grundbruchgefahr bei Mehrfamilienhaus an Aussenwand, Gebäude wird versteigert

Diskutiere grundbruchgefahr bei Mehrfamilienhaus an Aussenwand, Gebäude wird versteigert im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo bin neu hier im forum und habe eine Frage zu Grundbruchgefahr einer Aussenwand bei einem Mehrfamilienhaus. Das Gebäude stehe leer und soll...

  1. #1 prontolino1, 19.09.2014
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    Hallo bin neu hier im forum und habe eine Frage zu Grundbruchgefahr einer Aussenwand bei einem Mehrfamilienhaus. Das Gebäude stehe leer und soll demnächst versteigert werden. Der Gutachter hat 20.000 Euro geschätzt, unseres Erachtens könnte es mehr werden, wir sind aber keine Fachleute. Allerdings der Gutachter auch nicht. An der Aussenwand ist eine Hofeinfahrt, sehr wahrscheinlich nicht unterkellert. Das Hauptgebäude ist unterkellert. Die Wand hat bereits Risse und das Tor der Hofeinfahrt ist um ca.1cm verschoben. Haus hat Jugendstilfassade und steht unter Fassadenschutz, kein Denkmalschutz. Da noch andere Schäden sind z.b. Heizung und Dachundichtigkeit und Messihaus wäre eine ungefähre Kostenschätzung wichtig für die Preisverhandlung. Als 1. im Grundbuch steht die Verbandsgemeinde, dann erst die Bank. Eigentlich sollte die Verbandsgemeinde Interesse haben das das Haus wieder bewohnt wird und uns mit dem Preis entgegenkommen. Ist mittlerweile die 4. Versteigerung und die Wertgrenzen gelten nicht mehr. Welche Möglichkeiten gibts die Aussenmauer bzw. den Grund zu unterfangen?
    Gruss prontolino1
     
  2. #2 Skeptiker, 19.09.2014
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    Anhand deiner bisherigen Schilderung verstehe ich noch nicht, wo bzw. weshalb du die Gefahr eines Grundbruchs siehst und weshalb die Aussenwand unterfangen werden soll.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2014
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    Häää - wieso soll der SV kein Fachmann sein. Bei einer Zwangsversteigerung gibt es ein Gutachten.
    Wenn der beauftragte Gutachter das nicht beurteilen kann, muss er den Auftrag zurückgeben oder sich Hilfe holen.

    An sonsten wie Skeptiker.
    Wieso Grundbuch?

    Grundbruch setzt eine für die aufstehenden Lasten nicht ausreichende Berme neben und oberhalb der Gründungsebene voraus. In der Regel verursacht durch Schachtarbeiten oder Erdrutsche bei Hanglagen.

    Liegt hier so etwas vor???
     
  4. #4 Inkognito, 19.09.2014
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    Ich glaube zu verstehen, dass es sich um eine Zwangsversteigerung mit bereits vorliegendem Schaden in der Richtung handelt - was mich nachdenklich stimmt ist, dass es

    a) keiner sonst kaufen will
    b) der Gutachter kein Fachmann ist
    c) Jugendstilfassade unter Schutz, die wohl wieder hergestellt werden muss
    d) Dach undicht mit Folgeschäden
    e) Messi
    f) Sanitärinstallation neu

    Fazit, jetzt alleine meine Vorstellung aufgrund der Beschreibung:

    Kernsanierungsbedürftiges Gebäude, Abreißen und neu bauen geht nicht wegen der Fassade, die aber zudem noch vor dem Grundbruch gerettet werden muss, weil sie unter Schutz steht. Steht es mit der Fassade auch noch direkt an der Straße?


    Kein Wunder, dass das in die vierte Runde geht. Meines Erachtens ist das ist was für unternehmerisches Risiko, das hat für mich nicht mal den Grundstückswert. Für Privatleute, die ein Schnäppchen machen wollen wird sowas schnell zum Offenbarungseid.
     
  5. #5 prontolino1, 19.09.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.09.2014
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    Oh, ging aber schnell. Also im Gutachten steht drin das der Gutachter kein Fachmann dafür ist und er das nicht abschätzen könne wie lange das Ganze noch hält und man sich Rat vom Fachmann(Firma) holen solle. Also ich (wir) hätten dann wohl den "Schwarzen Peter". Wäre mir natürlich recht wenn nur Sturm im Wasserglas aber ich traue dem Ganzen nicht so recht. Allerdings wäre abgesehen von den Schäden das Haus hinsichtlich Grösse und Standort ideal für uns alle. Die Verbandsgemeinde hat einen Mindestbetrag festgesetzt und der ist viel zu hoch. Ich versuche mal ein Frontbild und hintere Aufnahme einzustellen, Besichtigung ist leider nicht möglich.
     
  6. #6 prontolino1, 19.09.2014
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    Ich hoffe man kann was erkennen. Bin der gleichen Meinung das das Teil nicht den Grundstückswert wert ist. Wollte auch nicht mehr bieten. Andere Interessenten gibt es schon, die sind aber im Gebot genauso niedrig wie ich. Meine Postings kommen leider etwas zeitverzögert, wohne auf dem Land, mit schwacher Leitung.
     
  7. #7 Skeptiker, 19.09.2014
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    Könntest Du trotzdem noch etwas zum "Grundbruch" schreiben oder was das ein Tippfehler beim "Grundbuch"?
     
  8. #8 prontolino1, 19.09.2014
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    Ergänzend heißt es im Gutachten:"Südliche Giebelwand hat Risse, es besteht Verdacht auf Grundbruchgefahr". Bin jetzt hin-und hergerissen und werde versuchen vor der Versteigerung noch Infos beim Bauamt der Verbandsgemeinde zu bekommen. Wollte eigentlich hauptsächlich wissen ob man mit der Schätzung von 20000 überhaupt hinkommt.
     
  9. Taipan

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    Was wäre denn das leere Grundstück wert? Abzüglich Abriss des Gebäudes mit Sicherungsmaßnahme der Fassade und Baugrundaufhübschung und abzüglich der Kosten für den "Anbau" des neuen Hauses an die vorhandene Fassade. Damit hast Du eine brauchbare Schätzung für dein Gebot. Ob Du da drüber gehst, ist dann dein Risiko und/oder Hobby.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2014
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    Wenn da im Untergrund tatsächlich ein Problem vorliegen sollte, dann kommst Du mit 20 k€ niemals hin.

    Nachbargrundstück ist angrenzent bebaut, also entweder die Bebauung abreissen, sanieren und neu errichten oder von der Einfahrt aus arbeiten unter ggf. einsturzgefährdeten Gebäudeteilen.

    Mir müsste man Geld dazu geben, damit ich mir die Hütte antue. Und das in min. hoher 5-stelliger Höhe!
    Was soll denn die Hütte nach Sanierung an Jahresnettokaltmiete einbringen????

    Gerade MFH gehen i.A. eigentlich weg, bevor sie auf dem Markt sind. Wenn das dann liegt wie Blei, dann hat das Gründe!
     
  11. mls

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    ich gehe davon aus, der TE hat sich die bildrechte übertragen lassen.
    falls keine diesbzügliche postivmeldung kommt, kommen die bilder weg.

    zu "sv als nichtfachmann": der immobilienbewerter weist darauf hin,
    das "randrisiken" nicht sein thema sind. das ist üblich und anders
    kaum machbar - wird auch anders nicht gewollt.
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Zumindest bei dem Bild von Fassade gibt es keine rechtlichen Problem -> Panoramafreiheit. Wenn das andere Bild von einem öffentlichen Ort ohne große Anstrengung gemacht wurde, gibt es keine Probleme.
     
  13. OlliL

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    Blöder Nebenkriegsschauplatz hier jetzt, aber nur weil jeder das Bild ohne Schwierigkeiten hätte machen können, heisst dies nicht, das der Fotograf kein Urheberrecht an dem Foto an sich hätte....
     
  14. Muppet

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    Ich kann schon verstehen, was dich an dem Haus reizt, sowas wäre auch absolut mein Fall. Aber nicht in so einem Zustand, vermutlich auch innen total vermüllt und das Ganze dann noch als Zwangsversteigerung, wo du als Käufer oftmals die Katze im Sack kaufst weil keine Besichtigung möglich und Gewährleistung gibt's nicht. Ist denn der Messi-Bewohner wenigstens schon weg oder muss man den ggf. noch per Räumungsklage loswerden?

    Wichtig bei der Beurteilung des Gutachtens: Hat der Gutachter das Objekt auch von innen besichtigen können? Falls nein ist das mehr oder weniger geraten, da ja nur das einfließen kann, was bekannt ist. Und sehr vieles erschließt sich von außen nicht.

    Das Haus könnte ein absolutes Schmuckstück werden (alleine das Hoftor ist der absolute Knüller), aber das ist ein Objekt für Liebhaber (aka Wahnsinnige ;)), die Spaß daran haben so ein Objekt in Stand zu setzen und bei denen es NICHT auf das Geld ankommt. 20.000 sollen die gesamten Sanierungskosten sein? Dafür kriegst du vermutlich nicht einmal Dach und Fassade. Innen und an Technik, Fenster, ggf. Dämmung etc. ist dann noch nix gemacht, und irgendwelche Probleme im Untergrund hast du dann auch nicht gelöst.

    Damit ich über einen Kauf nachdenke müsste mein Budget mindestens eine Null mehr aufweisen, und gerne auch noch eine Zahl >2 vorne dran.

    p.s. Auch Fassadenschutz ist Denkmalschutz. Es ist dann halt nur nicht das gesamte Gebäude geschützt sondern nur die Fassade (was übrigens idR auch die Fenster beinhaltet und vermulich auch die Schieferdeckung des Dachs).
     
  15. #15 prontolino1, 22.09.2014
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    Die zwei Bilder kann jeder fotografieren der Interesse hat. Ansonsten danke für die Infos, es gibt Bilder von innen deshalb ja meine Aussage Messiehaus. Ist nicht übertrieben. Bewohner ist bei Nacht und Nebel abgetaucht, Verbandsgemeinde war bei Gutachtenerstellung mit Schlüsseldienst und Gutachter drin. Lt.Bauamt besteht keine Gefahr von Grundbruch, wahrscheinl. nur Unterspülung da Abflusschächte versifft. Muss man aber natürlich trotzdem reparieren. Wir werden uns das Ganze noch gut überlegen-Familienrat-, durchkalkulieren und dann nochmal mit Bank und Verbandsgemeinde verhandeln wegen dem Preis. Meine beiden Söhne sind der Meinung es wäre absolut eine Verbesserung zum jetzigen Zustand. Wir wollen nach Renovierung das Haus selbst nutzen, nicht vermieten. Grundstückswert ca.45000Euro. Mal sehen, ob ich mir das Ganze in meinem Altern noch antue.
     
  16. #16 SirSydom, 22.09.2014
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    Es wurden z.B. schon ebay-Verkäufer abgemahnt, weil sie einfach ein Produktfoto aus dem Netz verwendet haben statt selbst eins zu machen.

    Deine erwähnte Panoramafreiheit bezieht sich darauf, ob du etwas Fotografieren darfst, nicht ob du ein solches Foto nutzen darfst.
    Denk mal nach, sonst könntest du ja einfach eine Postkarte kaufen, die Vervielfältigen und billiger verkaufen.
     
Thema: grundbruchgefahr bei Mehrfamilienhaus an Aussenwand, Gebäude wird versteigert
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