Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken

Diskutiere Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Und jetzt mal mein Problem zur anderen Seite: Ich stehe kurz vor Baubeginn. Mein Nachbar hat sein Grundstück aufgeschüttet bis an die Grenze. Um...

  1. #81 Lifeguard, 31.10.2014
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    Und jetzt mal mein Problem zur anderen Seite:
    Ich stehe kurz vor Baubeginn.
    Mein Nachbar hat sein Grundstück aufgeschüttet bis an die Grenze. Um die Aufschüttung abzufangen hat dieser die Aufschüttung bis auf mein Grundstück fortgeführt und in einem Winkel von 45 Grad innerhalb von ca 2m auf meinem Grundstück abfallend auslaufen lassen. Als er das vor ca 1 Jahr gemacht hat, gehörte mir das Grundstück noch nicht, ich habe es jetzt erst von der Firma erworben, welche das Baugebiet damals erschlossen hat. Darf ich verlangen, dass der Nachbar diese Aufschüttung entfernt und an der Grenze eine entsprechendene Sicherung auf seine Kosten vornimmt?
    Laut BPLAN sind Höhenunterschiede an den Grundstücksgrenzen nicht zulässig, jedoch würde sowohl Gemeinde als auch ich dieser Stütze an der Grenze zustimmen.
    Meiner Meinung nach hätte hier der Nachbar die Aufschüttung zu entfernen und den dadurch entstehenden Höhenunterschied zu sichern. Eigentlich müsste der Nachbar sogar innerhalb seines Grundstückes wieder das natürliche Geländeniveau erreicht. Dies ist aber nicht mehr möglich.
    Hat jemand ne Meinung?
     
  2. #82 SirSydom, 01.11.2014
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    fremde Freds zu kapern ist nicht die feine Art, mach doch einen eigenen auf.
     
  3. #83 Lifeguard, 03.11.2014
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    Das war nicht meine Absicht, dachte einfach es geht ums gleiche Thema und dann stelle ich hier die Frage anstatt einen neuen Thread zu öffnen.
    Ist aber auch von Forum zu Forum unterschiedlich :)
    Macht man einen neuen Thread schreibt jemand als Antwort: "Schau doch mal hier" und verlinkt zu diesem Thread.
    Schreibt man in einen vorhandenen Thread lautet die Antwort "Fremde Threads zu kapern ist nicht die feine Art".
    Wie man es macht ist es also je nach Ansicht des Lesers falsch ;)
    Nun gut, dann weiss ich beim nächsten Mal bescheid :)
     
  4. #84 Siddy74, 21.11.2014
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    So, ein kurzes Feedback zu dieser Situation ;-).

    Heute hat ein Ortstermin stattgefunden mit dem Bauamt, Bauaufsicht und Anwalt des Nachbarn!

    1) Der Nachbar hat unzulässig direkt an der Grenze abgegraben ohne das bei uns anzuzeigen bzw uns zu informieren. Das wäre nach dem Nachbarrecht bereits nicht zulässig

    2) Der Nachbar hat selbst nach einem Jahr immer noch nicht für eine Absicherung gesorgt und wird nun rechtlich dazu verpflichtet.

    3) Die Abgrabung ist nicht in den Plänen eingezeichnet und demnach unzulässig gemacht worden.

    Zur Aufschüttung meinte das Bauamt nur: "Alles ok, muss jedoch noch ordentlich gemacht werden sobald unten die Mauer steht". Abböschen ist auch erlaubt - was will man mehr?!

    Der Nachbar ist aber alles andere als einsichtig und sein Anwalt ist immer ruhiger geworden zumal er nicht einmal wusste was "bauliche Anlagen" sind ;-).
    Ich für meinen Teil werde nun auch meine Rechte durchsetzen - schade das es so kommt aber wehren kann ich mich auch, zumal das Bauamt mir eine gute Rückendeckung gibt.
     
  5. #85 Kater432, 21.11.2014
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    :bef1003:

    Wer Wind sät wird Sturm ernten :-) das hat er nun davon. Und dann die abgrabung nicht mal geplant zu haben in den Bauanträgen.
     
  6. #86 Inkognito, 21.11.2014
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    Inkognito Gast

    Sie sollten mit einer Flasche Wein ein Friedensangebot machen, jetzt wo die Fronten geklärt sind - er weiß, dass er nicht mit Ihnen machen kann was er will und so kann man einem angespannten nachbarschaftlichen Verhältnis Herr werden.
     
  7. #87 Wachtlerhof, 21.11.2014
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    Dieses Friedensangebot zum jetzigen Zeitpunkt kann vom Nachbarn aber auch extrem gegenteilig aufgefasst werden und die ganze Aktion geht nach hinten los. Mit der Flasche Wein würde ich noch warten, einige Zeit ins Land gehen lassen und dann vielleicht mal den Nachbarn zum Grillen, ... einladen unter dem Motto "fangen wir noch mal bei 0 an und versuchen eine einvernehmliche Nachbarschaft.

    LG - Gisela
     
  8. #88 Siddy74, 14.04.2015
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    Guten Tag,

    ich melde mich mal zu dem Thema wieder und weiß langsam keinen Rat mehr, die nächste Runde wurde eingeleutet :motz

    Der liebe Nachbar hat dann tatsächlich Klage eingereicht und es fand letzte Woche eine Güteverhandlung vor dem Amtsgericht statt. Er ist nun wieder gescheitert vorm Gericht und die Klage war unzulässig. Erst einmal gut für mich ... aber eine Lösung gibt es immer noch nicht :mauer

    Was kann man da noch tun damit er endlich zur Vernunft kommt? Sollte er nun vor das LG ziehen mit der Sache dann Porst Mahlzeit, dann wird es richtig teuer und das schlimmste ist die Verfahrensdauer von guten 1,5 - 2Jahren!!!!

    Ich will und muss unser Grundstück endlich absichern das mir da kein Kind runterfällt! Solang der nicht unser Grundstück wieder so herstellt das es die notwendige stütze besitzt brauche ich erst gar nix zu machen. Ist hier nicht Gefahr im Verzug? Muss da nicht das Bauamt endlich mal sagen, das der Nachbar gefälligst abstützen MUSS damit da nix passiert? Wozu gibt es denn den BGB909?
     
  9. #89 Ralf Wortmann, 14.04.2015
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    Hat der etwa eine Klage eingereicht und nachbarrechtliche Ansprüche geltend gemacht, ohne vorher eine Schlichtungsverfahren durchzuführen? Was hat der denn (bejahendenfalls) bloß für einen Anwalt?

    Also, dann kannst du dich doch erstmal ganz beruhigt zurücklehnen. Wenn er mit dieser von mir vermuteten Zulässigkeits-Thematik gar Berufung einlegen möchte, wird das nur unwesentlich teurer, als das erstinstanzliche AG-Verfahren. Es geht doch noch immer um den gleichen Streitwert.

    Mach für die Kinder als Absturzsicherung erstmal irgendein Provisorium dahin, lehne dich zurück und genieße den Sommer. Soll sich dein Nachbar erstmal austoben. Hab Geduld. Alles wird gut.
     
  10. #90 Siddy74, 14.04.2015
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    Hallo Herr Wortmann,

    ganz genau ... und noch viel mehr :mega_lol:

    1) Streitwert war viel zu niedrig gewählt, 30m Mauer kostet weitaus mehr als 5K von daher LG zuständig
    2) Keine Schlichtung vorweg - Verfahrensfehler
    3) Mich allein verklagt ohne meine Frau die zu 50% Eigentümer ist ...

    Ihm wurde geraten die Klage zurück zu nehmen was sie dann auch zähneknirschend taten.

    Es war eine richtige "Spaß Veranstaltung" vor Gericht und zu guter Letzt hatte er doch tatsächlich behauptet, ich würde mit dem Bauamt gemeinsame Sachen machen da die alles für I.O. halten, unglaublich! Das grenzt ja schon fast an Verleugnung.

    Wer muss den Spaß da nun eigentlich zahlen ... normalerweise ja er aber auch wenn die Klage zurück gezogen wurde? Mein Anwalt meinte irgendwas mit "Verfahrensgebühr" könnte hängen bleiben?

    Ich könnte mich entspannter zurücklehnen wenn da endlich eine Lösung in Sicht wäre ... ich muss es aber wohl versuchen denn ich kann eh nix machen derzeit. :motz
     
  11. #91 Ralf Wortmann, 14.04.2015
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    Bei Klagerücknahme gilt § 269 Absatz 3 ZPO:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Wird die Klage zurückgenommen, so ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (…).
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Also: der Nachbar hat dir deine im Gerichtsverfahren entstandenen Anwaltskosten zu erstatten. Euer RA wird einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
    Die Hälfte der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr (falls dein RA auch schon vor der Klageerhebung für euch tätig gewesen sein sollte) wird im Kostenfestsetzungsverfahren indes nicht mit erstattet.
     
  12. #92 Siddy74, 14.04.2015
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    oh, okay, also muss der Nachbar dann auch die Verfahrensgebühr tragen?

    Wenn ich nun bei mir oben einen "temporären" Zaun als Absturzsicherung anbringe wird ihn das sicherlich wieder verärgern ;-). Darf ich denn in 2m Abstand zur Grenze einfach so nun einen provisorischen Zaun hinstellen? Solange bis das ordentlich gemacht wird? Ich möchte da einen 1m Maschendrahtzaun hinstellen oder Eisengitter damit mir da niemand in sein Loch reinfällt. Am besten mit Weidematten als Sichtschutz.

    Der wird die Kriese unten kriegen wenn ich da nun was zusätzlich drauf stelle, das wird wieder was - ich rieche es :hammer::yikes.
     
  13. #93 Ralf Wortmann, 14.04.2015
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    Ja.

    Bezüglich des anderen Teils der Frage fehlt es mir im Moment an Zeit, mich in den Sachverhalt wieder hinein zu denken. Immerhin 90 Beiträge, die dazu erstmal gelesen werden müssten. Frag das am besten deinen RA, der kennt die Verhältnisse vor Ort besser.

    Irgendetwas Provisorisches muss doch nicht direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, oder? Das kann man doch auch weiter reinrücken. Es geht doch erstmal nur um Sicherheit.
     
  14. #94 Siddy74, 12.06.2015
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    Kleines update: Das Thema wurde mithilfe einer Schlichtung beendet!

    Nachbar baut eine 1m Mauer, ich halte Grenzabstand und mache eine 2stufige Böschung die bepflanzt wird mit unterschiedlichen Solitärpflanzen und gut ist. Dadurch "verliere" ich etwas Grundstück aber in Relation eines sehr Nervenaufreibenden Gerichtsverfahren bei dem am Schluß ein Vergleich raus kommt und jeder seine kosten tragen muss ist das schon okay so. Ich muss jedenfalls nicht "im Loch" sitzen und kann endlich weiter machen mit meinen Projekten :-).

    Bin gespantt was als nächstes kommt, das war noch nicht alles wie ich denke ;-)

    P.S. das hat Ihn auch 2k gekostet das Ding. Hätte sich lieber direkt mit mir verständigt als direkt den Klagehammer aus zu packen :e_smiley_brille02:
     
  15. KA12ER

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Thema: Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken
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