Mängelbeseitigung Frage

Diskutiere Mängelbeseitigung Frage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Grunde werfe ich nichts durcheinander, das ist - so nenne ich das mal - als "Provision" für den BU zu sehen. Dazu gleich mehr. Glaub mal das...

  1. SRotty

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    Im Grunde werfe ich nichts durcheinander, das ist - so nenne ich das mal - als "Provision" für den BU zu sehen. Dazu gleich mehr.

    Glaub mal das ich weis was Skonto und auch was Provision etc ist.

     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Macht es dann Spass, uns mit (nach Deiner Aussage bewusst) falsch gebrauchten Fachbegriffen durcheinander zu bringen - oder was soll das???
     
  3. SRotty

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    Sorry, verstehe deine Frage nicht.
    Habe nichts durcheinander gebracht oder bewusst Blödsinn erzählt.

    Ich versuche nur so gut es geht darzulegen wie sich der Fall gestaltet.

    Also bitte nächsten Post lesen, den schreibe ich jetzt.

     
  4. SRotty

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    Gegebenheiten sind wie folgt:

    Der Vertrag ist ein Vertrag zwischen "UNS" und dem "BU".
    Vertragsbestandteile sind:
    - BLB
    - Pläne Skizzen
    - Zahlplan
    - Mustervertrag Handwerker

    Der BU plant mit seinem Architekten das Haus, legt die BLB fest, beantragt die Baugenehmigung und
    sucht sich Subs die den Bau ausführen mit denen er in unserem Namen einen Bauvertrag abschliesst.
    Wobei der BU gleichfalls der Bauleiter ist.

    In dem Vertrag wird gleichfalls darauf hingewiesen das - original TEXT:

    "Mit den Handwerkern wird die Verdiungungsordnung für BAuleistungen (VOB) vereinbart und die allg. Regeln der Baukunst.
    BU haftet nicht für Gewährleistungsansprüche aus der Bauausführung. Die Gewährleistung wird ausschliesslich von den beauftragten Handwerkern übernommen. Die Aufnahme von Mängeln sowie die Verfolgung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen wird vom BU durchgeführt."

    Ein Passus am Ende des Zahlplans weist folgende Aussage auf - original Text:

    "...Die vom BU freigegebenen Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zu zahlen....Die an den Rechnungen an den Bauherrn gekürzten Summen (1,5% Generalien und Skonto) steht der Firma BU bedingungslos, nicht aufrechenbar, zu.....und wird dem Bauherren von BU berechnet."

    Also sehe ich die Zahlung von vorher dem Handwerker abgehaltenem Skonto an den BU als Proviosion an den BU an.

    Jetzt bin ich mal gespant...

    BG

    Rotty
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2014
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    Was sage ich - ein Baubetreuervertrag!

    Und zum Rest?
    Du unterschreibst also sehenden Auges einen Vertrag, in dem steht, dass die Handwerker Dir rd 4,5 % mehr berechnen als sie es eigentlich tun würden, damit der Baubetreuer aus diesen überhöhten Preisen bezahlt wird und das für ein bissel Pillekram an Leistung.

    Achtung - jetzt hart und deutlich!

    Was muss jemand, der vorgeblich Ahnung von kaufmännischen Fragen hat, eingenommen haben, um ein solches Machwerk zu unterschreiben?
    So viel Rauschmittel kann ich gar nicht aufnehmen, das ich das unterschriebe! Eher sehe ich auf einem aktuellen Fotot von BB wieder die BB mit Anfang 20!
     
  6. #46 Thomas B, 01.10.2014
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    Ein seltsames Konstrukt. Seeehr seltsam.

    Ich gehe jetzt mal einfach davon aus, daß der BU 2 % Skonto vereinbart hat.

    Er verdient an dem Objekt also ca. 3,5% der Bausumme.

    Gehen wir nun -der Einfachkeit halber- davon aus, daß der Ausbau (Rohbau wird er wohl selber gemacht haben, oder?) 200.000 EUR kostet, so bekommt er für die Ausschreibung, Bauleitung, Koordinierung, Überwachung, Mängelfeststellung und -behebung (bzw. die Organisation des Ganzen), Rechnungsprüfung ganze EUR 7.000. So ein Projekt dauert sicher um die 6 - 7 Monate. Wir sprechen hier also von ca. EUR 1.000 (inkl. MwSt.) im Monat. Netto also iin etwa 840 EUR.

    Da muß der BU entweder extrem gut "organisiert" sein ("...da brauche ich nicht auf die Baustelle zu schauen...ich kenne die Handwerker...die machen das schon richtig...") oder er erhält zusätzlich eine Provision von den beauftragten Handwerksbetrieben um das knappe Salär etwas aufzuhübschen oder geht früher oder später pleite.

    Auskömmlich ist die Entlohnung sicherlich nicht.
     
  7. #47 Ralf Wortmann, 01.10.2014
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    Frage 1:
    Macht der BU die Planung selbst, oder beauftragt er den planenden Architekten auch in eurem Namen und in eurer Vollmacht?
    Frage 2:
    Macht der BU die Bauleitung selbst, oder beauftragt er den Bauleiter auch in eurem Namen und in eurer Vollmacht?

    Wenn der BU die Planung und / oder die Bauleitung „selbst“ macht, haftet er auch für Mängel, die aus einer fehlerhaften Planung oder einer unzureichenden Bauleitung resultieren. Wenn das so ist, wäre diese Klausel nach § 309 Ziffer 8 b) aa) BGB in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, siehe mein Beitrag #6:
    „BU haftet nicht für Gewährleistungsansprüche aus der Bauausführung. Die Gewährleistung wird ausschliesslich von den beauftragten Handwerkern übernommen. Die Aufnahme von Mängeln sowie die Verfolgung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen wird vom BU durchgeführt."

    Die Textbestandteile in der Klausel „bedingungslos, nicht aufrechenbar“ sind wahrscheinlich ebenfalls unwirksam.

    Wenn du mir die Fragen 1 + 2 beantwortest, kann ich dir sagen, ob du bei Mängeln direkte Ansprüche gegenüber dem BU hast.
     
  8. SRotty

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  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2014
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    Ne - knallhart ehrlich!
     
  10. #50 Gast036816, 01.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mir ist immer noch nicht klar, warum der bauherr skonto an den bauunternehmer/betreuer zahlt. wahrscheinlich handelt es sich um eine provision oder einen deckungsbeitrag für koordination oderoderoder.
     
  11. #51 Ralf Wortmann, 01.10.2014
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    @SRotty
    Dass du uns da aber (sicher unabsichtlich) drei volle Tage lang ganz schön an der Nase herumgeführt hast, ist dir schon klar, oder? Die ersten 42 Beiträge hier im Forum waren völlig für die Katz!

    Von wegen „Wir bauen ein Haus auf eigenem Grundstück mit einem Bauunternehmen, welches seinerseits die Gewerke an Subs weiter vergibt.“ !!!

    Nonsens!

    Wenn du wenigstens mal zwischendurch meine Frage vom 29.09. im Beitrag #24 beantwortet hättest ...

    Wenn du noch an einer Antwort aus deiner Ausgangsfrage interessiert bist, brauche ich von dir die Antwort auf meine Fragen aus Beitrag #47 vom 01.10.2014, 7:57 Uhr:

    Frage 1:
    Macht der BU die Planung selbst, oder beauftragt er den planenden Architekten auch in eurem Namen und in eurer Vollmacht?
    Frage 2:
    Macht der BU die Bauleitung selbst, oder beauftragt er den Bauleiter auch in eurem Namen und in eurer Vollmacht?

    Bis ich darauf keine Antwort bekomme, bin ich hier raus aus diesen thread ...
     
  12. SRotty

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    Schon klar, hilft nur nix!

    Frage war doch einfach nur, ob der BU, Baubetreuer, was auch immer er nun darstellt oder wie er genannt wird, in der gegebenen Konstellation aus der Haftung raus ist!

    Muss er nicht die Bauausführung überwachen und für die Einhaltung der Regeln der Technik mit gerade stehen?

    Es dreht sich bei meiner Frage schliesslich konkret um ein Gewerk, das noch NICHT von uns abgenommen worden ist und die Mängel von einem öbuv Gutachter aufgenommen und angemeldet wurden.

    Hierzu noch ne knallharte, nüchterne Aussage außerhalb des BtmG? ;-)

    BG

    Rotty

     
  13. #53 Baufuchs, 01.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nix ist klar, solange Du nicht die Fragen von Ralf Wortmann zu 1) und 2) beantwortet hast.
     
  14. SRotty

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    Sorry, glatt überlesen!

    Frage 1:
    Er macht die Planung selbst!

    Frage 2:
    Er macht die Bauleitung, nebst Abnahmen, etc.

     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2014
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    Dein Baubetreuer macht also für dicken Daumen 4,5 % Planung, Muster-LV. Angebotsprüfung, und Bauleitung.

    Sagen wir mal, die Hütte wäre bei 350.000, dann bekäme er netto rd 13.000 €

    Die Leistung entspricht grob LP 1-4 + 8 zzgl etwas 5,6 und 7.
    Sagen wir mal 66% vom Vollhonorar. Dafür würde ein Architekt rd 26.000 netto bei LP III Mindestsatz berechnen. (Hat also noch Luft nach oben)

    Und Du glaubst ernsthaft, für die Hälfte des Geldes die gleichen 100 % Leistung zu bekommen????

    Never ever! Du wirst noch nicht einmal 50% erhalten!
     
  16. #56 Ralf Wortmann, 02.10.2014
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    Frage 1:
    Er macht die Planung selbst!

    ... Dann haftet der BU für alle Mängel, die auf fehlerhafter Planung beruhen.
    Auf die zitierte Klausel mit dem Gewährleistungsausschluss kann er sich nicht berufen.

    Frage 2:
    Er macht die Bauleitung, nebst Abnahmen, etc.

    ... Dann haftet der BU für alle Mängel, die auf einer unzureichenden Bauleitung oder einer fehlerhaften Koordination der Gewerke beruhen.
    Auf die zitierte Klausel mit dem Gewährleistungsausschluss kann er sich nicht berufen.

    Bei der Frage der Haftung für Ausführungsfehler der einzelnen Handwerksfirmen kommt es darauf an, ob der BU diese Fehler bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung hätte erkennen können und rügen müssen. Dabei muss er nicht täglich und ständig auf der Baustelle anwesend sein, aber häufig und regelmäßig. Bei besonders schwierigen oder schadensträchtigen Gewerken (z.B. Bewehrung und Aufbau der Bodenplatte, WDVS oder Kelleraußenwandabdichtung, u.v.m.) muss er diese zudem auf jeden Fall überwachen.

    Der BU ist bei Verschulden dann aber nicht zur eigenen Mängelbeseitigung verpflichtet, sondern ggf. nur zur Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (Schadensersatz), falls die ausführende Firma die Mängel nicht beseitigt.

    Bei Mängeln solltest du die ausführenden Firmen (deine direkten Vertragspartner, wie wir nun hier überraschenderweise erfahren haben) per Einwurfeinschreiben fristsetzend zur Mängelbeseitigung auffordern. Wenn der BU diese Mängel hätte erkennen müssen, schicke am besten die gleiche Mängelanzeige an ihn, zusammen mit der Aufforderung, seine diesbezügliche gesamtschuldnerische Haftung binnen zwei Wochen dem Grunde nach anzuerkennen. Dann hast du alle Weichen gestellt.

    Du hast ja offenbar bereits einen eigenen SV beauftragt („öbuv Gutachter der HWK“). Lasse ihn jedes Gewerk überprüfen und sei bei jeder künftigen Abnahme mit einer „eigenen“ Mängelliste dabei und lasse alle Mängel aus deiner Liste ins Abnahmeprotokoll aufnehmen!
     
  17. #57 Thomas B, 02.10.2014
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    Wohl nicht mal, da der BU (=Bauunternehmer), ja wohl den Rohbau selber macht. Er wird ja kaum (vermute ich mal) den Rohbau erstellen, dem BH dafür Rechnungen stellen und von diesen (eigenen) Rechnungen nochmals 4,5% Honorar kassieren...kann ich mir nicht vorstellen.

    Der Rohbau (das Teuerste am Bau) ist also von dieser Honorarberechnung wahrscheinlich außen vor.
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2014
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    @Thomas
     
  19. Julius

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    Na, das dürfte genauso schlampig formuliert sein wie der Rest bisher - und damit unter "Innenausbau" lediglich Maler- und Bodenlegerarbeiten (evtl. noch Fliesenarbeiten) zu verstehen sein...
    Hoffnungsloser Fall.
     
  20. SRotty

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    So ist das, genau!

    Wobei der BU nicht der Rohbauer ist, allerdings der Rohbauer ein direkt angeschlossenes Unternehmen ist.

     
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Mängelbeseitigung Frage

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