Heizungsraum abgebrannt

Diskutiere Heizungsraum abgebrannt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich könnte da ein paar Tips gebrauchen.... Vor 2 Wochen ist unser Heizungsraum abgebrannt und der Gutachter der Versicherung...

  1. #1 abgebrannt, 21.10.2014
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    Hallo zusammen,

    ich könnte da ein paar Tips gebrauchen....

    Vor 2 Wochen ist unser Heizungsraum abgebrannt und der Gutachter der Versicherung sagte das der Bau nicht mehr zu retten ist. Wenn wir diesen nun an selber stzelle wieder aufbauen, benötigen wir dann eine Baugenehmigung? Weiter kann man die Dachausführung von einem Spitzdach auf ein Flachdach ändern?
    Gibt es bestimmte Steine die für einen Heizungsraum verwenden muss, oder kann ich YTONG Steine verwenden?

    Vielen Dank für Antworten und Hilfe...

    Abgebrannt
     
  2. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das dürfte mit diesen spartanischen Angaben nicht zu beantworten sein.

    Separates Gebäude?
    Wie alt ist es?
    Gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan?

    Welche Art von Wärmeerzeuger?
    Woraus war das Gebäude?

    Wenn der Schaden von einer Versicherung gedeckt ist, müßte diese - nach meiner bescheidenen Laienkenntnis - auch für die Bezahlung eines Architekten aufkommen, der für Dich all diese Angelegenheiten regelt.
     
  3. R.B.

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    War es überhaupt ein Heizungsraum oder nur ein Aufstellraum? Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Anforderungen.
     
  4. #4 Glimmerman, 21.10.2014
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    ich habe mal bei PRISM IS A DANCER geschaut. (Wurde der Brandstifter eigtl. geschnappt?)

    Und scheinbar wohnst du in einer Art Häuserreihe = Splittersiedlung im Außenbereich?
    diesbzgl lese mal:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
    da steht was zum Thema: Brand
    Und wenn abgerissen werden muss, brauch man auch eine Baugenehmigung. Ist doch klar

    Aber die Kosten für Abriss, Baugenehmigung , Architekt werden ja im Schaden eingepreist, den die Versicherung erstattet. Sofern du nicht unterversichert bist, bekommst du also alles bezahlt, ansonsten nur anteilig je nach Unfang der Unterversicherung
     
  5. #5 abgebrannt, 21.10.2014
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    Der Heizungsraum, der auch vorher ein Heizungsraum war, war ein Anbau direkt am Wohnhaus, Bj.ca.1965. Das Gebäude besteht aus kalk-Sandstein, von außen verputzt. Heizung war eine Heizöl-Heizung und soll nun eine Pellet-Heizung werden, nach Möglichkeit mit Solarunterstützung auf dem neuen Flachdach.
    Bebauungsplan gibt es natürlich inkl. des heizungsraums.
    Das die Kosten übernommen werden ist nicht die Frage,die Frage ist, was man in Eigenleistung realisieren kann.
    Weiter ist es doh eher eine Instandhaltung, da das Gebäude ja noch steht, zumindest die Mauern^^
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2014
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    UNd was hat das mit der Frage des TE zu tun???

    Wp läßt Du Deine [​IMG] eichen???

    Ich sehe keinen Hinweis dafür!

    @ TE

    Wenn der Raum komplett abgerissen wird, müsste vorher geprüft werden, ob er so wieder genehmigungsfähig wäre.
    Wäre er das nicht, ginge nur eine abschnittsweise Sanierung!

    Such Dir einen Kollegen vor Ort, der das abklärt.
     
  7. #7 Glimmerman, 21.10.2014
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    meine glaskugel hat die google app installiert.
     
  8. R.B.

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    Welche Heizleistung? Bei unter 50kW handelt es sich NICHT um einen Heizraum. Das würde die Sache erleichtern (Brandschutz etc.).
    Was ist mit dem Pelletlager? Wohin kommen die Pellets?

    Ob die Wand später aus KS oder Porenbeton besteht ist nebensächlich, beides dürfte dafür geeignet sind. Ob die Wände wirklich ersetzt werden müssen, kann man aus der Ferne sowieso nicht sagen.
     
  9. #9 abgebrannt, 21.10.2014
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    Der Bau Steht/Stand auf einem Privatgrundstück (alleinstehend) und ist direkt mit dem Wohnhaus verbunden.
    Also wie ich das lese, ist es zumindest rechtens das Gebäude so wieder zu errichten und da ich mit der Dachkonstruktion niemanden Störe, kann ich da auch ein Flachdach mit geringen Gefälle drauf setzen.
    Muss das nun vom Architeken gezeichnet werden? Muss ich das irgendwo einreichen und sagen das ist das Vorhaben ich brauche vielleicht ne genehmigung? Wenn ich eine Wand abreiße wieder aufbaue und dann die nächste usw.ist es eine Instandhaltung ohne Baugenehmigung? Reichen YTONG Steine von Außen und innen verputzt ---fertig?
     
  10. #10 abgebrannt, 21.10.2014
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    Heizung soll wie die alte ca. 24KW haben, die Pellets sollen in dem Raum abgetrennt mit einer Wand im Innenraum gelagert werden.Das Gebäude misst ca.5,5x6m also von der Größe wohl ausreichend.
     
  11. #11 Bauliesl, 21.10.2014
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    Muss denn die Versicherung in so einem Fall nicht auch für die Planung aufkommen? Klär das mal ab und beauftrage dann jemanden, der genau die Punkte mit dem Bauamt abklärt.
    Gruß,
    Liesl
     
  12. R.B.

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  13. #13 abgebrannt, 21.10.2014
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    Die Versicherung wird für so ziemlich alles aufkommen, da aber die neue Heizungsanlage eine ecke mehr kosten wird wie die alte würde ich gerne wo es möglich ist so viel wie möglich einsparen.
    Wen suche ich mir denn am dümmsten, einen Architekten, einen Bauunternehmer?
     
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