Fertigbauabnahme NRW; was wird geprüft?

Diskutiere Fertigbauabnahme NRW; was wird geprüft? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, folgende Frage zur Fertigbauabnahme durch das Bauamt in NRW: Es geht um ein freistehendes EFH, mit "rotem Punkt" gebaut....

  1. #1 BEngBoomBEng, 17.10.2014
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    Hallo Forum,

    folgende Frage zur Fertigbauabnahme durch das Bauamt in NRW:

    Es geht um ein freistehendes EFH, mit "rotem Punkt" gebaut.

    Eine Innentreppe hat einseitig noch kein Geländer. Ist das anbringen einer Absturzsicherung (= Geländer) zwingende Vorraussetzung für die Abnahme? Das Gebäude wird logischerweise rein privat genutzt.

    Das die Haftung im Falle eines Absturzes beim Bauherrn liegt ist klar.

    Überlege lediglich, ob das anbringen einer provisorischen Absturzsicherung zwingend zur Abnahme erforderlich ist.
    (Richtige Sicherung => Glaswand kommt erst noch)
     
  2. #2 Manfred Abt, 17.10.2014
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    also bei der Abnahme von meinem EFH war das Treppengeländer/Handlauf eigentlich das einzige Thema, nach dem wirklich intensiv geschaut wurde.
     
  3. #3 BEngBoomBEng, 17.10.2014
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    Ich kenn ein Beispiel von einem Bekannten, da wurde die Zeit gestoppt, die die T30 Tür zum schließen braucht; dann Abnahme erledigt ;-)

    Frage ist, bin ich innerhalb eines Privat genutzten Wohnhauses zum anbringen der Absturzsicherung verpflichtet?
    Es wird leider schon mal was gefordert, was jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt... (gerade erst beim Schorni der Fall gewesen)
     
  4. #4 Gast036816, 17.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bring eine funktionierende absturzsicherung an, ansonsten kann die behördliche abnahme fruchtlos ausgehen, kostet dann zusätzliche gebühren.
     
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