Mängelbeseitigung Frage

Diskutiere Mängelbeseitigung Frage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Wir bauen ein Haus auf eigenem Grundstück mit einem Bauunternehmen, welches seinerseits die Gewerke an Subs weiter vergibt....

  1. SRotty

    SRotty

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    Hallo zusammen.

    Wir bauen ein Haus auf eigenem Grundstück mit einem Bauunternehmen, welches seinerseits die Gewerke an Subs weiter vergibt.
    Das Bauunternehmen führt alle Arbeiten, bzw. lässt alle Arbeiten von Subs ausführen, die nicht den Innenausbau betreffen, der in Eigenleistung erbracht wird.
    Die in der BLB vereinbarten Leistungen werden zum Festpreis garantiert.

    Soweit so gut.

    Jede Rechnung eines Subs der eine Rechnung für sein Gewerk stellt, adressiert diese an mich und sendet sie zur Freigabe zum Bauunternehmen.
    Das BU prüft die Rechnung, zieht Skonto und Generalien ab und übergibt mir die Rechnung zur Begleichung.

    Soviel dazu, nun zum Knackpunkt:

    Der Bauvertrag enthält folgende Klausel:

    "Bauunternehmen X haftet nicht für Gewährleistungsansprüche aus der Bauausführung. Die Gewleistung wird ausschliesslich von den Handwerkern übernommen"

    Frage 1:
    Können Sie sich vorstellen, das eine solche Klausel überhaupt wirksam ist?

    Frage 2:
    Bei der Abnahme eines Gewerkes durch einen öbuv Gutachter der HWK wurden verschiedene Mängel festgestellt. (Nicht an BLeistungsbeschreibung gehalten, nicht nach Fachrichtlinien gearbeitet, minderwertiges Material verbaut, etc.)

    Wenn der Sub sich nun aufgrund des hohen finanziellen und auch zeitlichen Aufwands aber weigert nachzubessern oder sich sogar mit einer Insolvenz aus der Affäre zieht,
    ist an dieser Stelle auch noch der Bauunternehmer haftbar, da ja die BLB also der Vertrag nicht erfüllt ist?!?!??

    Wie ist Ihre werte Meinung?

    BG

    Rotty
     
  2. #2 Kater432, 28.09.2014
    Kater432

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    Ihr habt einen Vertrag mit eine Bauunternehmen mit einem Festpreis und einer BLB. Da würde ich überhaupt nicht auf die Idee kommen, irgendetwas einzeln an die Subs zu bezahlen, auch wenn der Bauunternehmer da etwas prüft. Das ist eine interne Sache zwischen denen. Da hast du NIX mit zu tun. Woher willst du wissen, das letztendlich die festpreissumme dabei rauskommt? Habt ihr im Bauvertrag keinen Zahlungsplan mit % vereinbart nach Bauabschnitt? So müsste bezahlt werden.
     
  3. SRotty

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    Doch klar, gezahlt wird nach Zahlplan und zwar wie folgt:

    Beauftragter Zimmermann stellt den Dachstuhl her nach BLB
    - Abschlagszahlung Betrag x

    Abnahme Zimmererarbeiten
    - Schlussrechnung Zimmermann

    Und so weiter...

    Der Festpreis kommt am Ende des Zahlplans zusammen gerechnet raus!

     
  4. #4 Baufuchs, 28.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen bei gleichzeitigem Ausschluss der eigenen Gewährleistung (wie hier) sind gem. BGH unwirksam.

    Du scheinst ohnhehin einen merkwürdigen Vertrag geschlossen zu haben.

    Ab zum Anwalt
     
  5. SRotty

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    Danke Baufux, Du bestätigst hier was ich angenommen, gelesen und gehofft habe.

    Zum Glück bedarf es - noch - keinem Anwalt - ist ja noch nichts passiert in der beschriebenen Form.

    BG

    Rotty

     
  6. #6 Ralf Wortmann, 28.09.2014
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    Baufuchs hat völlig recht.

    Diese Klausel ist nach § 309 Ziffer 8 b) aa) BGB in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:
    ========================================================================
    § 309 BGB

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...)
    8. (Sonstige Haftungsausschlüsse bei Pflichtverletzung)
    (...)
    b) (Mängel)
    eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen
    aa) (Ausschluss und Verweisung auf Dritte)
    die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter abhängig gemacht werden
    ======================================================================

    Soweit der BGB-Text.

    Nimm dir einen Anwalt (am besten einen an deinem Wohnort ansässigen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) und lasse den Vertrag prüfen und mache dann mit Hilfe des RA deine Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma X geltend und lediglich hilfsweise und vorsorglich zugleich auch gegenüber den Subunternehmern.

    Es scheint so, als ob du da einer ganz üblen Masche aufgesessen bist.
     
  7. #7 SRotty, 29.09.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.09.2014
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    Danke noch für diese ausführlichere Antwort.

    Ich denke - oder hoffe - das es nicht soweit kommt, ansonsten habe ich schon einen sehr guten Baurechtler empfohlen bekommen.
    Wir werden sehen.

    BG

    Rotty
     
  8. Julius

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    Was ich mich frage:
    Wenn man schon selbst arge Bauchschmerzen bei so einer kruden Konstruktion hat, warum unterschreibt man einen derartigen Vertrag???
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2014
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    Ich würde mir mal Gedanke darüber machen, was passiert, wenn der Fall der Fälle eintritt!

    Ein BU, das alle Rechnungen direkt vom Bauherren bezahlen lässt und diese nur vorher prüft, braucht kein grosses Kapital, keine Kreditlinie.
    Wo aber keine grosse Kapitaldecke nötig ist, kann ein leichtes Zupfen an selbiger eine schwere wirtschaftliche Erkältung verursachen.

    Ausserdem stellt sich mir die Frage, wovon denn der BU lebt, wenn Ihr alles direkt bezahlt.

    Normalerweise ist es ja so, dass Gewerk X den GÜ sagen wir 10.000 € kostet, er aber Euch gegenüber 12.000 € abrechnet und aus den 2000 Differenz Wagnis, Gewinn, Verwaltung, Gebühren, Zinsen usw. bezahlt.
    Wenn Ihr aber alles an den Handwerker zahlt, dann ??????
     
  10. #10 Kater432, 29.09.2014
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    Arbeitet der umsonst.... Sowas macht doch ein guter GU heute, oder nicht ;-)
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 29.09.2014
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    Rechtlich wäre noch eine Vertragskonstruktion denkbar, bei welcher der GÜ lediglich eine Art Architektenrolle einnimmt. Dann müsste er jedoch die HOAI-Mindestvergütung hierfür erhalten und es müsste unmittelbar wirksame Verträge zwischen dir und den „Subunternehmern“ geben. Danach sieht es indes nicht aus. Deshalb solltest du den Vertrag erstmal prüfen lassen.

    Ein RA da vielleicht noch was machen. Insbesondere vor der Gesamtabnahme und Inbezugnahme des Hauses müssten rechtlich Weichen gestellt werden. Oder möchtest du die Rechtsanwaltsgebühren sparen und deine etwaigen Mängelansprüche lieber auf Ewig im Nirwana der Ungewissheit dahindümpeln lassen? Das könnte sich als „Sparen am falschen Ende“ herausstellen.

    Nach der derzeitigen Schilderung sieht es so aus, als gebe es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dir und den Subunternehmern. Somit müsste der Sub sich gar nicht „mit einer Insolvenz aus der Affäre“ ziehen, um Gewährleistungsansprüche nicht zu erfüllen. Du hättest gegenüber den Subs einfach keinen eigenen Anspruch. Alles, was du denen schreibst oder sagst, wäre Schall und Rauch.

    Wenn das so zutreffend ist, müsste der Baufirma das Handwerk gelegt werden. Deshalb den Vertrag mit allen Klauseln prüfen lassen. Das wäre wirklich sinnvoll.

    Bejahendenfalls könntest du sodann eine Vertragskopie an den Bauherrenschutzbund schicken. Dieser würde als Verbraucherschutzverein (falls er sich der Sache annimmt) die Baufirma abmahnen und es ihr ggf. mit einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, solche Vertragsklauseln weiter zu verwenden, oder bei bestehenden Verträgen aus diesen Klauseln Rechte herzuleiten. Andere sollten vor solchen Bauvertragsklauseln geschützt werden.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 29.09.2014
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    Auch steuerrechtlich ist das Ganze ein Problem. Die Subs stellen Rechnungen auf den Namen einer Person aus, die gar nicht ihr Auftraggeber ist.

    Hast du eigentlich eine 5 %-Erfüllungsbürgschaft nach § 632a Absatz III BGB erhalten oder angefordert? Ist darüber etwas in deinem Vertrag enthalten?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2014
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    Oder ist evtl. so eine Art Baubetreuer-Vertrag?? :yikes
     
  14. SRotty

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    Weil ich dumm genug war es nicht genau zu prüfen.

     
  15. #15 neoplan, 29.09.2014
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    in der tat, wird man aus der (? inkonsistenten ?) rechts-Darstellung nicht schlau; darüberhinaus Vorsicht hier vor ( konkludenten ) vertrags-Änderungen durch faktische handlungen / durch geändertes in-vollzug-setzen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2014
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    neoplan, hör doch mal auf, dauernd die Stränge mit Deinem sinnfreien pseudo-hochtrabenden Gesülze vollzuspamen.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 29.09.2014
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    Provisionen?

    (gehört nicht dazu, aber trotzdem: ich hab sogar mal einen Architekten erlebt, der Provision wollte!)
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Provisionen - mag ja sein. Aber mir wäre das zu unsicher und es würde wiederum weiter in Richtung Baubetreuer weisen.

    (OT - gehört hab ich von solchen Kollegen auch schon. :motz)
     
  19. #19 Baufuchs, 29.09.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    TE schreibt: "BU zieht Generalien und Skonto ab"

    Was sind diese "Generalien"?????
     
  20. rose24

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    Ralf Wortmann hat Recht. Ich kann nur empfehlen, lieber sofort zum Anwalt zu gehen. Wir haben bei unserem Bau auch zu lange gute Miene zum bösen Spiel gemacht und jetzt zahlen wir das doppelt und dreifach. Nie mehr würde ich so vorgehen, wie wir es gemacht haben. Und nie mehr ohne eigenen Sachverstand bauen. Lieber jetzt gleich einen richtigen Krach und die Wege trennen sich, bevor man zum Schluss auf einem Berg Ärger sitzt und beim GÜ nichts mehr zu holen ist.
     
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