FBH anstatt Heizkörper. Bauträger versucht mich zu verunsichern bzgl. ENEV

Diskutiere FBH anstatt Heizkörper. Bauträger versucht mich zu verunsichern bzgl. ENEV im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Allerseits, wir haben uns eine neue Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft, welches sich noch in der Rohbauphase befindet. Da die FBH vom...

  1. #1 ordnungsamtnrw, 02.10.2014
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    Hallo Allerseits,

    wir haben uns eine neue Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft, welches sich noch in der Rohbauphase befindet. Da die FBH vom Bauträger viel zu teuer ist (für 100qm 10000€), möchten wir die FBH selber einbauen.
    Dazu habe ich nun den Estrich rausrechnen lassen. Der Bauträger versucht nun mit allen Mitteln mich davon zu überzeugen das wenn ich es selber mache der Wärmebedarf geändert wird, der Energieausweis seine Gültigkeit verliert und eine Nichteinhaltung der ENEV die Folge meiner Eigenleistung sein kann.

    Der Heizungsinstallateur weigert sich auch die Heizkörper die ich ja dann nicht mehr brauchen werde (außer einer im Bad und Dachboden) zu verrechnen. Sein Spruch war " Entweder alles oder Garnichts" Und wenn ich alle Heizkörper entfallen lasse würde mir der BT 3600€ verrechnen.

    Wichtig ist für mich die Sache mit dem Wärmebedarfsnachweis und der Energieausweis, da ich öffentliche Fördermittel (NRW Bank) erhalte. Die sind ja bekanntlich total Scharf drauf.

    Hat der Bauträger recht oder ist das eine Art Geschäftspraktik den Käufer zu verunsichern nur damit ich die FBH bei ihm kaufe??


    Vielen Dank
     
  2. R.B.

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    Warum wird zuerst gekauft und dann über solche Details diskutiert? So etwas klärt man vor Unterschrift unter den Kaufvertrag.

    Wirklich ein Vertrag mit einem Bauträger?

    Klingt auf den ersten Blick teuer. Ohne jedoch zu wissen was darin enthalten ist, kann das kein Mensch beurteilen.

    Wieso der Estrich? Den braucht man doch sowieso.

    Hast Du überhaupt alle notwendigen Berechnungen? Oder wie denkst Du eine FBH einbauen zu können?

    und wo ist das Problem? Da solche Details nicht festgelegt waren, könnte Ihr jetzt verhandeln was ihr wollt. jeder wird dabei seine Position bestmöglich nutzen, und der Heizungsbauer sagt halt (zu recht?) Alles oder gar nichts.

    Was hat das mit Dir zu tun? Du hast bei einem Bauträger gekauft, also ist erst einmal er für alles verantwortlich. Genau betrachtet hast DU auf der Baustelle gar nichts verloren. Er muss Dir Eigenleistung auch nicht gestatten, sondern er muss so liefern wie bestellt, und wenn mit Heizkörpern bestellt war, dann muss er mit Heizkörpern liefern. Ob er sich jetzt auf Diskussionen einlässt, ist seine Entscheidung.

    Mit Wärmebedarfsnachweis meinst DU anscheinend die Heizlastermittlung. Die ist vom Gebäude abängig und nicht von der Art der Heizflächen. Der Energieausweis würde nur dann verändert, wenn Du den Bodenaufbau änderst.

    Fazit: Ich würde zuerst einmal den Vertrag studieren den ich unterschrieben habe. Es wäre auch sinnvoll wenn das jemand lesen würde der Ahnung davon hat (Fachanwalt). Dann könnte man feststellen wie gut oder schlecht Deine Position ist, was machbar ist, und was man besser bleiben lässt.

    Wenn es so ist wie ich vermute, dann ist Deine Verhandlungsposition nicht berauschend. Dann muss man einen Kompromiss finden.
     
  3. #3 ordnungsamtnrw, 02.10.2014
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    Den Estrich werde ich von einer anderen Firma einbauen lassen, nachdem die FBH in Eigenregie Fachgerecht eingebaut wurde.

    Die Berechnung der Fußbodenheizung übernimmt eine Firma (Selbstbausatzverkäufer) mit kostenlosem Planungsservice.

    Ja stimmt, wenn mit Heizkörpern bestellt war, dann muss er mit Heizkörpern liefern. Bestellt wurde auch laut Kaufvertrag eine Gastherme im Dachgeschoss mit Solarkollektoren auf dem Dach. Und was macht der Bauträger?? Ändert alles um und baut nun keine Gastherme sondern Fernwärme. Die Solarkollektoren auf dem Dach fallen auch weg. Wenn der BT sich nicht an den Vertrag hält, tue ich es auch nicht...
     
  4. #4 feelfree, 02.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wird ja immer obskurer. Wenn ich ein Haus mit Gastherme vom BT gekauft habe und er stattdessen das Haus an ein Fernwärmenetz anschließt, dann wäre ich längst beim Anwalt mit dem Ziel, den Kauf rückabzuwickeln.
     
  5. #5 ordnungsamtnrw, 02.10.2014
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    Ja stimmt. Es gab im Kaufvertrag ein Schlupfloch das besagt das bei Behördlichen Auflagen der BT die Heizungsart ändern kann. Da sich in unmittelbarer Nähe ein großes Krankenhaus befindet, und die ab 2015 auch ans Fernwärmenetz eingebunden werden wollte die Stadtwerke kein Gas mehr anbieten und hat den BT "Angeblich" die Pistole auf die Brust gelegt.

    Nichts desto trotz ist mir sehr wichtig ob meine Eigeninitiative mit der Fußbodenheizung irgendwelche folgen haben könnte. Im Endeffekt ist eine FBH doch Energetisch gesehen viel Umweltschonender und Effektiver als herkömmliche Heizkörper
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 02.10.2014
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    Das ist doch keine "behördliche Auflage"! Die wollen doch nur ihr Fernheizkraftwerk rentabler machen.

    So, wie das klingt, kannst du vom BT verlangen, dass du eine Gasheizung bekommst.

    Und deine Einstellung "wenn er sich nicht an den Vertrag hält, halte ich mich auch nicht dran", funktioniert so nicht. Ich bezweifele, dass du einzelne, offenbar nicht in sich abgeschlossene Teilleistungen auf diese Art wirksam teilkündigen kannst.

    Wurde die VOB/B vereinbart?
     
  7. R.B.

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    Darum geht es nicht. Er kann Dir sogar gestatten die Eigenleistung zu erbringen und gar nichts verrechnen. Wer weiß schon was in Eurem Vertrag steht.

    Das ist eine mutig Behauptung. Ich hoffe Du hast einen guten Anwalt im Rücken der Dir das schon so erklärt hat, ansonsten wäre ich vorsichtig. Erfahrungsgemäß haben die BT mehr Ahnung von dem was in ihren Verträgen steht als die Kunden. Da die Kunden aber meinen alles besser zu wissen, zahlen sie halt Lehrgeld.
    Deswegen auch mein Rat s.o. zuerst mal den Vertrag prüfen. Ohne Zustimmung des BT wirst Du keinerlei Eigenleistung ausführen dürfen, ob Dir das gefällt oder nicht. Noch einmal zur Erinnerung, Du hast bei einem Bauträger gekauft, aber anscheinend sind DIr die Details dazu nicht klar. Das Haus gehört dem BT bis es an Dich übergeben wird. Wenn da vorher so wichtige Punkte wie Eigenleistung nicht vertraglich festgelegt wurden, kann er Dich bis zur Fertigstellung vor die Tür stellen. Deswegen ist es wichtig, dass Du Deine Position kennst, und nicht nur vermutest.

    Also noch einmal, Vertrag prüfen, dann klären was machbar ist. Ansonsten zahlst Du nämlich Lehrgeld, und das nicht zu knapp.

    Wenn ich aber schon lese "Bausatzverkäufer".....na ja, Hauptsache es wird warm in der Bude. Ich würde mich auch nach einem Heizungsbauer umsehen, denn der bisherige HB scheint nicht begeistert zu sein. Da wartet also auch noch Konfliktpotenzial.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 02.10.2014
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    ich würde mich in den wenigsten Fällen an ein Fernwärmenetz anschließen lassen.
    dafür habe ich schon zu viele Fälle erlebt, wo die Bauherrn es hinterher bereut haben...

    Wer erstellt den Energieausweis?

    Was hat es mit "öffentliche Fördermittel (NRW Bank)" auf sich? Was werden da denn für konkrete Anforderungen hinsichtlich der energetischen Qualität gestellt?
     
  9. #9 Anda2012, 02.10.2014
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  10. #10 ordnungsamtnrw, 02.10.2014
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    Danke für den Link.

    Hab mir alles durchgelesen und es ist definitiv ein Bauträger!

    Die NRW Bank sagt das jede Änderung am Haus gemeldet werden muss. Es wird erst geprüft ob das Vorhaben finanziell vom Bauherr tragbar ist, und Energetische Vorschriften eingehalten wurden.
     
  11. #11 ordnungsamtnrw, 02.10.2014
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    Habe die Änderung bereits unterschrieben. Hatte keine Lust auf Streitereien mit dem BT. Ehrlich gesagt ist Fernwärme für mich auch viel Attraktiver als Gas.
     
  12. Shanau

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    Schade, da hast du eine gute Verhandlungsposition einfach verschenkt. Man hätte sich bestimmt einen Kompromiß aushandeln können (ich nehm Fernwärme wenn du mich die FBH einbauen läßt).
    Streiterein hast du doch sowieso wenn du auf FBH beharrst, nur jetzt eben keine Augenhöhe mehr, sondern bist vollkommen vom Bauträger abhängig.
    Ob das jetzt so schlau war?
     
  13. #13 tgaeb01, 03.10.2014
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    Vom Prinzip her korrekt!
    Kann Beides zutreffen. Lässt sich sicherlich nicht in Foren klären. Hierzu muß die Nachweisführung von einem Externen nachkontrolliert werden.
    Das hierdurch allein der EnEV Nachweis platzen würde, vermute ich eher nicht. Bei öffentlicher Förderung sieht das etwas anders aus. Die Anforderungen sind stets höher, als EnEV Niveau. Zudem sind meist detail. Fachunternehmererklärungen erforderlich. Bei DYI dürfte das etwas schwierig werden.
    Zwangsweise Fernwärme hat schon so Manchen nachträglich geägert ;-)
     
  14. #14 aladini, 03.10.2014
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    also Fernwärme soll nicht sofort was schlechtes sein. Der Heizungsbauer muss sich damit auskennen und einen guten Konzept ausarbeiten. Die meisten FW-Anschlüsse haben sehr guten Primärenergiefaktor und man kann leichter anvisiere EnEV erreichen. Natürlich muss du schauen, dass dein BT wegen gutem Primärenergiefaktor nicht auf die Gedanken kommt, irgendwo Geld einsparen. (z.B. Dachdämmung)
    Wegen niedrigen RL-Temperaturen von Netzbetreiber eignet sich besonders die FBH für FW. Bei Heizkörpern muss man mit richtig großem Pufferspeicher rechnen (Kosten).
    An deiner Stelle würde ich mich bei FW-Betreiber beraten lassen und danach direkt zu Heizungsbauer/BT.
     
  15. #15 ordnungsamtnrw, 03.10.2014
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    Danke für die zahlreichen Antworten und Ratschläge.

    Die Abnahmeprüfung der NRW Bank macht mir einfach nur Kopfschmerzen. Wenn die frage aufkommt " warum haben Sie eine FBH??? Auf den Plänen steht Heizkörper"
     
  16. #16 aladini, 03.10.2014
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    ich glaube das ist dein kleinstes Problem. Ruf bei der Bank an, und frag, was sie dazu meinen.
    Von technischer Seite, sind die normale Heizkörper weniger als FBH für FW geeignet (besser Niedertemperaturheizkörper)
     
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