Gastherme sollen überprüft / gewartet werden!

Diskutiere Gastherme sollen überprüft / gewartet werden! im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Fachwelt, ich habe ein Dachwohnung geerbt die über eine Etagen Kombitherme von Vailand geheitz werden soll. Die Wohnung steht seit 5-6...

  1. #1 sirpomme, 13.10.2014
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    Hallo Fachwelt,
    ich habe ein Dachwohnung geerbt die über eine Etagen Kombitherme von Vailand geheitz werden soll.
    Die Wohnung steht seit 5-6 Jahren leer und soll nun nach renovierung vermietet werden.
    Die Therme möchte ich von einem Fachmann überprüfen und warten lassen.

    Die Frage ist nun wer so etwas durchführen darf? Gibts dafür eine Zertifizierung? Oder darf es jeder Heizungsbauer?
    Nebenbei befürchte ich noch, dass man mir ein neues Gerät aufschwatzen will! Wie kann ich das überprüfen?

    Danke schonmal für eure hilfe
     
  2. R.B.

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    Wartung kann jeder Heizungsbauer machen. Vielleicht einen HB suchen der diese Thermen sowieso im "Programm" hat, das erleichtert bzw. beschleunigt manchmal die Ersatzteilbeschaffung.
    Vielleicht lohnt vorab ein Blick in die Service-/Wartungsanleitung.

    Dieses Angebot musst Du ja nicht annehmen.
    Wie alt ist die Therme?

    Je nach Alter und Zustand kann es sinnvoll sein die Therme zu ersetzen. Wenn ein Angebot zum Austausch kommt, dann ist dieses doch sicherlich begründet. Diese Begründung kann man notfalls überprüfen lassen, sofern man sie selbst nicht versteht. Ich würde aber den Teufel nicht gleich an die Wand malen, es gibt auch Handwerker die für den Kunden arbeiten und nicht gegen sie. Also abwarten und zuerst mal die Wartung durchführen lassen. Wenn das Teil 5-6 Jahre ungenutzt war, muss man sehr genau hinschauen. Nicht wundern wenn diese Wartung etwas teurer wird als üblich. Eine Therme die so lange still stand, kann eher einen Schaden haben als eine Therme die ständig genutzt und regelmäßig ewartet wurde.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2014
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    Wenn eine Therme so lange nicht genutzt wurde, kann es auch sein, dass die Gasleitung geprüft werden muss! Mir ist da ein Zeitraum von 3 Jahren im Hinterstübchen.
     
  4. #4 sirpomme, 13.10.2014
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    Die Therme wird so 10-12 Jahre alt sein, und ja, der lange stillstand wird nicht gut getan haben. Ist auch kein Thema, wenn das Gerät kaput ist muss es ausgetauscht werden.
    Leider hab ich keinen Heizungsbauer meines Vertrauens, und bin auch schon mehrfach aufgefallen mit Handwerker die lieber schnelle Kohle machen.

    @Ralf Dühlmeyer
    wie menst Du? Dichtigkeitsprüfung der Leitung? Macht das auch der HB?
    Imo ist noch kein Gaszähler eingebaut (wurde damals ausgebaut, um die laufenden Jahreskosten zu senken)
     
  5. Julius

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    Ist das eine Eigentumswohnung?
    Werden die übrigen Wohnungen auch mit Gasthermen beheizt?

    Wenn erst wieder ein Zähler gesetzt werden muß, ist auf jeden Fall eine Überprüfung der Gasleitung nötig.
    Wo sitzt der Zähler? Auf der Etage (in Wohnung oder Treppenhaus) oder zentral (Keller/EG)?
     
  6. #6 sirpomme, 13.10.2014
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    Ist ne Eigentumswohnung im 4 Familienhaus, alle Wohnungen haben Gastherme, alle Zähler sitzen zentral im Keller.
    Braucht die Gemeinde eine Bescheinigung von der überprüfung der Gasleitung, bevor sie wieder ein Zähler setzen? Oder prüft die Gemeinde selbst?
     
  7. Julius

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    Dann würde ich bei der Hausverwaltung oder den anderen Eigentümern erfragen, ob die einen Betrieb für die Wartung empfehlen können. Evtl. kann man sogar zukünftig bei Zusammenfassung der Termine etwas sparen.

    Der konzessionierte Fachbetrieb muß für Dich den Antrag für den Zähler beim Netzbetreiber stellen.
    Üblicherweise genügt es, wenn er dabei versichert, daß die Leitung vorher überprüft wurde (in Deinem Fall muß vermutlich abgedrückt werden). Die Gerätewartung kann logischerweise erst dann erfolgen, wenn der Zähler gesetzt wurde.
    Und dann muß auch noch der Schorni seinen Part erledigen!
     
  8. R.B.

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    Dann gibt´s das volle Programm. Heizungsbauer braucht Konzession vom örtlichen Versorger, neuer Zählerantrag, damit verbunden auch Prüfung der Gasleitung. Also nichts mit "einfach mal Wartung machen".
     
  9. #9 sirpomme, 13.10.2014
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    Aha, naja, dann muss das wohl so gemacht werden.
    Danke Euch für Eure Hilfe.
     
  10. #10 mike4711, 14.10.2014
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    Sorry - aber da muss ich nachfragen!!!
    Darf in Deutschland WIRKLICH jeder HB das machen?!
    Bei uns in Österreich ist das genau gesetzlich geregelt! Nur ein auf DIESES Gerät ausgebildeter Fachmann darf ein derartiges Service durch führen!!!
    Man muss heute schon auf Schulungen der Hersteller gehen um mit der Menüführung der Elektronik vertraut zu sein.
    Ein lt. ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) zertifiziertes Service eines Gasgerätes umfasst die Reinigung des Gerätes (die technisch relevanten Bauteile - nix mit Gehäuse waschen o. ä....) dies braucht ~ 1/3 der Zeit und die technische Überprüfung sämtlicher vorhandenen Sicherheitsbauteile. Dies benötigt ~ 2/3 der Zeit!
    Es ist technisch nicht möglich einen STB (Sicherheitstemperaturbegrenzer) z.B. bei Vaillant zu überprüfen, wenn der Fachmann nicht auf die entsprechende Elektronik ausgebildet ist!
    Man muss dafür nämlich in der Elektronik in die Serviceebene Für den Fachhandwerker einsteigen und wissen unter welchem Menüpunkt man diese Prüfung, welche ja vorgeschrieben ist, man das entsprechende Programm startet um dies zu bewerkstelligen - alle Versuche eine derartige Prüfung ohne diesen im Service-Programm zu aktivieren werden bereits vorab von der Elektronik erkannt und - sofern intakt - verhindert!
    Gasgeräte sind grundsätzlich sicher zu betreiben, lasst aber niemanden damit hantieren der keinen tau davon hat - im Zweifel nachweisen lassen, dass der Servicetechniker auch wirklich einen Schulungsnachweis besitzt. Andernfalls lasst ihn nicht ran!
    Lernen soll er in der Schulung - beim Kunden soll er es bereits können!

    Nebstbei hat Vaillant 5 Serviceebenen in seiner Elektronik - nicht nur die 2 die jeder kennt... kann aber nur der rein der auch weiss wie - und das ist gut so.
     
  11. R.B.

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    Ja, die Wartung darf jeder Heizungsbauer machen, da vorausgesetzt wird, dass ein ausgebildeter Heizungsbauer in der Lage sein muss, nach Wartungs-/Serviceanleitung ein Gasgerät zu warten. Wozu sonst macht er 3 bzw. 4 Jahre Lehre und muss um einen Betrieb gründen/führen zu können seinen Meister machen?
    Für Arbeiten an der Gasleitung/-anschluss selbst, ist eine Konzession beim Netzbetreiber erforderlich. Die Anforderungen für eine Konzession kann an sich jeder Fachbetrieb erfüllen, so lange es sich nicht um irgendeine Bastelbude handelt. Für die Konzession gilt, dass die VNB untereinander die Konzessionen anerkennen, d.h. wenn ein HB beim VNB x eine Konzession hat, kriegt er die auch beim VNB y um an dessen Netz Anschlussarbeiten auszuführen.

    hier ein Auszug aus einem Servce-Manual:

    Hinweis: die EN50110 bzw. VDE regeln die Arbeiten am elektrischen Anschluss der Therme

    Das erklärt sich wohl von selbst.

    Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass ein Hersteller erweiterte Garantiebedingungen festlegt, und dort auf Vertragsunternehmen verweist. Die gesetzliche Gewährleistung darf dadurch natürlich nicht eingeschränkt werden.
     
  12. #12 Achim Kaiser, 15.10.2014
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    Ein Grund mehr so nen Hampelbockmist nicht zu verkaufen !
    So langsam wirds einfach lächlich was für ein Terz um die Blechbüchsen aufgeführt wird.

    Wenn die Gasanlage *ausser Betrieb* genommen wurde, dann ist vor der Zählermontage eh ne Dichtheitsprüfung der Gas-Anlage fällig und ohne Gasantrag und Stellungnahme vom Schorni geht da nichts. Wenn sich zwischenzeitlich für wesentliche Änderungen für den Einbaufall in den Normen ergeben haben kanns auch unlustig werden, da der *Bestandschutz* wech ist und die Anlage erst Mal auf den heutigen Stand gebracht werden muss ... z.B. Einbau Gas-Strömungswächter, Gaszählerplatz, thermisch auslösende Gasarmaturen etc etc. ....

    Mal eben nen Gaszähler bestellen und ne Gerätewartung im Sinn haben greift vermutlich etwas zu kurz.
    Sei froh, dass die Anlage nicht in Ba-Wü steht dann hättest auch noch den Krampf des EWärmeG´s an der Backe .... und dürftest dich u.U. mit der Erfüllung der *erneuerbaren* beschäftigen ....

    Im Vergleich zu früher wird heute aus sowas u.U. ganz schnell ein großes Fass aufgemacht.
    Der Heizungsbauer des geringsten Misstrauens und der Schornsteinfegermeister sollten *vorher* angesprochen werden ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. R.B.

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    Vielleicht sollte zukünftig auch der Ein-/Ausschalter in einer Fachmann-Ebene untergebracht werden. Dait könnte man auch noch Geld verdienen.
    Den Code kriegt dann der Schorni nach Zahlung einer Zwangs-Lizenzgebühr, und die HB zum halben Preis nachdem sie eine kostenpflichtige Schulung besucht haben (die min. die doppelte Gebühr kostet).

    Der böse Endkunde kriegt den Code natürlich nicht. Der muss ihn sich auf irgendeiner russischen Webseite suchen.
     
  14. Julius

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    Was lernen wir daraus:
    Mal eben so nen Zähler abzumelden, um Geld zu sparen, kann sehr heftig nach hinten losgehen!
    Da geht schon dann, wenn es glatt läuft, die Grundgebühr von mehreren Jahren über den Tisch für ne Wiederinbetriebnahme. Wenn es dumm läuft, die von Jahrzehnten...
     
  15. #15 mike4711, 15.10.2014
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    Hier ein Link wie die Gesetzeslage in Österreich aussieht: http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/pruefung-gasgeraete.pdf

    ein Auszug des Textes:
    Gasgeräte müssen gemäß der Richtlinie ÖVGW G10 (Technische Richtlinie für Betrieb und
    Instandhaltung von Gasanlagen) innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen
    oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal (Servicetechniker
    des Geräteherstellers oder durch jenes Personal, das speziell auf die jeweilige Gerätemarke/
    Type ausgebildet ist) gewartet werden, wobei diese Wartung zumindest folgende Inhalte
    umfassen muss:
     ordnungsgemäße Montage und Gerätezustand
     allgemeine Funktionskontrolle
     Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile
     Reinigen des Gasbrenners und des Wärmetauschers sowie des Abgasweges des Gerätes

    ist für mich unbegreiflich dass jeder der mal eine Zange halten kann auch gleich eine Therme warten will!!
    Und nochmal unbegreiflicher ist für mich, dass ihr eure Geräte jedem in die Finger gebt ohne zu wissen ob er sich am Gerät auskennt!
    Wollt ihr wirklich die AZ zahlen wenn der kommt und mal ne 1/4- 1/2 std erst eine Serviceanleitung lesen muss die meist schon um die 40-60 Seiten hat bevor er das gerät einstellen, überprüfen usw. glaubt es zu können?
    Ist bei uns nicht drin! Wenn der Techniker kommt muss er das Gerät schon genau kennen und nicht erst die Schrauben der Mantelarretierung suchen, damit er überhaupt mal rein kommt.
    nix mit lerning bei doing... - Fachmann braucht nicht nach Anleitung anfangen irgendwie rum zu schrauben und mehr hin machen als er gut macht
    in den nicht für jeden zugänglichen Bedienungsebenen sind so Sachen wie die Einstellung des Schrittmotors der Gasarmatur drin - die neuen haben einen Schaltweg von 2,3mm und darauf sind 213 Schaltpunkte die der Schrittmotor genauestens abfahren muss wenn das Gerät die Brennerleistung muduliert. Ich weiss nicht was da ein User drin verloren hat!!! einmal da drin was falsches verstellen und du kannst dir eine neue Gasarmatur kaufen!!! das ist Kundenschutz. Oder hast du auch die Zugangsdaten zu deiner Steuerelektronik von deinem Wagen und schraubst daran rum. Die Kiste kannst dann abschleppen lassen und einige Std Techniker bezahlen bis der wieder läuft.
     
  16. #16 mike4711, 16.10.2014
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    Wenn das mal 20 Jahre her ist - wie bitteschön soll sich der mit einem modernen Gerät samt deren Elektronik auskennen?
    Soll er auf ner 20 Jahre alten Kiste rumschrauben wenn er nicht auf Fortbildung geht - die kennt er ja noch.
    Bei der Vielzahl an Geräten die es heute am Markt gibt ist es unmöglich, ohne Weiterbildung die fachgerecht zu warten.
    Nicht mit eine 3-4 Jahre langen Ausbildung die dazu dient, dass der Mitarbeiter seine Rohre fachgerecht verlegen kann und dabei die verschiedenen Normen usw. einhalten kann.
    Oder bist du mit deinem KFZ auch zufrieden, wenn du es zum Service bringst, der Mechaniker einmal durch die Waschstrasse fährt und sagt - bitteschön das war mein Service.
    Aber genau das macht er "Techniker wenn er das Gerät nur putzt - nicht aber die Sicherheitsbauteile und das korrekte Regelverhalten in allen Betriebsarten mit Volllast, Teillast, Modulation usw. überprüft.
    Nur aufschrauben mal den saugi reinhalten, alles abpinseln und wieder zumachen ist bei Gott kein Service und dafür braucht auch niemand 3-4 Jahre lernen - mit der Serviceanleitung kann das jeder Heimwerker.
     
  17. R.B.

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    Was hat Weiterbldung mit Ausbildung zu tun? Erst einmal nichts.

    Du tust so als ob die Wartung einer Gastherme Raketentechnik wäre, das ist aber nicht der Fall. So eine Gasherme ist doch nichts anderes als eine Blechbüchse in die eine Gasflamme bläst. Da ist es auch völlig egal von welchem Hersteller, das Grundprinzip ist immer gleich.

    Wenn ich als Kunde einen Fachbetrieb beauftrage, dann muss ich davon ausgehen können, dass der mir einen ausgebildeten Mitarbeiter schickt der die Wartung auch fachgerecht durchführen kann. Ob der jetzt jedes (kostenpflichtige) Seminar des Herstellers besucht hat, ist mir als Kunde völlig egal. Ob der 3 oder 5 Service-Ebenen kennt, juckt mich auch nicht.

    Schau Dir doch mal an was die Werks-KDler manchmal verzapfen, und die müssten die Thermen an sich in- und auswendig kennen. Dabei haben sie nur einen einzigen Vorteil, sie kennen die internen Tel.nummern in die entsprechenden Abteilungen des Herstellers, und haben meist alle notwendigen Teile im Fahrzeug dabei. Was in der Therme wirklich passiert wissen sie auch nicht, dafür haben sie ja die o.g. Tel.nummern.

    Na dann können wir ja auf die Handwerker verzichten. :mauer
     
  18. #18 sirpomme, 16.10.2014
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    ..... genau das habe ich auch schon befürchtet, ich werde aber berichten sobald ich bescheid weis.
     
  19. #19 mike4711, 16.10.2014
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    Das ist grundsätzlich richtig weil kein Hersteller eine Gastherme neu erfinden kann.
    Wenn es dich nicht juckt ob dein Gerät wirklich betriebssicher ist und du nur eine Reinigung haben willst, soll mir das recht sein, hat aber mit einem Service nix zu tun.
    Und weil wir ja auch nicht wirtschaftlich heizen wollen brauchen wir die modernen Brennwert Thermen auch nicht ordentlich auf die örtlichen Gegebenheiten einzustellen - da reichts ja völlig wenn man die aus der Packung nimmt und mit Werkseinstellung laufen lässt.
    Ich gehe mal davon aus dass der HB eine Ausbildung abgeschlossen hat. Ergo muss er sich weiterhin Bilden = Weiterbildung seines bisherigen Wissensstandes.
    Die sind nicht kostenpflichtig abgesehen von der Arbeitszeit die ich darin investiere - im Gegenteil - man bekommt auch noch ein Mittagessen und tw auch das erforderliche Werkzeug um diverse Einstellungen durch führen zu können. Abgesehen vom nötigen Wissen um die Geräte sicher technisch überprüfen zu können.
    ja wenns nur um putzen geht kannst ja ne Reinigungsfirma beauftragen...
     
  20. #20 mike4711, 16.10.2014
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    ja klar - und die ÖVGW ist ein Verein für...?
    Das schreiben die ja nur um alle zu ärgern oder?
     
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