Schwarzbau ja/nein?

Diskutiere Schwarzbau ja/nein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Teilweiser Schwarzbau? Ich bräuchte mal eine Expertenmeinung oder eher einen hilfreichen Tipp!!! 2004 erhielten wir eine Baugenehmigung für ein...

  1. #1 Bob der Baumeis, 21.09.2014
    Bob der Baumeis

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    Teilweiser Schwarzbau?
    Ich bräuchte mal eine Expertenmeinung oder eher einen hilfreichen Tipp!!!
    2004 erhielten wir eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus, sowie einer Garage 6x6m mit Flachdach. (Land Brandenburg)
    Aus finanziellen Gründen haben wir 2004 lediglich das Fundament für die Garage erstellen lassen, zum Bau der eigentlichen Garage fehlte das Geld und wir haben unser Vorhaben verschoben.
    Jetzt (2014) haben wir das Geld endlich angespart, und angefangen unsere Garage zu bauen (Selbstbau)
    Jedoch haben wir der 6x6m Garage einen Anbau in der Größe von 27 m2 zugefügt , zuzüglich eines Spitzdaches statt eines Flachdaches.
    Genehmigt war eine Grenzbebauung. Da wir jedoch ein Spitzdach draufgestetzt haben, entspricht die Grenzbebauung der Außenkante des Dachüberstandes.( also nicht die Garagenwand steht an der Grundstücksgrenze, sondern der Dachüberstand verläuft an der Grundstücksgrenze.)
    Eigentlich handelt es sich ja nun bei unserem Anbau, sowie bei der Dachform um einen Schwarzbau.
    Wir waren der Meinung,: Die Garage 6x6 m ist genehmigt, und Bauten unter 50 m² können ohne Baugenehmigung errichtet werden, eigentlich hatten wir nur ein mulmiges Gefühl bei der Dachform (Spitzdach, statt genehmigtem Flachdach).
    Liegen wir mit unserer Ansicht ganz falsch? Haben wir jetzt mit Bußgeld od. Abriß zu rechnen. Wenn ja, wieviel? Sollten wir lieber einen nachträglichen Bauantrag stellen?????

    Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort
    Bob
     
  2. #2 Skeptiker, 21.09.2014
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    Nach BbgBO § 69 ist auch die Garage ein Schwarzbau, wenn ihr nicht zwischenzeitlich die Genehmigung habt verlängern lassen.

    Laßt die Genehmigungsfähigkeit durch eine/n Kollegin/en prüfen und stellt einen neuen Antrag.
     
  3. #3 Baufuchs, 21.09.2014
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    Baufuchs Gast

    Deine Garage ist ein Schwarzbau.

    Lt. Deiner Angabe ist es eine Grenzgarage.

    Mit dem "Spitzdach", wenn dadurch Gebäudehöhe über 3m (wovon man wohl ausgehen kann) ist die Garage nicht nur ein Schwarzbau, sondern auch gar nicht genehmigungsfähig.

    Guckst Du Bauordnung Brandenburg §6:

     
  4. #4 Bob der Baumeis, 21.09.2014
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    1. Also hab ich mir beinahe gedacht, die Baugenehmigung ist verfallen. Hm.., Wie sieht eine Genehmigungsfähigkeit aus (schriftlich, durch einen Architekten?)? und stelle ich einen neuen Antrag mit der jetzt fast fertiggestellten (größeren) Garage?
    2. Die Höhe der Grenzbebauung ist eigentlich korrekt: Dachhöhe im Grenzverlauf =2,8m, Länge= 9m
     
  5. #5 Baufuchs, 21.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht im Textauszug §6 was von Höhe auf der Grenze? Nein !

    Es geht nicht um die Höhe auf der Grenze, sondern um die Gesamthöhe des Gebäudes, welche an/auf der Grenze errichtet wird. Wenn die innerhalb eines Abstands von 3m zur Grundstücksgrenze mehr als 3m beträgt = nicht genehmigungsfähig.
     
  6. #6 Skeptiker, 21.09.2014
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    Fazit: Teilrückbau plus neuen Bauantrag durch Bauvorlageberechtigten.
     
  7. #7 Kalle88, 21.09.2014
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    Das wird nachher bestimmt nen Zwidder aus Steil und Flachdach um die Kosten gering zu halten :D
     
  8. #8 Bob der Baumeis, 21.09.2014
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    Was mach ich jetzt, warte ich bis hier jemand vorbeikommt und mich anmahnt? Oder gehe ich unaufgefordert zum Bauamt?
    (Hab ehrlich gesagt jetzt doch ein bischen Schiß)
    2. Was die Dachhöhe betrifft: wurde mir gesagt ein Spitzdach darf nur mit der Giebelseite nicht zur Grundstücksgrenze stehen ( hier dann>>3m)
     
  9. Julius

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    Hat Dir das Jemand nachweisbar gesagt, der auch dafür haftet?

    Empfehlung:
    Hol Dir einen Planer (Archi), der vorab klärt, was nicht, was ohne weiteres, was nur mit Änderungen und was nur mit Befreiung/Nachbarzustimmung zuläassig wäre.
    Auf solcher Basis kannst du dann entscheiden, was Du tun willst.
     
  10. #10 Baufuchs, 21.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bob

    Lies mal auf dieser Seite (nach unten scrollen bis Überschrift "Privilegierte Nebengebäude"), da findest Du alles haarklein erklärt.
     
  11. #11 Bob der Baumeis, 21.09.2014
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    Na toll! Danke für den Link.
    Die Info "Dachöhe" hab ich von meinen Nachbarn, sind beide Architekten. Haben mir sogar beim Aufstellen der Dachbalken geholfen.
    Reinlegen würden die mich sicher nicht, denn sie brauchen auch immer meine Hilfe.

    Gruß Bob
     
  12. KlausK

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    Na ist doch prima, wenn es wirklich Architekten sind, kannst Du sie gleich beauftragen.
     
  13. Yamaki

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    jetzt steht doch eh schon alles. gehe mal lieber zu einem fachanwalt für bnauzrecht und lass dich beraten was taktisch das klügste vorgehen ist. kostenfaktor ca 100 bis 150€. der volksmund sagt: gehe nie zu deinem fürst, wenn du nicht gerufen wirst;)
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Kann man natürlich machen. Aber so eine behördliche Abmahnung ist immer mit Kosten und Fristen verbunden und nimmt jeden Spielraum für Verhandlungen!

    Neben den Themen Dachhöhe und Schwarzbau kommt auch noch das Thema GRZ ins Spiel.
     
  15. #15 Thomas Traut, 22.09.2014
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    Die Einhaltung der GRZ mal vorausgesetzt, ist das Ding so nicht ohne weiteres genehmigungsfähig. Evtl. geht es über einen Antrag auf Abweichung mit Nachbarzustimmung, bin mir in Barnim aber nicht sicher, da manche Landkreise eine Grunddienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück verlangen. Falls die Länge jetzt auch noch 9 m (je nach LK mit oder ohne Dachüberstand) überschreitet, sehe ich schwarz für eine Genehmigung.

    Die 3 m Höhe gelten übrigens ab der tiefsten Stelle im Bereich der Garage. Der amtl. Lageplan mit den ursprünglichen Höhen liegt der Bauaufsicht von der vorherigen Baugenehmigung vor, Tricksereien sind also schlecht möglich.
     
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