3 m Grenzabstand Ja oder Nein?

Diskutiere 3 m Grenzabstand Ja oder Nein? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe vor ein Grundstück teilen zu lassen und bin mit dem Eigentümer auch im Gespräch, nun würde ich gerne wissen ob ich bei der...

  1. #1 UltraAram, 19.09.2014
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    Hallo,

    ich habe vor ein Grundstück teilen zu lassen und bin mit dem Eigentümer auch im Gespräch, nun würde ich gerne wissen ob ich bei der Ausklinkung im Bild die 3 meter Abstand zur Grenze auch einhalten muss obwohl ich im Baufenster bleibe.

    Beim Architekten bekomme ich erst nächste Woche ein Termin, aber so lange wollt ich nicht warten.

    Kurze erläuterung zum Bild:

    Rot ist die Grundstücksgrenze

    Gelb die 3m Grenze zum rechten Nachbarn

    Weiß ist das Baufenster

    Grün das vlt geplante Haus


    Im vorraus schonmal Danke...
     

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  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2014
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    Geht so nicht!
     
  3. #3 UltraAram, 19.09.2014
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    Danke für die schnelle Antwort, also muss ich die Linie durchziehn und dem Eigentümer Wegerecht geben?
     
  4. #4 feelfree, 19.09.2014
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    Dein geplantes Haus steht doch auf der gesamten linken Seite auf der Grundstücksgrenze und hält da überhaupt keinen Grenzanbstand ein. Das geht nicht.
     
  5. #5 UltraAram, 19.09.2014
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    Doch das soll ein Doppelhaus werden, Genehmigung ist laut eigentümer da
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2014
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    Dann soll Dein Architekt die in Ruhe ansehen und prüfen!
     
  7. #7 Baufuchs, 19.09.2014
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    Wenn es ein Doppelhaus werden soll, verstehe ich die Frage nach dem 3m Abstand nicht, denn in dem Bereich soll dann ja angebaut werden.

    Wird aber tricky, denn wie es aussieht, hat das Haus, an welches angebaut werden soll eine Dachgaube. Stell dich mal darauf ein, dass die dann in Brandschutz F90 umgebaut werden muss, d.h. u.a. müssen die Fenster in dieser Gaube geschlossen werden.

    Teilungsgenehmigung gibt's dann erst nach erfolgtem Umbau.

    Dann soll der Dir diese Genehmigung doch mal zeigen und Du schreibst uns, was da so an Auflagen drinsteht.
     
  8. #8 UltraAram, 19.09.2014
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    Die 3 meter Abstand beziehen sich auf seine Treppe, denn die muss Er behalten.

    Es werden 2 Fenster zugebaut die aber an der Wand sind, das Dach wird an der Regenrinne verbunden ( irgendwie :) ), das soll sich der Architekt nochmal genauer anschauen....

    Müssen alle umbauten vor meinem Baubeginn fertig sein oder kann man sowas parallel machen?

    Die Genehmigung hab ich selbst auch nicht gesehen, war nur die Aussage des Eigentümers. ..

    Also muss ich vor dem Kauf die Genehmigung haben und die zusage des Umbau? Bin grad etwas überfragt...

    MfG
     
  9. #9 Baufuchs, 19.09.2014
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    Habe ich doch geschrieben, Du kriegst keine Teilungsgenehmigung ohne die erforderlichen Umbauten,

    Ohne Teilungsgenehmigung kein neues Flurstück, ohne neues Flurstück kein neues Grundbuchblatt, ohne Grundbuch keine Grundschuldbestellung, ohne Grundschuldbestellung zahlt die Bank nicht aus.



    Wenn Du was rechtssicheres haben willst, lass eine Bauvoranfrage stellen.
     
  10. #10 UltraAram, 19.09.2014
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    Ok Danke, werde mich drum bemühen bzw der Architekt :)
     
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