Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70

Diskutiere Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte und dachten eigentlich, dass das Gebäude dem KfW70 Standard entsprechen würde. Nun...

  1. #1 Musician, 15.10.2014
    Musician

    Musician

    Dabei seit:
    15.10.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo zusammen,

    wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte und dachten eigentlich, dass das Gebäude dem KfW70 Standard entsprechen würde. Nun wurden wir vom Bauträger informiert, dass es sich zwar um ein Energiespargebäude handelt, dieses jedoch nicht dem KfW70 Standard entspricht. Den entsprechenden Energieausweis habe ich hier angehängt. Nun stellt sich für uns die Frage "wie gut" das Haus im Vergleich zum KfW70 Standard oder aktuellen Bauten abschneidet. Ist es überhaupt noch zeitgemäß ein Gebäude "nur" nach EnEV 2009 zu bauen? Der Kaufpreis ist recht saftig...

    Könnt Ihr anhand des vorliegenden Energieausweise ungefährt einschätzen, ob das Objekt Energietechnisch auf einem akzeptable Stand ist? Laut Bauträger wurde ursprünglich KfW70 angestrebt, was aufgrund von "Problemen" nicht realisiert werden konnt. Welche Probleme das waren konnte man uns bis dato nicht sagen.

    Für Eure Einschätzung und Tipp besten Dank im Voraus!!!
     

    Anhänge:

  2. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    1. und wichtigste Frage: Ist das Haus schon fertiggestellt? Wenn nein, und dieser Energieausweis unterschrieben ist, ist das Urkundenfälschung!

    Aus einem Energieausweis ist nicht zu entnehmen, ob ein Gebäude kfw-irgendwas ist oder gar die enev einhält. Dafür benötigt man die Berechnung des Gebäudes und des Referenzgebäudes. Die Werte lassen aber drauf schließen, dass es sich hier um ein 08/15 der enev auf Naht genähtes Büdchen, handeln wird.

    Ich vermute sogar, dass die Forderungen des eewärmeg nicht eingehalten werden.

    Das Ding ein "Energiesparhaus" zu nennen, grenzt an Frechheit. Der Begriff "billige Energieschleuder" trifft es wohl besser.

    Nimm in den Kaufvertrag einfach den Passus auf, dass das Gebäude ein kfw-XX ist. Wenn der Vertragspartner nicht unterschreibt, ist entweder Deine Forderung zu hoch, oder der hat keine Lust mit Dir Geschäfte zu machen.
     
  3. #3 mastehr, 15.10.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Das Gebäude muss nach der Energieeinsparverordnung gebaut werden, insofern kann es vielleicht Energiespargebäude nennen. Aber die Anforderungen der Energieeinsparverordnung müssen alle Neubauten erfüllen, sonst dürfen sie gar nicht gebaut werden.
    Nein.
    Zu geringer Gewinn für den Bauträger war wahrscheinlich das Problem. Bei vernünftiger Planung ist es kein Problem KfW-70 oder besser zu erreichen.
     
  4. #4 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Taipan: ..wo genau ist das eine "Energieschleuder"?
    @TE: KfW70 scheitert am Primärenergiebedarf, also am Energieträger Gas. Die Hülle/Dämmung ist ok
     
  5. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Das liest du Woraus? So ohne die Werte des Referenzgebäudes zu haben? Schlaumeier, verdammter ...

    Abgesehen davon ist der Energieausweis für einen noch zu erstellenden Bau nicht mehr zulässig und damit wahrscheinlich auch die dahinterstehende Berechnung und Bewertung (enev09) für die Tonne.
     
  6. #6 Bernd D, 15.10.2014
    Bernd D

    Bernd D

    Dabei seit:
    20.02.2007
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hamburg
    Interessant wäre auch die Frage, warum das Gebäude nicht den sommerlichen Wärmeschutz einhält. Vielleicht gibt es das Häkchen erst, wenn der Käufer auf eigene Kosten eine Markise und ein paar Rollos installiert hat... :shades
     
  7. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Weil nach alter enev die kleinen Buden mit weniger als 20% Fensterfläche keinen Nachweis des sommerlichen brauchten ... auch da hat sich einiges geändert ... isch sach doch: Tonne.
     
  8. #8 Musician, 15.10.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.10.2014
    Musician

    Musician

    Dabei seit:
    15.10.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Frankfurt
    Danke für Deine Antwort. Das Haus steht bereits. Der Innenausbau läuft noch, ist aber größtenteils abgeschlossen. Anbei alle Dokumente, die wir vorliegen haben.
     
  9. #9 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Selber...Schlaumeier verdammter.
     
  10. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Damt dürfte der Ausweis gemäß §16 Abs. 1 eine Urkundenfälschung sein. Lass Dir die bestätigte Baufertigstellungsanzeige an das Bauamt zeigen. Fordere einen gültigen und vollständigen Energieausweis.

    Außerdem fehlt, wie bereits vermutet, der Nachweis über die Einhaltung des EEWärmeG. Damit ist es ein weiterer Gesetzesverstoß.
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Ich bin kein Schlaumeier. Ich weiss es wirklich besser.
     
  12. #12 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Und was hat das mit der "Energieschleuder" zu tun?
    Beschissene Panikmache ist das, mehr nicht. Regt mich echt auf sowas...
     
  13. #13 Musician, 15.10.2014
    Musician

    Musician

    Dabei seit:
    15.10.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo Taipan, danke für Deine Einschätzung. Wieso genau eine Urkundenfälschung? Das Gebäude steht, Fenster sind drin. Weil notwendige Angaben fehlen?
     

    Anhänge:

  14. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Weil der Energieausweis NACH Fertigstellung des Gebäudes auszustellen ist. Fertiggestellt ist ein Gebäude zeitigstens mit Fertigstellunganzeige und Anzeige der Nutzungsaufnahme beim Bauamt. Beides ist mit Sicherheit noch nicht erfolgt. Eine Kontrolle würde bei einer Begehung spätestens an der Eingangstreppe auch beendet sein.

    Hier verliert der Käufer wertvolle Zeit. Es ist dabei zu vermuten, dass der Ausweiss mal eben noch schnell nach alter Enev ausgestellt wurde, damit man nicht aus versehen in eine Prüfung rutscht. Das wiederum lässt vermuten, dass die Berechnung einem Zweiten Blick (siehe eewärmeG und sommerlichem Wärmeschutz) nicht standhalten wird.
     
  15. #15 mastehr, 15.10.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Was passiert, wenn dieses nicht erfolgt?
     
  16. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Passieren ist relativ ... von Nichts bis X*50k€ Strafe und Nutzungsuntersagung des Gebäudes alles.

    Außerdem geht es hier um den Kauf eines Gebäudes. Wenn der Käufer GENAU diese Dokumente nicht einfordert, dann ist er als äußerst Dumm zu bezeichnen.
     
  17. #17 Musician, 15.10.2014
    Musician

    Musician

    Dabei seit:
    15.10.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Frankfurt
    Der Verkäufer drängt auf Klärung der Finanzierung und einen Notartermin :deal Er meint, dass ja bereits ein Energieausweis vorliegt, und dieser Gültigkeit besitzt.

    D.h. vor einer Kaufentscheidung sollte 1) die endgültige fertigstellungsanzeige erfolgen 2) eine weitere Prüfung der Energieeffizienz erfolgen, so dass ein vollständiger Energieausweis erstellt werden kann. ok?
    Wer würde die Prüfung nach Fertigstellung übernehmen? Ein Energieberater, der durch den Bauträger (erneut) bestellt werden müsste?

    Prinzipiell geht es uns darum, dass wir kein Pfusch kaufen. Es muss nicht KfW70 Standard sein, aber das Gebäude sollte schon modernen Richtlinien entsprechen.
     
  18. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Du willst vorher sehen und hinterher behalten:

    Baugenehemigung
    Ausführungsplanung inkl. allem (Luftdichtigkeitsebene, Anschlüsse, ELT.Plaung, HLS-Planung) geht auch als Revisionsplanung
    Wärmeschutzberechnung (winterlicher+sommerlicher Wärmeschutz), gültigen Energieausweis
    Schallschutzberechnungen (zumindest die Gebäudetrennwand)
    Fachunternehmererklärungen nach LBO und Enev, Konformitätserklärungen wo notwendig, Dibt-Zulassungen, wo notwendig
    Nachweis EEWärmeG
    Baubeginnanzeige/Anzeige Rohbaufertigstellung, Nachweis des Verzichtes des Bauamtes auf zulässige Kontrollen
    Statik (Genehmigungs- und Ausführungsstatik), Bewqehrungspläne, Bewehrungsabnahmen
    Entwässerungsgenehmigung
    Erdungsprotokoll nach NEUER Din
    Heizlastberechnung und hydraulischer abgleich
    Nachweis und Berechnung der Verklammerung des Dachziegel
    Abnahmeprotokoll und Messung Feuerstätte durch den BSFM
    und ... und ... und ...

    Wenn er drängt hat der was zu verbergen ... Ab zum Anwalt den Vertragsentwurf und prüfen lassen.
    Alle anderen Dokumente lässt Du, genauso wie die Hardware, von eigenem Sachverstand prüfen.
     
  19. #19 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    So jetzt mal Klartext...das ist ja Wahnsinn was hier passiert.
    Das ist ein Bauträger der eine fast fertige DHH verkauft und dafür einen Energieausweis erstellt.
    Wenn die Werte da oben halbwegs stimmen, werden die Anforderungswerte an den Transmissionswärmeverlust für einseitig angebaute Gebäude bei weitem unterschritten. Man könnte sogar annehmen, dass die gute Dämmung ausreicht auf ST zu verzichten, daher auch der rel "hohe" Primärenergiebedarf.
    Gegen den Anforderungswert Ht liegt er 27% drunter, gegen die 0,4 (verrmutlich Ref Gebäude) noch 18%.

    Was zum Teufel lässt einen da vermuten, dass das eine Energieschleuder ist? Völlig irre das...

    Und hier werden Szenarien erstellt, dass man es wahrscheinlich mit einem unterirdisch gedämmten Haus zu tun hat und noch dazu mit schlimmen Betrügern...

    Ich kenne genug REH und DHH mit schlechteren Ht und Gas als Energieträger die KfW 70 haben, aber nur wg. ST.

    Um es andersrum auf die Spitze zu treiben. Das könnte ein Paradebeispiel für ein Haus sein, wie es hier immer gepredigt wird. Gute Hülle, günstige Heizung im Invest, ohne ST die sich eh nicht rechnet.
     
  20. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    und u.a. DESWEGEN bist Du ein SCHLAUMEIER. Die 0,4 sind nicht das Referenzgebäude, sondern der FALSCHE Wert aus Anlage 1 Tabelle 2, da es nach enev09 noch gar nicht die Anforderung gab mit H_t unter dem Referenzgebäude zu bleiben.

    Ich habe mit Energieschleuder nicht das Gebäude, sondern den werbenden, irre führenden Begriff "Energiesparhaus" in einen Kontrast gestellt. Wenn ausserdem dieser Baukörper einen so hohen h't hat, dann würde ich nicht von Energiesparwunder sprechen.
     
Thema:

Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70

Die Seite wird geladen...

Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70 - Ähnliche Themen

  1. Bewertung Idee für gemischte Nutzung Fußbodenheizung und Heizkörpern

    Bewertung Idee für gemischte Nutzung Fußbodenheizung und Heizkörpern: Hallo zusammen, ich erstelle gerade ein Plan für die Heizung für ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus und würde hierzu gerne Feedback...
  2. Bewertung Ausführung Endmontage

    Bewertung Ausführung Endmontage: Hallo zusammen, könnt Ihr bitte die Ausführung der beiden Endmontagen gegeneinander vergleichen? Ich wüsste gerne, worauf ich genau achten sollte...
  3. Bewertung und Information zu Kellerfläche als Gewerbeimmobilie

    Bewertung und Information zu Kellerfläche als Gewerbeimmobilie: Guten Tag, ich wende mich an dieses Forum in der Hoffnung auf Expertenmeinungen und Ratschläge zu einem spezifischen Immobilienproblem. Vor...
  4. Bewertung Flaschnerarbeiten Dachüberstand

    Bewertung Flaschnerarbeiten Dachüberstand: Hallo, Da unsere Fassade gedämmt wird haben wir einen Dachdecker/Flaschner beauftragt den Dachüberstand anzupassen. Er hat ein Blech (siehe...
  5. Bitte um Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung

    Bitte um Einschätzung/Bewertung der Architektenarbeit bei Haussanierung: Hallo Community, meine Haussanierung läuft seit 1/2022, und wird seitdem auch von einem Architekten begleitet. Es war ein beschwerlicher Weg,...