Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar?

Diskutiere Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; "Die Nachbarn x und y haben dass auch so". das muss er nicht machen!

  1. #41 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das muss er nicht machen!
     
  2. #42 Gast943916, 04.10.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nein, in der Pflicht bist du nicht, darfst aber hinterher auch nicht rumjammern, wenn es in die Hose geht. Jeder vernünftige Mensch, der vom Bau keine Ahnung hat, nimmt sich einen Fachmann zur Hand

    jeder bekommt was er verdient.....
     
  3. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Weiß ich, sollte er auch nicht. Ist aber bei solchen Fällen in der Regel der erste Satz, seine Anspruch begründen zu wollen.
     
  4. #44 fordjens, 04.10.2014
    fordjens

    fordjens

    Dabei seit:
    03.10.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäufer
    Ort:
    Baunatal
    ..hm ..dachte, es geht hier unter Experten sachlicher zu?!?

    ..natürlich waren es mehr als zwei Stunden.. war jetzt eher symbolisch gemeint und damit wollte ich zum Ausdruck bringen, das ich ganz normal diese Haus begangen bin.. bei nem BJ 1964 klar.. Augenmekt auf Keller muffiger Geruch und so..

    und gerade weil ich nicht viel Ahnung habe, hab ich ja einen Dipl.-Ing. von einem Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung hinzugezogen.

    Nach Erwerb der Immobilie waren mehrer Handwerker in den Räumen. Niemanden ist was aufgefallen.

    Im Zuge einer Wandentfernung im darunterliegenden OG wurde von mir ein Statiker beauftragt. Ortstermin, Berechnung erstellt, Bauunternehmen hat Stahlträger installiert. Auch hier war der Statiker im OG. Nix aufgefallen.

    Wenn man nicht gerade dies im Blick hat fällt es auch nicht auf und gerade weil ja verschiedenste Möglichkeiten vorhanden sind hier Kräfte aufzufangen umzuleiten, wird sich auch niemand hier Sorgen gemacht haben.

    Wir waren am DO natürlich auch schon beim Anwalt. Auch der erwähnte die Sache mit der Arglist und erwähnte die Schwierigkeit.

    Mit dieser Ernüchterung hatte ich hier gehofft, weitere Informationen zu sammel.

    An dieser Stelle möchte ich mich auch wirklich sehr für die sinnvollen und sachlich dienenden Hinweise bedanken!

    ..vermute aber langsam auch, dass wir es als "Lehrgeld" verbuchen müssen.
     
  5. #45 Gast943916, 04.10.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    seltsam, dass diese Infos erst jetzt kommen, oder hab ich was übersehen?
    Hättest dir manchen Kommentar ersparen können....
     
  6. #46 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    macht nix, Roland, wir haben keinen schaden deswegen! wir haben aber alle für den einen oder anderen vorgang auch lehrgeld zahlen müssen!
     
  7. sniper

    sniper

    Dabei seit:
    10.04.2007
    Beiträge:
    1.301
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    All in One
    Ort:
    Kohlstädt
    moin fordjens

    wir haben alle schon unser lehrgeld gezahlt ,der eine weniger der andere mehr

    der franzman würde sagen cest la vie
     
  8. NFlass

    NFlass

    Dabei seit:
    19.02.2014
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Syndikus
    Ort:
    Bielefeld
    Ohne genaue Urteile zu kennen: Verkäufer kann sich nicht bzw nicht auf den Ausschluss berufen. Daneben haften sie Berazer, denen nichts ausgefallen ist. Das gilt je nach VertragsGestaltung. Vorteil, falls die Berater haften: Die haben eine Haftpflichtversicherung

    Gesendet von meinem LT25i mit Tapatalk
     
  9. #49 baufix 39, 05.10.2014
    baufix 39

    baufix 39

    Dabei seit:
    06.03.2013
    Beiträge:
    1.091
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    haan
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister seit 1976
    man könnte auf den Gedanken kommen das die Schäden (Fliesen locker, Tür klemmt..) durch den Einbau des Trägers hervorgerufen wurden ??
     
  10. #50 Baufuchs, 05.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist mal eine Aussage: Keine Urteile kennen, aber Haftung des Verkäufers feststellen......:mauer

    Lies mal die Urteile aus Beitrag #5
     
  11. #51 Ralf Wortmann, 05.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Sorry, ich habe gerade nicht viel Zeit, deshalb nur kurz:

    Wenn von dem Dipl.-Ing. im Vorfeld deines Kaufvertragsabschlusses kein Hinweis gekommen ist, das Vorhandensein einer Baugenehmigungen für den DG-Ausbau zu überprüfen und desweiteren zu prüfen, ob der Ausbau mit entsprechender Statik und in Übereinstimmung mit dieser erfolgt ist, könnten sich zumindest Haftungsansprüche gegenüber diesem Dipl.-Ing. ergeben.
     
  12. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Klar, riesen Vorteil, gegen die Versicherung zu klagen.:mauer Du hast offensichtlich keine Versicherung dieser Art oder musstest noch nie über deren Einsatz nachdenken. So du eine hast, schau mal in das Kleingedruckte. Die Versicherungen dieser Art betreiben in der Regel nicht Schadensregulierung sondern Schadensabwehr !:yikes
     
  13. #53 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

    fordjens

    Dabei seit:
    03.10.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäufer
    Ort:
    Baunatal
    Ist gegenüberliegen und dann etwas seitlich versetzt.. hab im Plan mal rot ge-xt, was weg ist und im Geschoss drüber wäre in grün skizziert das Bad..

    Dann müsste das ganze Haus ja schief sein.. OG1.jpg get-attachment.jpg
    Alt1.jpg Alt2.jpg
     
  14. NFlass

    NFlass

    Dabei seit:
    19.02.2014
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Syndikus
    Ort:
    Bielefeld
    Ich mache regelmäßig Ansprüche gegen Berufshaft- und Betriebspflichtversicherungen geltend: Überwiegend mit Erfolg. Natürlich zahlen die nicht freiwillig. Aber wenn man am Ende des Tages seinen Anspruch nachweisen kann, ist wenigstens Geld da. Beim Hausverkäufer kann das schnell anders aussehen

    Gesendet von meinem LT25i mit Tapatalk
     
  15. #55 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

    fordjens

    Dabei seit:
    03.10.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäufer
    Ort:
    Baunatal
    Danke Herr Wortmann. Da dieser auch Kenntnis davon hatte, dass der DG-Ausbau nicht gemeldet ist, wird dies sicher nicht möglich sein.

    Weiter ging es uns bei Beauftragung mehr um die Werteinschätzung und Begehung des Gebäudes, damit man sprichwörlich nicht "die Katze im Sack" kauft.

    Da wir uns erst in einer anderen Region umgeschaut hatten und hier schon ein ganz gutes Gefühl für die Preise am Markt hatten.

    Und um halt Sachen zu sehen, die uns halt nicht auffallen. Nur hätte dieser nun vom Hauseigentümer die Statik abverlangen müssen und nun Zeichnung uns IST-Zustand vergleichen müssen..?

    Ich will nicht einen evtl. von Ihnen aufgezeigten Ansatz zerreden.. zumal, weil er ja pro unsere Interessen ist..

    was ich bei der Sache halt mit meinem Rechtsempfinden überhaupt nicht übereinbring ist, dass ja scheinbar der VK in dieser Sache machen konnte, was er wollte.

    Da ja scheinbar durch "gekauft wie gesehen" er aus allem raus ist?!?

    Ist es nicht sonst so, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt?!?

    Jeder, der im Nachgang Kenntnis von der Entfernung der 3 Stüzen hatte beizeichnete dies als grob Fahrlässig..

    Der Statiker schreibt in seinem Bericht "Gefahr in Verzug". Weiter wurde ich angewiesen die Stützen wieder einbauen zu lassen um erstmal grundsätzlich den Urzustand wieder herstellen zulassen. Der Ausbau mit einer ca. Mehrbelastung von 30kg/qm ist hier ja nich gar nicht berücksichtigt.

    Das heißt: hier hat zum Zeitpunkt der Veräußerung und in den 3 Monaten die wir nun hier wohnen hat Gefahr für Leib und Leben bestanden.

    Also wenn ich ein Auto verkaufe.. und dieses dem Käufer mit 3 statt 4 Radmuttern pro Rad übergebe und nach wenigen Wochen entstehen Schäden am Wagen.. Unwuchten treten auf.. Radlager verabschieden sich.. ich lass das Fahrzeug nun von einer Werkstatt überprüfen, die nehem die Radkappen ab.. und an jedem Rad fehlt eine Schraube.. dann Passiert nix??

    ..da gekauft wie gesehen

    ..und der Verkäufer wusste es nicht besser?

    Ich weis.. sicher gibts zu diesem von mir angestellten Laienvergleich in der Rechts-Realität doch noch tausend Unterschiede.
     
  16. #56 stockstadt, 05.10.2014
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    Der "Gefahr" hat sich der VK immerhin auch selbst ausgesetzt.

    Ich kann schon verstehen, dass du dich ärgerst ... aber du hast Geld für Beratung ausgegeben, um ein Schnäppchen zu machen, anstatt nach dem Zustand zu schauen.

    LG
     
  17. #57 Kalle88, 05.10.2014
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Warum willst du den Weg über das nicht Vorhandensein der Genehmigung nicht gehen?
     
  18. #58 baufix 39, 05.10.2014
    baufix 39

    baufix 39

    Dabei seit:
    06.03.2013
    Beiträge:
    1.091
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    haan
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister seit 1976
    bei den Bildern fällt mir auf das evtl. vor Entfernung der Stiele doch eine Unterstützung der Pfette
    über den zwei Türen möglich wäre. Zu mindest wäre das noch eine Möglichkeit der Unterfangung.

    Snap_2014.10.05_22h00m06s_001.png
     
  19. #59 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

    fordjens

    Dabei seit:
    03.10.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäufer
    Ort:
    Baunatal
    davon hab ich leider gewußt.. wird mir also deshalb nix bringen.. oder wie meist Du das?
     
  20. #60 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

    fordjens

    Dabei seit:
    03.10.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäufer
    Ort:
    Baunatal
    Also wie gesagt.. Statiker und Zimmermannmeister waren zusammen vor Ort, nach dem ich nach meinen Zweifeln den Ortstermin gewünscht hatte.. und ich hatte beide gefragt ob es nicht doch evtl. ein bereits umgesetzte Kraftableitung gäbe.. die eben auch wieder so nicht einseh bar sei.. beider sagten: NEIN!

    Tür 1 evtl. noch denkbar.. dar oben und unten 24er Wand.. Tür 2 (zum Kinderzimmer hin alles ROSA) Wanddicke zu dünn.. hohl.. und alles unsauber verarbeitet.. (mach morgen nochmal Fotos..) Weiter.. Tür 2 wäre über keiner im Untergeschoss liegenden Wand.. und somit wäre der innere Abstand der Stützen von ca. 2,70 auf über 4 gezogen worden.. weiter fehlt immer noch Stütze 3..
     
Thema: Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. versteckte mängel schwarzbau

    ,
  2. Statik Haus durch Verkäufer verändert

    ,
  3. mittelpfette 12m

    ,
  4. dg wurde von hausverkäufer selbst ausgebaut jetzt schaden wer haftet
Die Seite wird geladen...

Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar? - Ähnliche Themen

  1. Feuchtigkeit im Erdreich durch Schaden am Fallrohr

    Feuchtigkeit im Erdreich durch Schaden am Fallrohr: Hallo Bauexperten, In einem Zimmer in meiner vermieteten Kellerwohnung zeigt sich im unteren Teil starker Schimmelbefall bzw. Wandfeuchtigkeit...
  2. Vögel nisten unterm Firstziegel und auf der Pfette, drohen massive Schäden?

    Vögel nisten unterm Firstziegel und auf der Pfette, drohen massive Schäden?: Guten Morgen aus der Region Trier! Es kommt der Frühling und rund um's Haus blüht das Leben wieder auf :-). An zwei Stellen am Dachbereich...
  3. Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen

    Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen: Sehr geehrte Experten. Mir ist ein Wasserschaden im Keller Ende Dezember entstanden. Ich habe das Problem sofort der Baufirma gemeldet weil wir...
  4. Schäden an Aufsparrendämmung durch zu lange Bewitterung möglich??

    Schäden an Aufsparrendämmung durch zu lange Bewitterung möglich??: Moin zusammen, ich habe durch eine Fachfirma eine Dachsanierung beauftragt. Der Aufbau sollte sein Eindeckung und Lattung runter Braas Membran 2...
  5. Frage: Sind Schäden durch unsachgemäße Arbeit am WDVS vorprogrammiert. 2. Anlauf!

    Frage: Sind Schäden durch unsachgemäße Arbeit am WDVS vorprogrammiert. 2. Anlauf!: Da mein erster Thread leider etwas "unsauber" formuliert war und nicht mehr zu löschen ist, ein zweiter Anlauf. Entschuldigung! Ich möchte wissen...