Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo

Diskutiere Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Definition der Abstandsflächen läuft über die Wandhöhe, die vom Schnittpunkt Aussenwand-Dachhaut bis OK Gelände berechnet wird. Ist...

  1. #1 maxplacid, 21.09.2014
    maxplacid

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    Hallo,

    die Definition der Abstandsflächen läuft über die Wandhöhe, die vom Schnittpunkt Aussenwand-Dachhaut bis OK Gelände berechnet wird.
    Ist nun das bestehende oder das geplante Gelände gemeint (BayBo).
    Bis jetzt habe ich immer das bestehende Gelände angesetzt, nun bin ich aber auf einen etwas widersprüchlichen Kommentar gestoßen...
    Auf was bezieht Ihr euch bzw. wo kann ich nachlesen wo die Geländeoberkante definiert ist?

    LG
    Marcus
     
  2. #2 Kater432, 21.09.2014
    Kater432

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    Also für Brandenburg wurde mir damals mitgeteilt, das der ursprüngliche gelandeverlauf gilt, der auch im amtlichen lageplan dargestellt sein wird.
     
  3. #3 Kater432, 21.09.2014
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    Baust du also dein Haus 1m höher als ursprünglich und das Haus hat 6m, ist die abstandsfläche nicht 3M, sondern 3,5m (wenn auf der Hausseite Fenster sind H=0,5)
     
  4. #4 ManfredH, 21.09.2014
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    Grundsätzlich ist die natürliche Geländeoberfläche massgebend.
    Es kann aber auch eine geänderte Geländeoberfläche von der Bauaufsichtsbehörde festgelegt werden. Diese Festlegung kann entweder durch Revisionseintrag in die Bauzeichnungen oder indirekt durch Genehmigung der Bauzeichnungen erfolgen. D.h. wenn die veränderte (=geplante) Geländeoberfläche aus den Bauantragszeichnungen ersichtlich ist und von der Genehmigungsbehörde akzeptiert wird, dann gilt diese auch als Bezugsniveau für die Wandhöhe.

    In früheren Fassungen der BayBo war es anders; da hiess es immer "natürliche oder festgesetzte Geländeoberfläche" oder so ähnlich; deshalb vielleicht die widersprüchlichen Auskünfte.
     
  5. #5 maxplacid, 22.09.2014
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    Danke für Eure Antworten,

    schaut euch doch bitte mal die PDF Datei an, demnach müßte ich von der geplanten Geländeoberfläche ausgehen, verstehe ich das richtig?

    Danke und LG
    Marcus
     

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  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Der Begriff des Geländes ist in allen LBO die ich kenne, definiert, genauso die Frage, ob Abgrabungen und Aufschüttungen zu berücksichtigen sind und wenn wie!
    Ggf. gibts noch ne DV zur LBO

    Also einfach lesen!
     
  7. #7 SirSydom, 22.09.2014
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    Ob Fenster oder nicht - macht keinen Unterschied in der BayBo Art. 6. Bayern ist nicht Berlin (Gott vergelt's! :D)
     
  8. #8 maxplacid, 22.09.2014
    maxplacid

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    Hallo Ralf,

    in den Vollzugshinweisen steht:

    Geländeoberfläche kann (wie bisher) die natürliche oder festge-
    legte Geländeoberfläche sein. Für die bauaufsichtliche Bewer-
    tung ist zunächst die nach den Bauvorlagen (bzw. den bei der
    Genehmigungsfreistellung eingereichten Unterlagen) zugrunde
    liegende Geländeoberfläche maßgeblich, deren „Genehmigungs-
    fähigkeit“ zu beurteilen ist. Dabei dürfen Abweichungen von der
    natürlichen Geländeoberfläche nicht dazu dienen, die nachbar-
    schützenden Zielsetzungen der Abstandsflächenvorschriften zu
    unterlaufen; eine Veränderung der natürlichen Geländeoberflä-
    che kommt daher nur in Betracht, wenn sie nachbarrechtlich irre-
    levant ist oder sich dafür rechtfertigende Gründe (ggf. unter er-
    gänzender Heranziehung des Maßstabs des Art. 63 Abs. 1 Satz
    1) finden lassen.


    da werd ich aber auch nicht schlauer...
     
  9. #9 Kater432, 22.09.2014
    Kater432

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    Auf dein Beispiel PDf bezogen.
    Linke Seite : ursprüngsliches Gelände bezogen, ist die Abstandsfläche größer als wenn die aufgeschüttete Höhe genommen wird. Daher ist es nachbarrechtlich nachteilig wenn das aufgeschüttete Gelände genommen wird. Du könntest das Haus näher an seine Grenze setzen als wenn die abstandsfläche auf das ursprungliche Gelände bezogen wird. und das obwohl der schatten des hauses für ihn nachteiliger sein kann.
     
Thema: Definition Gelände bei Abstandsflächenregelung BayBo
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