Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken

Diskutiere Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich bin hier bei keinem. Weil es beide versäumt haben, das richtig zu planen bzw. planen zu lassen und es im Vorfeld MITEINANDER abzustimmen....

  1. #61 Siddy74, 23.10.2014
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    Naja, stimmt schon einerseits da wir uns auch nicht kannten und nie gesehen haben bis die Häuser soweit standen. Nur sehe ich dann auch nicht ein das ich mir vom Nachbarn Vorwürfe machen lassen muss das wir aufgeschüttet hätten. Er hat genauso den schwarzen Peter mit der Abgrabung! Ich will nur einen fairen Kompromiss wo nicht nur ich benachteiligt werde und das werde ich nun einmal bei Lösung 2 da ich nicht einmal mit meiner Tochter Fußball spielen kann auf diesem kleinen 3m Stück da. Zudem hätte ich zwei Böschungen mitten durch den Garten und bei dem Grundstück sieht das echt s*** aus. Zudem sitzt im Garten noch eine Zisterne die ich wieder halb ausbuddeln müsste, wieso sollte ich das tun? Sehe auch keinen Grund wieso mein Nachbar mir sagt wie ich mein Garten machen soll. Mitlerweile habe ich nun das ganze zum zuständigen Bauamt geleitet um die rechtliche Situation mal klären zu lassen, danach bin ich schlauer. Wenn ich zurück weichen "Muss", dann schüttet der Nachbar aber auch wieder einen Teil zu an der Grenze!
     
  2. #62 DerBjoern, 23.10.2014
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    Frage ist der Erddruck bei Bild 1 so viel höher gegenüber Bild 2, wenn die Böschung bei 45° liegt das eine Stützwand bedeutenden Mehraufwand erfordert?
     
  3. #63 Siddy74, 23.10.2014
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    Gute Frage!
    Mein Gefühl und Empfinden durch die ganzen Gespräche mit meinem Nachbarn sagen mir, das er sich etwas "Ärgert" nun "im Loch" zu sitzen. Ich hätte es auch ehrlich gesagt nicht so gerne wenn mir jemand von "oben runter" schaut ABER jeder hat sich sein Grundstück selber ausgesucht!!!! Ich muss doch damit rechnen das dort jemand baut. Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht das es hier um Lösung 1 oder 2 geht sondern da steckt anderes dahinter. Ob nun Lösung 1 oder 2, bei beiden wird die Situation nicht anders für Ihn. Wieso hat er sein Haus nicht einfach gut 70cm höher gestellt, dann wäre die Böschung schon mal wesentlich kleiner.
     
  4. #64 DerBjoern, 23.10.2014
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    Bei Lösung 2 hättest du sogar noch einen besseren Blick in sein Garten...
     
  5. #65 Siddy74, 23.10.2014
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    :wow:wow:wow

    Aber ob man DAS wirklich will ist die andere Frage :e_smiley_brille02:
    Da kommt noch eine Hecke hin als Sicht und Absturzschutz.

    Appropo Absturz, wer ist denn Zuständig für die Sicherung oben? Beide?
     
  6. #66 Baufuchs, 23.10.2014
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    Zu # 61

    TE stellt fest, dass er seinen Nachbarn erst kennengelernt hat, als die Häuser gebaut waren.

    Hilft ihm jetzt nicht, ist aber ein Tipp für Bauherren mit ähnlichen Grundstücken:

    Anschrift des Nachbarn in der Planungsphase in Erfahrung bringen und mit dessen Architekten Kontakt aufnehmen.

    Dann schon im Vorfeld Planungen auf die Situation abstimmen.
     
  7. Stoni

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    Als juristischer Laie und nur mit dem (hoffentlich) gesunden Menschenverstand:

    Wie kommst Du darauf, eine Absturzkante zu schaffen und Deinen Nachbarn dafür zahlen zu lassen???
    Für mein Verständnis ist es so, dass der Nachbar seine Abgrabung bis zur Höhe des natürlich gewachsenen Bodens abzusichern hat.
    Alles, was oberhalb des natürlich gewachsenen Bodens ist, sprich also Deine Aufschüttungen, ist durch Dich auf Deine Kosten und ohne Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes abzusichern.

    Beantworte Dir doch selbst mal die Frage, wie Du Dich im umgekehrten Fall verhalten würdest.
    Würdest Du Deine Grenzmauer auf Deine Kosten so stabil bauen, das der Obermann da bequem drauf weiterbauen kann und ihm das auch erlauben?
    Würdest Du für die dickere Mauer freiwillig von Deinem Grundstück 10 oder 20 cm hergeben?
    Und zum Lohn des Ganzen dann auf eine hohe Mauer blicken wollen?
    Wenn Du jetzt und sofort alle drei Fragen uneingeschränkt mit "Ja" beantwortest, dann könntest Du bei Deinem Nachbarn auch auf Verständnis hoffen.


    Gruß stoni
     
  8. #68 Bautine, 23.10.2014
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    Da ich ebenfalls juristisch ein Laie bin, frage ich mich :winken: Wenn an meiner Grundstücksgrenze jemand eine 1.2 m tiefes Loch in sein Grundstück gräbt, müsste derjenige nicht auch dafür sorgen, dass niemand in "sein Loch" stürzt. Also nicht nur das Erdreich (gewachsener Boden) abstützen, sondern auch dafür sorgen, dass hier niemand abstürzen kann?

    Selbstverständlich müsste dann der Oberlieger seine noch höhere Aufschüttung ebenfalls gegen Absturz sichern, aber da könnte man sich bei einer Abböschung beim Oberlieger vielleicht doch noch einigen.

    Auf den 90 cm breiten Streifen würde ich Beerenobst und kleine Büsche setzen, mit einigen Stufen, Trittsteinen. Kinder lieben solche geheimen Wege und Verstecke, noch dazu könnten sie dabei (gesund) naschen.
     
  9. Stoni

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    In dem Fall erhebt sich die Frage, wer an dieser Grenze für den Zaunbau / die Grundstückseinfriedung verantwortlich ist.

    Mein GS - Zaun ist z.B. so stabil und auch so gebaut, dass er in so einem Fall als Absturzsicherung dienen könnte.

    Gruß Stoni
     
  10. #70 Siddy74, 24.10.2014
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    Auch mein juristisches "Laienhafte Verständnis" sagt mir, das der Nachbar ebenso verantwortlich ist das ganze ab zu sichern wie wir auch. Wenn er ein Loch gräbt muss er sichern, wenn ich aufschütte muss ich sichern, also wieder 50:50. Ich verzichte sogar auf die "Almosen" wenn das Thema weitgehend sauber abgeschlossen wird sehr gerne.

    Das mit den Beeren ist eine gute Idee :-). Meine zwei Mädels würden sich sehr freuen. Die gehen aber nur da lang wenn nach unten hin abgesichert wurde ;-)
     
  11. #71 Siddy74, 24.10.2014
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    1) Ich müsste sogar "so stabil bauen" damit das Nachbargrundstück nicht gefährdet ist. Ich habe zudem auch das Recht einer Grenzbebauung. Wenn ich nun schnell noch ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen würde müsste er das so sichern das meinem Häuslein nix passiert.

    2) Ja, ich würde auch 10-20cm mehr hergeben - ich gebe ja aktuell bereits 70cm her + die Abböschung von 1m = 1,7m! Mehr gibt's aber nicht und genau darum geht es ja hier!

    3) Ich muss auf keine Mauer blicken weil ich im Vorfeld mir ein dementsprechendes Grundstück ausgesucht habe

    Grüße :-)
     
  12. #72 Lifeguard, 29.10.2014
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    Wie "bescheuert" die Situation auch ist, ich muss gerade laut lachen. Ich habe im Moment selbiges Problem und bin in diesem Fall ebenfalls derjenige, der höher liegt. Einziger Unterschied ist, dass beide Grundstücke im Moment noch nicht bebaut sind. Ich habe mich auch mit dem Nachbar abstimmen wollen, weil es bei mir jetzt bald losgehen soll, der Nachbar fängt mit seinem Bau erst im März 2015 an.
    Ich habe auch Vorschläge unterbreitet, diese wurden aber abgelehnt. Mein Plan:
    Aufschüttung für das Haus und Terrasse und neben dem Haus dann ebenfalls Aufschüttung, um dann um das Haus gehen zu können. Mein Haus wird genau auf die 3m Abstandsfläche zum Nachbarn gebaut. Das Problem ist nun die Abstandsfläche zum Nachbarn. Er stimmt einer Aufschüttung bis zur Grenze nicht zu, obwohl ich für die Kosten der Absicherung mittels Mauer o.a. aufkommen würde. Er hätte sich da sogar was aussuchen können. Ebenfalls stimmt er einer Abböschung von meiner Außenwand bis zur Grenze (3m) runter bis auf sein Geländeniveau nicht zu.
    Laut seiner Aussage soll ich das natürliche Gelände -welches fallend ist- so belassen wie es ist.
    Mein Nachbar möchte später seinen niedrigsten Geländepunkt als Höhenniveau für sein Haus nehmen und zu meiner Seite abgraben. Einziger Unterschied zum Thema hier ist, dass er wohl nicht bis an die Grenze abgraben möchte, sondern auch keine Veränderungen innerhalb der 3 Meter Abstandsfläche zu meinem Grundstück vornehmen will.
    Bei uns besteht jedoch auch ein B-Plan wonach Höhenvorsprünge entlang der Grundstücksgrenzen nicht erlaubt sind. Er hätte also neben der Gemeinde und dem Bauamt dieser Ausnahme zustimmen müssen. Das tut er nicht und somit kamen wir nicht weiter mit dem Hausbau.
    Geholfen hat uns jetzt ein Besuch beim zuständigen Bauamt und das ende vom Lied ist ein Carport, welches wir an der Grundstücksgrenze über 9m und einer Höhe von 2,75 errichten werden.
    Es hätte alles viel angenehmer sein können, aber mehr als versuchen eine vernünftige Lösung zu finden kann man halt auch nicht.
    Dann muss man halt so bauen wie es zulässig ist und für einen selbst das beste ist.
    Das würde ich dir in deinem Fall auch raten! Frag bei deinem Bauamt nach (mit Plänen usw) ob das so in Ordnung ist, lass dir z.B. eine rechtsverbindliche Auskunft zu deinem Bauvorhaben geben und dann kann dein Nachbar nachher machen und sich anstellen wie er will.

    Viel Erfolg wünsche ich dir.
     
  13. #73 neoplan, 30.10.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.10.2014
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    wenn das ( richtiger aufschütt- / abgrab-hype in Bambi-land ((c) Elfriede jelinek )) nicht nur ein foren-wanderzirkus-Thema ist, dann hilft viell auch eine Koordination ( wird bald mal ungesicherte rechts-Meinungen lange vor gesicherter rechts-sprechung geben ) betroffener untereinander ua auf
     
  14. #74 Siddy74, 30.10.2014
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    Das mit dem Carport habe ich nicht verstanden?


    Okay, ich habe auch bereits die Verbandsgemeinde & Bauaufsicht informiert, Fall geschildert und Bilder geschickt. Der Fall ist denen vom Bauamt nicht unbekannt der der Liebe Herr Nachbar dort bereits vorstellig wurde als wir begonnen haben. Da kam sogar jemand vom Bauamt gucken, hat es als OK eingestuft und ist wieder gefahren. Das war ja überhaupt nicht im Sinne des Nachbarn und jetzt kommt Stufe 2, ein Anwalt. Der vom Bauamt hatte mich gestern noch zurück gerufen und meinte wir müssen uns mit der Abböschung keine Sorgen machen, sie haben eher die Abgrabung - welche nicht gesichert ist - im Auge. Ich habe da raus gehört das die sich nun vom Nachbarn angegriffen fühlen, da dieser nun mit Anwalt anrückt. Da hat er sich wohl jetzt selber ins Knie geschossen mit der Aktion! Die haben ihn eher auf dem Kicker nun. Kommende Woche wird wohl wieder eine vor Ort Begehung diesbezüglich stattfinden, ich werde berichten wie es ausgeht ;-).

    Achja, heute stellt mein rechter Nachbar seine 1,5m Winkelstützmauer direkt an die Grenze und schüttet auf ;-).
     
  15. #75 Wookie81, 31.10.2014
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  16. #76 Siddy74, 31.10.2014
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    Am besten nee ganze Kiste :bounce:


    Nachbar war gestern mit Wasserwage und Meter "bewaffnet" im Garten hin und hergesprungen ...
    hab kurz darauf eine Mail bekommen in der er schrieb er hätte nicht zur Grenze abgegraben und die Abgrabung sei nur 60cm und die Aufschüttung sei demnach 2,1m! (in Worten: zweikommaeinsmeter!) :mauer:wow - was hat der denn gemessen?

    Ich denke auch das man auf dem Bild auf Seite 2 hier sehr gut erkennen kann in wie weit der abgegraben hat und das sind locker 1,2m! Dazu stellt mein Nachbar rechts ja aktuell eine 1,5m Winkelstützmauer und kommt exakt auf 1,5m und wir haben nun genau ein Niveau ... also was will der Nachbar nun von mir? Er legt es echt drauf an und ich werde nun auch langsam böse wenn man so ein Mist verzapft :mauer
     
  17. #77 ralph12345, 31.10.2014
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    Also wenn die LBO von Rheinland Pfalz so lese...
    Genehmigungsfrei sind nach §63 11.a. selbständige Aufschüttungen / Abgrabungen. Hier stehen sie als Gartenfläche in Zusammenhang mit dem Hausbau und sind damit nach gängiger Rechtsprechung nicht selbständig. Das Thema kam hier derletzt öfter. Damit wären die Aufschüttung und die Abgrabung jeweils genehmigungspflichtig. (Interessiert offenbar regelmässig niemanden)

    Desweiteren wäre der oben aufschüttende gut beraten, sich mal um das Thema Abstandflächen Gedanken zu machen, die nach §8 (8) anfallen könnten. Von einer hohen und langen L-Stein Stützmauer können Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, wobei dann 3m Abstand von der Grenze fällig wären. Das trifft für den unten liegenden Abgräber nicht zu.

    Wenn das geklärt ist, kann man zu bauen anfangen und dann ist natürlich jeder selber für seine Erdbewegung und deren Sicherung verantwortlich.
     
  18. #78 Siddy74, 31.10.2014
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    Das stimmt nicht ganz!

    Für eine Stützmauer bis zu einer Höhe von zwei Metern muss ein Bauherr keinen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass weder Lichteinfall noch Brandschutz des Nachbarn durch die Aufschüttung beeinträchtigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 8 A 11294/00)
     
  19. #79 ralph12345, 31.10.2014
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    Eine Stützmauer alleine ist eine Mauer, die ein natürliches Gefälle abfängt. Eine Aufschüttung mit einer Stützmauer kann dennoch Abstandsflächen auslösen, das zählt dann nicht als "nur Sützmauer".

    Ich hab aber auch nach langer Suche noch keine wirklich passenden konkreten Urteile dazu gefunden, ab wann da nun was wie gilt. Obwohl das eigentlich regelmässig vorkommen sollte, wird da offenbar nicht soviel geklagt, daß es da ausreichend zitierfähige Urteile zu gäbe.

    Im übrigen gibt es auch LBOs, die das gleich festlegen und die Wirkung wie von Gebäuden ab einer Höhe von 1,x Metern annehmen.
     
  20. #80 Siddy74, 31.10.2014
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    Das habe ich auch mal gelesen ab 1m jedoch noch nicht in der Pfalz. Andere Bundesländer haben wohl eine derartige Regelung. Das wäre mir ja auch noch recht auf 1m runter zu gehen. Die 20-30cm würde ich dann langsam nach hinten auslaufen lassen. Das ist nicht das Ding.

    Das habe ich in LBO für die Pfalz gefunden:

    (8) Für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, gelten die Absätze 1 bis 7 gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen entsprechend. Sie sind ohne eigene Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden zulässig, wenn die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Brandschutz gewährleistet ist. Ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen von Gebäuden sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu 2 m Höhe, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe zulässig.


    hab auch nicht gelesen das Stützmauern nur erlaubt währen um natürliches Gelände ab zu fangen. Mit ner Stützmauer kann man auch Aufschütten ansonsten wären gut 70% der Bauten im Baugebiet ja "Schwarzbauten".
     
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