wohl noch gut dran zu sein :-(
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich fürchte, in Eurem Fall kommen mehrere Punkte zusammen.
    Wird nicht ganz einfach, das zu lösen.
    Aber wir wollen mal sehen:

    Erstens eine "schwachbrüstige"Anlage, nach damaligem Standard. Die entspricht häufig nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Allerdings müßte der Mieter dies akzeptieren, solange ein bestimmter (sehr geringer) absoluter Mindeststandard erfüllt ist. Wer mehr will, muß entweder ne jüngere Wohnung anmieten oder eine mit erneuerter Elt-Anlage.

    Und dann wohl (mindestens) ein echter technischer Fehler.
    Möglicherweise ein zeitweise schwebender Sternpunkt.
    Das müßte umgehend beseitigt werden.

    Außerdem vermutlich eine unnötig ungeschickte Stromkreisaufteilung.

    Aber:
    Soweit man bisher erkennen kann, ist die Anlage an sich gar nicht so übel. Ordentlich überarbeitet (alle Klemmstellen erneuern, alle Leitungen durchmessen, Unterverteiler neu bestücken, Fehlerstromschutzschalter nachrüsten) kann das vermutlich mit überschaubarem Aufwand durchaus gut brauchbar werden.

    Kannst Du mal Fotos von Eurem Zähler machen? Und eine Großaufnahme von dem weißen Teil rechts unten im Sicherungskasten.
    Steht auf dem Zähler "Drehstromzähler" oder "Wechselstromzähler"?

    Gibt es in der Wohnung einen elektrischen Durchlauferhitzer (für Warmwasser)?
    Gibt es in der Wohnung Anschluß für einen Gasherd?


    Was die explodierten Lampen angeht:
    Das muß NICHT mit der Anlage zusammenhängen (kann aber)!
    Zumindest die Leuchte im Badezimmer besitzt kompakte Hochvolt-Halogenlampen. Diese sind technischer Krampf erster Güte (können nichts taugen - einziger Vorteil, sie sind billig herzustellen). Sie neigen generell zur spontanen Selbstzerstörung beim Einschalten (passiert relativ häufig, auch bei intakter Elt-Anlage).
    Um was für eine Art von Lampe (Sockeltyp?) hat es sich im Flur gehandelt?
     
  14. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...das kann durchaus stimmen.

    Darf man mal fragen was du an Miete pro qm zahlst?
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nachtrag (Deine jüngste Nachricht hat sich mit meiner Antwort überschnitten):

    So etwas (nicht besonders versierter Elektriker, warum auch immer - die gibts leider auch in "offiziellen" Betrieben) hab ich befüchtet.
    Denn an sich ist das keine wilde Sache. In einem Tag, höchstens zwei, kann man so ne Anlage komplett überarbeiten (wie ich es beschrieben habe) und damit wäre es gut!

    Was Tipps zum weiteren Vorgehen angeht, warte ich noch auf die Beantwortung meiner Rückfragen.

    Ergänzung:
    Gibt es weitere, separat abgesicherte Stromkreise in der Wohnung (z.B. Warmwasserspeicher, Waschmaschine, Spülmaschine etc.)?

    Ist mit "Backofen" ein reines Backrohr gemeint oder evtl. doch ein Vollherd (also mit irgendwelchen Kochplatten?
    Was für eine Sicherung hat da ausgelöst (Nennstromangabe, z.B. 10A oder Farbe des Kennmelders, z.B. grau)?
     
  16. #16 Baldbauherr, 17.09.2014
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Das wären dann umlagefähige Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag eine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung enthält.
    Das Ergbenis des e-check dürfte doch aber auch jetzt schon klar sein. Da ist etwas nicht in Ordnung.
    Manchmal platzen Glühbirnen aber auch, wenn sie nicht geeignet sind. Was muss denn an der Elektroinstallation falsch sein, dass die platzen? In unserem Neubau sind auch schon Hochvolthalogenleuchtmittel geplatzt. Und das lag am Leuchtmittel.

    Steht das im Zusammenhang? Evtl. Kabel angebohrt?

    Gruß
    B.
     
  17. fuchsi

    fuchsi

    Dabei seit:
    07.05.2008
    Beiträge:
    938
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Zell
    Ein schlechter N-Leiter Sternpunkt, kann bei unglücklicher Lastverteilung sehr wohl zu platzenden Leuchten führen. Es muss dabei gar nicht mal ein komplett schwebender Sternpunkt sein, sondern es reicht ein zu hoher Übergangswiderstand aufgrund einer vergammelten Klemmstelle am Sternpunkt.


    Auf jeden Fall muss diese Anlage kontrolliert und durchgemessen werden.
     
  18. drsos2

    drsos2

    Dabei seit:
    24.03.2014
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Schaan
    Hast du einen Ausweis, der dich als Mediengestalter ausweist?
    Stell dir das nicht so einfach vor. Wer bestellt, muss auch bezahlen.

    Halte dich an Julius´ Aussagen und spreche die Vorschläge mit deinem Vermieter ab.
     
  19. flubel

    flubel

    Dabei seit:
    17.09.2014
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Sauerland
    @Julius

    Hier sind die Fotos:

    001.jpg 002.jpg 003.jpg 004.jpg 005.jpg 007.jpg

    - Wir haben einen Durchlauferhitzer im Badezimmer
    - keinen Gas-Anschluss
    - Separate Stromläufe -> Boiler, Herd, Waschmaschine und Licht (Wobei Licht und Strom über die eine und selbe Sicherung laufen. Was die anderen darunter sein sollen, keine Ahnung. Steht nichts dran)
    - einen Vollherd (Ceranfeld mit Backofen)

    Bei der Glühbirne hat der Vollautomat mit 16A ausgelöst (Einzelfoto).


    @bernix

    Wenn meine Rechnung stimmt:

    300 € / 64 m² = 4,6875 €/m²


    @Baldbauherr

    Die Glühbirnen, die explodiert sind, waren alle verschiedensten Typus. Sparlampe, Halogenlampe und LED-Lampe.

    Kabel durch gebohrt kann ich unserseits ausschließen. Wir haben in der Wohnung bis jetzt nur im Badezimmer und in der Küche gebohrt (Spiegel & Hängeschränke) und dort mit einem Prüfgerät gemessen, ob eine Leitung lang geht. Auch ist es ein und die selbe Zimmerwand. In der Küche läuft soweit der Strom, vorausgesetzt die Sicherung fliegt nicht raus.


    @drsos2

    Ja, hab ich. Eine Urkunde der SIHK zu Hagen, dass ich den Beruf erlernt habe. Dazu noch einen Gautschbrief, der sogar beweist, dass offiziell den Ritus des Schriftsetzer durchlaufen habe. Also kann er sich zumindest als echter gelernter Elektriker, durch seine (S)IHK-Urkunde ausweisen können oder etwaige Lizenzen/Dokumente die in es erlauben daran zu arbeiten (VDE Schein oder wie das heißt)? Wäre meine Logik.

    Das mit dem Umwälzen habe ich vom Mieterschutzbund so gesagt bekommen (persönliches Gespräch). Die haben mir zudem eine Broschüre mit einer Anleitung gegeben (ist Punkt 3), woran ich mich bei einer Mängelanzeige halten soll.

    So steht das drin:

    Mängelanzeige mit Frist -> Vermieter muss instandsetzen -> gemacht -> alles okay

    Mängelanzeige mit Frist -> Frist läuft aus und nichts wurde gemacht -> Mieter darf Handwerker bestellen und dem Vermieter die Kosten übergeben (ggf. durch einklagen oder Mieteinbehaltung)


    Leider konnten sie mir nicht mit meinem Elektrikproblem helfen, deswegen Frage ich hier.
     
  20. drsos2

    drsos2

    Dabei seit:
    24.03.2014
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Schaan
    Du hast recht. Die Urkunde habe ich auch immer dabei, zusammen gefaltet im Portemonnaie.

    Teste doch mal selber, welche Sicherung für welchen Verbraucher ist.
    Also eine Sicherung ausschalten und dann überprüfen, welche Steckdose, Lampe, Herd, Warmwasser etc. nicht mehr funktionieren.
    Welche Sicherung ist eingebaut (Nennstromstärke), welche Verbraucher sind angeschlossen (Leistung)?
    Dann kannst du dir schon mal eine eigene Sicherungslegende erstellen.
     
Thema: Alte Elektrik, ab wann muss Vermieter erneuern?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wann muss elektroinstallation erneuert werden

    ,
  2. sicherungskasten erneuern pflicht

    ,
  3. alte sicherungskästen noch zulässig

    ,
  4. muss vermieter elektroinstallation erneuern,
  5. alte stromleitungen mietwohnung,
  6. veraltete stromleitungen in wohnung,
  7. elektroinstallation mietwohnung,
  8. mietwohnung elektrik erneuern,
  9. alte elektroleitungen mietwohnung,
  10. muss vermieter alte elektrik erneuern,
  11. wann muss ein sicherungskasten erneuert werden,
  12. veralteter Sicherungskasten ,
  13. alu kabel in mietwohnung ,
  14. drehsicherung,
  15. alter sicherungskasten erlaubt,
  16. drehsicherungen,
  17. wann muss der vermieter die elektrik erneuern,
  18. sicherungskasten erneuern vermieter,
  19. veraltete elektrik mietwohnung,
  20. muss vermieter steckdosen erneuern,
  21. elektrik erneuern pflicht,
  22. alte stromleitungen in mietwohnung,
  23. stromleitungen tauschen,
  24. alte stromleitungen erneuern kosten,
  25. mietrecht alte stromleitungen
Die Seite wird geladen...

Alte Elektrik, ab wann muss Vermieter erneuern? - Ähnliche Themen

  1. alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen

    alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen: Hallo, ich hätte Fragen welche Anforderungen es bzgl Brandschutz gibt wenn man eine alte Holzscheune zu einem Verantaltungssaal umbauen möchte. Es...
  2. Altes Terassenfundament abreissen kder wiederverwenden

    Altes Terassenfundament abreissen kder wiederverwenden: Hallo, Wir möchten gerne unsere Terasse neu anlegen. Die alte Terasse ist wesentlich kleiner und aus einem Stahlbetonfundament ca 16cm, dann ein...
  3. Alte Dämwolle

    Alte Dämwolle: Guten Tag, ich würde mich über eine Auskunft bezüglich meiner Sorgen austauschen. Kurz zum Problem.... Wir haben ein Haus (BJ ca 1980) renovieren...
  4. Alte Elektrik erneuern? Wenn ja, wie bei Holzbalkendecke?

    Alte Elektrik erneuern? Wenn ja, wie bei Holzbalkendecke?: Hallo zusammen, meine Frau und ich werden in Kürze ihr Elternhaus übernehmen. Das ursprüngliche Haus wurde Anfang der 60er Jahre erbaut und...
  5. Elektrische Fußbodenheizung, 40 Jahre alt - Austausch sinnvoll?

    Elektrische Fußbodenheizung, 40 Jahre alt - Austausch sinnvoll?: Hallo, ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage: Wir interessieren uns für ein Haus Baujahr 1970, Renovierung des Dachs und neue...