Wassereinbruch im Rohbau

Diskutiere Wassereinbruch im Rohbau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wer ist verantwortlich bei folgendem Bild: WU Keller ohne druckdichte Fenster mit Lichtgraben, der ein Sickerpaket enthält....

  1. SvenWa

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    Hallo zusammen,

    wer ist verantwortlich bei folgendem Bild:

    WU Keller ohne druckdichte Fenster mit Lichtgraben, der ein Sickerpaket enthält. Die erforderliche Pumpe ist noch nicht eingebaut. Jetzt habe ich einen kleinen Starkregen und das Wasser steht ca. 30cm über Fensterunterkante und läuft in meinen Keller. Putz, Estrich usw. sind im Prinzip kaputt.

    Wer ist zuständig, dass das nicht passiert und wer haftet da jetzt?

    Danke
    Sven
     
  2. #2 saarplaner, 20.10.2014
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    Das grenzt ja schon an Rechtsberatung!
     
  3. #3 Achim Kaiser, 20.10.2014
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    Wer ist der Bauherr ?
    Wer ist mit der Bauleitung beauftragt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 20.10.2014
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    Selten habe ich eine so oberflächliche Frage mit so wenigen Informationen gelesen.

    Versetze dich doch mal in unseren Kenntnisstand hinein!

    Du schreibst ja nicht einmal ob du Auftraggeber eines oder mehrere Werkverträge, eines Architektenvertrags, Käufer eines Hauses oder gar nur künftiger Mieter eines solchen bist. Wir hier sollen aber genau benennen können, wer an dem Wassereinbruch schuld ist. Sollen wir uns die rechtlichen Gegebenheiten darum herum alle selbst ausdenken oder vielleicht alternativ lösen?

    Das wäre so, als ob ich z.B. in einem IT-Forum fragen würde:
    „Ich habe hier einen Computer, der ist im Aufbau begriffen und steht vor mir auf dem Tisch.
    Eine Festplatte wurde schon eingebaut, eine andere fehlt noch. Wenn ich ihn anmache, läuft er eine Zeitlang, fährt dann aber wieder herunter.
    Woran könnte das liegen und vor allem, wer ist dafür verantwortlich?“
     
  5. #5 toxicmolotow, 20.10.2014
    toxicmolotow

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    Ich würde sagen, dass nach aktuellem Stand der Lagebeschreibung der Regen schuld daran ist, dass Wasser im Keller steht.
     
  6. SvenWa

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    Sorry, habt ja Recht.

    Der Architekt macht die Bauleitung. Geht nicht um mich, hab ich nur mitbekommen.
    Ich denke, der Bauherr hat einen Architektenvertrag.
    Soll auch keine Rechtsberatung werden, es darum:
    Hätte der Bauleiter dafür sorgen müssen, dass die Pumpe betriebsbereit ist, sobald größerer Schaden am Bauwerk entsehen kann oder hat der Bauherr einfach Pech gehabt, die Pumpe könnte ja auch später einfach mal ausfallen?
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 20.10.2014
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    Mangels näherer Info muss ich nun leider doch alternativ lösen:

    Variante 1
    Wenn der Bauherr einen Bauvertrag mit einem GU/GÜ komplett über das ganze Haus (aus einer Hand) hat, ist er fein raus. Da noch nicht fertiggestellt und noch nicht abgenommen wurde, geht der Schaden zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser hat am Ende trockenen Putz und trockenen Estrich in mangelfreier Qualität abzuliefern und muss bis dahin sein Bauwerk schützen. Der Bauherr sollte trotzdem, sofern vorhanden, seine Bauleistungsversicherung einschalten.

    Variante 2
    Wenn der Bauherr für Putz und Estrich einzelne Werkverträge hatte, deren Leistungen schon abgenommen worden sind, haben die Ersteller dieser beiden Gewerke nichts mehr mit dem Schaden zu tun und der Bauherr sollte, sofern vorhanden, seine Bauleistungsversicherung einschalten.

    Variante 3
    Wenn der Bauherr für Putz und Estrich einzelne Werkverträge hatte, aber zugleich auch einen Architekten mit Vergabe, Baukoordination und Bauüberwachung beauftragt hat, sollte der Bauherr trotzdem seine Bauleistungsversicherung einschalten. Zugleich könnte auch der Architekt für den Schaden verantwortlich sein, insbesondere, wenn es eine Drainage gibt, deren Wasser eigentlich hätte abgepumpt werden sollen.
     
  8. SvenWa

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    Danke Ralf, ich denke Variante 3 ist genau die Richtige.

    Aber wie ist es bei Variante 2. Nehmen wir an, ich bin der Putzer und meine Leistung ist noch nicht abgenommen. Dann spült es mir den kompletten Putz von der Wand. Hab ich dann Pech und muss alles nochmal auf meine Kosten machen obwohl ich nix dafür kann, dass draußen die Pumpe nicht läuft?
     
  9. #9 Gast943916, 20.10.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry, aber warum kann man den Hintergrund der Frage nicht auflösen?
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 20.10.2014
    Ralf Wortmann

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    Sorry, aber das wird mir zu viel. Solche „was wäre wenn-Fragen“ mag ich nicht besonders. Das macht Arbeit und bringt nichts. Da beantworte ich lieber bei einem hier im Forum eine Frage, der ein reales Problem hat.
     
  11. #11 Gast036816, 20.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist nicht sein problem, sondern das problem wurde ihm beim stammtisch vorgetragen!
     
  12. SvenWa

    SvenWa

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    Hintergrund der Frage ist, weil es mich einfach interessiert.
    Die ursprüngliche Frage wurde ja bestens beantwortet!
     
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