Grenzfragen

Diskutiere Grenzfragen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo und Guten Abend, unser Haus ist noch nicht fertig und schon gibt es Rechtsfragen: hier nun meine: Darf ich an die Stützmauer (liegt genau...

  1. balaur

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    Hallo und Guten Abend,

    unser Haus ist noch nicht fertig und schon gibt es Rechtsfragen: hier nun meine:
    Darf ich an die Stützmauer (liegt genau an der Grundstücksgrenze) meines Nachbarn pflastern ohne eine eigene Mauer/ Stützmauer/ Randsteine zu setzen? Beide Grundstücke sind unterschiedlich hoch bzw. tief( die eine Ausfahrt geht den Berg rauf (max Erhöhung auf 80 cm auf 11 Meter), die andere Auffahrt zur Garage geht runter (max 50 cm auf 6 Meter Länge). Oder nochmals anders gefragt, wenn ich meine Stützmauer 1-2 cm von der Grundstücksgrenze setze, darf der Nachbar dann über die Grundstücksgrenze an diese Mauer pflastern? (Kompromisslösung ist gerade am Scheitern)
     
  2. #2 wasweissich, 19.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Du darfst bis zu deiner grenze pflastern..

    Wenn da eine mauer steht ,um so besser...

    Das mit dem höher und tiefer habe ich nicht so recht verstanden....
     
  3. #3 Inkognito, 19.09.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sind Sie sich sicher, dass Sie sich es gleich, also früher als gemeinhin üblich mit den Nachbarn verderben wollen, ganz gleich wer jetzt im Recht ist?

    Und um ehrlich zu sein, ich sehe jetzt das Problem nicht. Der später gekommene bzw. der, der den natürlichen Geländeverlauf beeinflussen will muss eine Mauer errichten um das Gelände wie gewünscht gestalten zu können - natürlich auf seinem eigenen Grundstück. Der andere pflastert bis ran. Soweit richtig? Wo ist jetzt das Problem?

    Wegen 2 cm Grenzverletzung auf... 10 m Länge... ganze 0,2 m²! Und selbst wenn, was wollen Sie mit dem 2 cm Streifen? Kresse säen? Na dann, auf gute Nachbarschaft.
     
  4. Julius

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    2cm?
    Woher willst Du derart präzise wissen, wo die Grenze tatsächlich verläuft?
    Und selbst wenn....

    Der Nachbar kann einem jetzt schon leidtun!
     
  5. balaur

    balaur

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    Moment - also Nachbar hat tiefer gebaut, wir höher - Vorschlag unserer Seite wir bauen eine gemeinsame "Grenzmauer" wo wir beide ranbauen bzw. pflastern- somit auch gemeinsame Mauer - halbe Kosten. Nachbar will dies aber nicht bzw. nur zum Teil - dort wo die beiden Garagen "zusammenstoßen (sie stehen nebeneinander aber versetzt), sagt nachbar, dass wir dafür die kompletten Kosten übernehmen sollen (wären für uns etwa 2000 €), da wir ja hoch - er runter, aber er der "Erstbauende" gewesen ist (unsere Garage ist Fertiggarage - kommt also erst noch, seine ist fast fertig und besteht aus Yton
     
  6. #6 wasweissich, 19.09.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Also bist du der ,der höhe schafft und der nachbar soll das abfangen z.t.bezahlen.

    Und weil er nicht will ,möchtest du ihn durch zwei cm hindern an die von ihm nicht bezahlte mauer ranzupflastern..... :shades
     
  7. balaur

    balaur

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    Ich gehe höher zum natürlichen Verlauf und der Nachbar geht tiefet (die Baugrundstücke müssen wir in einer Art Treppenbausystem gebaut warden, da das gesamte Baugelände an eunem Berg steht)
     
  8. #8 Inkognito, 19.09.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Grundsätzlich hat er nicht unrecht, soweit ich das überblicke. Was er allerdings nicht darf ist Ihr Grundstück beeinflussen, indem er an der Grundstücksgrenze vertikal abgräbt - wenn Sie ihre Garage/Mauer also nicht bauen muss er eine Stützmazer hinsetzen. Sie haben recht, dies schreit förmlich nach einem Kompromiss. Sie sollten es mit einer Flasche Wein versuchen, vielleicht sich bei Ihrem Architekten oder einem Anwalt rückversichern, dass dem wirklich so ist, und dem Herrn das Dilemma vortragen
     
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