Garantierter Bezugstermin im Kaufvertrag

Diskutiere Garantierter Bezugstermin im Kaufvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier. Wir haben letztes Jahr einen Vertrag über den Kauf einer Eigentumswohnung abgeschlossen, in dem ein garantierter...

  1. Cowtai

    Cowtai

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    Hallo, ich bin neu hier.
    Wir haben letztes Jahr einen Vertrag über den Kauf einer Eigentumswohnung abgeschlossen, in dem ein garantierter Einzugstermin am 01.05. festgehalten ist.
    Damals wurde uns gesagt, dass im Mai letzten Jahres begonnen werden sollte.
    Tatsächlich fing aber der Bau erst ende August an.
    Durch die schlechte Witterung kann jetzt der garantierte Termin nicht eingehalten werden (zu kalt für den Estrich). Dadurch fällt für uns eine weitere Monatsmiete in unserer jetzigen Wohnung an. Der Bauträger argumentiert nun mit höherer Gewalt. Aber tatsächlich wäre dieses Problem doch gar nicht aufgetreten, hätte der Bau rechtzeitig begonnen. Ich muss dazu sagen, dass nur der Fertigstellungstermin aber nicht der Baubeginn festgelegt wurde.

    Jetzt die Fragen:
    1.) Bleibt die Verletzung des Vertrages in diesem Falle ungesühnt ?
    2.) Was ist eine Garantie wert, die nicht eingehalten wird ?
    3.) Können wir vom Bauträger die Miete für den Monat verlangen ?

    Vielen Dank im voraus.

    Cowtai
     
  2. campr

    campr

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    Naiv wie ich bin, würde ich mal sagen, es kommt auf den Vertrag an; wie es formuliert ist. Kannst' vielleicht mal zitieren.
     
  3. noi76

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    Dann ist noch die Frage, wer zu vertreten hatte, dass der Bau erst später anfing?

    Mario
     
  4. #4 bauhexe, 03.02.2006
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    1.) vertrag durch anwalt prüfen lassen
    2.) beweisen können, dass der bau zu spät begonnen wurde
    3.) ergibt sich aus 1. + 2.
    .
    4.) man kann ein mfh auch in weniger als 1 jahr bauzeit hinstellen. wie groß ist es denn (anzahl wohnungen?)
     
  5. sepp

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    höhere gewalt zählt nicht wenn von vornerein klar war, daß der sich bau in eine kalte jahreszeit zieht.
    das hat der bauträger einzukalkulieren.
     
  6. #6 Harald W., 03.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.02.2006
    Harald W.

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    Terminverzug

    Wenn Ihr den Terminverzug nicht maßgeblich mit verschuldet habt, kann Euch egal sein, wann der BT anfängt, und wenn´s übertrieben gesagt ne Woche vorher ist.
    Er hat seinen Fertigstellungstermin einzuhalten. :boxing

    Höhere Gewalt :mauer ...das ist vielleicht wenn ein Flugzeug auf meine Baustelle stürzt. Seit wann ist Winter höhere Gewalt? Gibts den erst seit heute? Wenn ich professioneller BT bin und im Sommer eine Baustelle anfange, die über den Winter geht, ist im Bauzeitenplan überlicherweise eine Ausfallzeit einzuplanen oder ich habe so geschickt geplant, das vorm Winter das Dach drauf ist und die Fenster drin sind. Ist wohl anscheinend nicht passiert.
    Und jetzt Estrich einbauen bei dem Frostwetter ist nich´.
    Also könnt Ihr jetzt selber den Schlußstrich ziehen, was daraus folgt, oder ;)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso...

    steht doch schon im Tagebuch der Wehrmacht zum Russlandfeldzug:
    Überraschenderweise brach Ende Dezember der Winter ein :yikes :yikes
    Und seit dem nix dazu gelernt.
    MfG
     
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