Gartenhaus genehmigungsfrei?

Diskutiere Gartenhaus genehmigungsfrei? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie in meinem vorherigen Thread zur Garage komme ich auch beim lesen der Gestze zu Gartenhäusern ein bisschen durcheinander: Ich...

  1. #1 Cglan05, 16.10.2014
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    Hallo,

    wie in meinem vorherigen Thread zur Garage komme ich auch beim lesen der Gestze zu Gartenhäusern ein bisschen durcheinander:

    Ich möchte mir irgendwann in der Zukunft mal ein Gartenhäuschen bzw. Geräteschuppen in den Garten bauen. Dafür würde ich jetzt nur schon gerne die Voraussetzungen (Strom usw.) schaffen, da ich im Moment noch viel im Garten rumbastel.
    Bundesland Niedersachsen. 40m³ Umbauter raum bei einer solchen Hütte scheinen ja erlaubt. Aber gilt das auch außerhalb der Baugrenze? mein Grundstück liegt in einer Siedlung (also nicht im Außenbereich) und grenzt an einen Wald. Die Baugrenze verläuft ca 25m vom Wald quer über mein Grundstück. Darf ich dort trotzdem (außerhalb der Baugrenze) eine Hütte bauen?
    Wie sieht es mit Fundamenten aus, darf man die setzen oder muss es ohne ?
     
  2. #2 Mikalaya, 16.10.2014
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    Bzgl. der Baugrenze musst du mal in deinen B-Plan schauen. Bei uns sind da alle Nebenanlagen, die normalerweise zulässig wären, ausgeschlossen.
     
  3. #3 Cglan05, 16.10.2014
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    Im Bebauungsplan steht dazu nichts
     
  4. #4 malgucken, 19.10.2014
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    Hi.
    Mir gehts ähnlich. Würde gerne eine Geräteschuppen inkl. WaMa ans Haus stellen, außerhalb vom Baufenster, aber mit reichlich Abstand zu irgendwelchen Grenzen. Weiß immer noch nicht viel. Entweder mag man uns keinen Tip geben )gehört doch zum Tagesgeschäft) oder es ist tatsächlich etwas umfangreicher, es zu klären.
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?86705-Vefahrensfreie-Vohaben-als-Anbau
     
  5. #5 Mikalaya, 20.10.2014
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    Soweit ich weiß sind Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei und außerhalb des Baufeldes zulässig.
    Aber da die bei uns via B-Plan ausgeschlossen sind, habe ich mich da nie näher mit befasst.
    Googel doch mal nach der NBauO (bzw. malgucken wo auch immer du wohnst deine Bauordnung..) und Nebenanlagen.
     
  6. #6 Cglan05, 20.10.2014
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    Bie uns in der Nachbarschaft habe die meisten so ein Gartenhaus. Hab mal ein bisschen rumgefragt, der Tenor war, dass es erlaubt ist, aber nur ohne Fundament
     
  7. #7 Baufuchs, 20.10.2014
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    Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht, dass öffentl. rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden müssen.
    Sind im Bebauungsplan Baugrenzen festgesetzt, müssen auch genehmigungsfreie Gebäude innerhalb dieser Baugrenzen errichtet werden.

    Ausnahme: B.-plan lässt solche genehmigungsfreien Gebäude außerhalb der Baugrenzen zu.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2014
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    Man lese § 23 BauNVo

    Ausserdem rechne man für das Haus und den Weg dorthin die GRZ nach! Gartenhaus und Weg bekommen keinen 50% Bonus!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2014
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    PS - ....können zu gelassen werden.... würde ich, wenn im B-Plan weder ausdrückliche Erlaubnis noch ein Verbot enthalten ist, als indirekte Pflicht zur Genehnmigung deuten.
    Nach Landesrecht zwar verfahrensfrei, aber nach BauNVo nur kann ( was eine Ablehnungsmöglichkeit einschliesst), also doch ein Antrag.
     
Thema: Gartenhaus genehmigungsfrei?
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