Reicht das Bauholz der Güteklasse 2, oder...

Diskutiere Reicht das Bauholz der Güteklasse 2, oder... im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; besser Konstruktionsvollholz und Brettschichtholz, da bei Bauholz der Güteklasse 2 eine zu hohe Restfeuchte im Holz ( zumeist über 20 %) besteht....

  1. #1 Buschist, 02.02.2006
    Buschist

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    besser Konstruktionsvollholz und Brettschichtholz, da bei Bauholz der Güteklasse 2 eine zu hohe Restfeuchte im Holz ( zumeist über 20 %) besteht.

    Und könnte diese Restfeuchte dazu führen, dass es später zu kräftigen Rissen in den sichtbaren Pfettenköpfen kommt, ohne dass dieses als Mangel anerkannt wird :confused:

    Müssen wir uns bei unserem geplanten Dach mit Bauholz der GK2 hierüber ensthafte Gedanken machen?(Es wäre schade um die Giebelansicht) :cry

    Wie ist Eure fachmmännische Meinung darüber...?

    Danke und Grüße
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wird das holz teil einer irgendwie gearteten luftdichten ebene sein?
    wird diese gedämmt?
    dann besser kvh/bsh.
     
  3. #3 Buschist, 02.02.2006
    Buschist

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    denke nein...

    eher nur wegen der sichtbaren Pfetten und Sparren, die doch aussen liegen, oder nicht :confused:

    mfg

    buschist :)
     
  4. R.J.

    R.J. Gast

    Güteklassen für Bauholz gibt es seit 1989 nicht mehr. Das Holz wird entsprechend der DIN 4074 in Sortierklassen eingeteilt. Holz über 20% wird hier nicht behandelt, bzw. nicht eingeteilt und hat demnach auch keine bauaufsichtliche Zulassung. Nur die DIN 1052 erlaubt, widersprüchlich, Holz mit einer höheren Feuchte als 20%. Dies ist aber so zu verstehen, dass die spätere Ausgleichsfeuchte höher liegt.
    Die Abkürzung GK2 stammt aus der DIN 68800 (Holzschutz), und benennt die Gefährdungsklasse.
    Sparren und Pfetten liegen nicht zwangsweise außerhalb des Gebäudes bzw. der gedämmten Gebäudehülle, eher das Gegenteil ist der Fall.
     
  5. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    R. J. war richtig und schneller...

    kurz ergänzt:
    wenn Sparrenköpfe und Sparren im Ortgang- und Traufbereich sichtbar bleiben, kann man sich darüber streiten, ob sie dann nicht sogar GK3 nach DIn 68800 sind (es kommt darauf an wie exponiert sie ausgeführt werden).
    Größere Querschnitte wie Pfetten sollten in BSH/KVH ausgeführt werden (siehe mls) um die Rissgefahr zu vermeiden. Manche Zimmereien machen das schon sich aus, obwohl NH gefordert war, geben etwas mehr Geld aus, ersparen sich aber unerquicklichen Ärger.
    KVH/BSH entbindet jedoch nicht automatisch von der chem. Schutzbehandlung (GK 2 oder 3). Die ist jedoch bei den Holzqualitäten schwer zu erhalten.
    Grüße aus Leipzig
    MaMa
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 02.02.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    In der Ausschreibung sollte stehen ...

    für Sparren etc: Bauholz S 10, technisch getrocknet, Holzfeuchte ca. 18 %
    für Pfetten etc: Brettschichtholz BS 11
    und
    Bauholz imprägnieren mit vorbeugendem chemischen Holzschutz nach DIN 68 800

    Mit freundlichen Grüßen . Volker Kugel

    @Buschist
    Holz - egal wie man´s vorbehandelt - kann nun mal reißen, das ist kein Mangel. Die Tragfähigkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt (schauen Sie sich mal hundert Jahre alte Holzhäuser an!)
     
  7. aches

    aches

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    Imprägniert und Trocken?

    @Kugel

    das passt zu meinem kürzlich aufgemachten Thread:´Welche Holz-Güteklasse für Holzrahmen und Dachstuhl?`
    ICh machte die erfahrung dass es Imprägniertes Holz S10 nicht getrocknet also´Klatschnass` gibt. So die Auskunft aus mehreren Anfragen im Baustoffhandel. Da will sich kein Säger auf eine Restfeuchte unter 20% festlegen.
    Darf das sein?

    Grüße,

    A.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 03.02.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Kapier ich nicht ...

    ... ich hatte geschrieben "technisch getrocknet" (das kostet natürlich was extra - wenn´s mit ausgeschrieben wird weniger - wenn´s nachträglich beauftragt wird mehr).

    Mein Zimmermann lässt sich alles einschließlich Ausschnitten im Sägewerk vorfertigen und imprägnieren. Am Bau wird nur noch zusammengenagelt und nix mehr gesägt, so dass auch die vollflächige Imprägnierung erhalten bleibt. "Klatschnasses" Holz habe ich noch nie bei ihm gesehen.

    Freundliche Grüße . Volker Kugel
     
  9. aches

    aches

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    Technisch getrocknet:er´s glaubt...

    Es ist so:
    Lässt man verschiedene Dimensionen nach der Fertigung imprägnieren, muss, um eine ausreichende eindringtiefe der Imprägnierung zu gewährleisten, das Holz lägere Zeit getaucht werden. Wenn nun anschliessend getrocknet wird kann die Restfeuchte gar nicht einheitlich sein, da verschiedene Dimensionen/Querschnitte gleichzeitig in die Kammer kommen und die durchtrocknungszeit folglich unterschiedlich lang ist.Ebenso ist dies bei KVH unsinnig, weil neuer verzug entsteht.
    Alles andere ist unbezahlbar oder es ist unwahr, was einem weisgemacht werden soll.

    A.
     
  10. #10 Buschist, 05.02.2006
    Buschist

    Buschist

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    wenn ich also richtig verstanden habe...

    können wir bei dem Standard (GK2 Holz) bleiben, da alles andere nur Augenwischerei wäre... :confused:

    es geht uns, wie erwähnt "nur" um die Ansicht der aussenliegenden sichtbaren

    Pfetten und Sparrenköpfe...

    Die Frage ist, ob wir Risse bei dem KVH später gänzlich ausschliessen können?

    Oder ist bei KVH nur die Wahrscheinlichkeit etwas geringer?


    MfG :winken
     
  11. R.J.

    R.J. Gast

    Technische trocknung bedeutet nicht einen ungeordneten Stapel Holz in eine heiße Kammer zu schieben und zu warten.

    Die Holztrocknung ist ein sehr komplexer Vorgang, dem sorgfältige Planung vorraus geht sowei ein fundiertes Wissen benötigt. Auch geschieht die Trocknung in mehreren Stufen und teilweise unter Zugabe von Dampf. Die Raumluftfeuchte sowie die Holzfeuchten werden laufend gemessen und angepasst.
    Durchgetrocknet (bis Darrtrocken) wird das Holz niemals.
    Die gleichzeitige Trocknung verschieden dimensionierten Holzes ist also möglich und muss nicht zu Verwerfungen (meinen Sie das mit Verzug) führen.
    Wenn das Holz einmal unter den Fasersättigungsbereich von 22-35% getrocknet wurde, wird die Holzfeuchte eigentlich auch niemals wieder darüber steigen.

    Die Sortierung erfolgt üblicherweise auch erst nach der Trocknung, da sonst die in der DIN 4074 geforderte Randbedigung, die Holzfeuchte von 20% für die Sortirungsmerkmale nicht gegeben ist.
    Für KVH bestehen neben den Anforderungen der DIN weitere Kriterien, die vermutlich auch den "Verzug" beinhalten. Der Begriff KVH ist aber nicht genormt, sondern eher ein Markenname.

    Nach der Imprägnierung ist meist nur der Randbereich des Holzes über den 20%, die Holzausgleichsfeuchte sollte sich daher recht schnell wieder einstellen. Konditionierung ist hier das Zauberwort.

    Wer sichergehen will bestellt sein Holz nicht auf den letzten Drücker und hat ein Holzfeuchtemessgerät mit Einschlagdioden zur Hand.

    Grüße
    R.J.
     
  12. R.J.

    R.J. Gast

    Nein!

    Ja!


    P.S.: Was ist denn nun GK2 Holz?
     
  13. TIMMY

    TIMMY

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    Hallo Buschist,

    Zitat:
    Müssen wir uns bei unserem geplanten Dach mit Bauholz der GK2 hierüber ensthafte Gedanken machen?(Es wäre schade um die Giebelansicht)

    Nein das müssen Sie nicht.

    Jede Firma, die Kundenorientiert ist, wird Ihnen Bauholz GK2 oder besser technisch getrocknet 18-20% anbieten.
    Bei der Giebelansicht sprich Flugsparren kann man auf Güteklasse s10 zurückgreifen (d.h. Giebelsparren sollten alle scharfkanntig geschnitten sein)
    Güteklasse und technische Trocknung sollte auf jeden Fall im Leitungsverzeichnis verankert sein. (Rissbildung im Holz ist kein Reklamationsgrund, da Holz ein lebender Baustoff ist!)

    Ob BSH im Dachstuhl notwendig ist, ist von der Konstruktion und vom Statiker abhängig.

    KVH = Konstruktionsvollholz ist ganz normales Bauholz technisch getrocknet, Keilverzinkt und auf Länge verleimt(Standart 13m) und gehobelt.
    KVH ist nicht besser und nicht schlechter als normales technisch getrocknetes Holz. ( preislich aber wesentlich teurer)

    MFG Timmy
     
  14. #14 Torsten Stodenb, 13.02.2006
    Torsten Stodenb

    Torsten Stodenb

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    Anmerkung zu Ansichten über "lebende" oder gar "atmende" Baustoffe:
    Holz ist mausetot. Genauso wie unsere Haare. Die kann man auch nicht mehr "ernähren", wie uns die Kosmetikwerbung weismachen möchte.

    Holz besitzt nämlich keinerlei aktiven Stoffwechsel. Und wir sagen ja von Eisen auch nicht, dass es lebe, nur weil es rosten kann.

    Aber wahrscheinlich ist es eine schönere Vorstellung, mit einem lebenden Stoff umzugehen. Das verstehe ich. :irre
     
  15. H.PF

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    @ TS: Ist doch eine ganz einfache Schlußfolgerung: nur wer lebt, kann arbeiten, Holz arbeitet, also lebt Holz. :D :D :D :D


    Gruß Holger
     
  16. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Haarspaltereien

    ...
    Jede Firma, die Kundenorientiert ist, wird Ihnen Bauholz GK2 oder besser technisch getrocknet 18-20% anbieten.
    Bei der Giebelansicht sprich Flugsparren kann man auf Güteklasse s10 zurückgreifen (d.h. Giebelsparren sollten alle scharfkanntig geschnitten sein)
    Güteklasse und technische Trocknung sollte auf jeden Fall im Leitungsverzeichnis verankert sein. (Rissbildung im Holz ist kein Reklamationsgrund, da Holz ein lebender Baustoff ist!)

    Ob BSH im Dachstuhl notwendig ist, ist von der Konstruktion und vom Statiker abhängig.

    KVH = Konstruktionsvollholz ist ganz normales Bauholz technisch getrocknet, Keilverzinkt und auf Länge verleimt(Standart 13m) und gehobelt.
    KVH ist nicht besser und nicht schlechter als normales technisch getrocknetes Holz. ( preislich aber wesentlich teurer)
    ...
    Hallo Timmy,
    Die Güteklassen sind definiert in der DIN 68365 (Bauholz für Zimmerarbeiten) und waren ursprünglich für die Vorsortierung durch den Zimmerer gemäß den Tegernseer Gebräuchen bestimmt. Dieser entschied dann ob sein so sortierten Hölzer auch der DIN 4074 entsprachen. Holz nach Güteklasse bestimmt muß nicht zwingend auch ein Ü-Zeichen als bauaufsichtlich zugelassener Baustoff erhalten. Die Sortierbestimmungen sind zwar ähnlich aber, aber nur nach DIN 4074 sortierte Hölzer dürfen statisch tragende bauten auch eingesetzt werden. Mit der der DIN 4074 werden die Hölzer in Sortierklassen bestimmt (z. B. S7, S10, S13). Heute gängig ist also nicht mehr die GK sondern S10 oder S13 als Sortierung.
    Ob ein Holz nun scharfkantig ist oder nicht, wird nicht über die Sortierklasse bestimmt, sondern wiederum über die sogenannte Schnittklasse, die ebenfalls in der DIN 68365 zu finden ist (S = keine Baumkante, A = max. 1/8 der jeweiligen Holzseite baumkantig, B = max. 1/3 der jeweiligen Holzseite baumkantig, C = jede Seite muß sägegestreift sein)
    Somit müßte die richtige Beschreibung für zu bestellende Ortgangsparren lauten:
    h/b cm, Kanthölzer S10 DIN 4074-1, Schnittklasse S
    oder mit Zusatz TS für im trockenen Zustand sortiert.
    KVH ist eine selbst auferlegte Gütebestimmung der deutschen Sägeindustrie, die um einiges schärfer ist als die Sortierklasse: Hölzer sind zusätzlich herzgetrennt, geringere Querschnittsabweichungen und jedem Fall unter 18% Holzfeuchte, ohne das es extra erwähnt werden muß.
    Bei KVH wird zwischen nSi für nicht sichtbar (nicht gehobelt, nur egalisiert) und Si für sichtbar (immer gehobelt) unterschieden. KVH Si ist in seinen Sortierbestimmungen nochmal einen Zacken schärfer als oben beschrieben, aber je nach Region sehr schwer erhältlich.
    Vom Preis her ist in meinem Umfeld der Unterschied zwischen S10, Schnittklasse S, techn. getrocknet und KVH nSi nur marginal.
    Die Vorteile von KVH offenbaren sich vor allem im Abbund und der Verarbeitung, bzw. Montage, zumal ich bei der Holzbestellung nicht mehr tausend Dinge und Bezeichnungen beachten muß.
    Richtig ist, das Rissbildung, hier aber nur Trockenrisse, kein Mangel darstellt. Risse unterbinde ich, in dem ich herzgetrennte Ware oder Kreuzhölzer bestelle und die Holzfeuchte unter max. 18 % halte.
    Mein ganzer Sermon klingt zwar nach Korinthenkackerei, aber ich ärgere mich nur allzu häufig über Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen in den immer noch die Gütebezeichnungen von anno tobak enthalten sind.
    Grüße aus Leipzig
    Martin Malangeri
     
  17. carpe

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    Hallo Martin,

    wie siehts aus, Din 1052 2004-08:
    S7 -> C16
    S10 -> C24
    S13 -> C30

    Gruß Frank
     
  18. TIMMY

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    @ MM

    Danke für Ihre Ausführung, Korinthenkackerei das finde ich nicht.
    Sie haben ja vollkommen Recht, man sollte die aktuellen Gütebezeichnungen verwenden und nicht die alten.

    Grüsse Timmy
     
  19. MaMa

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    @Carpe

    Hast ja recht. In der überarbeiteten Version der DIN 1052 von vor 1 1/2 Jahren wurden die Bezeichnungen EN-konform gemacht. Die C-Kennzeichnungen beschreiben jedoch die Festigkeitsklassen, die für die statische Berechnung notwendig sind und nicht die Sortierklassen.
    Die Änderung war nötig um endlich Laubhölzer auch innerhalb der statisch wichtigen Normen integrieren zu können, die jetzt im Teil 5 der DIN 4074 und der DIN 1052 enthalten sind.
    Deshalb angehängt nochmal alles als Gesamtübersicht.
    Grüße
    Martin Malangeri
     
  20. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Liegt noch warm und harrt der Anwendung - noch nicht allgemein anwendbare Regelung. Mal sehen wann's auf alle hereinbricht - angwendet werden muss.
    Es wird wohl genauso lange dauern (ca. 15 jahre) bis alle Architekten einmal kapieren, dass sie sich auch auf dem Stand halten müssen (Stichwort NH II).
     
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