Wie ist das mit Mehrmengen?

Diskutiere Wie ist das mit Mehrmengen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen derzeit ein Haus und haben unser Grundstück für eine Flächengründung der Bodenplatte aufschütten müssen. Dem...

  1. #1 Peter84, 26.09.2014
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    Hallo,

    wir bauen derzeit ein Haus und haben unser Grundstück für eine Flächengründung der Bodenplatte aufschütten müssen.

    Dem Erdbauunternehmen haben wir das Bodengutachten mit Gründungsempfehlung zugeschickt.
    Darin steht, dass bis 85,4m ü NN runter gegangen werden muss. Fertige höhe der Aufschüttung sollten 86,6 m ü NN sein.

    Der Erdbauunternehmer hat uns ein Angebot gemacht mit Auffüllung Schotter d=80cm, was laut seiner Kalkulation bei der aufzuschüttenden Fläche 280 tonnen Schotter ergibt.

    Im Nachhinein betrachtet, frage ich mich, wie er auf die 80cm kam. Der ausführende Arbeiter von ihm vor Ort hat das ganze per Laser gemessen und ist ensprechend auf 85,4m ü NN runter gegangen, also wie im Bodengutachten. Dadurch ergeben sich dann halt 1,20m Aufschüttung, was 50% mehr Schotter und abzutragenden Oberboden ergibt.

    Im Angebot ist der Preis pro Tonne und auszuhebender m³ aufgeführt.

    "Abrechung der Massen nach Aufmass mit Verweis aufs Bodengutachten. "

    Von VOB steht im Angebot nichts.

    Wie seht ihr das? Ich meine, dass wenn er das vorliegende Bodengutachten richtig gelesen hätte, wäre er ja auch auf die richtige Höhe gekommen und hätte gleich 50% mehr Schotter anbieten können. Abhaken oder seht ihr eine Möglichkeit, dass wir nicht alles einfach so hinnehmen müssen?

    Danke,

    Peter
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    Sowas kömmt von sowas.

    Du solltest Dich im Nachhinein eher fragen, warum DIR das nicht aufgefallen ist.
    Die Werte aus dem Gutachten hattest Du, und das die eine Differenz von 1,2 m ergeben, ist Mathematik Klasse 3!
    Dir hätte also klar werden müssen, dass die Massen nicht passen !!!!

    Den Auftrag bekam wie immer der, der am meisten vergessen bzw. sich am besten verrechnet hat.

    Ich würde sagen:
    Zahlemann & Löhne
     
  3. #3 Kater432, 26.09.2014
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    Das kommt von, ich vertraue einfach mal blind allen Leuten und rechne nicht selber nach. Hättest du dir die Grundüngsempfehlung durchgelesen, hättest du locker selber den 1,2m Bodenaustausch feststellen können. Wenn dann nur ein Angebot mit 0,8m kommt, sollte sowas schon stutzig machen. Selbst wenn nur die m3 dabei sind, kann man ja locker selber überschlagen. Das sind ja nun schon ein paar m3 mehr wie du selbst feststellst. Da kommt es auf die Flächenrechnung wegen Hangsicherung auf den halben Meter mehr nicht sosehr an.
     
  4. #4 Peter84, 26.09.2014
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    natürlich frage ich mich das auch, warum uns das durchgerutscht ist.

    Es gab Vergleichsangebote, aber die enthielten seltsamerweise vergleichbare Massen, also eher Differenzen von 5% nach oben und unten. Alle sprachen von "80cm bis in den frostfreien Bereich".
    Vielleicht sind wir deshalb nicht stutzig geworden...

    Sagen wir es mal so: derjenige hat den Auftrag bekommen, der überhaupt ein Angebot abgegeben hat, was Roden, Unterbau und Kanalarbeiten enthielt. Die wesentlichen Preisunterschiede waren eher durchs Roden begründet (Differenz von netto 4.000€)... Nicht durch die Menge oder den Preis vom Schotter.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 26.09.2014
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    vielleicht liegt das daran, dass dort Leistungen verknüpft wurden, die die wenigsten kleineren Unternehmen zusammen ausführen können.
    Ich kenne nur größere (i.d.R. Straßenbau-) Firmen, die sowas komplett anbieten.
     
  6. #6 Peter84, 26.09.2014
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    mag sein, fürs Roden (Grundstück war früher Nutzgarten) hat der Unternehmer auch einen Bauern vor Ort beauftragt und der hat das abgeräumt und der Bauunternehmer kam dann mit dem Bagger und hat Wurzeln entfernt und den Oberboden glatt gezogen.

    Aber das betrifft bzw löst ja das Problem nicht :-)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    Das Problem ist auch nicht in dem Sinne zu lösen, den Du gern hättest; nämlich nur die 80 cm aus dem Angebot zu bezahlen!

    Die Einsparung bei Planung und Ausschreibung der Leistung muss nun wie ach so oft in Mehrkosten durch Angebost"fehler" investiert werden.
     
  8. #8 Peter84, 26.09.2014
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    naja, hätte er angerufen und gesagt: wir haben da ein "Problem", hätten wir drüber geredet...
    aber einfach machen.

    Auch war vereinbart "Bodenaushub an der süd-östlichen Grundstücksgrenze lagen"... den brauchen wir dann später um den Rest vom Grundstück aufzufüllen.

    Ein Bruchteil der Ausgehobenen Menge wurde da gelagert, aber 3 große LKW abgefahren. Auch ohne was zu sagen. Mein Nachbar meinte nur "sag mal, hattest du nicht gesagt, ihr braucht noch mutterboden? warum lasst ihr den Aushub dann abfahren"...

    Auf die Frage, ob der wieder gebracht wird, sagte der Bauunternehmer: "nein". Warum man ihn abgefahren hat "da war kein platz mehr".
     
  9. #9 th_viper, 26.09.2014
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    Ich bezweifle, dass ein großartig anderer Einheitspreis rausgekommen wäre, wenn die korrekte Masse berücksichtigt wäre. Von daher hält sich der Schaden in Grenzen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    Wie oft noch?

    Die Mutter aller Fehler liegt bei Euch!

    Keine Planung, keine Ausschreibung, keine Bauleitung, mündliche Absprachen, .......

    Das Ding ist mit Ansage gegen die Wand gerasselt.
     
  11. #11 SirSydom, 26.09.2014
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    Das mit dem Mutterboden kann aber so nicht ok sein. Das ist ja Diebstahl.. Würde ich mir nicht gefallen lassen wenn es nicht vereinbart war.
     
  12. #12 Peter84, 26.09.2014
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    - müdliche Absprachen gab es nicht. Alles Schriftlich.
    - Planung gab es.
    - Bodengutachten gab es.

    aber es kann doch nicht sein, dass mir jemand 3 LKW Oberboden abfährt, obwohl dies anders besprochen war und diese nicht wieder bringen will.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    @ SirS. NU halt mal die Füsse stille, wenn Du den Text des Angebots nicht kennst.

    Da könnte sowas wie "Aushub geht in den Besitz des AN über" drinstehen.
    Ausserdem wird der Aushub von unterhalb des Oberbodens ja wohl nicht auf dem Grundstück liegen, wurde also einvernehmlich abgefahren.
    Nu beweis mal, dass das nicht auch für den Oberboden galt!
     
  14. #14 Kater432, 26.09.2014
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    3 LKW waren nur Oberboden? Er muss doch sicherlich noch weit mehr abgefahren haben, oder nicht? Weil bis zu der Tiefe wird das wohl kein Oberboden mehr gewesen sein.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    Ääähhhh
    :bef1018:

    OK, es gibt den Begriff der Schriftsprache, aber das dürfte hier nicht gemeint sein.

    Planung?
    Wie kann dann bei allen Angeboten die Masse nicht stimmen???
    Und wie können abweichende Angebote zu Stande kommen.
     
  16. #16 Peter84, 26.09.2014
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    ok, ich korrigiere mich. Es war vereinbart, dass die ausgehobene Erde, die für Herstellung des Unterbaus der Bodenplatte abgetragen wurde (ca 50cm) an der süd-östlichen Grundstücksgrenze gelagert wird.

    Dies war der Vorschlag des Erdbauunternehmers beim termin vor-Ort und dies wurde schriftlich festgehalten. Das einzige, worüber wir müdlich gesprochen haben war, dass wenn wir fertig sind, wahrscheinlich noch Erde für die Gartengestaltung zukaufen müssen. Hierfür haben wir schriftlich - rein informativ - den Preis erfragt.

    Gemacht hat er: einen Bruchteil davon gelagert und 3 große LKW abgefahren.

    Im Angebot steht nichts davon, dass dieser in sein Eigentum übergeht.
     
  17. #17 Peter84, 26.09.2014
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    - besprochen = vereinbart
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
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    Na dann viel Spass beim Wiederholen des Bodens.
    Freiwillig macht das Erdmännchen das nicht - dann klag mal schön.
     
  19. R.B.

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    Keine Ahnung was der Bauunternehmer da abgefahren hat, aber ob der Nachbar sehen konnte, ob das nun Mutterboden oder einfach nur unnützer Dreck war?

    Zu den 80cm, meine Vermutung ist, dass keiner das Gutachten richtig gelesen hat, und einfach mal 80cm "Standard" angeboten wurden. Das hätte vor Auftragserteilung auffallen müssen, und zwar demjenigen der die Angebote prüft. Wer nun auf welchen Kosten sitzen bleibt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung. Wenn aber schon solche Dinge wie 80cm oder 120cm nicht aufgefallen sind, wurde das Kleingedruckte wohl auch nicht gelesen.

    Fazit: Unter Lehrgeld abhaken

    Der Schaden ist ja überschaubar, dafür aber lehrreich. Vielleicht sollte man sich über die zukünftige Auftragsvergabe ein paar Gedanken machen, sonst wird das nicht die letzte Überraschung gewesen sein.
     
  20. #20 Peter84, 26.09.2014
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    also, wir kennen die Bodenqualität und das ist alles andere als Dreck. Der Erdbauer sagte auch, dass der gut geeignet wäre für die Auffüllung des Gartenbereichs. Daher ja auch sein Vorschlag, diesen an der Grundstücksgrenze zu lagern...

    Ob er ihn wiederbringt oder wir die Wiederbeschaffungskosten von der Rechnung abziehen, ist mir eigentlich egal. Ich empfinde abfahren ohne was zu sagen als Diebstahl.

    Hier gehts um knapp 800-1000€ Wiederbeschaffungskosten.

    Der Witz war noch, dass wohl noch jemand privates da war und der Erdarbeiter dem Privatmann den PKW-Anhänger voll gemacht hat...

    die Aufschüttung werden wir wohl als Lehrgeld abhaken müssen.
     
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