Bauträger und GU

Diskutiere Bauträger und GU im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ein GU Teilarbeiten ausführen, wenn er qualifiziert ist. D.h. Fliesen verlegen, Trockenbau...

  1. #1 Dieter S., 02.02.2006
    Dieter S.

    Dieter S. Gast

    Hallo.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ein GU Teilarbeiten ausführen, wenn er qualifiziert ist. D.h. Fliesen verlegen, Trockenbau machen z.B. könnte er auch ohne Qualifikation (Handwerksberufe ohne Meisterzwang), wenn er aber Maurerarbeiten durchführt, dann nur wenn er z.B. einen Meistertitel hat, bzw. einen Mesiter eingestellt hat, richtig?

    Wie ist denn das beim Bauträger? Im rechtlichen Sinne, so habe ich zumindest jetzt verstanden, ist er Bauherr. Ich kenne das so, dass ein Bauherr seine Hütte selbst hochziehen darf (z.B. Rohbau usw.), oder ist das nur beim privaten Bauherr der Fall?

    Ich meine mich erinnern zu können, dass bei meinem Bruder (der über einen Bauträger gebaut hat) die Firmeninhaber selbst gemauert haben, obwohl ich der Meinung bin, dass die keine Meister waren???????

    Letzte Frage: Bauträger kann auch GU sein? Wirklich war? In der Versicherungsbranche z.B. gibt es den Makler, den Mehrfachagenten und den Einfirmenvertreter. Aber der Einfirmenvertreter z.B. darf nicht gleichzeitg Makler sein und umgekehrt.

    Wie finde ich den jetzt heraus, wer wer ist. Oder müssen die eine gewerbe als Bauträger haben, und können sich dann auch als GU oder GÜ ausgeben, oder muss die Firma ausdrücklich als Bauträger, oder Gu oder GÜ eingetragen sein?
    Danke schön für Ihre bisherige Hilfe.

    Gruß Dieter
     
  2. #2 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  3. #3 Dieter S., 02.02.2006
    Dieter S.

    Dieter S. Gast

    Leider nicht

    Leider nicht. Deshalb habe ich hier mal versucht.

    Gruß Dieter
     
  4. #4 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beantwortet

    wurden die Fragen schon.

    Nochmal zusammengefasst:

    - Bauträger verkauft Ihnen ein Haus (auch wenns noch gebaut werden muss) mit Grundstück und benötigt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO

    - GU/GÜ benötigen, wenn sie selbst keine Bauleistungen (ausgenommen z.B. Fliesen/Trockenausbau) erbringen keinen Meistertitel, eine einfache Gewerbeanmeldung reicht

    - sobald Ihnen ein GU Haus+Grundstück verkauft ist er Bauträger und siehe oben unter Bauträger

    - ein Bauträger kann auch als GU/GÜ auftreten, nämlich dann, wenn er auf Ihrem Grundstück baut

    Der Bauträger kann Ihnen seine Gewerbeerlaubnis zeigen, der GU/GÜ kann Ihnen vertraglich zusichern, dass er nur solche Betriebe als Subunternehmer einsetzt, die -so vorgeschrieben- über die notwendige Qualifikation (sprich Meistertitel) verfügen.
     
  5. #5 susannede, 02.02.2006
    susannede

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    Ich glaube er hat's noch nicht...

    Das ist eher die Frage: "Was, der darf eine Leistung ohne Zettel ausführen, obwohl ein anderer einen Zettel braucht?"

    Nach Baufuchs für den BT ein deutliches Ja. Oder?!
     
  6. #6 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Neee

    wieso?

    Der BT hat "Zettel" sprich Gewerbeerlaubnis nach 34c GewO. Führt er "Meisterpflichtige" Arbeiten selbst aus, braucht er zusätzlich den Meisterbrief.

    Üblich ist jedoch, dass der BT alle Leistungen an andere Unternehmen vergibt, z.B. auch an GU/GÜ :D
     
  7. #7 Olaf (†), 02.02.2006
    Olaf (†)

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    Ich würde mal sagen..

    er hat dann zwei Gewerbe anzumelden. Eins als Bauträger (ist nach §34c GewO BauHERR) und eins als Baubetrieb, dann kann er auch an sich selbst liefern. Bauträgergeschäft ist prinzipiell von sonstigen (insbesondere die vereinnahmten Gelder) getrennt zu halten. Dem BT droht dann wohl gleich zweimal Ungemach: Gewerbeaufsicht und Handwerkskammer, oder?
    Frage wäre: Darf der BT als Bauherr Eigenleistungen erbringen, also doch selber basteln?
     
  8. #8 susannede, 02.02.2006
    susannede

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    Damit ist dann doch letztendlich gewährleistet, dass der, der die pflichtigen Arbeiten Bau ausführt, auch den richtigen Zettel hat.
    (Gewerbeordnung?)

    Nachtrag: Du bringst die Frage auf'n Punkt NSF...darf er selbst basteln? Er bastelt ja erstmal "für sich"...theoretisch wenigsten.
     
  9. #9 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Obwohl BT

    Bauherr ist, darf er nicht selber basteln, weil "gewerbsmäßig".

    Führt er "pflichtige Arbeiten" selbst aus, natürlich auch Eintragung in Handwerksrolle.
     
  10. #10 Dieter S., 02.02.2006
    Dieter S.

    Dieter S. Gast

    Bauherr = selbst alles machen dürfen?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Soweit alles klar.

    Nur eine Sache verstehe ich noch nicht ganz: Der Bauträger ist im rechtlichen Sinne Bauherr, und eine Bauherr darf nach meinem Verständnis z.B. Maurerarbeiten selbst durchführen. Oder ist es nur im privaten Bereich so?

    Gruß Dieter
     
  11. #11 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat sich

    überschnitten, ist oben schon beantwortet. :winken
     
  12. #12 MichaelG, 02.02.2006
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    Verstehe ich auch nicht

    Ich kann doch hergehn, baue als GÜ/GU/BT ein Haus, auch ohne Meisterbrief im Maurerhandwerk wenn ich das Ding selbst hochziehe.

    Dazu reicht die Gewerbeanmeldung nach was weiß ich für einem §, oder?
     
  13. #13 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für mich selbst

    kann ich alles mögliche machen. Sobald ich´s gewerbsmäßig gegen Entgelt für andere baue ist damit Schluss.

    @ MichaelG

    Ist Stukkateur noch Meisterpflichtig?
     
  14. #14 Florian Obst, 02.02.2006
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    Die Gewerbeanmeldung/-anzeige reicht genau dann aus, wenn sie nicht zugleich - natürlich immer mit Gewinnerzielungsabsicht - SELBSTSTÄNDIG handwerksmäßig in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig werden, d. h. zum Beispiel selbst (oder Ihre GmbH) auch noch gegen Entgelt das Dach decken (dann Eintragung in Handwerksrolle). Wie Baufuchs richtig ausführt, wären Sie dann mit der Handwerksordnung (oder ggf. dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und anderen Normen) in Konflikt. Warum interessiert Sie das eigentlich so genau? M. f. G. Obst
     
  15. #15 MichaelG, 02.02.2006
    MichaelG

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    Wer jetzt? Was jetzt ?

    Steuerrecht und HAndwerksrecht 2 Paar Stiefel hier?

    Wenn jemand hergeht, ein Haus baut um es zu verkaufen.

    Der braucht dann den/die Meistertitel für die Leistungen die er selbst ausführt?

    Das glaub ich eigentlich nicht.

    Wo steht das?
     
  16. #16 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    nach "gewerbsmäßig" googlen.

    Dann Gewerbeordnung googlen wer was braucht wenn gewerbsmäßig.
    Dann Handwerksordnung wer wann welchen Meistertitel.

    Ist doch schon geschrieben. Natürlich kann jemand privat ein Haus in Eigenleistung bauen und verkaufen. Dann nix Gewerbeanmeldung/Meistertitel o.ä.

    Sobald es selbstständig/gewerbsmäßig ausgeführt wird, dann wie schon geschrieben.

    Man kann sich auch selbst den Blinddarm rausnehmen. Hat niemand was dagegen. Aber gegen Geld bei Anderen..?
     
  17. #17 MichaelG, 02.02.2006
    MichaelG

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    Anlage A

    Noch sind die Stuckis Anlage A, aber das spielt ja draußen eh keine Rolle mehr.

    http://www.hwk-reutlingen.de/meister/berufe_hwo2004.pdf

    In der Praxis is Hinz und Kunz (allerdings als Betrieb Namenlos) als Sub für die kaufmännisch kalkulierenden Kollegen am Wirken...

    Die Antworten befriedigen mich so nicht, Baufuchs.

    Steuerlich gewerbsmäßig soll ja bald jeder sein, der auch nur noch eine Immobilie verhökert. *Stichwort Aufhebung der Spekulationsfristen(Wohl mit Ausnahme der eigengenutzten Immobilie)

    Ich will ja nu auch nicht den GU/GÜ/BT-Markt aufmischen, aber die anfangs gegebenen Antworten spiegeln mir irgendwo nicht die Praxis wider.

    Deshalb bleibt meine Augenbraue hochgezogen und der Blick skeptisch.
     
  18. #18 Thomas B, 02.02.2006
    Thomas B

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    ..eins versteh' ich nicht:

    Was will der Fragesteller????????????

    Will er wissen wem er vertrauen kann (ich schmeiß mich weg!) ???

    Oder will er ein Gewerbe aufmachen und will wissen was er zu tun oder vielmehr zu lassen hat??? :winken

    Oder will er gar bauen ?????

    Warum eine derart dezidierte Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten (wer darf was noch gerade so machen...). Soll ein Haus gebaut werden, wollen Sie selber als BT/Gu/GÜ auftretetn oder hat Sie ine BT/GU/GÜ schon am Wickel??? :yikes

    Lieber Erstschreiber: Wenn ich Ihnen Unrecht tue, bitte ich schon jetzt untertänigst um Vergebung...aber was wird das????? :cool:

    Thomas Bock
     
  19. #19 Baufuchs, 02.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ MichaelG

    Veräußerungsgewinne/Spekulationssteuer ist eine rein steuerrechtliche Angelegenheit u. hat mit der gestellten Frage nichts zu tun.

    Zu beachten insgesamt:

    -Steuerecht
    -Handwerksordnung (dürfte Ihnen bekannt sein)
    - Gewerbeordnung
    - Makler-/Bauträgerverordnung

    Dass es nach wie vor 1-Mann-Klitschen gibt, die ein Grundstück kaufen, darauf ein Haus bauen und es anschließend "privat" verkaufen, weiss ich auch.

    Legal ist das deswegen nicht und die Risiken für die Käufer sind hoch.
     
  20. #20 Dieter S., 03.02.2006
    Dieter S.

    Dieter S. Gast

    Als Bauträger/GU/GÜ auftreten


    Hallo Thomas B.

    sorry, dass ich es bisher geheimgehalten habe, ich hatte befürchtet, dass dann eventuell weniger Beiträge kommen. Möchte mich im hohen Norden als Bauträger/GU/GÜ selbständig machen.

    Da ich schon einige Häuser mithochgezogen habe, hatte mich interessiert, ob man selbst einen Teil mitbauen darf bzw. ob es Sinn macht, da man dann z.b. für einen Teil des Rohbaus das GEld für den Maurer spart.

    Gruß Dieter S.
     
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