Ausschreibung für GÜ: Mit Werkplanung oder nur mit Baubeschreibung?

Diskutiere Ausschreibung für GÜ: Mit Werkplanung oder nur mit Baubeschreibung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Als privater Bauherr will ich nach genehmigtem Plan nach Teilungserklärung eine von mehreren Wohnungen verkaufen. Laut Vereinbarung mit dem...

  1. #1 PaulDiracBaut, 01.10.2014
    PaulDiracBaut

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    Als privater Bauherr will ich nach genehmigtem Plan nach Teilungserklärung
    eine von mehreren Wohnungen verkaufen.

    Laut Vereinbarung mit dem Architekten über die Leistungsphasen 1-4 wurde nun ein
    Bauantrag eingereicht.

    Als nächstes steht an, Ausschreibungen von Baunternehmen (GÜ) einzuholen, um zum Zeitpunkt
    der Genehmigung dann beginnen zu können.

    Bisher war ich der Meinung (anfangs hatte dies der Architekt auch so gesagt), dass
    für einen Bauunternehmer eine BAUBESCHREIBUNG ausreichend ist, um Angebote abzugeben.

    Ich habe mir zB dazu das Buch
    http://www.amazon.de/Die-Muster-Baubeschreibung-Hausangebote-richtig-vergleichen/dp/3936350655/

    angesehen. Nun sagte der Architekt, eine vollständige WERKPLANUNG sei zur Angebotseinholung sinnvoll.
    Ich hätte folgende Fragen:

    a) Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Baubeschreibung (auch durchaus ausführlich)
    etwas grundsätzlich anderes ist als eine Werkplanung und auch deutlich weniger Aufwand?

    b) M.E. fällt beides in Phase 5 der HOAI. Mit welchem Anteil habe ich ungefähr für die
    Baubeschreibung zu rechnen, wenn a) zutrifft?

    c) Was ist die Meinung der Fachleute: Ausführliche Werkplanung vor Ausschreibung oder dem
    GÜ überlassen?

    Vielen Dank schon im Voraus für Ratschläge und Erfahrungen!
     
  2. #2 Gast036816, 02.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beauftragst du nach phase 4 an einen gü, übernimmt dieser die volle planungshaftung ab phase 5. dein mitspracherecht nimmt dabei dann ab.

    empfehlenswert ist bei einer vergabe nach phase 4 eine erschöpfende bau- und ausstattungsbeschreibung, besser sogar eine funktionale leistungsbeschreibung als komplettpaket, als grundlage zu verwenden. die übliche baubeschreibung zum bauantrag reicht da nicht.
     
  3. #3 PaulDiracBaut, 04.10.2014
    PaulDiracBaut

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    >beauftragst du nach phase 4 an einen gü, übernimmt dieser die volle planungshaftung ab phase 5. dein mitspracherecht nimmt dabei dann ab.

    Heisst das, ich praktisch keine kleinen Änderungen mehr in Phase 5 einbringen kann?

    > besser sogar eine funktionale leistungsbeschreibung als komplettpaket
    Heisst das komplette Werkplanung oder ist diese mehr ?
     
  4. #4 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1. frage - ändern kannst du, kann dann mehrkosten zur folge haben.

    2. frage - funktionale leistungsbeschreibung heisst nicht phase 5 machen, das geht auch nach phase 4. kann nicht jeder planer, da solltest du deinen planer fragen, ob er das machen kann. wenn er es nicht kann, musst jemenden suchen.
     
  5. #5 ManfredH, 04.10.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    1. Es werden keine Ausschreibungen eingeholt, sondern Angebote

    2. Der Begriff Baubeschreibung und das verlinkte Buch zielen m.E. mehr auf die Beschreibung fertiger oder komplett angebotener Häuser ab. Beschreibungen als Grundlage für die Angebotserstellung über (einzelne oder sämtliche) Bauarbeiten werden dagegen i.a. als Leistungsbeschreibung bezeichnet, (ggf auch funktionale LB, wenn ohne Mengen)

    3. Es ist von GÜ (GeneralÜBERnehmer) und Bauunternehmer die Rede. Tatsächlich wird aber - nachdem ja die Planung bis LP 4 schon vorhanden ist und offenbar die Komplett-Bauausführung gewünscht ist - ein GU (GeneralUNTERnehmer) benötigt.

    Als Grundlage für ein vollständiges (!) Angebot aller Leistungen ist m.E. eine vollständige (!) Werkplanung erforderlich, anhand derer die zur Kalkulation benötigten Mengen ermittelt werden können. Die Eingeplanung ist hierfür wegen ihres wesentlich geringeren Informationsgehalts nicht geeignet.
    Da die Werkplanung auf der Eingabeplanung aufbaut und meist auch schon viele in der EP nicht dargestellte Informationen im Hinterkopf des Architekten gespeichert sind, sollte dieser m.E. auch die Werkplanung erstellen.

    Dann können Angebote von GUs entweder nur auf der Grundlage der Werkplanung eingeholt werden, d.h. der GU bietet seine Leistungen mit eigener Beschreibung an, oder auf der Grundlage einer bauherrenseitig erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung (incl. Werkpläne). Besser vergleichbare Angebote wird man im zweiten Fall erhalten.
     
  6. #6 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ManfredH - wenn phasen 1 - 4 bereits erstellt wurden und ab phase 5 mit der notwendigen fachplanung plus bauausführung vergeben wird, ist auch eine teil-gü-beauftragung möglich.
     
  7. #7 ManfredH, 04.10.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hmm... ist wahrscheinlich eine Frage der Definition - ich verstehe es eigentlich so, dass ein GÜ die komplette Planung übernimmt. Ich glaube, es gab vor einiger Zeit sogar mal einen Thread dazu (in dem aber, wenn ich mich richtig erinnere, auch keine allgemeinverbindlich Definition gefunden wurde). Aber ich möchte hier jetzt auch keine Nebendiskussion darüber lostreten.

    Ganz egal ob nun GU, GÜ oder Teil-GÜ - ich persönlich halte es für sinnvoll, wenn die gesamte Planung in einer Hand bleibt, und die beste Variante ist m.E. komplette Planung (Eingabe- und Werkplanung) und Leistungsbeschreibung durch den vom Bauherrn beauftragten Architekten, als Grundlage für vergleichbare GU-Angebote bzw. spätere Vertragsgrundlage.
     
  8. #8 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da gebe ich dir recht. ein wechsel bedeutet auch immer wissens- und ideenverlust.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    richtig. die "alte" definition für bt/gu/gü ist klar, wird aber
    momentan (bzw. seit einiger zeit - und immer deutlicher)
    durch den tü (totolübernehmer) abgerundet.
    tü = eierlegendewollmichspeckschnitzelsau

    jezz kemma diskutiern, was ist besser: durchgängige (grüne)
    nomenklatur oder öfter mal was neues (für mehr verwirrung).
     
  10. #10 neoplan, 06.10.2014
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    TE, was effizient ist, hängt von der grösse des projektes ab: ? invest-Volumen ?
     
  11. #11 ManfredH, 06.10.2014
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    ManfredH Gast

    Könnte der hoch-effiziente autarke projekt-controller sein statement bitte mal ein wenig präzisieren -insbesondere in Bezug auf die ursprünglichen Fragen des TE, z.B. nach der Notwendigkeit und dem richtigen Zeitpunkt der Werkplanung? Ansonsten bleibt der tolle Satz nämlich leider nur heisse Luft :shades
     
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