Attikaabdeckung Tropfkante und Stöße

Diskutiere Attikaabdeckung Tropfkante und Stöße im Dach Forum im Bereich Neubau; Das Gerüst stellt ein Hindernis da. Auf dieses tropft das Niederschlagswasser, was von deiner Verblechung abgeführt werden soll. Warum an diesem...

  1. #21 Kalle88, 14.10.2014
    Kalle88

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    Das Gerüst stellt ein Hindernis da. Auf dieses tropft das Niederschlagswasser, was von deiner Verblechung abgeführt werden soll. Warum an diesem Punkt? Vermutlich weil hier leichte Unebenheiten vorhanden sind. Aus dem Untergrund und aber wegen dem Stoß der Verblechung in dem Bereich. Die Fensterfläche kann da auch Einfluss drauf haben. Eine Mauer kann Wasser "saugen". Eine Fensterscheibe nicht, da rinnt es quasi 1zu1 runter.

    Der Fehler ist auf falsche/ ungenügende Planung zurück zuführen. Hinzu kommt, dass das 4 Augen Prinzip hier nicht funktioniert hat. Der Handwerker auch keine Bedenken angemeldet hat, dass die Konstruktion, so wie sie ist zum Schaden führen wird.

    Rede mit deinem Planer, wie er gedenkt diesen Missstand entsprechend auszumererzen.
     
  2. #22 Elopant, 15.10.2014
    Elopant

    Elopant Gast

    Der Überstand im Bild von Beitrag # 7 sieht im Eckbereich etwas wenig aus, da aber die Flucht der vorderen Kante passt, wird es vielleicht am Putzer liegen.
     
  3. #23 WerniMB, 15.10.2014
    WerniMB

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    WAS ?

    ...dass der Überstand etwas wenig aussieht? Vielleicht ja, aber völlig irrelevant.

    ...oder dass die Entwässerung einfach schlecht geplant ist? Ist nicht dein Ernst. Dazu ist doch schon alles gesagt.


    ...und Gruß
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Stimmt! Wie etwas aussieht, ist technisch völlig irrelevant!
    Relevant ist das Maß und das ist für eine Attikaabdeckung nach den Bildern eingehalten!



    :D
     
  5. #25 GWeberJ, 15.10.2014
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    Hast du den Gutachter privat beauftragt? Oder ist die Begutachtung im Rahmen des Selbständigen Beweisverfahrens erfolgt?

    Falls letzteres der Fall ist, kommt es ganz entscheidend auf die Art der Fragen/Mängelrügen an, die der Gutachter klären soll. Wenn du den Dachüberstand bemängelt hast und der ist in Ordnung, kann der Gutachter keinen Mangel feststellen. Auch wenn oben drüber deine Klospülung enden würde. Danach wurde ja nicht gefragt.

    Nachdem mir hier in Forum die Augen geöffnet wurden, kläre ich inzwischen alles, was ich für einen Mangel halte, erst mit einem eigenen Gutachter ab. So bin ich zwar vermutlich schon gut 10.000 Euro los, bevor die Gerichte überhaupt behelligt werden, aber hoffentlich auch vor den bösesten Überraschung gefeit.
     
  6. #26 Carlo10, 16.10.2014
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    Guten Morgen an alle ,

    Bedenken hat der DD nicht gezeigt , weder mündlich noch schriftlich.Der Gutachter wurde über ein Beweisverfahren vom Gericht bestellt.
    Ich muß noch ergänzen , das der DD die Bleche nach auftragen des Unterputzes abgenommen , neu vermessen und neu angefertigt hat.
    Das Endergebnis seht Ihr auf den Bildern , ich finde die Arbeit schlecht ausgeführt.Wenn wir schon bei den Fachregeln sind , in wie weit ist die Ausführung dieser Arbeit entsprechend der Flachdachrichtlinien ?

    Gruß Carlo
     
  7. #27 Carlo10, 16.10.2014
    Carlo10

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    Hier noch ein paar Auszüge des Gutachtens, vielleicht kann mir einer von Euch was dazu sagen !!

    Vorab vielen Dank

    Gutachten1.JPG Gutachten2.JPG Gutachten4.JPG Gutachten3.JPG Gutachten5.JPG
     
  8. #28 Gast360547, 16.10.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.10.2014
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    hier isser ;-)

    1. der Überstand ist gem. Fachregel für Metallarbeiten ausreichend.
    2. haben Sie sich mal das Gerüst genauer angeschaut? die Lage, bei der die Wasserflecken an der Fassade auftreten, haben ein leichtes Gefälle (auf dem Bild nach vorn zum Rahmen). Die Gerüstbohle ist dort deutlich nasser als der Rest. Hier wird sich das Wasser sammeln, zurückspritzen und auch auf die Lage darunter fließen, wo es noch mehr spritzen wird. Deshalb ist der untere Fleck auch größer als der obere.
    3. über die Anschlusshöhe an die Fensterelmente kann man diskutieren. Die Abdeckung als Dachfläche zu betrachten ist grenzwertig. ABER: wenn ich das richtig sehe, ist der Anschluss an die Fassade direkt befestigt, will sagen, die Aufkantung ist am oberen Ende mittels Schrauben an der Fassade fixiert? Wenn das der Fall ist, hat es ein Ende mit der Möglichkeit der thermischen Längenänderung und die Versiegelung wird ohnehin ablösen. Im Bereich der Rolladenführungen sehe ich auch ein kleines Problem, denn offenbar verläuft die Abkantung VOR den Führungen, aber mit ziemlicher Sicherheit nicht hinter den Führungen mit der Aufkantung entlang.
    4. der Verlauf der Vorderkante scheint nicht exakt gerade zu sein. Auf dem einen Bild erweckt es den Eindruck, als wenn es nach hinten hin ansteigen würde. Das liegt dann aber sehr wahrscheinlich an der vorhandenen Unterkonstruktion. Die erkennbaren Unebenheiten im letzten Bild sprechen ebenfalls eher für ein unsauber verarbeitetes WDVS als für eine schlechte Verarbeitung durch den Dachdecker.
    5. die Seekieferplatte wird deshalb nciht zum Einsatz gelangt sein, weil der Planer m. E. falsche Höhen angenommen hat. Die Anschlüsse an die Fenster wären dann gar nicht mehr realisierbar.
    6. Richtig freuen würde sich die BauBG, wenn die einen Tipp in Sachen des Gerüstes bekommen würden.

    Die Sache ist die: an eine Mauerabdeckung kann nicht der Anspruch einer Wasserdichtheit gestellt werden. Sie muss ein Gefälle haben, damit auch das Wasser aus den Stoßverbindern abgeleitet werden kann. Insofern gehört nach meiner Ansicht eine Abdichtung darunter angeordnet. Das Blech könnte dann die Optik bringen.

    Off Topic an Siggi: kann man hier im Forum nicht mal eine Rechtschreib- und Interpunktionshilfe einbauen? Man(n) liest manche Beiträge einfach nur schlecht.

    Grüße

    stefan ibold

    Ergänzung nach dem letzten Beitrag des Fragestellers:

    Bei dem Bild mit der Wasserwaage sieht man das Dilemma, das der Dachdecker hatte und der Planer offenbar nicht berücksichtigt hat.
    Wenn ICH das richtig erkenne, dann sieht man im Vordergrund eine Dachfläche oder Dachterrasse. Die Abdeckung der Mauerkrone ist offenbar um das Haus umlaufend angeordnet. Im Bereich der Dachterrasse oder Dachfläche muss die Mauerabdeckung ein Gefälle zur Dachseite hin aufweisen. In den Bereichen des aufgehenden Mauerwerks zur Außenseite. Im Übergangbereich würde ein Verssatz entstehen. Ein optisches Schmankerl.

    Was für mich noch nicht eindeutig geklärt ist, ist der Umstand, weshalb das Blech offensichtlich in der Mitte der Breite durchhängt. Das KÖNNTE ein Hinweis auf ein zu dünnes Blech sein, welches sich nicht selbst trägt. In diesem Fall würde das Wasser durchaus in den Stoßverbindungen eindringen können. Deshalb Abdichtung, wie oben beschrieben.

    Die Neigung der Bleche ist nicht in Grad- oder Prozentangaben beschrieben. Es muss gem. Fachregel ein ausreichendes Gefälle vorliegen. Ausreichend interpretiere ich dahingehend, dass kein Wasser auf der Abdeckung verbleiben darf.

    Ohne eigenen Ortstermin mit Bauteilöffnung werde ich mir über die Anmerkungen des gerichtlichen SV keine Bemerkungen erlauben.
     
  9. #29 Carlo10, 16.10.2014
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    Hallo Herr Ibold ,

    das Haus ist mit einem Poroton T10 gemauert worden und ein WDVS ist nicht zum Einsatz gekommen.Der Anschluß ist nicht direkt an die Fassade befestigt worden.Das ist lediglich eine Abdeckleiste , die er von oben mit Silikon abgedichtet hat.

    Gruß Carlo
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2014
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    Stefan, ich sehe die Beule im Blech als Folge genau des Gefällerichtungswechsels, den Du beschrieben hast.

    Das erklärt dann auch das abtropfende Wasser! Alles Wasser, was auf dem Stück anfällt und das, was vom Fenster abläuft, kann dort zum ersten Mal mit ausreichend Gefälle ablaufen und schon gibts ne Spur!
     
  11. #31 Carlo10, 16.10.2014
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    Die Neigung der Bleche ist nicht in Grad- oder Prozentangaben beschrieben. Es muss gem. Fachregel ein ausreichendes Gefälle vorliegen. Ausreichend interpretiere ich dahingehend, dass kein Wasser auf der Abdeckung verbleiben darf.
    Ohne eigenen Ortstermin mit Bauteilöffnung werde ich mir über die Anmerkungen des gerichtlichen SV keine Bemerkungen erlauben.[/QUOTE]


    Im Gutachten steht doch etwas von Prozentangaben , sind denn diese Werte in Ordnung ?

    Gruß Carlo
     
  12. #32 Carlo10, 16.10.2014
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  13. #33 Carlo10, 16.10.2014
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