Hobbyraum - Definition? Bzw. wann darf er als Wohnfläche angerechnet werden?

Diskutiere Hobbyraum - Definition? Bzw. wann darf er als Wohnfläche angerechnet werden? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Nach langem Googeln, Bau-Gesetzbuch und Bayerische Bauordnung lesend, Wikipedia befragend und auch diese Forum durchsuchend bin ich zu...

  1. Cretu

    Cretu Gast

    Hallo!

    Nach langem Googeln, Bau-Gesetzbuch und Bayerische Bauordnung lesend, Wikipedia befragend und auch diese Forum durchsuchend bin ich zu folgender Frage keinen Schritt weiter gekommen:

    Kann ein Keller in einem EFH, belichtet über Lichtschächte, einfach als Hobbyraum deklariert werden? Da er in einem EFH liegt, ist er ja direkt dem Wohnraum zugeordnet und könnte, sofern ich diesen Keller als "Hobbyraum" deklariere, nach Wohnflächenverordnung hälftig als Wohnraum eingerechnet werden. Nur: ab wann kann ein Keller als Hobbyraum bezeichnet werden, so dass er eben hälftig in den Wohnraum einfliest???

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
     
  2. JDB

    JDB

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  3. #3 lakra-man, 31.01.2006
    lakra-man

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    Hobbyräume

    Sofern "Hobbyräume" den Anforderungen des Bauordnungsrechtes an Aufenthaltsräume entsprechen (Belichtung mind. 10 % der Grundfläche, Raumhöhe mind. 2,30 m), zählen diese zur Wohnfläche. Hobbyräume sind in der Regel Aufenthaltsräume und keine Zubehörräume.
    .
    Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Raumes an. Da könnte auch "Keller 1" oder "xyz-Raum" stehen. Es zählen objektive Sachverhalte.
    .
    Gruß
     
  4. Eric

    Eric

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    Kenne den Begriff " Hobbyraum " nur aus ( Bauträger- ) Kaufverträgen.

    Dann soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß der Raum kein Aufenthaltsraum im Sinne der LBauO ist, weil die daran zu stellenden Voraussetzungen nicht erfüllt werden ( z.B. 2. Fluchtweg fehlt, keine ausreichende lichte Höhe, Belichtung nicht ausreichend usw. ). Taucht dann idR auch in einer etwa beigefügten Wohnflächenberechnung nicht auf.

    Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg bezieht sich nicht auf die zivil-rechtliche Frage der Anrechnung von Hobbyräumen als Wohnfläche ( ist dafür nicht zuständig ), sondern dürfte im Zusammenhang stehen mit der steuerlichen Förderung von Wohnraum und der insoweit maßgeblichen Wohnfläche. Nach BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, können Hobbyräume zur Hälfte angerechnet werden, wenn sie zwar nicht die Anforderung an Aufenthaltsräume erfüllen, aber nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hobbyräume genutzt werden dürfen. Wegen des geringeren Wohnwerts ergebe sich nach § 44 Abs.1 Nr.2 II. BV. eine hälftige Anrechnung als Wohnfläche.
     
  5. sepp

    sepp

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    ich kenne den begriff "hobbyraum" nur aus den jugendlichen fummelpartys :D
     
  6. #6 lakra-man, 31.01.2006
    lakra-man

    lakra-man

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    Also...

    ... der Text stammt aus den Federn eines Ministeriums an seine nachgeordneten Behörden.
    .
     
  7. #7 Chris G, 23.06.2012
    Chris G

    Chris G

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    Hallo zusammen,

    soweit ich richtig informiert bin, kann der als Hobby genehmigter Raum lediglich mit 50% in die Wohnfläche eingerechnet werden.

    Anders als beheizte Schwimmbäder zum Beispiel...

    Beste Grüße
    Christoph
     
  8. #8 Baufuchs, 23.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass die Vorbeiträge 6 Jahre alt sind hast Du gesehen?

    Im übrigen werden Hobby-Räume nur dann (und dann mit voller Grundfläche) anzurechnen, wenn diese die Anforderungen der jeweiligen BauO an Aufenthaltsräume erfüllen.

    Schwimmbäder (auch wenn beheizt) werden nur mit 50% angerechnet.
     
Thema: Hobbyraum - Definition? Bzw. wann darf er als Wohnfläche angerechnet werden?
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