Gastherme sollen überprüft / gewartet werden!

Diskutiere Gastherme sollen überprüft / gewartet werden! im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wenn es dich nicht juckt ob dein Gerät wirklich betriebssicher ist und du nur eine Reinigung haben willst, soll mir das recht sein, hat aber mit...

  1. R.B.

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    Da bist DU völlig auf dem Holzweg. Wenn eine Wartung nach Herstellervorgaben gemacht ist, dann kann man als Kunde davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Dabei ist es völlig egal wer die Wartung gemacht hat, so lange derjenige (aufgrund Ausbildung) diese fachgerecht ausführen kann.

    Ob derjenige nun ein Mittagessen sponsored by Hersteller genossen hat, ist zweitrangig. Was, wie zu warten ist gibt der Hersteller vor, und nur das zählt.

    Wen interessiert was die ÖVGW schreibt? Das sind Richtlinien, aber keine Gesetze. Man kann sie vereinbaren, das ist aber nicht zwingend.
     
  2. #22 mike4711, 17.10.2014
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    eben - das kann er nur wenn er einen schulungsnachweis hat!
    Jeder Hersteller hat seine eigene Menüführung in der "bordeigenen" Elektronik (vaill. zb. allein 97 Diagnosepunkte und über 300 Servicepunkte) wo man das Gerät auf die Betriebssicherheit und den technischen Zustand überprüfen und auslesen kann! Du kannst als ausgebildeter Servicetechniker sofern du aufgepasst hast bei den Schulungen, jeden Betriebszustand den das Gerät seit dem letzten Service hatte überprüfen. Das dient zb dazu um zu sehen ob das Gerät wirtschaftlich arbeitet oder vlt in bestimmten Betriebszuständen zu takten beginnt. Wers nicht weiss kann dagegen auch nix machen und die Kiste bleibt eben weiterhin eine Energievernichtungsmaschine - der Energieversorger freut sich.
    Du kannst die Gasmenge in Verbindung mit der Ventilator Drehzahl ungemein verändern um eine wirtschaftliche Anlage zu haben - oder der "Techniker" war eben nicht auf Schulung und muss die Kiste so betreiben wie der Hersteller sie eingestellt hat, weil er aber immer von widrigeren Umständen ausgehen muss als bei dir wahrscheinlich sind läuft das ding eben irgendwie so dass der Hersteller sagen kann - das kann sie auf jeden fall - nicht aber so wie sie bei dir laufen könnte.
    wenn nun der Techniker bei die die Elektronik ausliest und sieht was nicht top läuft, stellt er es selbstverständlich ein - da er aber das nötige wissen nicht aus irgendwelchen Serviceanleitungen bekommt, wird er nicht mal wissen dass er das könnte.
    Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst - du rätst den Leuten die ÖVGW nicht zu beachten?! O.O
    Dann weiss ich ja mit wem ichs zu tun hab.
    Wir brauchen keine Normen und Richtlinien - wir machen einfach was wir wollen und zocken die Kunden ein wenig ab. und weil der Fachmann die ja nicht anschauen soll, wettern wir gegen sie weil sie ach so teuer sind.
    Aber wehe irgendwas passt nicht beim Kunden - dann kommen die SV und sagen - ja da hätte es eine norm gegeben , warum haben sie sich nicht daran gehalten?
    Du kannst gerne versuchen aus einem ausgebildeten Servicetechniker eine Putzfrau zu machen - bloss schaffen wirst du es nicht. umgekehrt auch nicht.
     
  3. R.B.

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    Ein Kaffekränzchen am Samstag macht noch lange keinen Fachmann.
    Die Diagnosemenüs kannst Du auch vergessen, die rührt nach der Inbetriebnahme kein Mensch mehr an so lange es keinen Grund dafür gibt. Selbst gespeicherte Störmeldungen werden oftmals ignoriert. Das ist PRAXIS.
    Ich kenne auch keinen Servicetechniker, der im Rahmen einer Wartung zum Kunden geht und sagt "och, Deine Therme hatte 1000 Einschaltungen, das müssen wir unbedingt optimieren."

    Das ist eine Vermutung, und durch nichts begründet.
    Erstaunlich, dass Dir als "Fachmann" die Unterschiede zwischen Gesetzen, Normen und Richtlinien anscheinend nicht bekannt sind. Sonst müsstest Du in meine Sätze nicht irgendwas interpretieren was dort nicht steht.
     
  4. #24 mike4711, 17.10.2014
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    das steht ja für sich - da brauch ich nix mehr interpretieren
    die Gesetze verweisen auf die normen und Richtlinien und das ist gut so weil sonst immer gleich ein neuer Gesetzes Beschluss bei neuer technischer Erkenntnis erforderlich wäre.
    Wer die einfach ignoriert ohne einen triftigen Grund lehnt sich schon mal weit aus dem Fenster.
     
  5. #25 mastehr, 17.10.2014
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    Das muss ich leider bestätigen. Die gespeicherten Störmeldungen wurden nicht einmal abgerufen.
     
  6. #26 karo1170, 17.10.2014
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    ...die Lobbyarbeit zur Besitzstandswahrung der oesterreichischen Gas- und Wasserinstallateure.
     
  7. R.B.

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    Ich zweifle langsam daran, dass in Österreich ein Fragezeichen die gleichen Bedeutung hat wie in Deutschland.

    Normen haben in Gesetzen nichts verloren. Vereinfacht gesagt, ein Gesetz gibt nur die rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Normen sind privatrechtliche Vereinbarungen und auf einer ganz anderen Stufe angesiedelt. Weder ÖVGW noch DIN sind gesetzgebende Instanzen. Jetzt könnte man noch über die Bedeutung von Verordnungen diskutieren, aber das spare ich mir.

    Die Anwendung von Normen ist trotzdem sinnvoll, weil sie das Zusammenleben deutlich vereinfachen. So können Auftraggeber und Auftragnehmer mit Hilfe von Normen ihre Verträge schließen, ohne dass sie jedes technische Detail noch einmal selbst in ihren Vertrag aufnehmen müssen. Sie können aber theoretisch auch den steinigen Weg gehen, und anderweitige Vereinbarungen treffen, sofern dadurch das Ziel von Gesetzen, hilfsweise Verordnungen, ereicht wird.
    So ist auch in den Gasgesetzen in Österreich nur von "Stand der Technik" oder "Erkenntnissen der technischen Wissenschaften" die Rede. Da steht nirgendwo etwas von Normen. Bei Einhaltung der ÖVGW Richtlinien wird, ähnlich wie auch in DE, jedoch unterstellt, dass diese Regeln der Technik den o.g. "Stand der Technik" repräsentieren, und somit den im Gasgesetz genannten Anforderungen Rechnung getragen wird.

    Die Pflicht zur Einhaltung einer bestimmten Norm kann sich somit nur aus einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen 2 "privaten" Parteien, beispielsweise Endkunde und Hersteller ergeben. Was hierbei gerne vergessen wird, auch ein Anbieter wie ein VNB, kann in seinen Anschlussbedingungen auf Normen verweisen, deren Einhaltung er für die Nutzung seines Netzes voraussetzt. Es kann sich somit eine Pflicht zur Einhaltung einer Norm auch aus diesem Vertragsverhältnis ergeben.

    Jetzt kommen wir wieder zum Thema Fachbetrieb. Ohne eine solche Vereinbarung, sprich Vorgabe der Produktehersteller oder VNB, gibt es keinen Grund warum man als Kunde nur einen bestimmten, vom Hersteller ermächtigten/weitergebildeten Fachbetrieb beauftragen dürfte. Ich habe oben die Vorgabe eines Herstellers zitiert.

    Auch der Vertrag mit dem VNB, der üblicherweise auf dessen TAB basiert, gibt dazu nichts her. Dort steht sinngemäß, dass für "Neuanschluss, Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität" ein Unternehmen beauftragt werden muss, das beim VNB eine Konzession hat ODER eine ausdrückliche Genehmigung erhalten hat. Diese ausdrückliche Genehmigung greift dann, wenn beispielsweise bundesweit tätige Unternehmen solche Arbeiten ausführen.
    Wartungsarbeiten an der Gastherme, und darum ging es ja, haben damit nichts zu tun. Hier greift dann folglich die Vorgabe des Herstellers, dass man einen "Fachbetrieb" beauftragen muss.

    Nebenbei bemerkt, die Verantwortlichkeit des VNB endet hinter der ersten Absperrung nach dem Zähler. Was danach kommt liegt in der Vereantwortung des Betreibers. Das wird so oder so ähnlich auch in jeder TAB aufgeführt die ich kenne. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Betreiber tun und lassen kann was er will.

    Deswegen wiederhole ich meine Aussage von oben, "die Wartung einer Gastherme darf jeder Fachbetrieb ausführen !" Es obliegt dem Betreiber der Anlage wen er mit dieser Tätigkeit beauftragt, er ist jedoch an die Vereinbarung mit seinen Vertragspartnern gebunden.
     
  8. #28 andi5783, 18.10.2014
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    Mal ganz ehrlich, ich als Laie würde das im Rahmen einer Wartung nicht erwarten. Ich möchte in dem Moment (und ich denke der TE ebenso) das meine Anlage auf Betriebssicherheit geprüft wird. Das wäre doch sonst so, als würde ich mim Auto zum TÜV fahren und erwarten das er die Motorsteuerung ausliest und mir Vorschläge macht wie das Auto schneller und sparsamer laufen würde.

    Das ist doch das auf was R.B. hinaus will. Eine 0815Wartung einer Gasheizung die das Ziel der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit (Verschleißteile) ist unabhängig von irgendwelchen Herstellerschulungen, da das Grundkonzept gleich ist.
     
  9. R.B.

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    Eben. Man sollte sich mal mit den einzelnen Begriffen auseinandersetzen, dann versteht man auch, was "Wartung" bedeutet.
     
  10. #30 mastehr, 18.10.2014
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    Nein.

    Schornsteinfeger = TÜV
    Wartung = Inspektion in der Werkstatt
     
  11. #31 andi5783, 18.10.2014
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    Ok stimmt, der Vergleich hinkt ein bisschen. Nichts desto trotz erwarte ich bei der Inspektion in einer beliebigen Werkstatt auch nicht, dass sie die Motorsteuerung auslesen können und mir Vorschläge zwecks der Sparsamkeit machen. Möchte ich das, dann muss ich hierfür eine Werkstatt aufsuchen die das kann und sich damit auskennt. Von daher passt dieses Beispiel dann auch wieder.
     
  12. R.B.

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    und was noch viel wichtiger ist, das muss man beauftragen, denn so etwas gehört nicht zur normalen Wartung.
     
  13. #33 mike4711, 18.10.2014
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    Ok ich sag dazu nix mehr, wenn ihr damit zufrieden seid, das ein HB Leistungen anbietet, diese verrechnet, nicht erbringt und ihr bezahlt das auch noch, solls mir recht sein.
    Fakt ist, ein HB ohne entsprechender Kenntnis der Geräteelektronik und deren Menüführung kann die lt Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen nicht ausführen!
    da die Elektronik, wenn man ihr nicht in der Menüführung ausdrücklich mitteilt das man jetzt wirklich den STB überprüfen will, verhindert, dass das Gerät was auch immer der Techniker versuchen wird, nicht den STB auslösen braucht weil es vorher abregelt! eine STB-Auslösung ist aber Vorschrift! Was nützt ein Service, wenn man nachher von der Betriebssicherheit soviel weiss wie vorher. Und der STB ist nur ein Sicherheitsbauteil von den mindestens 5 weiteren die er nicht prüfen kann weil er keine Kenntnis hat wie er das machen soll.
    Die sind aber dafür da, wenn mal was nicht passt - das Gerät abzustellen. Ein defekter Sicherheitsbauteil schaltet aber nicht ab und ob der funktioniert ist Aufgabe eines Service - nicht die Reinigung - die ist mehr sporadisch zu tun - mal ehrlich - wieviel Dreck kommt schon bei einem Brennwertgerät in einem Jahr zusammen... (sofern man es zum richtigen Zeitpunkt wartet...)
    Wer nur für die Reinigung soviel Geld zahlen mag soll das ruhig machen und auch so mit seinem HB vereinbaren! Wenn der Kunde allerdings ein Service verlangt und unaufgefordert nur eine Teilleistung bei voller Bezahlung erhält ist das nicht in Ordnung!!!
    Ja auch das ist verpflichtender Bestandteil jedes Service - auch lt Herstellerangaben!!!

    Nein das Auslesen dient nicht dazu ein "Tuning" der Heizungsanlage zu bewerkstelligen, aber ein takten bei WW-Bereitung zeigt einen erheblichen Mangel auf - nämlich einen verkalkten oder verlegten Wärmetauscher oder etwas in dieser Richtung - wenn der Techniker das nicht ausliest geht er unwissentlich von einem möglicherweise bald ausfallenden Gerät weg und behauptet dass alles passt! wenn ihr damit zufrieden seid - ok. ist aber rechtlich nicht so.
    Der Mechaniker soll mir auch nicht meine Motormanagement umstellen - aber wenn mein Motor vlt wegen einer defekten Luftklappe auf Sparmodus läuft will ich dass er mir sagt das was nicht passt - nicht nur Auto waschen und Öl wechseln - das kann ich selber.

    Jaja - das ist die Kunst, den Kunden so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.


    _____________________________________________________________________________________
    Es gibt nichts, was nicht irgendwer ein wenig billiger und schlechter ausführen kann - Die Freude am billigen Preis währt kürzer als der Ärger über die schlechte Qualität.
     
  14. #34 Achim Kaiser, 18.10.2014
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    Ebent ... bei den einen wird mit viel Chi-CHi getutet.

    Dann gibts noch die die einfach eine gut funktionierende Heizungsanlage haben
    und das vielleicht schon seit Zeiten da war Fehlerspeicher noch lange ein Fremdwort.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. R.B.

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    Da hast Du Recht. Wenn ich dem Kunden Leistungen unterjuble die er gar nicht braucht.

    Du kommst Dir viel zu wichtig vor. Hier geht es um eine simple Wartung einer Gastherme. Wer das als Raketentechnik hoch stilisiert, hat in meinen Augen ein ganz anderes Problem.
    Ich finde es ja gut wenn Du die Kunden allumfassend informierst, aber die letzte Entscheidung hat der Kunde. Er muss sagen was er beauftragen möchte, und wenn da "Wartung" steht, dann wird auch nur Wartung gemacht.

    Dein Beispiel mit dem STB ist auch völlig daneben, denn ein Heizungsbauer der keine Ahnung von einem STB hat, sollte noch einmal zur Schule gehen. Dazu braucht´s keine Herstellerschulung. Ich habe den Eindruck, dass Du den Fachbetrieben in Österreich nicht viel zutraust.
     
  16. #36 mike4711, 19.10.2014
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    ich sage ja nicht, dass der HB nicht weiss was ein STB ist, nur wie er ihn testen kann weiss er ohne Herstellerschulung nicht und machts eben nicht - der Kunde weiss es eh nicht dass ich ihn nicht geprüft hab...
    Du spielst eine Wartung herunter als ob das nur mal schnell drüberputzen und tschau wäre... - und da bin ich anderer Meinung.
    genau da liegt das Problem! der Kunde bestellt eine Wartung und bekommt nur eine Reinigung nicht aber die technische Überprüfung! - weiss es nicht und zahlt einfach.
    Da kannst ja beim Ölwechsel auch Altöl einfüllen weil wenn das Auto in der Werkstatt drin ist weisst du ja auch nicht was die rein kippen.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Also ich weiß ja nicht wie Du zu Deiner Ausbildung gekommen bist, aber die Prüfung von Sicherheitseinrichtungen ist ein (wichtiger) Bestandteil der Ausbildung. Wer dann nicht in der Lage, notfalls unter Zuhilfenahme der Serviceanleitung, alle notwendigen Prüfungen durchzuführen, sollte noch einmal die Schulbank drücken. Wenn man solche grundlegenden Dinge nicht mehr von einem Meisterbetrieb erwarten kann, können wir das Handwerk ganz abschaffen. Dann kann man auch gleich einen Montagetrupp aus Osteuropa beauftragen, die können zumindest lesen.

    Man könnte meinen DU hättest noch nie eine Wartung durchgeführt. Was hast Du immer mit Deinem "drüber putzen"? Wer so etwas macht betrügt die Kunden, denn die Wartungsschritte sind genau festgelegt. Du unterstellst, dass jeder Fachbetrieb seine Kunden über den Tisch zieht, und das ist schlichtweg falsch.
    Nebenbei bemerkt, eine Herstellerschulung bedeutet noch lange nicht, dass der Betrieb auch fachgerecht arbeitet.

    s.o. Die Punkte für eine Wartung sind festgelegt. Wer diese nur teilweise abarbeitet, und dem Kunden die vollen Kosten verrechnet, begeht Betrug.

    Wenn ich Fachbetrieb für Hb wäre, würde ich mir solche Bemerkungen und Unterstellungen von einem "Kollegen" verbieten. Überlege mal was Du hier schreibst. Du behauptest doch glatt, dass alle Fachbetriebe (Meisterbetriebe) für Heizungsbau Betrüger sind, wenn sie nicht an einer Kaffeekränzchen Schulung beim Hersteller teilgenommen haben. Du unterstellst Handwerksbetrieben, die von Leuten geführt werden, die 3 bzw. 4 Jahre Lehre, und Meisterfortbildung gemacht haben, und ihre Betriebe teilweise schon länger führen als Du, dass sie mit Absicht Kunden betrügen, in dem sie Leistungen abrechnen die sie nicht erbringen. Das muss man am Montag Morgen erst einmal verdauen.

    Ich überlege mir gerade, was wohl Leute denken, die diesen thread, insbesondere Deine Beiträge, lesen. Die können doch nur denken.

    a.) Fachbetriebe kann ich nicht beauftragen, die ziehen mich über den Tisch
    b.) Den Mike kann ich nicht beauftragen, der verrechnet Leistungen die ich gar nicht will

    Ergebnis: Selbst ist der Mann...

    Das kann es doch nicht sein !
     
  18. #38 andi5783, 20.10.2014
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    @R.B.
    So wie ich mike4711 verstanden habe, ist er der Meinung dass man die Sicherheitseinrichtung nur dann prüfen kann, wenn man in das Code geschützte Menü der Heizung kann. Diesen Code bekommt man anscheinend nur wenn man an der Schulung teilgenommen hat. Daraus folgert er dann, dass wenn jemand nicht an der Herstellerschulung teilgenommen hat, er auch nicht in das Menü kann und daher die Prüfung nicht machen kann und deswegen dem Besitzer eine nicht komplette Wartung abliefern kann --> Unterstellung des Betrug

    Ich als Laie finde es jetzt erstmal schwer vorstellbar, dass man die Sicherheitseinrichtungen nur über das Code geschützte Menü testen kann. Aber dazu könnt ihr mit Sicherheit mehr sagen.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Als Fachfirma ist es gar kein Problem an die notwendigen Infos zu kommen. Der Hersteller ist sogar dazu verpflichtet diese Infos zu liefern, denn ansonsten kann er seine Konformitätserklärung gleich verbrennen.
    Schulungen bei Herstellern sind ein sinnvoller Service, keine Frage, aber sie dürfen nicht als Voraussetzung herhalten, um an den Thermen arbeiten zu dürfen. Ansonsten muss der Hersteller dies ausdrücklich in seinen Unterlagen zum Produkt benennen, und auch den Kunden darüber aufklären. Das macht kein Hersteller, weil er sich damit Nachteile gegenüber seinen Mitbewerbern einbrockt. Das ist auch praktisch gar nicht machbar.

    Nur mal zur Erinnerung, ein Autohersteller darf die gesetzliche Garantie auch nicht einschränken, nur weil das Fahrzeug nach seinem Serviceplan in einer Fachwerkstatt anstatt einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Er kann zusätzliche Garantien verweigern, das ist ein anderes Thema. Er muss sein Auto aber immer so konstruieren, und die Wartung entsprechend festlegen, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.

    Bei Gasthermen ist es ähnlich. Gasthermen werden auch so konstruiert, dass selbst beim Wegfall einer Wartung niemals ein gefährlicher Zustand auftreten darf. Dazu gibt es verschiedene Sicherheitseinrichtungen, die teils parallel die korrekte Funktion überwachen. Eine Gastherme ist, egal welcher Hersteller, immer so aufgebaut, dass ein Fachmann die Wartung durchführen kann. Hierzu gibt es auch eine entsrepchend detaillierte Montage-/Serviceanleitung.

    Auszug aus der Richtlinie 2009/142/EG Anhang I

    Weiterhin:

    Die Konformität mit dieser Richtlinie (bzw. ihrer Vorgängerversion) hat jeder Hersteller erklärt.
     
  20. #40 andi5783, 20.10.2014
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    Das habe ich mir als Laie so bzw. so ähnlich schon gedacht. Weil wo würde man denn da hinkommen, wenn das anders wäre. Man stelle sich nur mal vor der Hersteller geht pleite....dann müssen alle Besitzer einer Heizung dieses Herstellers eine neue Heizung kaufen, denn nach und nach sterben diejenigen aus, die die Heizung warten dürfen :not_w1:
     
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