Außenbereich - Nutzfläche in Wohnfläche wandeln

Diskutiere Außenbereich - Nutzfläche in Wohnfläche wandeln im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; So. Bin jetzt ein Stück schlauer - aber noch nicht ganz. :D Für fast alles liegen Baugenehmigungen vor. Das Haupthaus wurde 1924 als...

  1. #21 Grenzgaenger, 17.10.2014
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    So. Bin jetzt ein Stück schlauer - aber noch nicht ganz. :D

    Für fast alles liegen Baugenehmigungen vor. Das Haupthaus wurde 1924 als Einfamilienhaus genehmigt. Im Jahr 1941 wurde dann ein kleiner Anbau genehmigt; dabei spricht man bei dem Haupthaus vom Hofgebäude. Leider kann ich auf der Zeichnung nicht alles lesen - der Anbau scheint aber einen reinen landwirtschaftlichen Zweck zu erfüllen.

    Im Jahr 1960 liegt mir eine rechtsverbindliche ERKLÄRUNG eines Nachbarn vor, in dem er dem Bau einer "Remise" entgegen der Bestimmungen des §8 der Bauordnung vom 9.April 1932 zustimmt. Dies muss der zweite Anbau an dem Anbau sein - die heutige Tenne, da diese sehr nahe am Nachbarsgründstück liegt. Eine Baugenehmigung haben ich dafür jedoch nicht gefunden.

    Im Jahr 1971 liegt mir eine Genehmigung für die Erneuerung des Daches vor, auf der man sehen kann, dass das Nebengebäude nochmals auf den heutigen Stand erweitert wurde. Hier wird das erste Mal von "Tenne" und "Stall" gesprochen. Auf der zweiten Seite steht geschrieben:" Der gesamte Wohnteil des landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtscaftsgebäudes ist mit allen Wohnräumen einschließlich deren Zugänge gemäß §14 in Verbindung mit §30 Abs. 2 der Bauverordnung vom übrigens landwirtschaftlichen genutzten Wirtschaftsteil des Gebäudes durch eine Brandwand [...] abzutrennen.

    Im Jahr 1978 wurde im Dachboden der Ausbau eines Zimmers und eine Öffnungsänderung der Giebelansicht genehmigt.

    Also würde ich als Laie jetzt sagen, dass das gesamte Haus einen landwirtschaftlichen Zweck hatte. Ich kann nur nicht ersehen, wann aus dem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus geworden ist. Das Grundbuch liegt mir zwar ebenfalls vor, kann es aber nicht lesen. :/ Welche Auswirkung hat die Erkenntnis, dass das Haus einen landwirtschaftlichen Zweck hatte?
     
  2. rose24

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    Verstehe ich das jetzt richtig - es sind drei Wohneinheiten vorhanden und genehmigt?
    Dann scheidet eine Genehmigung gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB leider aus. Außerdem gibt es in der Niedersächsischen Bauordnung offenbar keine Klausel, nach der die 7-Jahres-Frist entfällt (die landwirtschaftliche Nutzung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen). Vergiss es - wahrscheinlich wirst Du die Tenne nicht ausbauen dürfen.
     
  3. #23 Grenzgaenger, 18.10.2014
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    Ne ne - das weiß ich ja noch nicht. Ich gehe aktuell von einer genehmigter WH aus.
     
  4. #24 Grenzgaenger, 22.10.2014
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    So. Wieder ein Stück weiter. :)

    Der Archi war da und hat sich das Haus und den Anbau angesehen. Rein von der Substanz ist es ideal geeignet; wird nicht so schwierig wie ich befürchtet habe. Wir dürfen offiziell auch 2 WH haben - das bekommen wir schon hin. Eine Begrenzung in den m2 gibt es wohl auch nicht, da wir Dach + Außenwände da belassen wo sie sind. Ich hätte zwar gerne das Dach ein Stück angehoben - aber is nicht. Das eigentliche Problem ist der Nachbar.

    Das Grundstück neben uns ist reines Ackerland. Damals für den Anbau hat der damalige Besitzer eine rechtsverbindliche Erklärung abgeschrieben, dass er der Grenzbebauung zustimmt; das war jedoch vor ca. 40 Jahren und eben nur für die damailige Nutzung. Jetzt wo wir die Nutzfläche in Wohnfläche wandeln möchten, müssen wir wohl endweder einen Streifen vom Acker dazukaufen oder eine Baulastübereignung (nennt man das so?) mit ihm vereinbaren, da wir nur 1,5 Meter bis zum Feld haben.
     
  5. Taipan

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    Wäre ja auch zu einfach gewesen ... nach deinem ersten Post :-)
     
  6. #26 Grenzgaenger, 23.10.2014
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    Ha! Stimmt. ;) Aber wollen wir mal sehen. Ich muss jetzt erstmal in Erfahrung bringen wem das Grundstück aktuell gehört und dann mal sehen ob man miteinander reden kann. Hoffentlich treffe ich nicht auf die typisch-deutsche Mentalität. "Meins ist meins und ich geb nix her!" Dann könnte mein Bauvorhaben tatsächlich noch an 1,5 Meter Acker scheitern im Gegenwert zu 20 Euro.
     
  7. Torian

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    Was heißt hier 20€? Der Nachbar verkauft dir bestimmt 1,5 Meter Acker zum Preis von Bauland ;-)
     
  8. #28 Grenzgaenger, 24.10.2014
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    Na das wäre ja auch noch okay. Bammel hab ich davor, dass er sich auf nichts einlassen wird. Hat jemand eigentlich ne Idee wie ich an den Besitzer vom Acker komme?
     
  9. Taipan

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    Du kannst auf dem Leigenschaftsamt eine Liste mit allen an Dein Grundstück angrenzenden Nachbarn (Eigentümer) einholen. Kosten etwa die benannten 20 EUR.
     
  10. #30 Grenzgaenger, 24.10.2014
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    Top - Danke! Bin dran und hoffe nächste Woche schon was erzählen zu können. :D Hoffentlich nur positives.
     
  11. #31 Glimmerman, 24.10.2014
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    die Baulast kommt doch am ende günstiger. außerdem verkauft der bauer sicher nicht ne ecke aus dem Feld, wo er dann die nächsten jahre immer drumrumfährt. wenn dann will der sicher ein 1,5m * Feldlänge Fläche verkaufen.
     
  12. #32 Grenzgaenger, 24.10.2014
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    Baulast wäre mir auch am liebsten; kostet n Hunderter und Thema ist durch. Feld dazukaufen ist nicht in meinem Interesse.
     
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