Unzureichender B-Plan, keine konkreten Äußerungen vom Bauamt

Diskutiere Unzureichender B-Plan, keine konkreten Äußerungen vom Bauamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im Januar dieses Jahres haben wir eine Doppelhaushälfte (Neubau) am Rande von Berlin gekauft. Das Gebiet gehört zu einem...

  1. Alrabe

    Alrabe

    Dabei seit:
    24.09.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte Büro
    Ort:
    Berlin
    Hallo zusammen,

    im Januar dieses Jahres haben wir eine Doppelhaushälfte (Neubau) am Rande von Berlin gekauft. Das Gebiet gehört zu einem Wasserschutzgebiet.
    Nachdem wir nun im Haus soweit fertig sind, die Erde im Garten getauscht ist und der Rasen wächst und wir einen Zaun gezogen haben (Haus war an 3 Seiten bereits eingezäunt), wollen wir uns den Projekten Gartenhaus, Garage und Werkstatt widmen. Da das Haus leider nicht unterkellert ist, brauchen wir viel Staufläche an anderer Stelle...
    Für unser Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan (http://tk.gis-broker.de/metadata/pdf/XVI_58.pdf), der meiner Meinung nach aber nicht die Daten liefert, die wir benötigen um herauszufinden, was wir wirklich bauen dürfen. Es sind nicht einmal die einzelnen Grundstücke eingezeichnet, sondern nur Wohngebiete. Nur für ein Wohngebiet (oben links) ist der GRZ-Wert mit 0,2 angegeben.
    Würde dieser auch für uns gelten, kann ich ja davon ausgehen, dass ich bei einem Grundstück von 458m² insgesamt 91,6m² bebauen darf, bzw. darf dieser Wert ja um 50% überschritten werden. Somit wären wir bei 137m². Die Grundfläche vom Haus beträgt ca.60m² und es ist bereits ein Stellplatz (15m²) und eine Terrasse (12m²) vorhanden.

    Die Dame vom Bauamt aber sagt uns, dass wir insgesamt noch 27m² bauen dürfen. Macht aber keine Angaben, wie sie auf diese Zahl kommt und wir können dies überhaupt nicht nachvollziehen.
    Zumal sind 27m² zusätzlich lächerlich.
    Der erste vorhandene Stellplatz muss um 1,5m verlängert werden, da unser Zaun Flügeltore hat und das Auto sonst auf der Wiese steht, wenn man diese wieder schließen will.
    Zusätzlich brauchen wir einen weiteren Stellplatz von 18m², welcher vor einer Garage sein soll. Eine Garage für ein großes Auto (5x2,30m) muss schon eine Größe von mind. 20m² haben, wenn man auch noch aussteigen möchte. Eine Werkstatt von ca. 10m² für Fahrräder, Werkzeug etc. benötigen wir ebenfalls. Eigentlich brauchen wir auch eine zweite Garage für das Boot im Winter, aber von dem Gedanken haben wir uns schon verabschiedet...


    Meine Fragen nun:
    Gilt der neue Stellplatz vor der Garage dann als Zufahrt und wird nicht berechnet oder werden uns hierfür schon 18m² abgezogen?
    Kann man einen Teil der Fläche als Zuwegung von der Garage zum Haus angeben, damit diese nicht berechnet wird?
    Wie breit darf eine solche Zuwegung dann maximal angegeben werden?
    Kann irgendwer einen Richtwert in dem Bebauungsplan erkennen? Wie gesagt, beim Bauamt erhalten wir keine Begründete Aussage.
    Müssen solche Angaben im B-Plan nicht eigentlich gemacht werden?
    Wenn diese Angaben (GRZ) im B-Plan nicht vorhanden sind, würde dann nicht eigentlich §17 BauNVO gelten?

    Ein letzter Punkt: Wir wollen eine kleine Gartenhütte bauen, die etwa 6,2m² messen würde (für Rasenmäher, Besen etc.). Beim Bauamt meinte man, dass es ein Gesetz gebe, welches Bauten von unter 5m² genehmigungsfrei zulassen würde. Ich habe mir einen Wolf nach diesem Gesetzt gesucht. Das was ich finde ist §62 BauO, in dem es heißt, dass eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m² genehmigungsfrei sind.

    Entschuldigt bitte diesen langen Beitrag, aber vielleicht kann ja der ein oder andere ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
    Beim Bauamt habe ich das Gefühl, wir spielen ein Frage-Antwort-Spiel und keiner macht genaue Angaben, die auch schriftlich belegt werden können.
    Wir möchten das Maximum herausschlagen, da uns klar ist, dass wir nicht alles bauen dürfen, was uns so vorschwebt. Aber das notwendige, wie 2 Stellplätze und eine Garage brauchen wir schon.

    Danke und Grüße

    A.
     
  2. #2 Bauliesl, 25.09.2014
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Evtl. hab ich ja Tomaten auf den Augen, aber wo liegt denn Euer Grundstück?
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich gebe zu, als B-Plan habe ich sowas noch nicht gesehen.
    Sehr merkwürden!
     
  4. Alrabe

    Alrabe

    Dabei seit:
    24.09.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte Büro
    Ort:
    Berlin
    Unser Grundstück liegt im Bereich WA 4B. Das Problem ist ja gerade, dass die einzelnen Grundstücke nicht eingezeichnet sind. In diesem Bereich liegen etwa 10-15 Grundstücke. Nicht einmal die abzweigenden Privatstraßen zu den Grundstücken sind eingezeichnet.
     
  5. #5 Baufuchs, 25.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In den textlichen Festetzungen eures B.-Plans ist erläutert, wie die Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl dargestellt sein soll.

    Einzig für den Beich WA6 ist die GRZ mit 0,2 und die GFZ mit 0,4 eingetragen.

    Insofern müssten für die übrigen Bereiche die Werte aus § 17 BauNVo gelten.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Einzelne Grundstücke müssen auch nicht eingezeichnet sein, so lange Angaben erkennbar sind.
    Sind sie aber nicht.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Manfred - für mein Verständnis verstößt das aber gegen § 16 BauNVo.

    Aber der B-Plan ist für Köpenik. Vielleicht war ja auch Schuster Voigt mal wieder unterwegs und sich einen B-Plan gebaut. :D
     
  8. #8 firefox_i, 25.09.2014
    firefox_i

    firefox_i

    Dabei seit:
    09.06.2006
    Beiträge:
    273
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.Ing. (FH)
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo,
    ich bin eben mal per StreetView durch die Straße "gegangen".
    Was mir auffällt: es sind häufig 3-Spänner...

    Auch wenn ich gleich den Groll auf mich ziehen sollte dennoch die Frage:
    Ist es eine echte Doppelhaushälfte, also 2 Häuser die zusammengebaut sind, oder sind es mehr?
    Denn dann wäre es ja eine Hausgrupper bei denen Garagen nicht zulässig sind (es sei denn sie sind ins Gebäude integriert).

    Nicht dass dieses winzige Detail hier die Ursache der Aussagen des Bauamtes sind....

    S.
     
  9. Alrabe

    Alrabe

    Dabei seit:
    24.09.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte Büro
    Ort:
    Berlin
    Nee, handelt sich schon um ein "echtes" Doppelhaus ;-) sind auf streetview noch nicht zu sehen, da relativ neu
     
Thema: Unzureichender B-Plan, keine konkreten Äußerungen vom Bauamt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. keine angaben im bplan?

Die Seite wird geladen...

Unzureichender B-Plan, keine konkreten Äußerungen vom Bauamt - Ähnliche Themen

  1. Unzureichender Schallschutz in gekaufter ETW

    Unzureichender Schallschutz in gekaufter ETW: Wir haben vor einigen Wochen eine ETW erworben. Da wir etwas lärmempfindlich sind, haben wir extra vor dem Kauf einen Test mit dem Nachbar oben...
  2. Zentrale Belüftungsanlage funktioniert unzureichend

    Zentrale Belüftungsanlage funktioniert unzureichend: Hallo zusammen, ich wohne seit 1 Jahr im EFH-Neubau, Holzständer-Fertigbau, Kfw 55, mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und zentraler Be- und...
  3. Brandmauer unzureichend gebaut

    Brandmauer unzureichend gebaut: Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ich schreibe im richtigen Unterforum. Wir sind aktuell dabei an unserem Haus einen Anbau in direkter...
  4. Trockebauwand zwischen Bad und Schlafzimmer unzureichend gedämmt?

    Trockebauwand zwischen Bad und Schlafzimmer unzureichend gedämmt?: Hallo, in unserem neuen Haus grenzt das Badezimmer direkt am Schlafzimmer. In der Trockenbauwand zwischen Bad & SZ sind WC Unterputz-Spülkasten...
  5. Sockeldichtung unzureichend?

    Sockeldichtung unzureichend?: Hallo zusammen, unser Neubau (REH vom 07/2020) hat seinen ersten Winter und einige ordentliche Regengüsse hinter sich. Auf der Westseite mit...