Angebot von Planungsbüro - was bedeutet das?

Diskutiere Angebot von Planungsbüro - was bedeutet das? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer sich konsequent an diesen Rat hält, kann sich nicht mal mehr ein Paar Schuhe kaufen.....:biggthumpup:Ein Paar Schuhe kosten vielleicht ~...

  1. #21 tgaeb01, 07.10.2014
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    Ein Paar Schuhe kosten vielleicht ~ 80...150 €. Eine später erkannte Fehlinvestition dürfte daher wohl kaum nachträglich zu eklatanten, finanziellen Schwierigkeiten führen. Das Ergebnis wird mit diesem Lehrgeld abgehakt und der Murks verschwindet in der Tonne ;-)
    Bei einer Anlage sieht das völlig anders aus. Fehlinvestitonen sind nachträglich leider nicht so einfach in der Tonne zu versenken, sondern die Fehlentscheidung begleitet den Bauherren über mindestens 20.....25 Jahre mit deutlich überhöhten Verbrauchskosten. Wie übel für ihn ;-)
    Dass GU/GÜ externe, objektive und unabhängige Baubegleiter bzw. -berater überhaupt nicht mögen, liegt in der Natur der Sache ;-)
    Wer Nichts zu verbergen hat, muß doch Externe eigentlich nicht fürchten - oder doch?
     
  2. #22 Baufuchs, 07.10.2014
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    Sch....hausparole.

    Bei Eff55+40 Häusern waren GÜ´s die bisher schon gewohnt, nun kommen auch bei Eff70 Häusern die unabhängigen Externen dazu.
     
  3. #23 tgaeb01, 07.10.2014
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    Deine Zensurrechte hier im Forum besitze ich leider nicht, andernfalls würdest Du hierauf von mir eine entsprechende und passende Antwort erhalten.
    Sei´s drum, immerhin scheinbar Angst vor Externen Fachleuten hinsichtlich Anlagentechnik. Wenn Du nichts zu verbergenn hast, dürfte Dir das doch egal sein und könntest mit breiter Brust auftreten- oder nicht?
    Korrekt, daher wird der KfW 70 Standard zukünftig vermutlich aussterben.
     
  4. #24 Baufuchs, 07.10.2014
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    Ich weiß ja nicht, mit welcher Art GÜ/GU Du so zu tun hast, ich und die GÜ/GU´s die ich kenne, haben absolut keinen Grund Externe Planer abzulehnen/zu fürchten.

    Wie schon in # 22 geschrieben ist die Zusammenarbeit mit dieser Berufsgruppe für uns nicht neu. (Eff 55+40).

    Noch umfangreicher als bei Eff-Häuser ist/war die Überwachung von Planung+Ausführung durch Extern beim Bau von Häusern in den sog. "SolarsiedlungenNRW", von denen wir einige realisiert haben.

    Wieso Deiner Meinung nach der Eff70 Standard aussterben wird, weil nun auch dafür unabhängige Planer einzusetzen sind erschließt sich mir nicht.

    PS:
    Unterschwellige üble Nachrede ala "wenn Du nichts zu verbergen hast" solltest Du besser nicht wiederholen.
     
  5. mls

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    das ist nicht ansatzweise diskussionsfördernd polarisierend,
    sondern lediglich sachlich falsch und polemisierend.

    richtig ist, dass man als fachmann inzwischen bei nahezu
    jeder konstellation (planung auf bauherrenseite, planung
    auf unternehmerseite, begutachtung) ziemlich allein stehen
    kann, da fühlt man sich oft an metzgerei boggnsagg und
    die frage aller fragen erinnert .. ziemlich langweilig.
     
  6. #26 tgaeb01, 07.10.2014
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    Dann gibt es ja keinerlei Diskrepanzen zwischen uns, wenn Du Deinen Bauherren Luftmengenplan (falls KWL), Heizlastberechnung, Heizflächenauslegung, Gesamthydraulik für eine unabhängige Begutachtung vorlegen kannst. Damit wirst Du sicherlich Deinen Bauherren auch mitteilen können, mit welchen Verbrauchskosten sie später infolge ihrer Komfortansprüche rechnen müssen. Wenn das alles definiert ist, gibt es meinerseits auch keinerlei Grund zu irgendwelcher Klage.
    Ob das üble Nachrede ist, mag der allgemeine User beurteilen. Diese erneute Zensurandrohung Deinerseits habe ich sehr wohl verstanden!
     
  7. #27 tgaeb01, 07.10.2014
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    Beweis hierfür?
     
  8. #28 Baufuchs, 07.10.2014
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    Die Geschichte vom Sack Reis kennst Du?

    Mir genügt es, wenn die von meinen Bauherren beauftragten Unabhängigen Sachverständigen keinen Grund zur Klage haben.
     
  9. #29 tgaeb01, 07.10.2014
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    Sicherlich!
    Korrekt, daher müssen wir uns doch nicht vorher über ungelegte Eier streiten.
    Wenn sämtliche, o.g. Unterlagen vorliegen, die Ausführung entsprechend der detail Planung erfolgt ist, dürfte es keinerlei Gründe zu irgendwelcher Beanstandung geben. :-)
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2014
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    Ääähhh - ich weiß, hier meckert der "richtige", aber könnt Ihr das hinter den Kulissen ausfechten. ;)
     
  11. #31 wairwolf, 07.10.2014
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    Aus reiner Neugierde, mit welchen Kosten muß ich dafür rechnen, wenn ich das bei einem TGA-Planer direkt beauftrage für ein EFH mit 200qm udn es nicht den Heizungsbauer machen lasse?
     
  12. #32 tgaeb01, 08.10.2014
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    Du hast Post.
     
  13. #33 Skeptiker, 08.10.2014
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    Könntest Du unabhängig von Deiner PN bitte die Größenordnung hietr öffentlich nennen? Dies ist ja ein Forum! Danke!
     
  14. #34 tgaeb01, 08.10.2014
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    Das ist etwas schwierig und könnte zu Fehlinterpretationen führen, aber dennoch:
    Eine TGA Planung für Hzg, WW u. Lüftung nach HOAI ist bei EFH bis ca. 4 WE wegen der hohen Kosten m.E. nicht marktfähig. Daher sind übliche TGA Büros hierfür weniger geeignete, als Spezialisten für kleine Einheiten (Kosten).
    Hier reicht es völlig aus, die wesentlichen, neuralgischen Punkte abzuklären.
    Z.B.:
    1. - EnEV/ KfW Nachweis mit ggf. Optimierung
    2. - Wenn KWL: Luftmengenplan(Lüftungskonzept) nach 1946-6 und hygienischem Luftwechsel
    3. - Heizlastberechnung (Normheizlast, Raumheizlasten) unter Berücksichtigung Pkt. 2 (sehr wichtig bei gut gedämmten Gebäuden)
    4. - tatsächlicher Energiebedarf für Hzg u. WW
    5. - Heizflächendimensionierung mit Optimierung nach WE
    6. - Gesamthydraulik unter Berücksichtigung einer z.B. integrierten Heizkreispumpe des WE (Betriebspunktermittlung), hydraulischer Strang- u. Einzelabgleich
    7. - Leistungsanforderungen für WW
    8. - Auswertung der standortspezifischen Klimadaten des BV (wichtig für LWP u. allg. für z.B. ggf. Leistungszuschläge für WW Bereitung bei alternativer Wärmeerzeugung (Hzg, WW) mit einem WE.
    9. - Ermittlung des künftig zu erwartenden Energieverbrauchs für Hzg, WW, Lüftung
    10.- Bei SWP Quellendimensionierung
    11.- Hersteller- /Geräteempfehlungen für die Hauptkomponenten (Hzg, WW)
    12.- Hinweise für die Inbetriebnahme und Kontrollmöglichkeiten zur Überprüfung der ausführenden Fachfirma

    Die Kosten differieren stark, je nach beauftragtem Leistungsumfang, insbesondere der Gebäudegeometrie, Anzahl der beheizten Ebenen, Differenzierung der gewünschten Raumtemperaturen etc...
    Einfache Gebäude werden preiswerter, komplizierte teurer. Also keine Pauschalen, sondern aufwands- und auftragsbezogen.
    Bisher lagen die Kosten bei 0,8...2,3 TE, je nach Leistungsumfang und Gebäudegeometrie.

    Das sich eine ordentlich Planung/Dimensionierung lohnt, zeigt folgende Übersicht.

    [​IMG]
     
  15. mls

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    nett - aber witzlos.
    es fehlt der sprung zu den qualitäten, die "planung"
    ausmachen. was du auflistest, bekommt jeder heizi
    von seinen herstellern/lieferanten - das steckt am
    ende in imposant-bunten projektordnern ;)
    andererseits .. für 2k darf man nicht mehr erwarten.

    bsp aus "twp vs. statik":
    soll ich meine bewehrungs-. und schalpläne vom
    elementdeckenwerk machen lassen? lukrativ
    wär´s - mein anspruch an planung ist es nicht.
     
  16. #36 tgaeb01, 08.10.2014
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    Du bist ja mutig. Beispiel zeigen. Gern auch per PN ;-)
    Genau so kommen die vielen Murksanlagen zustande.
    Ich habe z.B. div. FBH Auslegungen von Systemanbietern nachträglich überprüft. Die Praktikanten, welche die ausgefertigt hatten, wissen meist nicht was sie tun, außer Tasten irgendwelcher Software zu bedienen;-)
    Zudem meist vollständiger Haftungsausschluß - wie wertvoll für den Bauherren ;-)
    Natürlich mache ich Dir eine komplette TGA Planung nach HOAI, wenn Deine Bauherren das mit Kostenaufschlag X bezahlen wollen, selbstverständlich gern!
    Ob hierfür allerdings ein HB zu finden ist, der das 1:1 umsetzt, würde ich bei einem EFH arg bezweifeln. Bestenfalls mit zusätzlichem Kostenaufschlag Y. Z = X + Y . Nur her mit diesen Budget-offenen AG! ;-)
     
  17. #37 Kater432, 08.10.2014
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    Ich denke, es ist auch immer eine Frage des "Planers" der diese Berechnung anstellt. Ich meine damit, ob er auch hinter der Sache steht, die er da ausführt.

    Beispiel:
    Ich habe gezielt die Heizlastberechnung (mit Absprache der Raumtemp.) und der Heizflächenberechnung mit VL 35 Grad in die Bauleistungsbeschreibung aufnehmen lassen. Auch gezielt mit Übergabe der Berechnungen. Erstes Anspreches des Sanitärtypen, habe ich dann 2 Grundrisspläne mit Leitungslängen / führung im Raum erhalten. Massestrom/Druckverlust waren dort auch eingezeichnet. Scheint vom Hersteller der Heizungsrohre zu sein, oder vom Sanitär selbst ausgeführt. Als ich nach der richtigen Berechnung gefragt habe, hat es dann nochmals gedauert, und dann habe ich die erste Berechnung erhalten von einem Ingenieurbüro VDI xxxxxx Heizung-Lüftung-Sanitär- Energieberatung.

    Da ich mich selbst mit der Materie viel auseinander gesetzt habe, viel gleich auf, das Wände/Fenster ganz andere U-Werte hatten, als überhaupt vorhanden war. Also dies nochmal angemerkt und als Antwort war da schon "er hat nen Wärmebrückenzuschlag schon eingerechnet" Dieser WB war aber trotzdem nochmal zu finden. Nach einigen Korrekturen habe ich dann die Heizflächenberechnung erhalten. Gerechnet mit VL 40 Grad. Nach einigen hin und her und bestehen meinerseits mit mind. 35Grad zu rechnen, kam nur Unverständnis zurück. Ihm sei nicht verständlich warum bei einer Gastherme die VL so niedrig angesetzt werden soll usw., die Länge der Rohre hat sich fast verdoppelt. Etliche Dumme Kommentare wie "dies sollte jedem Grundschüler verständlich sein" als es darum ging, das ja die Heizlast in den Bädern mit dem normalen Boden dann nicht mehr zu 100% erreicht werden kann. So richtig viel Herzblut hat dieser Ingenieur da nicht reingesteckt, evtl. weil er mit Sani befreundet bzw. nicht viel Geld von diesem erhalten hat. So ala "mach mal ne Berechnung, damit er war hat" Im Grunde genommen, hat er mit seinen Tools gerechnet, ich allerdings im alles korrigieren müssen. Von nem anderen hier im Forum, der bei mir im blog mitgelesen habe, habe ich selbiges gehört, 3 Berechungen vom Sani, dann an einen Planer übergeben.

    Die KWL habe ich da leider irgendwie aus den Augen verloren, wurde also nicht mit eingerechnet, sollte die Heizlast aber trotzdem nochmal weiter nach unten drücken. Der Oberflächenwiderstand war generell auch mit 0,15 gerechnet, Fliesen haben ja idR weit weniger, und wir haben fast durchgängig Fliesen. Monatlich im Sommer haben wir einen Verbrauch von ca. 25m3 Gas gehabt für WW. Ende Nov. ist die jährliche Aufzeichnung fertig und ca. 700m3 verbraucht (inkl. WW) Rechne ich 12x25m3 Gas raus bleiben noch 400m3 übrig fürs heizen.

    Fazit: jeder sollte auf das was berechnet wird, ein Auge werden und sich selbst etwas schlau machen. Somit sind grobe Fehler von vornerein ausgeschlossen. Einzige was ich hier immer lese, das mit dem Betriebspunkt die Tabelle, habe ich nicht so ganz verstanden ;-) und auf meine Pumpe übertragen können.
     
  18. #38 Kater432, 08.10.2014
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    Korrektur, es waren doch nur ca. 15m3 die Sommermonate, also 700m3 weniger 180m3 = 520m3
     
  19. #39 tgaeb01, 08.10.2014
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    Korrekt, daher sollte der auch direkt vom Bauherren beauftragt werden und nicht als Sub vom Sub aktionierend tätig sein.
    Dann müssen die selbstschuldnerisch für die Ergebnisse haften!
    Ein begründeter Vorbehalt, bevor eine Rechnungsstelllung valutiert wird!
    Das ist fachlich, ohne Kenntnis der Einzelheiten, völlig korrekt! Gerade in Bädern sind Minderleistungen infolge Überbauung tatsächlich wirksamer Heizflächen besonders deutlich.
    Man legt die Anlage für ein Gesamtgebäude nicht wegen der paar m² im Bad aus, zu mal dies ca. nur 2h/d benutzt wird. Das wäre insgesamt wirtschaftlicher Unsinn, insbesondere, wenn der WE eine WP ist! Hier gibt es andere Möglichkeiten!
    Wer hat denn den beauftragt, Du ?
    Zu einer gesamtheitlichen Planung gehört auch die Gesamthydraulik. Nur die Heizflächenauslegung nutzt da wenig. Immerhin besitzen moderne WE eine integrierte Heizkreispumpe, die muß mit der Anlage hydraulisch auch zurecht kommen müssen (Betriebspunkt).
    Bei Versäumnis nutzt die beste Heizflächenauslegung in der Nachkommastelllung, relativ wenig!
    Korrekt!
    Du hast doch dem AN die Vorgaben gemacht, RT, FB Oberbeläge! Wie kann der da irgendwelche, globalen Werte annehmen?
    Deine im WE integrierte HK Pumpe hat eine verfügbare Restföderhöhe. Von den Raumheizlasten und den Heizflächen (Volumen- bzw. Massestrom)ausgehend muß diese die Anforderungen und Notwendigkeiten auch bedienen können (Betriebspunkt).

    [​IMG]

    Moderne GBW Geräte mit integrierten "Hocheffizenzpumpen" sind druckseitig im unteren Kennlinienbereich meist eher schmalbrüstig.
    Vor 20 Jahren konnte ich WW-Speicherladepumpen und Heizkreispumpen dem jeweiligen Bedarf entsprechend auswählen. Heute muß ich die Hydraulik (Heizkreis, WW) nach der verfügbaren Restförderhöhe der integrierten Pumpe auslegen, was den planerischen Aufwand, die Hydraulik betreffend insgesamt erhöht.
     
  20. #40 Alfons Fischer, 08.10.2014
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    dies beobachte ich jetzt schon.
    In den letzten Monaten verzichten rund 80% der Bauherrn auf eine Effizienzhaus-70-Förderungen, wenn diese erfahren, welche Zusatzanforderungen an die Leistungen des Sachverständigen gestellt werden.

    Sie würden natürlich eine umfassendere Planung und Baubegleitung hinsichtlich bauphysikalischer Fragestellungen erhalten von jemanden Externen - wollen diese aber nicht, weil's den Zinsvorteil auffrisst.
     
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