Vefahrensfreie Vohaben als Anbau

Diskutiere Vefahrensfreie Vohaben als Anbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Könnte hier bitte jemand sagen (zumindest abschätzen) ob folgendes Nebengebäude ohne Genehmigungsverfahren zulässig wäre?...

  1. #1 malgucken, 11.10.2014
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    Hallo.

    Könnte hier bitte jemand sagen (zumindest abschätzen) ob folgendes Nebengebäude ohne Genehmigungsverfahren zulässig wäre?

    https://my.mail.de/dl/bfff019e81e5d10792b608300a56f77b

    Es geht mir um diesen §
    § 50
    Verfahrensfreie Vorhaben
    (1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.
    Verfahrensfreie Vorhaben
    1. Gebäude und Gebäudeteile
    a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt,




    Im BPlan steht gar nichts von Nebengebäuden, nur was ich ganz unten angefügt habe.

    Dieser Anbau würde sich außerhalb des Baufenster befinden, in einem Wohngebiet und würde gewisse Lagerflächen zum Garten und evtl. Haus schaffen.
    Garagen sind nur in bestimmten Flächen erlaubt. Aber die "üblichen" Nebengebäude (als Lagerräume, Waschküche) werden im BPlan nicht erwähnt.
    Würde die direkte Tür zum Hauszimmer stören, der Wanddruchbruch?

    Danke im voraus.

    Auszug aus dem BPlan:

    Bauweise , überbaubare Grundstückflächen
    (§ 0 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22+23 BauNVO)
    Maßgebend sind die Einträge in den Nutzungsschablcnen bzw. Festlegungen
    der Baufelder im Lageplan
    Es gelten fblgende Bauweisen:
    c Offene Bauweise ( §22 Abs.1 u.2 BauNVO`i

    a - Abweichende Bauweise [ §22 Abs.4 BauNVÜ }:
    Es sind Gebäude und Gebäudegruppen ohne Längenbeschränkung
    zugelassen. Bezüglich der seitlichen Grenzabstände {Abstandsflächen} gilt
    die offene Bauweise.
    Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgelegt.
     
  2. #2 Baufuchs, 11.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anbau erweitert das Hauptgebäude. Anbau überschreitet Baugrenzen = unzulässig.
     
  3. #3 malgucken, 12.10.2014
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    Ok Danke.
    Das heißt andersherum gesagt, wenn man die Tür zum Haus entfernt gilt dieser Punkt nicht mehr, oder was genau macht die Erweiterung aus?

    Die Tür weglassen dann gilt es nicht mehr als Erweiterung und kurz durch den Garten laufen, wenn man was aus diesem Raum benötigt im Haus?

    Weil die Position am Haus direkt wäre schon vorteilhaft. Man kommt vom Garten gut dran und es dämmt zusätzlich noch ein wenig diese Wand bzw. umgekehrt, die Wand wärmt diesen Raum ein wenig und ich spare die Errichtung einer Mauer.
     
  4. #4 Baufuchs, 12.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch ohne Tür unzulässig.
     
  5. #5 malgucken, 12.10.2014
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    Ok Danke für die schlechte Nachricht Baufuchs. Immerhin etwas Klarheit. Das hilft etwas, bevor ich in Diskussionen einsteige.
    Frage ich mal andersrum, da ich ihr euch sicherlich auskennt.

    Es steht geschrieben: "...Das Baufenster gilt jedoch in der Regel nicht für Nebengebäude...."

    Was ist eine Nebenanlage oder Nebengebäude:

    "...Zu den üblichen Nebenanlagen zählen Gewächshäuser, Gerätehütten, Wintergärten, Fahrradabstellplätze, überdachte und nicht überdachte Terrassen, Schwimmbäder, Wäschetrockenplätze und Kinderspielplätze. Eine Nebenanlage setzt stets eine selbständige bauliche Anlage voraus. Bestandteile des Hauptgebäudes (wie z.B. An- und Vorbauten) stellen keine Nebenanlagen dar. ..."

    Quasi das was ich möchte, Gartengerätehütte (Evtl.sogar Fahrräder rein) und Wäschetrockenplätze (Platz ist kein Raum ?!).

    Wenn ich eine Gartenhütte im Baumarkt kaufe und diese direkt an das Haus setze, ist es kein Problem?
    Wenn ich etwas aus Gasbeton/Holzständerbauweise ohne Fundament an das Haus baue und es als Gartenhütte (Radschuppen & Werkstatt)nutze, ist es dann ein Problem?
     
  6. #6 malgucken, 14.10.2014
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    Ok, ich frage mal andersherum. Was darf man außerhalb des Baufensters hinstellen ohne Baugenehmigung? Gartenhütte aus Holz, aus Stein wo es innen nicht friert, fast ohne aktive Heizung?
    Weil langwierig bei der Stadt anfragen möchte ich möglichst nicht.
     
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