Bedenkensanzeige durch Bauherr - Vorlage?

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  1. Lucy79

    Lucy79

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    Hallo,

    ich suche eine Vorlage, die man als Bauherr zur Bedenkensanzeige eines Gewerks zum Auftragnehmer/Handwerker schicken kann. Ich finde im Internet nur Vorlagen, die vom Auftragnehmer an den Bauherrn geschickt werden und wo eine Gewährleistung ausgeschlossen wird.

    Kann jemand helfen? :-)

    LG
     
  2. #2 Gast036816, 09.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der bauherr schickt keine bedenkenanzeigen an den auftragnehmer. für den bauherrn gibt es mängelanzeige und/oder inverzugsetzung.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 09.10.2014
    Achim Kaiser

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    Ein Bauherr verschickt keine Bedenkenanzeigen.

    Ein Bauherr rügt die Art der Ausführung, bemängelt irgentwelche Details oder fordert die vertragsgerechte Ausführung ein ...

    Deswegen findet sich in der gesuchten Form nichts.

    Wenn der Bauherr *Bedenken gegen die Ausführung anmeldet* dann hat er nen kräftigen Mist beauftragt und schreibt sich selbst die Bescheinigung dafür aus ... :-).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Lucy79

    Lucy79

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    Okay, verstehe. Gibt es denn dafür dann keine Formulierungen, die rechtlich standhalten?

    Es geht mir nur darum, dass schriftlich festgehalten wird, dass wir gegen die Ausführung Bedenken haben, der Handwerker aber dafür die volle Gewährleistung übernehmen will.
     
  5. nolu13

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    Gegen die fachliche /"fachgerechte " Ausführung oder der Umfang der fachgerechten Ausführung?

    siehe #2/#3...
    genauer !
    Und wenn es sehr genau sein muß..:biggthumpup:
     
  6. #6 Gast036816, 09.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    entweder du bemängelst oder du nimmst die leistung rechtsgeschäftlich ab!

    das, was dir vorschwebt, ist mir unbekannt.

    gurgel mal nach mängelanzeige vob!
     
  7. nolu13

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    Und nach BGB auch!:bef1009:
     
  8. Lucy79

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    Konkret geht es einmal um einen verlegten Erdwärmekollektor, in einem Bereich wo später die Auffahrt und das Carport gebaut werden. Wir haben Bedenken, dass es dort zu Bodenhebungen kommen könnte. Der Heizungsbauer meint aber, dass würde nicht passieren und würde uns das auch schriftlich geben.

    Und zum zweiten fehlen bei den Bewegungsfugen in den Türleibungen die Schutzrohre auf der Fussbodenheizung, wo der Heizungsbauer uns eine verlängerte Gewährleistung geben würde.

    Nur weiß ich nicht, wie ich das jetzt "rechtssicher" formulieren soll.
     
  9. #9 familieri, 10.10.2014
    familieri

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    Es steht doch oben schon, wenn beauftragte Stützrohre fehlen ist es ein Mangel der der als solcher angezeigt wird. Würden sie nicht beauftragt musst du es einkaufen. Da gingt es nix zu bedenken.

    Zu d Kollektor, sollte auf sowas nicht auch die Sonne scheinen? Wenn da ein Autor drauf steht wird's schwer. Aber da da hab ich keine Ahnung :)
     
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