Notar streich nachträglich Vertragsbestandteile

Diskutiere Notar streich nachträglich Vertragsbestandteile im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habt Ihr sowas schonmal erlebt? Ich habe heute die beglaubigte Kopie meines Immo-Kaufvertrages erhalten und ein m.M.n. sehr wichtige Punkt...

  1. OlliL

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    Hallo,

    habt Ihr sowas schonmal erlebt? Ich habe heute die beglaubigte Kopie meines Immo-Kaufvertrages erhalten und ein m.M.n. sehr wichtige Punkt wurde erkennbar auf der Kopie durchgestrichen:

    VIII - Grundbucherklärungen
    1. Die Beteiligten sind darüber einig, dass das Eigentum an dem verkauften Grundbesitz von dem Verkäufer auf die Käufer in dem in Abschnitt II bezeichneten Berechtigungsverhältnis übergehen soll. Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.


    Ich habe direkt nach der Unterzeichnung eine einfache Ablichtung erhalten, von daher weiss ich das dieser Punkt vorgelesen und Bestandteil des unterzeichneten Vertrages war.
    Wie kann es sein, das hier der Notar nach Unterzeichnung auf der beglaubigten Kopie Streichungen vornimmt zumal diese a) mit niemandem abgestimmt sind und b) diese auch nicht vom Notar "gegengezeichnet" wurden auf der Kopie... einfach mit Lineal + Kugelschreiber und durchgestrichen...... (man sieht das es auf der Kopie gestrichen wurde).
    Ist dieser Punkt nicht einer der Kernpunkte des Vertrages? Wiso sollte man sowas streichen?

    Natürlich frage ich dies alles beim Notar nach - aber es ist Wochenende und mir geht schon wieder der Puls auf 180.........
     
  2. OlliL

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    Auf dem Deckblatt steht:

    "Die Übereinstimmung der auszugsweisen Ablichtung des angehefteten Kaufvertrages (ohne Auflassung) mit Urschrift beglaubige ich."

    Der gestrichene Teil ist die Auflassung, oder? Warum zum "Teufel" sollte man sowas machen? - Also was ist der Hintergrund dieses beglaubigten Schreibens ohne Auflassung und deswegen die Streichung?! Damit wir nicht vorzeitig eine Umschreibung beim Grundbuchamt beantragen? Die Bedigung der vollständigen Kaufpreiszahlung würde das Grundbuchamt nicht prüfen?
     
  3. OlliL

    OlliL

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    Und noch ein Nachtrag.... auf dem Deckblatt enthällt unsere Anschrift einen Schreibfehler.... das sagt auch wieder so einiges aus bzgl. Sorgfalt.
    Warum kann man nicht mit einem Standardsatz einem unbedarften Hauskäufer informieren warum man das streicht und das diese Streichung "normal" ist.... woher soll man das wissen.
     
  4. Bonb

    Bonb

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    Du hast Dir Deine Frage eigentlich schon selber beantwortet. Es handelt sich nur um eine auszugsweise beglaubigte Ablichtung.
     
  5. BJ67

    BJ67

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    Die Auflassung bekommst du so lange nicht in beglaubigter Form, bis alle Vertragsteile erfüllt sind. Wenn du als Eigentümer eingetragen bist, kannst du dir noch mal eine vollständige (beglaubigte) Kopie holen. Sonst wäre es auf Grund der Beglaubigung der Klausel möglich, dass du entsprechende Anträge stellst, ohne das die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

    Gewöhnlich klärt der Notar darüber auf, dass er dies streicht. Wer nur inmal im Leben beim Notar ist, ist da viel zu aufgeregt...
     
Thema: Notar streich nachträglich Vertragsbestandteile
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