Grenzabstand Garage

Diskutiere Grenzabstand Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Beleg: Kommentar von Gerd Hammer zur NBauO 1986, die den textgleichen Satz in § 12 enthielt: ...oder mit einem verringerten Grenzabstand von 1 m...

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Beleg:

    Kommentar von Gerd Hammer zur NBauO 1986, die den textgleichen Satz in § 12 enthielt:
    Aber das wird den Herren ja auch nicht reichen. Ebensowenig wie die Bemerkung vom Saarplaner.

    Den Kommentar von Grosse Suchsdorf zur NBauO 1986 habe ich nicht (mehr). Aber auch der würde wohl nicht gewertet werden!
     
  2. #22 Kater432, 15.10.2014
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    Er wird sicherlich auch keinen Beleg haben, da er das so (falsch) interpretiert hat und bisher seinen Bauherren immer zu einem Grenzabstand 0m,1m oder >3m eine Entscheidung offen gelassen hat, weil js 'nix' anderes möglich ist. So leben die evtl. mit einer Garage die sie evtl. gerne im Bereich 3-1m gehabt hätten.

    Naja --- zumindest hatten Sie einen Planer ;-)
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Kater, Deine Bemerkungen haben die Grenze zur Rufschädigung überschritten. Du solltest jetzt DEINE Interpretation belegen oder mal ganz schnell eine deutliche Entschuldigung abgeben!
     
  4. #24 Kater432, 15.10.2014
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    Ich nehme meinen obigen Satz zurück, aber trotzdem gibt es immer noch keinen 100% Beleg, welche Interpretation nun stimmt. Der Bezug auf die NBauO von 1986 ist aber auch nicht mehr ganz aktuell. Vielleicht sieht das Bauamt beim einreichen der Unterlagen dies ja teils so oder so.
     
  5. #25 feelfree, 15.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich wusste es, der Herr ist unbelehrbar, allwissend und uneinsichtig.

    Das sagt was? Dass man NICHT mit 1,50 Abstand bauen darf?

    Schau mal hier (auch hier ist geht's um die ältere NBO, aber die zitierst Du ja auch):
    http://openjur.de/u/327605.html
    Zitat:

    ps.
    Der Vorwurf bzgl. Rufschädigung ist haltlos, denn die besorgst Du dir gerade selbst...
     
  6. #26 Cglan05, 15.10.2014
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    Scheinbar doch recht unklar.. also darf ich im Prinzip so nah ran wie ich möchte, muss aber unter drei Meter Höhe bleiben? und die Drei Meter gelten auch nur für den Teil, der so nah dran ist?
    Also Außenwand kleiner 3m, Satteldach das im Abstand von 3m auch niedriger als 3m ist, dann alles ok?
     
  7. #27 feelfree, 15.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nur scheinbar.

    Nein, nur bis auf einen Meter. Wenn Du noch näher an die Grenze willst, musst Du AUF die Grenze.

    Ja.

    Nein. Es gilt für die komplette Garage.

    s.o. Wenn die Garage ALS GANZES höher als 3m ist, gilt die Regelung für Abstände <3m nicht.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Nein!

    Eine Garage, die mit der grenzseitigen Wand auf der Grenze steht, darf bis 3,0 m von der Grenze weg max. 3,0 m hoch sein.
    Ab 3,001 m darf sie 6,0 m hoch sein. Auch dann, wenn es eine (Doppel)Garage ist!
     
  9. #29 mastehr, 15.10.2014
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    Wo steht das?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    In der NBauO




    :D
     
  11. Yamaki

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    Es kommt doch darauf an wie es das Bauamt interpretiert. Sitz da ein Ralf dann kann es sein das nur 0, 1 und 3m "erlaubt" sind. Scheinbar scheint das in Hannover so sein?
    Ein anderes Amt macht daraus 0, >1 m daraus.
    Letzendlich brauchen wir ein BVG Urteil wo die Interpretation des Satzes abschließend geklärt ist.
    Bis dahin gilt Garagenanarchie in Niedersachsen:)
     
  12. #32 stockstadt, 15.10.2014
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    Der war gut :mega_lol::mega_lol:
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Wenn man denn mit der Novelierung 1986 (und der textgleichen Fortführung 2012) Garagen in einem beliebigen Abstand von 1 - 3 m hätte zulassen wollen, warum hätte man dann von der eindeutigen Begriffleichkeit "Mindestabstand von ...." abweichen sollen, wenn man das gleiche nur mit geänderter Meterzahl hätte zulassen wollen.

    Der Wechsel der Begrifflichkeit zeigt ja gerade, dass man eben keinen Mindestabstand von 1,0 m wollte, sondern nur zwei Maße zulassen wollte, die das eigentliche Abstandsmaß unterschreiten dürfen (für definierte Gebäude)

    Aber auch das entspringt sicher meiner unendlichen Arroganz und alle Baurechtslaien sehen das viel besser als ich
     
  14. #34 Thomas Traut, 15.10.2014
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    Ralf, bitte nicht mit Logik argumentieren!

    Ist zwar O.T., aber ich zitiere mal die Brandenburgische Bauordnung, und wer will, kann mal deuten, wie hier Garagen errichtet werden dürfen:
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Doch :)

    Einer der Mitautoren der Fassungen von 1974 UND 1986 war mein Baurechtsprof. Und das war ein SEHR logisch denkender Mensch!

    BBO:
    Ich würde sagen Abstand 0 - X, wobei X das Mindestabstandsmaß nach LBO ist. Verräterisch ist das Wort "auch"
     
  16. #36 Thomas Traut, 15.10.2014
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    Ich bezweifle, dass jemals eine Bauordnung von logisch denkenden Menschen verfasst wurde, jedenfalls nicht, wenn eindeutige Formulierungen gewünscht wären. (Die Logik, dass man als Verfasser selbst Jurist ist und seinen Kollegen ordentlich Aufträge verschaffen will, würde in Richtung Verleumdung tendieren, deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von solchen möglichen Gedanken!)
     
  17. Yamaki

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    Ralf, ich habe einen weiteren arroganten baurechtslaien in niedersachsen identifiziert! der verdächtige scheint als richter getarnt am OVG Niedersachsen zu arbeiten!
    https://openjur.de/u/327605.html
    Zitat :
    "Dieses Ergebnis werde auch dadurch bestätigt, dass die Beigeladene die Garage in der zulässigen Höhe von 3 m sogar noch 70 cm näher an die Grundstücksgrenze hätte heranbauen dürfen. In diesem Fall hätte sich die Situation der Verschattung für die Klägerin nicht günstiger dargestellt."
    Ein Skandal!
     
  18. Yamaki

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    Im übrigen scheint der als Richter getarnte Laie auch indirekt die Frage des TE zu beantworten. Die Garage des Nachbarn ist tiptop in Ordnung.
    Jetzt hilft nur noch eines.. Ralf muss in die Politik gehen und den Gesetzestext umformulieren, so dass ein jeder diesen am OVG in seinem Sinne versteht.

    Meine Stimme hast du ;()
     
  19. Yamaki

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    Nachfolgende Generationen werden dann sagen...
    Der junge Padawan des Baurechtprofs, der uns einst die NbauO von 1974 UND 1986 schenkte vollendete das Werk seines Meisters und beendete die Garagenanarchie in Niedersachsen. Lobpreiset ihn denn schon Leonardo da Vinci sagte "Armselig der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft"
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Kannst Du ausser Möchtegernsatire für Arme auch sachlich???

    Der Grenzabstand war NICHT streitgegenständlich. Daher würde ich das Urteil in der Richtung nicht unbedingt als Maßstab nehmen!
     
Thema: Grenzabstand Garage
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