Badewanne an Holzzarge - was tun?

Diskutiere Badewanne an Holzzarge - was tun? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo Community, mein Problem ist ein wenig speziell, ich hoffe ihr könnt mir folgen. Ich miete seit knappen 4 Wochen eine Wohnung in Berlin....

  1. #1 etesmer, 09.10.2014
    etesmer

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    Hallo Community,

    mein Problem ist ein wenig speziell, ich hoffe ihr könnt mir folgen.

    Ich miete seit knappen 4 Wochen eine Wohnung in Berlin. Wie einige vielleicht wissen, sieht der Wohnungsmarkt grade ziemlich beschissen aus - und meine Wohnung passt da gut hinein. Ich will mich auch nicht groß beschweren, aber das Badezimmer macht mir ein bisschen Kopfschmerzen.

    Irgendjemand hatte irgendwann - vermutlich während des Aufbauprogramms '54 - die glorreiche Idee, die Badewanne mit Duschgelegenheit direkt an die Holzzarge der Tür zu setzen. Das das Mist war, ist offensichtlich, vor allem wenn man sich die Bilder ansieht: HELL6600.jpg HELL6602.jpg

    Ich weiß nicht, wie oft das schon repariert wurde und wie lange das gedauert hat, dazu fehlt mir die Praxis-Erfahrung, aber 2 Jahre Maurer-Ausbildung und 3 Semester Bauing-Studium sagen mir, dass die Wanne nicht an die Zarge gehört. Der Lack wird irgendwann Spröde, das Silikon auch, durch die Risse dringt Wasser ein, das Holz quillt, der Lack platzt ab, mehr Wasser dringt ein, die Zarge fault weg.

    Mittlerweile hat der Vermieter eine Firma geschickt, die den Schaden reparieren sollte und das auch so weit getan hat. Das Problem ist nur, dass die Handwerker es genau so wieder hergerichtet haben, wie es vorher auch war. Erst das faule Holz rausgeschnitten und ersetzt, dann Lackiert und Silikon: HELL6612.jpg HELL6612.jpg HELL6615.jpg

    Leider sehe ich jedosch schon jetzt Stellen, an denen der Lack nicht geschlossen ist, zum Beispiel an den Stößen der einzelnen Hölzer: HELL6839.jpg

    Desweiteren bin ich mir nicht sicher, wie lange der Verbund aus lackiertem Holz und Silikon hält.

    Jetzt ist die Frage, wie ich damit umgehe? Wie gefährlich ist diese Konstruktionsweise? Wie sichere ich mich gegen eventuelle Ersatzforderungen meines Vermieters ab, wenn ich irgendwann ausziehe und die Zarge wieder vergammelt ist? Kann der Vermieter mich überhaupt für den Schaden verantwortlich machen? Auf Arbeit und in der Baurechtsvorlesung fiel der Begriff der Bedenkenanzeige - jedoch bin ich kein Auftragnehmer. Ergibt es trotzdem Sinn beim Vermieter Bedenken anzumelden, mir den Eingang bestätigen zu lassen und dann aus dem Schneider zu sein?

    Ich weiß, dass Ihr keine Anwälte seid, aber vielleicht kann mir ja jemand 'ne grobe Richtung aufzeigen, wo man da nachsehen kann. In meinem Mietvertrag ist von solchen Schäden nämlich keine Rede...

    Freue mich auf Antworten, Gruß, Erik
     
  2. #2 wdvserstellen, 01.11.2014
    wdvserstellen

    wdvserstellen Gast

    Zunächst zum Schaden:
    Wie man deutlich erkennt, war auch die Sanierung (lat. sanare = "gesund amchen") nicht von Erfolg gekrönt. Kein Wunder, bei der dilettantischen Planung und Ausführung.

    Deshalb wird es, wie richtig vermutet, immer wieder die gleichen Schäden (Lackablösung, Holzzerstörung) geben, solange die Konstruktion so bleibt.

    Abhilfe:
    Anstatt dort wieder und wieder wasserempfindliches Holz (oder Holzwerkstoffe) reinzupfriemeln und zu lackieren, würde ich dem Vermieter mal empfehlen, ein gekantetes Edelstahlblech einzubauen und die Fugen so einzudichten, wie es sich gehört: hinterfüllen + versiegeln. Dabei muß man dann nur ab und an die Versiegelung erneuern, denn die hält sicher nicht ewig. Wann dies wieder soweit ist? Kann niemand genau vorhersagen. Man muß halt alle paar Monate mal hinschauen.

    Mietvertrag:
    Solche Fehlkonstruktionen zu beseitigen oder die Schäden bei Belassen immer wieder nachzubessern sind sicher nicht Sache des Mieters. Er haftet nur für Schäden an der Mietsache, die er selbst verursacht. Aber: Schäden an der Mietsache muß der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Tut er es nicht, können Kosten auf ihn zukommen (z.B. wenn sich der Schaden und die Kosten ausweiten).
    Deshalb der Rat: So schnell als möglich den Vermieter auf diese Fehlkonstruktion aufmerksam machen und um Abhilfe bitten. Im Idealfall reguliert dies der Vermieter. Meistens jedoch versucht er, die Sache klein zu reden oder ganz zu ignorieren. Jedenfalls hat man mit der Schadensanzeige seiner mietvertraglichen Pflicht genüge getan. Schadensersatz kann dann nicht mehr gefordert werden. Ob man dann noch darauf besteht, die Fehlkonstruktion zu beseitigen oder die Schäden wenigstens immer wieder nacharbeiten zu lassen, kommt auf die eigenen Interessen an (wie lange bleibe ich noch in der Wohnung, will ich mir den dann unvermeidlichen Ärger antun, will ich vor Gericht ziehen, einen Anwalt einschalten, etc. pp.?).

    Ach ja. Mit Baurecht, Bedenkenanzeige, Auftragnehmer, etc. hat das nichts zu tun. Hier geht es um (privates) Mietrecht. Außer, Du willst selbst Auftraggeber des Handwerkers werden... Kannst Du dann machen, wenn Du Deinen Vermieter informiert, um Abhilfe gebeten, und eine Frist gesetzt hast. Und dieser nicht oder nicht angemessen reagiert. Dann kannst Du Ersatzvornahme durchführen (zuvor Beweise sichern nicht vergessen...) und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Nötigenfalls kannst Du angemessen die Miete, nach Ankündigung, kürzen, bis der Rechnungsbetrag erreicht ist. Gegebenenfalls kannst Du auch Mietminderung verlangen, denn es ist sicher eine nicht hygienische Sache, unmittelbar an der Badewanne offene Hölzer zu haben, die schnell auch Nährboden für mikrobiellen Befall sind.

    Wenn Du so weit gehen willst, empfehle ich Dir aber, zuerst Mitglied in einem Mieterverein (mit Mietrechtsschutz) zu werden. Die helfen dann auch bei der Abfassung der Schreiben.
     
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