Mein Bauträger hat insolvenz angemeldet

Diskutiere Mein Bauträger hat insolvenz angemeldet im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Ihr Alle, brauche mal wieder Rat von euch, Mein Bau ist Fertig es hat jedoch seitens des Bauträgers keine Abnahme stattgefunden. Dieser...

  1. #1 stefan2, 01.02.2006
    stefan2

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    Hallo Ihr Alle,

    brauche mal wieder Rat von euch, Mein Bau ist Fertig es hat jedoch seitens des Bauträgers keine Abnahme stattgefunden.
    Dieser ist nämlich inzwischen pleite und hat uns mit diversen Fehlern allein gelassen.
    Wir haben vor beginn des Bauens ein Teil der Summe auf ein Rechsanwaltkonto überwiesen (5%), was nach Fertigstellung (Mängelfrei) des Neubaus auf das Konto des Bauträgers überweisen werden sollte.
    Nun ist dieser Pleite und der Insolvenzverwalter hat alles übernommen, wie sollte man sich hier Verhalten ??
    Schließlich gibt es noch diverse Kleinigkeiten (Fehler) die Seitens des Bauträgers behoben werden sollten.
     
  2. #2 Olaf (†), 01.02.2006
    Olaf (†)

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    Ich gehe mal davon aus...

    dass das Verfahren eröffnet ist.
    Der InsV wird euch sicher auffordern, die Restsumme zu zahlen. Seit ihm nicht Kram, er weiß ja nix über euer Bauvorhaben und das Einfordern ist sein Job.
    Teilt ihm mit, Einbehalt wg. Restmängeln und fordert ihn auf, diese (unter angemessener Fristsetzung) zu beseitigen, danach werdet ihr Ersatzvornahme (anderen beauftragen) einleiten. In der Regel wird er mitteilen, dass die Mängelabstellung nicht erfolgen kann.
    Die Rechnung (der Ersatzvornahme) mit der Forderung aufrechnen, den Rest als Forderung im Verfahren anmelden.
    Habt ihr auch noch den Gewährleistungseinbehalt zusätzlich? Soweit nicht schon mit aufgebraucht, hat der Verwalter darauf erst nach der Frist GL Anspruch.
    Wenn du noch mehr wissen musst, gehe bitte über die PN.
     
  3. #3 stefan2, 01.02.2006
    stefan2

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    HI,

    was meihnst du mit "Wenn du noch mehr wissen musst, gehe bitte über die PN." wofür steht das PN.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Pn...

    Private Nachricht...
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    MfG
     
  5. #5 Baufuchs, 01.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch wenns

    Geld kostet:

    Gehen Sie zu einem Anwalt!

    In diesem Fall nichts allein veranlassen/besprechen/schreiben/ablehnen/fordern!

    Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Freund !
     
  6. #6 Olaf (†), 01.02.2006
    Olaf (†)

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    Bloß mal so die Frage:

    Was soll der Anwalt tun?
    Mängelliste hat er,
    Angebote für die Abarbeitung kann er selbst einholen,
    rechnen kann er auch
    vom Verwalter gibts Formulare für die Forderungsanmeldung.
    Mal ganz abgesehen, dass die Kosten für den RA nur nachrangige Forderungen sind, die auf jeden Fall hinten runterfallen.
    Da ist immer noch Zeit dafür, wenns doch noch Stress geben sollte.
    Geld außer dem was er eh noch einbehalten hat, kriegt er ja doch nicht.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2006
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    Der Anwalt...

    soll Formfehler vermeiden.
    Ein BV von mir aus 2003. Rohbauer insolvent (nach Umzug), IV mahnte sogar Beträge an, deren Kürzung der Unternehmer deutlich vor der Insolvenz SCHRIFTLICH anerkannt hatte :eek: .
    Ein einfacher Verweis aufs Schreiben half nicht wirklich. Da musste schon etwas härter argumentiert werden.
    Mfg
     
  8. #8 Baufuchs, 01.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Ralf

    Da hast Du mir die Antwort vorweggenommen, Danke.

    Der Fragesteller kann hier den kompletten Sachverhalt gar nicht schildern, wir kennen weder Verträge noch bisherige Mängelrügen etc.

    Wie er sich rechtssicher gegenüber dem Insolvenzverwalter verhält weiss er nicht. Wie er Ersatzvornahme korrekt ankündigt etc. auch nicht. Schon gar nicht ob und wie er Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden soll.

    Also Fachmann, sprich Anwalt. Erstberatung bleibt kostenmäßig im Rahmen.

    Rechtsberatung kann der Fragesteller hier ohnehin nicht bekommen.
     
  9. #9 Olaf (†), 01.02.2006
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    Aber dann...

    bitte einen, der sich mit Insolvenzrecht auskennt, sonst könnte der Flurschaden noch größer werden.
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 01.02.2006
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    Wenn´s nur noch diverse Kleinigkeiten sind ...

    ... selber machen (lassen) und sich Stress und weitere Kosten ersparen. Das Insolvenzrecht ist ausgesprochen gläubigerfeindlich.

    Freundliche Grüße . Volker Kugel
     
  11. Bruno

    Bruno

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    allgemeine Verhaltensregel

    Am einfachsten ist es, sich so zu verhalten wie wenn der Vertragspartner nicht insolvent wäre. Korrespondenz weiter mit dem Bauträger führen, das wird weitergeleitet. Auf Vertragserfüllung bestehen. Dann ist der Insolvenzverwalter dran, sich zu äußern, ob er den Vertrag erfüllen will. Besondere Rechte hat der Insolvenzverwalter nicht. Wenn dem Bauträger nicht zusteht, das Anderkonto einfach abzuräumen, steht es auch dem Insolvenzverwalter nicht zu.
     
  12. #12 Olaf (†), 01.02.2006
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    Im Prinzip ja..

    aber spätestens, wenn mitgeteilt wurde, das Verfahren eröffnet ist, muss er sich schon an den IV wenden, da dieser ab dem Moment der "Geschäftsherr" ist.
     
  13. Eric

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    So issses Bruno!

    Wir haben einen von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllten Vertrag. Der AN hat wegen der Mängel noch nicht vollständig erfüllt, weswegen auch die Abnahme verweigert wurde, und der AG hat ( wegen der Mängel ) noch nicht vollständig bezahlt. Also gilt § 103 InsO: Der AG muß den Inso-Verwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Ausübung seines Wahlrechts auffordern. Der Inso-Verwalter muß sich dann unverzüglich dazu erklären, ob er den Vertrag erfüllen ( vollständige Mangelbeseitigung gegen Zahlung ) will oder aber die Erfüllung ablehnt. Erklärt sich der Inso-Verwalter nicht unverzüglich ( ca. 10 Tage ), dann gilt die Vertragserfüllung als abgelehnt und der Erfüllungsanspruch des AG wandelt sich um in einen Schadensersatzanspruch.

    Der Insolvenzverwalter kann dann die ausgeführten mangelfreien Leistungen zu den vereinbarten Preisen abrechnen. Mit einem danach noch verbleibenden Schaden ( Mehrkosten ) kann der AG gegen die Restwerklohnforderung, sofern überhaupt noch was verbleibt, aufrechnen.

    Anderenfalls wird die nicht (mehr) gedeckte Schadensersatzforderung als Insolvenzforderung angemeldet.

    Was soll der Anwalt tun?

    Naja, eben richtig beraten.

    Und nicht irgend einen Blödsinn wie Mängel ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens einfach beheben lassen. Denn dann sagt der Inso-Verwalter womöglich, hast mich nicht zur Ausübung des Wahlrechts aufgefordert und mich, was ich getan hätte, erfüllen lassen. Dann haste die die Ersatzvornahme voreilig ausgeführt und zahlst an den Inso-verwalter die Restwerklohnforderung in voller Höhe.

    Was macht dann der Inso-Verwalter? Der klatscht sich auf die Schenkel und freut sich, daß er schon wieder so einen ahnungslosen Bauherrn bei der voreiligen Ersatzvornahme erwischt hat.
     
  14. #14 stefan2, 02.02.2006
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    Hallo,

    hier noch einige details:
    das Geld liegt momentan auf einem Rechtsanwalt Konto d.h. wir haben keinen direkten zugriff auf dieses und der Rechsanwalt gibt uns dieses nicht ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Bis jetzt haben wir den Insolvenzverwalter geschrieben dass wir div Mängel haben. Wir sind aber nicht auf die Einzelheiten gegangen, sollten wir das Tun??? Wir haben Ihn auch kein Termin gennant um diese Mängel zu beseitigen. Desweiteren haben wir uns nicht über die Kosten Unterhalten die dabei entstehen ,denn die meisten Mängel wollten wir selbst erledigen. Würde mich freuen für weitere Tipps. Ich weiß nicht ob das mit dem Anwalt eine gute Idee ist, nur wenn es nötig ist würde ich diesen weg wählen. An was für Anwälte müsste ich mich wenden ?? Kann ich da die Dienste der Verbraucherzentrale in anspruch nehmen ??
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 02.02.2006
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    Ich glaube ...

    ... in diesem Fall führt am Anwalt kein Weg vorbei. Wenn Sie sich selbst an den Insolvenzverwalter wenden kann´s nur schiefgehen.

    Freundliche Grüße . Volker Kugel
     
  16. Eric

    Eric

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    Stefan2 hat nichts leider verstanden.

    Wie bereits mehrfach gesagt, Geld in die Hand nehmen und zum Anwalt.
     
  17. #17 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiss aber

    dass das mit dem Anwalt eine gute Idee ist, denn es ist nötig!

    Und welcher? Jeder Anwalt macht es besser als Sie allein!
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 02.02.2006
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    Vielleicht ...

    ... als Schlusswort:

    Sie haben - wie viele andere auch - Pech gehabt und Ihr Vertragspartner ist in die Insolvenz gerutscht. Sie haben aber - im Gegensatz zu vielen Anderen - ja noch Ihre 5 % als "Verhandlungsmasse".

    Wie Sie die denn nun aber einsetzen können, kann Ihnen hier keiner sagen, wir sind alles keine Anwälte und kennen vor allem Ihren Vertrag nicht.

    Telefonieren Sie die Anwälte in Ihrer Gegend durch und fragen, wer sich mit Insolvenzrecht auskennt.

    Freundliche Grüße . Volker Kugel
     
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