Fernwärme Primärenergiefaktor und EnEV

Diskutiere Fernwärme Primärenergiefaktor und EnEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen! Von unserem Stadtwerken habe ich eine Bescheinigung vorliegen in der es heißt, dass der berechnete Primärenergiefaktor FP,FW =...

  1. JarnoC

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    Hallo zusammen!

    Von unserem Stadtwerken habe ich eine Bescheinigung vorliegen in der es heißt, dass der berechnete Primärenergiefaktor F[SUB]P,FW[/SUB] = 0,34 beträgt.

    Wie geht dieser in die EnEV Berechnung ein? Bzw. kann ich e[SUB]p[/SUB] für die Berechnung von Q[SUB]p[/SUB] aus F[SUB]P,FW[/SUB] ermitteln?

    Gruß, J.
     
  2. #2 tgaeb01, 17.10.2014
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    Für das Nachweisverfahren direkt verwendbar! Dabei muss man sich jedoch im Klaren sein, dass Fernwärme oftmals langfristige Vertragsbindung voraussetzt. Mitunter wird das schöngerechnete Anfangserlebnis über fp, hierdurch nachträglich mitunter ausgehebelt.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 17.10.2014
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    ep ist - grob gesagt - der Kehrwert des Wirkungsgrads der Heizanlage (unter umweltpolitischen Gesichtspunkten bzw. hinsichtlich des CO2-Ausstoßes).
    in ep gehen neben dem Primärenergiefaktor aber noch eine ganze Reihe andere Faktoren ein, die eine abschätzende Bewertung der Anlagentechnik darstellen:
    - Trinkwarmwasserbereitung: z.B. Zirkulation, Lage der Verteilung, Dämmung der Leitungen, Speicherung etc.
    - Heizung: Heizwärmebedarf, Größe des Gebäudes, Art der Heizflächen und der Raumregelung, Lage der Verteilung, Dämmung der Leitungen, Heizkreistemperaturen, Art der Pumpen etc.
    - Lüftung: Fensterlüftung, Lüftungsanlage mit WRG oder Abluftwärmepumpe etc.

    soll heißen: aus fp kann man nicht direkt auf ep schließen. Es ist aber zu erwarten, dass ep mit diesem kleinen fp recht niedrig sein wird.
    Wenn ein Gebäude mit Gasheizung beispielsweise ep = 1,25 hat, ist im gleichen Gebäude mit ansonsten gleichen Anlagenkomponenten mit dieser Fernwärme irgendwas um ep=0,35 bis 0,5 zu erwarten... Konkrete Angabe kann aber nur die EnEV-Berechnung bringen.
     
  4. #4 tgaeb01, 17.10.2014
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    Nein, ep bezieht sich auf Energie (kWh) wie das gesamte Nachweisverfahren, nicht auf momentane Leistung (kW)!
    Zudem müssen Betreiber nicht theoretische Primärenergie lt. Nachweis, sondern tatsächliche Endenergie beim jeweiligen Versorger bezahlen! Da klafft die Schere zwischen der mitunter schöngerechneten Papierrechnung und der tatsächlichen Realität gewaltig auf.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 17.10.2014
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    @ JarnoC: Er will immer halt immer 'Kontra' geben. Ich glaube aber, als Mathematiker verstehst Du es trotzdem, egal ob da Nutzungsgrad oder Wirkungsgrad steht (verzeih mir die Nachlässigkeit)... Ich wollte in erster Linie nur ausdrücken, das noch andere Faktoren eingehen.
     
  6. #6 tgaeb01, 17.10.2014
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    Glauben ist wohl eher Vermutung, Annahme, Schätzung und sind Instrumente von Verkäufern und Formularausfüllern. Ersetzt belastbares Wissen daher selten ;-)
    Die Annahme, dass ein Wirkungsgrad innnerhalb einer energetischen Jahresbilanz konstant sei, ist wohl nur buntem Werbegedöns zu entnehmen ;-)
     
  7. #7 Alfons Fischer, 17.10.2014
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