Bauamt gibt Daten an die Baugenossenschaft?

Diskutiere Bauamt gibt Daten an die Baugenossenschaft? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ist es üblich, dass das Bauamt personenbezogene Daten an die Baugenossenschaft weiter gibt? Mit welcher Unterschrift habe ich das dem Bauamt...

  1. #1 Goldmund, 21.09.2014
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    Ist es üblich, dass das Bauamt personenbezogene Daten an die Baugenossenschaft weiter gibt?
    Mit welcher Unterschrift habe ich das dem Bauamt erlaubt? Also beim Bauantrag sicherlich nicht.
     
  2. #2 Skeptiker, 21.09.2014
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    Von welchen "personenbezogenen" Daten schreibst Du? Meinst Du die Bau-Berufsgenossenschaft?
     
  3. #3 Goldmund, 21.09.2014
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    Ja, es ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
    Die personenbezogene Daten ist die Adresse.
    Laut § 195 Absatz 3 SGB VII ist das Bauamt dazu verpflichtet dem Unfallversicherungsträger die genanten Daten weiterzugeben.
    Das ist zwar schön und gut, aber sollte nicht das Bauamt an mich als Auflage die Meldepflicht an die Berufsgenossenschaft schicken?
     
  4. #4 Skeptiker, 21.09.2014
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    Was ist jetzt Deine Frage? Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben:
    Die Behörde hat doch genau das getan, wozu sie verpflichtet ist. Das ist nicht "schön und gut", sondern Gesetz. Was ist dein Problem?
     
  5. #5 MoRüBe, 21.09.2014
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    Lesen ist eine Sache, verstehen eine andere:mauer
     
  6. #6 Goldmund, 21.09.2014
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    Zur Verständnis:
    - dass der o.g. Ablauf sich nach aktueller Rechtsprechung richtet ist mir von dem Prozess der Ablaufs her verständlich.
    - dass es die Berufsgenossenschaft gibt, und wozu sie auch ist, ist mir auch klar.

    Nur wieso macht allein das Bauamt nicht mich darauf aufmerksam, sondern muss meine Daten an Dritte geben, damit sich diese dann bei mir melden?
    Diese Prozedur gleicht dem Einwohnermeldeamt und der GEZ.
    Wenn ich an dem Bauvorhaben meine "Schwarzarbeiter" melden soll (denn davon gehen sie ja wohl aus, sonst würden sie ja nicht schreiben), dann mache ich das von mir aus. Da muss mir niemand schreiben. Da aber alle Arbeiten von gewerblichen Unternehmen verrichtet werden, brauche ich die Berufsgenossenschaft nicht. Und das kann ich der Berufsgenossenschaft auch gerne schreiben, nachdem mich nur das Bauamt darauf aufmerksam macht, dass ich das tun soll. Ich brauche da keinen Oberlehrer. Ist es ungefähr nachvollziehbar?
     
  7. #7 toxicmolotow, 21.09.2014
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    Was du willst steht auf der einen Seite, auf der anderen Seite sieht das Gesetz vor, dass das Bauamt deine Daten entsprechend weiter gibt.

    Damit ist jede Diskussion über Sinn oder Unsinn überflüssig.

    Wenn es dich stört, engagiere dich und ändere den entsprechenden Gesetzestext.
     
  8. #8 Goldmund, 21.09.2014
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    Oh man. Verständnis aufzubringen setzt wohl voraus, dass man über den Tellerrand schauen kann. Hätten wir das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 nicht aufgehoben, würde ich wohl die gleiche Antwort erhalten: Weil das Gesetz es so vorsieht.
    Da geht es wohl genauso wenig um Sinn oder Unsinn. Und Unsinn ist, nicht auf die Frage Antworten zu wollen/können.

    Mögliche Antwort auf mein Anliegen wäre z.B. : Da in der Vergangenheit vermehrt Unfallmeldungen in der Schwarzarbeit auftauchten, und gesetzlich keine Regelungen für die Folge der Behandlung der Unfallgeschädigte vorgesehen wird, muss sich Deutschland in der Verpflichtung Ihrer Aufgabe, der Sicherung am Arbeitsplatz jenes Bürgers im Auftrag einer zahlenden Tätigkeit, mit einem Anschreiben direkt von dem Unfallversichererträger schützen, welcher, um schnellsten präventiv und beim Unfall direkt handeln kann, eine Meldung der Adresse des Bauherren von dem Bauamt erhalten darf.

    Aber ist es die Antwort? Oder weiß es niemand? Wenn nicht, dann bitte das Thema löschen!
     
  9. #9 toxicmolotow, 22.09.2014
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    Gegenfrage: Warum müssen Banken seit neustem Kirchensteuer auf Zinserträge direkt an das FA abführen? Merkste was?
     
  10. #10 Goldmund, 22.09.2014
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    Hm, soll ich darauf wirklich Antworten, oder war es rhetorisch gemeint?
    Das Finanzamt versucht an Verwaltungsaufwand etwas zu sparen jedoch bei gleich bleibenden Erträgen. Führend ist die Umstellung auf Elster, über noch weitere "Ideen" bis zur der Umwälzung der Datenverwaltung über die Banken. Trotzdem ist hier der Endverbraucher noch in der Situation, Entscheidungen selber zu fällen: ein Sperrvermerksformular ermöglicht ihm die Auskunft weiter nur dem FA zu erteilen. Sollte er da weiterhin "lügen" (weil letztlich dreht es sich nur darum), werden die Kirchen nach §8 Absatz 2 des Kirchensteuergesetzes eh nichts unternehmen können. Also bleibt es beim alten :)
    Was sollte ich jetzt merken? Dass unterbelichtete Entscheidungen getroffen werden? Dass mit Daten trotz strenger Vorschriften herumgereicht werden? Oder dass, die Kirchen mit meinem Bauamt unter einer Decke stecken? ;)
     
  11. Kopp82

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    Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das Datenschutzrechtlich in Ordnung sein soll.
    daily practice hin oder her
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Sag mal, gehts noch?

    Eine stattliche Regelung eines demokratischen Staates zum Datenaustausch mit einem Gesetz gleichzusetzen, das eine verbrecherische Oligarchie erließ, um geiteskranke Erblehren durchzusetzen, ist derart niveaulos......

    Ich bin sehr für zivilen Ungehorsam und das HInterfragen von Regelungen, aber mit Deiner kruden Verwendung dieser Begründung machst Du Menschen, die berechtigt Regelungen in Frage stellen nur das Leben noch schwerer.

    *********************************************

    Mit Schwarzarbeit hat das auch nichts zu tun, sondern damit, das die eigenen Meldungen eben immer wieder "vergessen" wurden!
     
  13. Stoni

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    Goldmund, hattest Du eventuell mal einen Autounfall, bei dem Dein Unfallgegner nicht haftpflichtversichert war?
    Ich hoffe es für Dich nicht.
    Aus ebendiesem Grunde ist es gut, dass es (noch) gewisse Automatismen in diesem Land gibt.

    Gruß Stoni
     
  14. Julius

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    Ist es aber.
    Denn da gibt es den netten Passus, daß Datenweitergabe aufgrund gesetzlichen Auftrags generell datenschutzrechtlich unbedenklich ist.
     
  15. BJ67

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    Der Vorteil für den Bauherren der nur gewerbliche Unternehmen auf seiner Baustelle hat ist der, dass er dies auf Grund der Meldung direkt in das Formblatt schreiben kann ohne Nachfragen von der BG individuell beantworten zu müssen. Und sollte er sich am Ende der Baumaßnahme doch dazu entschließen mit Hilfe von Freunden selbst zu tapezieren oder den Garten anzulegen, trägt er es in das Formular ein und alle sind versichert.

    Wenn es jeder selbst nach Hinweis des Bauamtes an die BG senden müsste, würde ich den Rücklauf mit 5...10 % schätzen.
     
  16. #16 Goldmund, 23.09.2014
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    Schön, dass das Dritte-Reich-Gequatsche immer noch für Wirbel sorgt. Scheint doch noch die gute Taktik zu sein, die Dummen von den, die Denken, oder sich darum bemühen, zu selektieren.
    So, hier die Antwort von einem Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaft auf die Frage der Datenweitergabe (Gekürzt und mit implizierter Semantik):
    Dieses Gesetz (Weitergabe der Daten) dient dem Schutz. Einerseits vor unversicherten Unfällen, und von Minderung der Schwarzarbeit, oder auch schon dem Versuch. ERGO, Das Gesetz wurde somit aufgrund fahrlässiger und vorsätzlicher Täuschung verabschiedet.

    Diese Antwort reicht mir.
    Trotzdem danke für den netten Plausch hier.
     
  17. Julius

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    Schön, daß Dir diese Antwort gefällt. Leider ist sie im Wesentlichen falsch:
    Denn der Schutz besteht durch gesetzlichen Automatismus auch ohne Anmeldung!
    Übrigens auch für echte Schwarzarbeiter (die man gar nicht anmelden kann).
     
  18. #18 Goldmund, 24.09.2014
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    Na da muss ich als Pianist passen. Da weißt Du als Kabelaffe mehr. Ich habe diese Aussage nur von dem Sachbearbeiter am Ende der Leitung erhalten, und lasse diese für mich gelten, es sei denn, er log mich vorsätzlich an, aber auch hier könnte ich das Gegenteil nicht beweisen.
    Wäre "der" Schwarzarbeiter ein ausländischer nicht EU-Bürger, wäre er nicht versichert. Da greift nicht der gesetzliche Autismus (absichtlich so geschrieben).
     
  19. #19 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Würdest du mir dazu den passenden Paragraphen nennen?

    Und was ist bitte ein innländischer Nicht-EU-Bürger?
     
  20. #20 Goldmund, 24.09.2014
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    Für so etwas gibt es ja logischerweise keinen Paragraphen, denn es wird nicht im Gesetz verankert, wer etwas nicht ist.

    Das weiß ich auch nicht.
     
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