Alu Außenbänke ist das so richtig?

Diskutiere Alu Außenbänke ist das so richtig? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich stelle mal 5 Bilder ein um euch zu Fragen ob hier ein Mangel vorliegt. Bei den ersten 3 Bilder geht es um die Folie unten drunter...

  1. #1 loewe501, 21.09.2014
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    Hallo,

    ich stelle mal 5 Bilder ein um euch zu Fragen ob hier ein Mangel vorliegt.
    Bei den ersten 3 Bilder geht es um die Folie unten drunter zur Wannenausbildung,
    wäre das so ausreichend?

    Die letzten 2 Bilder zeigen die zu kurze Rolloschiene ist hier außer der Optik noch ein Mangel vorhanden,
    und falls ja mit welchen Folgen wäre zu rechnen

    1.jpg 2.jpg 3.jpg 4.jpg 5.jpg

    Danke
     
  2. #2 Gast23627, 22.09.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das ist leider alles Murks

    denn keines der auf den Fotos dargestellten Details ist fachgerecht ausgeführt.

    Der Planer (falls vorhanden) und die Ausführenden haben offenbar keinen Schimmer wie so etwas fachgerecht ausgeführt werden muss.

    Folgen?

    Das Wasser läuft Ihnen ins Haus und wollen Sie wirklich wissen, wass eine durchnässte Wand für Folgen hat?

    Das wird ein Desaster!

    Gruß
     
  3. #3 loewe501, 22.09.2014
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    Hallo Josef,

    vielen Dank für deinen Hinweis.
    Könntest du Bitte (vielleicht kurz) aufzeigen welche Details warum falsch sind
    und vor allem wie es zu retten ist. Auf den Seiten von Khries habe ich schon geschaut
    und dachte das mir nur die richtige Wannenausbildung vor allem in den Ecken fehlt.

    Mit dem Planer (LP 1-9) bin ich in Diskussion, er sagt er wäre nicht das Kindermädchen
    des Fensterbauer und kann nicht ständig daneben stehen. Im Vertrag ist RAL Richtline
    vereinbart das muss reichen, alles darüber hinaus ist nicht mit LP 1-9 abgedeckt und
    muss extra vergütet werden. Das hier ein verdeckter Mangel (30 Jahre) vorliegt ist kein Trost für mich.
     
  4. Gwenny

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  5. #5 toxicmolotow, 22.09.2014
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    Zumal es kein verdeckter Mangel sein kann, wenn er dir bereits bekannt ist.
     
  6. #6 loewe501, 22.09.2014
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    Danke für die Aufklärung. Sehr interessant das Thema. Der Trost kam vom Planer warum er den Murks nicht entdeckt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Ob überhaupt eine Wanne erforderlich ist, kann man so nicht sagen.
    Es gibt Bordstücke, mit denen die Alubänke ohne weitere "Wanne" funktionieren.

    Das ist erstmal nicht falsch. 24/7/52 ist nicht erforderlich und detailiert werden müssen so genannte handwerksübliche Details auch nicht.
    Ich denke aber, eine Idee (wie acuh immer vermittelt) zur Führung der Rollladenschienen wäre da schon nötig.
    ABER
    Im Rahmen der Bauleitung muss ihm auffallen, was dort mangelhaft ist und das muss er gegenüber dem BU und Dir anzeigen.
    Z.B. das die Bordstücke nicht faachgerecht in die Dämmung eingearbeitet sind, das die Alubank offenbar nicht hoch genug eingesetzt wurde, dass anscheinend die Schrauben zur Befestigung fehlen.


    Auszug aus Anlage 10 zur HOSI
    Das ist kein verdeckter Mangel und mit so einem Satz bringt sich der Kollege ganz schnell in Teufels Haftungsküche!
     
  8. #8 loewe501, 22.09.2014
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    Ach Hallo Ralf,

    schon sehr viel hier von dir gelesen:bierchen:
    Dein Benutzertitelzusatz ist hier Programm gefolgt von "weiß ich nicht"

    OK das sieht man nicht auf dem Foto diese Bordstücke habe ich nicht

    Hmm ja wobei er sagt das er das nicht sehen kann wenn die Fensterbank bereits montiert ist. Eine habe ich jetzt abmontieren lassen (2 Schrauben).
    Sonst wäre es wohl ein verdeckter Mangel gewesen, es hätte ja keiner mehr hingeguckt, außer dem doofen Bauherren der hier ständig selbst kontrolliert:motz ?

    Ich glaube übrigends das der Planer nichts beim BU anzeigen muss, er sagt immer das ich das machen muss weil ich den VOB Vertrag habe und nicht er.
    Eine Generalvollmacht hat er nicht.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Naja - alle Wannen und alle Fensterbänke montieren schafft der Fb (wenn nicht 10 Mann da sind) nicht an einem Tag.
    Sind also alle Bänke dran, sollte ich als BL mal stutzig werden!

    Ähhh - NÖ!
    Das ist keine Arglist, sondern bestenfalls dämlich = grob fahrlässig = keine Verlängerung der Verjährung.

    ABER:
    Du hast einen Architektenvertrag incl. LP 9. Die Gewährleistung aufs Architektenwerk beginnt mit dem Ende der LP 9.
    Also frühestens 5 Jahre nach Abnahme des letzten Gewerks.
    Macht für Dich gegenüber dem Kollegen 10 Jahre, ggf + X. :D

    Nu wirds entspannt mittelgrau.
    Der Bauleiter wird dafür bezahlt, Mängel festzustellen.
    Juristisch kann er nichts machen. Also z.B. Fristenb setzen oder Kündigung androhen o.ä.

    Aber natürlich kann und darf er den Handwerkern mitteilen, XY entspricht nicht den Fachregeln.
    Ich denke, allein schon aus Höflichkeit den vor Ort tätigen Handwerkern ist es mies, nichts zu sagen, Ihnen mitzuteilen, dasundas ist Mist, Sie schreiben an den Handwerker und 3 Tage später kriegen die Gesellen dann zu hören, was sie ändern sollen.

    Ich wär stinksauer, vor allem, wenn ich drauf weitergebaut hätte und nun alles wieder wegnehmen "dürfte"
     
  10. #10 Gast23627, 22.09.2014
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    Architekten und "Planer"

    So ist das offenbar:

    Ein normaler Bauherr (der sich nicht spezielle Kenntnisse durch nachforschen und nachlesen angeeignet hat) ist, wenn ich hier die HOAI vor sich her tragenden Architekten so lese (und nach der diese auch noch Recht bekommen), also wie in diesem geschilderten Fall ohne einen Sondervertrag in dem nun auch wirklich die Planung und Ausführungsüberwachung solch wichtiger Details noch einmal zusätzlich gesondert berechnet wird, völlig und total aufgeschmissen.

    Insbesondere wenn er zusätzlich noch an Handwerkliche Pfuscher wie hier gezeigt, gerät.

    Solche ArchitektenTYPEN und Handwerkliche Pfuscher wie hier vorgeführt, brauchen wir nicht und gehören von der Baustelle gejagt!

    Und wozu der "Architekt" hier in diesem Fall noch nützlich ist, erschließt sich mir nicht.

    Und Ralf warum sollte der TE möglicherweise "stutzig" werden weil es "schnell" gegangen ist? Woher hat denn ein Bauherr die Erfahrungswerte her?

    @TE

    Wenn der "ArchitektenTYP" nicht funktioniert dann müssen Sie leider wohl selbst ran.

    Also eine schriftliche Mängelanzeige mit "ectr. pp." an die Handwerklichen Pfuscher.

    Alle auf den Fotos sichtbaren Details sind, wie ich in meinem 1. Beitrag schon geschrieben habe, nicht fachgerecht!

    Ein SV für das Fachgebiet Fensterbau könnte da weiterhelfen.

    Sich hinter die HOAI verschanzende ahnungslose akademische Arbeitsverweigerer und Handwerkliche Pfuscher haben wir wie dieses Beispiel zeigt offenbar noch viel zu viele.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Mit genug Wut auf eine Berufsgruppe kann man alles mißverstehen, wenn man will nicht war?

    Ich schrieb
    BL = Bauleiter

    Aber ne, dann kann man ja nicht Frust schieben!


    Und das:
    ist einfacher nur reisengrosser Käse.
    Natürlich gibts die Bauleitung nicht nur mit Sondervertrag.

    Wenn Sie davon keine Ahnung haben, dann äussern Sie sich doch am besten einfach nicht dazu, statt hier Ihre Säuerlichkeit zu verbreiten.
    Aber ich ahne, wie Ihre Gutachten ausfallen, wenn eine von Ihnen ungeliebte Berufsgruppe beteilgt ist.
     
  12. Jan81

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    Tut mir leid, aber dass kann es echt nicht sein. Der Architekt wird dafür bezahlt.

    Ich würde mich über Rechtliche Seite informieren und dem Architekten eher eine schriftliche Mängelanzeige schicken, dass er endlich sienen Job macht.
    Es kann doch nicht sein, dass TE Bauüberwachung spielen soll.
    Auch wenn der Architekt keine Vollmacht hat und keine direkten Vertrag mit dem BU usw. hat. Kann er doch nicht den TE so alleine lassen? Das ist ja schlimmer als wenn ma mit einem GU oder GÜ baut, dann weiß man wenigsten dass es so läuft und holt sich noch einen Bausachverständigen dazu.

    Aber es kann nicht sein, dass man mit einem Architekten (LP 1-9) baut und tatsächlich dazu geraten wird "selber ran zu gehen" oder noch zusätzlich einen SV für Fensterbau zu holen?

    Edit: ps: tut mir leid, aber irgendwie bin ich einwenig sauer geworden. Leider hilf es dem TE sehr wenig. Ich werde mich auch zurück halten. Ich hoffe es wird sich alles klären mit den Fensterbanken.
     
  13. #13 Gast23627, 22.09.2014
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    Gast23627 Gast

    Sind Sie Beleidigt Herr Dühlmeier?

    Und dann noch eine "Ahnung" haben. Auf Ahnungen sollten Sie sich nicht verlassen, die bringen (auch als Vorwurf) in der Regel nichts.

    "Frust" habe ich nicht, aber Ihre Verteidigungshaltung und Argumentation ist vielsagend...

    Der hier dargestellte Fall und was Sie bisher dazu geschrieben haben sagt doch alles und bestätigt das von mir gesagte.

    Und, die "Berufsgruppe" die Sie hier so vehement verteitigen (müssen?) liebe ich (meistens) sogar.
     
  14. #14 loewe501, 22.09.2014
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    Hallo,

    ich muss nochmal aufklären, vermutlich ist das falsch rübergekommen sorry.
    Der Architekt/Planer sagt natürlich den Leuten schon sofort auf der Baustelle was hier falsch läuft und wie
    das ordentlich gemacht werden muss(meistens habe ich das vorher schon moniert). Die Fensterbänke wurden schon einmal komplett verworfen und neu bestellt.
    Beim ersten Versuch wurden sie einfach nur angeschraubt. Das habe ich moniert, erst beim Planer dann beim Fensterbauer.
    Das Ergebnis vom 2 Versuch seht ihr oben, ich habe das natürlich kontrolliert weil ich schon so eine Ahnung hatte.
    Wobei ich leider immer noch nicht so genau weiß welche Details dem Josef so aufstoßen.

    Ärgerlich für mich ist das ich das alles immer sehen muss, sonst wäre heute der Putzer dagewesen und die Sache wäre durch.
     
  15. #15 loewe501, 23.09.2014
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    ich würde euch nochmal gern bitten die 3 Bilder vom einem weiteren Fenster anzuschauen.
    Dieses ist ohne Rollo und sieht für mich als Laien erstmal ordentlich aus oder???
     

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  16. #16 Gast23627, 23.09.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ich widerhole:

    Alle auf den Fotos sichtbaren Details sind, wie ich in meinem 1. Beitrag schon geschrieben habe, nicht fachgerecht!

    Und,
    Mit einer Online durchgeführten Planung und ausführlichen Mängelbeschreibung kann ich leider nicht dienen. Das will und werde ich auch nicht.

    Und die Frage in #15 zu was soll diese dienen?

    Ich sage ist gut oder ich sage was anderes und was dann?

    Gruß
     
  17. #17 loewe501, 23.09.2014
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    Hallo Josef,

    mich treibt als betroffener Bauherr etwas die Verzweifelung, eine Onlineplanung kann ich natürlich
    nicht erwarten ist mir klar. Zur Zeit zerreibe ich mich zwischen allen Beteiligten die als Hauptmotiv
    Geld verdienen haben. Mein Hauptmotiv ist ein wertiges Haus zu schaffen und alles dazwischen
    muss ich irgendwie managen.

    Wenn ich jetzt noch die nachvollziehbare Antwort erhalte das auch Beitrag #15 alles Murks ist, wäre mein Laitan an Ende.
    Dann bräuchten ich wohl einen Sachverständigen vor Ort. Wer ist hier in Berlin tätig?
     
  18. #18 Gast23627, 23.09.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Man nehme eine Suchmaschine zum Beispiel gxxxxx

    dann gebe man ein

    fenstersachverstäniger berlin

    dann möglichst einen aus dem Handwerksbereich z. B. Tischlerhandwerk aussuchen.

    Übrigens, "Sachverständiger" egal für was darf sich jeder nennen.

    Auch da ist also alles möglich.

    Anrufen, Problem schildern, nach Qualifikation fragen.

    Und,

    das "alles Murks" ist haben Sie geschrieben.

    So das wars von mir dazu, ich bin raus.

    Gruß
     
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