Handwerkerleistung am Nebengebäude nicht von Steuer anerkannt

Diskutiere Handwerkerleistung am Nebengebäude nicht von Steuer anerkannt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, heute hat die Steuer mir einen Großteil meiner Handwerkerleistungen gekürzt. Einmal weil mein Handwerker zB. geschrieben hat "Verputzen...

  1. #1 Eumeltier, 19.09.2014
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    Hallo,

    heute hat die Steuer mir einen Großteil meiner Handwerkerleistungen gekürzt.
    Einmal weil mein Handwerker zB. geschrieben hat "Verputzen von Wänden" und daran nicht ersichtlich sei, daß dieses nur die Arbeitsleistung sei. Wenn er bei dem qm-Preis das Material noch mit drin gehabt hätte, dann wäre er aber ganz schön billig :mega_lol: egal - er wird mir korrigierte Rechnungen zukommen lassen, auf denen "Reine Arbeitsleistung" steht.

    Aber mir wurden auch die Arbeitskosten für die Erstellung von Stalltoren gestrichen, da diese "außerhalb des Privathaushalts erbracht wurden"...

    Die Suche im Internet sagt mir, daß die Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen auch durchaus für Nebengebäude gültig ist ("begrenzt durch die Grundstücksgrenze").
    Ich habe auch kein Gewerbe, welches den Stall benutzt. Von daher sind die Stalltore m.E. durchaus meinem Privathaushalt zuzuordnen.

    Andere Meinungen?

    Gruß,
    Martin
     
  2. #2 toxicmolotow, 19.09.2014
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    Wofür wird denn dieses Nebengebäude genutzt? Ist es wirklich ein Stall und wenn ja, wer oder was lebt darin?

    Es gibt ein recht aktuelles Urteil, welches Tätigkeiten außerhalb der Wohnung als wohnungsnahe Dienstleistungen deklariert und die Wohnung eben nicht an der Haustüre aufhört. Dabei ging es allerdings soweit ich mich erinnere um Straßenreinigung und Schneeräumen.

    Ansonsten Steuerberater konsultieren. Nur er darf Beratungsleistungen übernehmen.
     
  3. #3 Eumeltier, 24.09.2014
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    Das ist kein Stall, sondern eher ein Schuppen. Im Moment stehen da Baumaterialien drin...

    Aber mir Sicherheit ist es kein Gebäude, welches irgend einem Gewerber zuzuordnen ist.
     
  4. Ortwin

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    Dafür brauchst du keinen extra Steuerberater, Eumeltier
    Einfach die neu aufgestellte Handwerkerlohnrechnung nachreichen und dem Finanzamt mitteilen, dass dein Schuppen zu deinem Privathaushalt gehört und nicht gewerblich genutzt wird. Das müsste ausreichen, um eine entsprechende Korrektur zu erwirken.
     
  5. Julius

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