Hausbau Architekt Gerichtsprotokoll

Diskutiere Hausbau Architekt Gerichtsprotokoll im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo , ich habe mein Haus umbauen lassen ... ein Architekt wollte helfen . . . . man traf sich vor Gericht : Protokoll in der öffentl...

  1. #1 Jetter10, 26.09.2014
    Jetter10

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    Hallo ,
    ich habe mein Haus umbauen lassen ...
    ein Architekt wollte helfen . . . .
    man traf sich vor Gericht :
    Protokoll in der öffentl Sitzung :
    es wird zunächst unter rein vorläufiger Betrachtung der Sach - und Rechtslage zur Güte verhandelt .
    Die Parteien schließen auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts vorwiegend aus wirtschaftl. Gründen folgenden
    Vergleich :

    1. : der Beklagte verpflichtet sich an den kläger x € zu zahlen . Geld wurde überwiesen
    2. : damit sind die Honoraransprüche abgegolten.
    3. . das werk gilt zum 15 . 7 . 2013 als abgenommen ,der Auftrag ist damit erledigt und erfüllt
    4.: Der Kläger verpflichtet sich, an den Beklagten die ihm überlassenen alten Pläne des Hauses
    herauszugeben
    5.: die gesetzl Gewährleistungsansprüche / Sachmängelhaftungsansprüche bleiben von diesem
    Vergleich und der Erledigungsklausel unberührt
    6 .:Die Kosten des Rechtstreits werden gegenseitig aufgehoben .

    FRAGE : WIE KOMME ICH AN DIE ALTEN PLÄNE ; DAS GELD HABE ICH ÜBERWIESEN

    MFG
    VIELEN DANK
    JETTER
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 26.09.2014
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    Schicke dem Kläger eine Liste der Pläne und setzte ihm eine Frist zur Herausgabe von 2 Wochen. Das ganze per Einwurfeinschreiben.

    Wenn er nicht reagiert und die Frist verstreichen lässt, sollte erstmal (sofern noch nicht geschehen) der Vergleich förmlich zugestellt werden. Wenn du anwaltlich vertreten warst im Prozess, bitte deinen RA, eine vollstreckbare Ausfertigung einzuholen und diese zuzustellen. Wenn das ein Vergleich ist, den du ohne RA vor dem Amtsgericht selbst geschlossen hast, kannst du nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist einen RA beauftragen, dies zu tun.

    Das Problem ist, dass der Vergleich selbst bezüglich der Pläne nicht vollstreckbar ist, weil die Pläne nicht genau bezeichnet sind. Ein Gerichtsvollzieher könnte nicht beim Kläger einfach hereinspazieren und die Pläne wegnehmen, denn er könnte sie nicht hinreichend genau identifizieren. Du müsstest also notfalls auf Herausgabe klagen. Normalerweise wird es der Kläger aber nicht soweit kommen lassen.

    Der Kläger bekommt übrigens noch die Hälfte der Gerichtskosten von dir erstattet, wegen Ziffer 6) des Vergleichs. Das erfolgt im Kostenausgleichungsverfahren auf Antrag des Klägers.
     
  3. #3 Jetter10, 26.09.2014
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    Hallo ,
    Vielen Dank für die Antwort ,
    ich habe das Geld überwiesen - diese Woche - und das Protokoll zugefaxt unter Einfügung der Jahreszahl 1932 bei POS 4 ,
    ebenso habe ich das Fax dem Richter und meinem Anwalt gesendet ( Urlaub bis Monatsende ) .
    es sind Uralte Pläne aber wichtig und richtig das ich sie wiederbekomme ,
    die Gerichtskosten habe ich noch nicht zugestellt bekommen ,
    der Prozess / Protokolltermin war am 9 . 9 . 2014 .

    MFG

    Jetter
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 26.09.2014
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    Na, dann warte am besten, bis in 5 Tagen dein Anwalt wieder da ist. Der wird das dann organisieren.
    Dass du dem Richter etwas direkt zufaxt, obwohl du anwaltlich vertreten bist, ist schon ungewöhnlich ...
    Nach dem Vergleichsabschluss interessiert den Richter die Sache nicht mehr. Alles weitere machen die Kostenbeamten und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

    Warum die Eile, wenn es sich um alte Pläne handelt (die du doch offenbar nicht gleich nächste Woche dringend brauchst)? Das wird dein Anwalt schon hinkriegen, sobald er wieder da ist.
     
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