Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar?

Diskutiere Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Warum willst du den Weg über das nicht Vorhandensein der Genehmigung nicht gehen? was soll das bringen? das hat der verkäufer ihm mitgeteilt, er...

  1. #61 Gast036816, 05.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was soll das bringen?

    das hat der verkäufer ihm mitgeteilt, er wusste es und hat trotzdem gekauft.
     
  2. NFlass

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    Ich mache regelmäßig Ansprüche gegen Berufshaft- und Betriebspflichtversicherungen geltend: Überwiegend mit Erfolg. Natürlich zahlen die nicht freiwillig. Aber wenn man am Ende des Tages seinen Anspruch nachweisen kann, ist wenigstens Geld da. Beim Hausverkäufer kann das schnell anders aussehen

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  3. #63 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

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    OG1.jpg

    Striche wären dann Türstürze.. Xe geplante Positionen der Stiele
     
  4. #64 Kalle88, 05.10.2014
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    Hatte ich überlesen ;)
     
  5. #65 fordjens, 05.10.2014
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    uups.. falsches Bild angehangen..

    hier Pos. der Türen vs. ursprüngliche Pos. der Stiele-- DG!.jpg
     
  6. #66 baufix 39, 05.10.2014
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    es ist recht mühselig über die Denkweise der Handwerker und deren Auftraggeber
    nachzudenken, aber wenn man nur mal an die Wände klopft ohne ernsthaft nachzusehen,
    kommt man zu keinen Ergebnis.
    wenn Du mal noch einen Schnitt (vom Bauplan) parat hättest wäre nicht schlecht.
     
  7. #67 fordjens, 05.10.2014
    fordjens

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    ..Schnitt

    Schnitt.jpg
     
  8. #68 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2014
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    Bevor Du hier weiter nach dem Trick suchst, dem Verkäufer oder einem Deiner vielen Helferlein einen reinzuwürgen, würde ich erstmal klären. ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig ist.

    Sonst wird das nämlich schneller zum Bumerang als Du "Bumerang" sagen kannst.
    Nicht genehmigter und nicht genehmigunsgfähiger DG Ausbau, den der Angegriffene dem Bauamt mit Nachdruck zur Kenntnis bringt und Du bekommst eine Nutzungsuntersagung!

    Vorteil dabei - Die Stützen im Flur stören nicht mehr!
    Nachteil dabei - 1/3 der von Dir gekauften Wohnfläche fällt weg
    Problem dabei - das musst Du Deiner Bank mitteilen und die stellt dann ggf. den Kredit fällig, weil der Wert des Hauses plötzlich die Kreditsumme nicht mehr abdeckt - :wow
    (Wobei Du denen den illegalen Ausbau ja an sich schon vor Vertragsschluß hättest mitgeteilt haben müssen)

    Ich glaube, Dir isr gar nicht klar, auf wie dünnem Eis Du läufst!

    Auch wenn Du jetzt wieder jaulen wirst:
    Wie kann man nur sehenden Auges ein Haus kaufen, bei dem benötigte Fläche illegal entstanden ist???
     
  9. Julius

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  10. #70 neoplan, 06.10.2014
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    betrachte auch noch andere wege: hier zb vertrags-Anfechtung wegen Irrtum ( über wesentliche Eigenschaften des kauf-gegenstandes ). das kann ev auch dann noch helfen, wenn sich Verkäufer ahnungslos stellen will ( beiderseitiger Irrtum ).
     
  11. #71 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2014
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    Worüber soll er sich denn geirrt haben? Darüber, das im rosa Zimmer sogar noch ein Zapfenloch einer Stütze oder eines Kopfbands (das auch spannweitenrduzierend sein kann) zu sehen ist und somit offebsichtlich mal an der Tragkonstruktion der Pfette rumgepfuscht wurde?

    Deine Beiträge - echt nur Heißluftpumpe!
     
  12. #72 fordjens, 07.10.2014
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    @ baufix 39 ..konntest Du auf dem Bild vom Schnitt andere Möglichkeiten erkennen..?
     
  13. #73 Ralf Wortmann, 07.10.2014
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    Wenn der Sachverständige ebenfalls (von dir) Kenntnis davon hatte, dass das DG ein ungenehmigter Schwarzbau ist, hat er es in seine Bewertung wahrscheinlich gar nicht als Wohnraum einbezogen, sondern höchstens als „Trockenboden“.

    Dann war natürlich auch kein Hinweis darauf, den DG-Ausbau mit einer beim Bauamt hinterlegten Planung für den Ausbau zu vergleichen, erforderlich.

    Eine Haftung käme nur in Betracht, wenn ihm fehlende Stützen quasi hätten ins Auge springen müssen. Das war wohl nicht der Fall, sofern ich die Reaktionen unserer Experten auf die Fotos hier im Forum richtig interpretiere.

    Der Spruch „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ müsste von uns hier nur diskutiert werden, wenn der Verkäufer behaupten würde, er hätte nicht gewusst, dass es verboten ist, dich arglistig zu täuschen (Verbotsirrtum bezüglich der Existenz des § 263 StGB, Betrug). Das ist nicht unser Thema.

    Zurück zum Thema:
    Es ist schwer einzuschätzen, ob es dem Verkäufer gelingen könnte, sich im Prozess herauszureden. Wenn er z.B. für den Richter glaubhaft darlegt, dass er sich einfach auf die Fachkunde der Handwerker verlassen hat, die (evtl.) am Ausbau beteiligt waren, könnte es eng werden, sehr eng.

    Es ist für Richter immer schwer, einzuschätzen, welche technischen Kenntnisse man einem Prozessbeteiligten unterstellen darf und wo im Einzelfall dessen Arglist anfängt. Da die Beweislast für Arglist bei dir liegt, wird die Klage im Zweifel abgewiesen.

    Es ist unwahrscheinlich, dass du mit einer Klage Erfolg hast. Die Chance, mit einer Klage durch alle Instanzen „durchzukommen“ würde ich auf allerhöchstens 20 % schätzen. Ich persönlich würde an deiner Stelle eine solche Klage nicht versuchen, sondern ich würde die (nachträgliche) Genehmigungsfähigkeit des DG-Ausbaus prüfen lassen und mein Geld lieber auf die dafür evtl. erforderlichen Baukosten verwenden.

    Es darf nicht übersehen werden, dass es in einem etwaigen Prozess offenbar werden wird, dass du von dem bauordnungsrechtswidrigen DG-Ausbau (ohne erforderliche Baugenehmigung) vor Abschluss des Kaufvertrags Kenntnis hattest. Das hat zwar nicht unmittelbar etwas mit der Frage der Arglist beim Verschweigen der Wegnahme dieser drei Stützen zu tun, aber es handelt sich hier um eine Ermessensentscheidung der Richter, die von solchen Begleiterscheinungen beeinflusst wird.

    Die Baugenehmigungspflicht ist genau dafür da, die Menschen vor solchen hemdsärmeligen Baumaßnahmen und den damit verbundenen Gefahren zu schützen.

    Die Richter könnten sich sagen: „Damit hat sich das Risiko, das der Käufer durch sein Akzeptieren baurechtswidriger Zustände bewusst eingegangen ist, verwirklicht.“
     
  14. #74 baufix 39, 07.10.2014
    baufix 39

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    aus dem Schnitt ist zu erkennen das die Stiele unter dem Mittelpfetten unbedingt
    notwendig sind für die Gesamtstatik des Daches, das steht schon mal fest.

    ob durch andere Maßnahmen (wie gesagt, über den Türen) für Ausgleich gesorgt wurde
    ist nicht genau erkennbar.

    Weiteres kann ich dazu nicht mehr sagen, eine genauere Untersuchung wäre durch Sachverständige zu ermitteln.
     
  15. #75 fordjens, 07.10.2014
    fordjens

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    Einen weiteres mal besten Dank an dieser Stelle an Herrn Wortmann, baufix und alle die sich hier wirklich mit Fachwissen einbringen und versuchen zu helfen..

    Durch Fragen der Nachbarn.. (Die Zimmerer, die die provisorischen Stützen gestellt haben waren 7,30 da.. rückten mit einem richtig plakativen überdimensionalen LKW an.. und die Aktion war nicht grad leise..) ..was ist denn da bei euch los.. kommt man natürlich so langsam ins Gespräch, was nun unser Problem ist.. bei den "Zaungesprächen" erfuhren wir, dass der Vorbesitzer wohl sogar irgendwas mit Innenausbau gelernt habe.. mal angenommen, das wäre tatsächlich so.. wär das aber wohl auch nur eine Chancensteigerung auf 25% ..jetzt ist er aber selbstständig und Firmeninhaber in einem komplett anderem Bereich.. und das er Geschäftsmann ist, hilft hier sicher auch nicht weiter.. oder würde das ganze verändern!?!

    Unser Anwalt wird dann nach fertiger Prüfung das selbe berichten.. und dann muss man halt irgendwann mal abschließen.
     
  16. #76 Gast036816, 07.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du dem vorbesitzer fachkenntnis nachweisen kannst, dann bekommt das ganze eine andere note!
     
  17. #77 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Hör doch endlich auf, diesen Nebenkriegsschauplatz zu beackern!

    Der eigentliche Kampf findet nämlich beim Baurecht statt. Wenn der Ausbau des DG zu Wohnräumen nicht genehmigungsfähig ist, dann beschränken sich Deine Kosten auf den Wiedereinbau der Stützen.
    Diese Kosten stehen aber in keinem Verhältnis zum Prozessrisiko. Allein die reinen Prozesskosten werden höher sein.

    Interessant wirds erst, wenn das Ding grundätzlich genehmigungsfähig ist.
    Aber auch dabei sind die Kosten für die Statikertüchtigung eher lächerlich, denn der gesamte Ausbau muss alle heutigen Anforderungen an Brandschutz, Wärmedämmung und vor allem Standsicherheit erfüllen.
    Ich gehe also davon aus, dass ohnehin Maßnahmen zur Nachbesserung der Statik erforderlich würden. Und auch da fallen die Kosten für das, was da als Ersatz der alten Stiele zu machen ist, kaum auf!

    So oder so - die "hinten_rechts_Karte" liegt in Deinem Feld
     
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