Wie wird das Finanzamt über die zu zahlende Grundschuld informiert?

Diskutiere Wie wird das Finanzamt über die zu zahlende Grundschuld informiert? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ermittelt das Finanzamt den Kaufpreis eigenständig anhand des Vertrages, oder trägt der Notar den zugrunde liegenden Kaufpreis in ein...

  1. OlliL

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    Hallo,

    ermittelt das Finanzamt den Kaufpreis eigenständig anhand des Vertrages, oder trägt der Notar den zugrunde liegenden Kaufpreis in ein Formblatt ein welches vom FA bearbeitet wird? Hintergrund - unser Kaufpreis enthält 2.000 EUR für mitübereignete Möbel etc. und soll natürlich aus dem zugrunde liegenden Kaufpreis für die Berechnung der Grunderwerbssteuer rausgerechnet werden. Nach aktueller Lage habe ich etwas Angst, dass das bei meinem Notar "untergeht" wenn das ganze via Formblatt passiert....
     
  2. #2 toxicmolotow, 27.09.2014
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    Was steht denn im notariellen Kaufvertrag als Summe für das Haus? Sprich gibt es eine seperate Erwähnung für Möbel/Küche?

    Ich hätte das Mobiliar komplett außerhalb des Notarvertrages gelassen, denn jetzt bekommt der Notar auch für Mobiliar u.U. Geld.

    Das ist erstmal ausschlaggebend.
     
  3. OlliL

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    Im Vertrag steht:

    Der Kaufpreis beträgt
    € XXX.XXXX,00
    im Kaufpreis enthalten ist diverses Inventar in Höhe von 2.000,00 €
    - Euro Kaufpreisbetrag in Worten -

    Aufschiebend bedingt mit der Kaufpreiszahlung mitübereignet werden folgende Gegenstände:
    (Auflistung aller Gegenstände welche wir mit übernehmen)
     
  4. #4 toxicmolotow, 27.09.2014
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    Dann sollte der Notar das hinbekommen, dass der richtige Betrag brim FA ermittelt wird. Die bekommen eine Kopie des Vertrages.
     
  5. OlliL

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    Also ermittelt es das FA selber - ich bin beruhigt.
    Es sind schon einige Schussligkeitsfehler passiert die für mich bei so einer wichtigen Sache nicht nachvollziehbar sind....
     
  6. #6 robinson, 27.09.2014
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    FA ermittelt selbst anhand des Vertrags.

    Wenn dort das Mobiliar aufgeführt ist, wird es rausgerechnet. Falls nicht, könnt ihr immer noch Einspruch gegen den GrESt-Bescheid einlegen.

    Gruß
    Jochen
     
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